Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Schiffsgeschwindigkeit

Die Schutzauflage im Planfeststellungbeschluss verlangt, dass vor Fertigstellung der Fahrrinnenanpassung durch geeignete Regelungen (z. B. Bekanntmachung zur SeeSchStrO) sichergestellt wird, dass die von der BAW als unkritisch eingeschätzten Geschwindigkeiten durchs Wasser nicht überschritten werden.

Diese betragen für die Streckenabschnitte:

  • Cuxhaven bis Brunsbüttel: 15 kn,
  • Brunsbüttel bis Glückstadt: 14 kn,
  • Glückstadt bis östl. Ende Begegnungsstrecke: 12 kn,
  • östliches Ende Begegnungsstrecke bis Seemannshöft: 10 kn.

Die WSV hat diese Schutzauflage bereits zum 1. Februar 2019 umgesetzt. Um die tatsächliche Geschwindigkeiten durchs Wasser überwachen zu können, ist ein Instrument zur Bestimmung der jeweiligen Strömungsgeschwindigkeit entwickelt worden, die Webapplikation „Höchstgeschwindigkeitstool Tideelbe“. Dieses Tool ermöglicht einem Schiffsführer, die zulässige Geschwindigkeit seines Wasserfahrzeugs über Grund (FüG) zu jedem beliebigen Zeitpunkt und an jedem Streckenabschnitt an der Tideelbe abzulesen.