Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.9                      Maßnahmengebiet Stör-Hodorf

V.9.1                   Maßnahmen

Die gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungsziele beinhalten die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Brutvögel, die Entwicklung von artenreichem Grünland mesophiler Standorte und die Sicherung und Erhaltung der Röhrichtbestände. Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Stör-Hodorf vermittelt die Abbildung V.9.1-1.

Abb. V.9.1-1:               Landschaftsaufnahme Stör-Hodorf

 

Die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhalten die Extensivierung der Grünlandnutzung. Geeignete Bereiche sollen über die verstärkte Rückhaltung von Niederschlagswasser vernässt werden. Die schmalen Röhrichtgürtel werden durch Auszäunung gesichert. Im Einzelfall können bei den Bewirtschaftungsauflagen - soweit naturschutzfachlich erforderlich oder unbedenklich - in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde Ausnahmen festgesetzt werden.

Die Umstellung der Bewirtschaftung auf die Vorgaben des LBPs ist bereits vollständig erfolgt, obwohl das Maßnahmengebiet noch nicht planfestgestellt ist.

Tab. V.9.1-1:                Stör-Hodorf (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv [ha] extensiv [ha] Sukzession [ha]
Ist 0 11,30 0,21
Soll 0 11,30 0,21

Die Erstellung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung für das Maßnahmengebiet Stör-Hodorf erfolgt in 2006. Für das Maßnahmengebiet Stör-Hodorf liegt noch kein ergänzender Planfeststellungsbeschluss vor.