Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

VI.4                     Berichtswesen

Aufgrund des Beschlusses der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 26.02.2002, dass künftig die jährlichen Beweissicherungsberichte lediglich den Stand der Beweissicherung sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen enthalten sollen, wurde ab 2003 die Struktur der BS-Berichtes dahingehend geändert, dass nunmehr nicht mehr die Untersuchungsergebnisse den einzelnen Amtsbereichen der Ämter zugeordnet sind, sondern in fachbezogenen Kapiteln für den gesamten Beweissicherungsuntersuchungsbereich wiedergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind die Betrachtungen zu den Nebenflüssen.

Diese neue Struktur soll auch in den künftigen Berichten beibehalten werden.