Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.9.2                   Erfolgskontrollen

Grundlage für die Erfolgskontrolle ist das Untersuchungskonzept der BfG von November 2004 und der LAP. Letzterer wird die konkretisierten Maßnahmen enthalten, die nach dem Planergänzungsbeschluss auszuführen sind.

 

 

V.9.2.1                Vegetationskundliche Untersuchungen

Im Jahr 2005 werden alle vom TdV erworbenen Flächen sowie eine weiterhin intensiv genutzte Fläche als Referenzparzelle kartiert. Über Art und Umfang von Folgeuntersuchungen wird gesondert entschieden.

Sigmakartierungen des Grünlands und der Sukzessionsflächen erfolgen im Maßstab 1:5.000. Die Gräben und die Ufervegetation der an die betrachteten Parzellen angrenzenden Ufer der Stör und des Grabens Kampritt sind auf der Ebene von Biotoptypen zu erfassen. Deiche, die Deichrandgräben mit ihrer Vegetation sowie befestigte Wege inkl. Wegrandvegetation werden nicht berücksichtigt.

Jede pflanzensoziologische Einheit oder ranglose Pflanzengesellschaft des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu vier pflanzensoziologischen Aufnahmen nach Braun-Blanquet dokumentiert. Jede sigmasoziologische Kartiereinheit des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu drei sigmasoziologischen Aufnahmen dokumentiert.

Dauerflächen werden nicht angelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse der Dauerflächenstudien anderer Maßnahmengebiete auf die Situation im Maßnahmengebiet Stör-Hodorf übertragen werden kann.

 

 

V.9.2.2                Avifaunistische Untersuchungen

Für das Maßnahmengebiet ist im LBP folgendes Ziel formuliert:

"Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Brutvögel."

Die Untersuchungen sollen in drei aufeinander folgenden Jahren - beginnend ab 2005 - erfolgen und bilden die Basis für die Bewertung der Erfolgskontrolle. Nach den drei aufeinander folgenden Untersuchungsjahren ist - abhängig von der Zielerreichung der Kompensationsmaßnahmen - anhand der vorliegenden Ergebnisse der Brutvogelerfassungen für jedes Maßnahmengebiet über die Durchführung einer weiteren avifaunistischen Untersuchung sowie über das Jahr der Untersuchung abzustimmen (Vertreter der Bundesländer, TdV, BfG).