Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Miesmuschelmonitoring

Das Bild zeigt viele übereinanderliegende Miesmuscheln Miesmuscheln

Entsprechend der vorläufigen Anordnung für das Ufersicherungskonzept am Altenbrucher Bogen ist die räumliche Verteilung der dort vorhandenen sublitoralen Miesmuschelvorkommen vor und nach Abschluss der Baumaßnahmen zu dokumentieren. Der Untersuchungsraum umfasst den Bereich zwischen den Elbe km 723,5 und 713,5. Sollten erhebliche nachteilige Wirkungen auf die Vorkommen festgestellt werden, die mittelbar oder unmittelbar auf die Umsetzung des Ufersicherungskonzeptes zurückzuführen sind, behält sich die Planfeststellungsbehörde vor, im Planfeststellungsbeschluss weitere Maßnahmen gemäß § 15 und § 34 BNatSchG festzusetzen.

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