Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.8.2                   Erfolgskontrollen

Grundlage für die Erfolgskontrolle ist das Untersuchungskonzept der BfG von November 2004 und der LAP. Letzterer wird die konkretisierten Maßnahmen enthalten, die nach dem Planergänzungsbeschluss auszuführen sind.

 

 

V.8.2.1                Vegetationskundliche Untersuchungen

Im Jahr 2005 werden alle vom TdV erworbenen Flächen sowie einige weiterhin intensiv genutzte Flächen Dritter als Referenzparzellen kartiert. Über Art und Umfang von Folge­untersuchungen wird gesondert entschieden.

Sigmakartierungen des Grünlands und der Sukzessionsflächen erfolgen im Maßstab 1:5.000. Die Gräben und die Ufervegetation der an die betrachteten Parzellen angrenzenden Ufer der Stör und der Kremper Au sind auf der Ebene von Biotoptypen zu erfassen. Deiche sowie befestigte Wege inkl. Wegrandvegetation werden nicht berücksichtigt.

Jede pflanzensoziologische Einheit oder ranglose Pflanzengesellschaft des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu fünf pflanzensoziologischen Aufnahmen nach Braun-Blanquet dokumentiert. Jede sigmasoziologische Kartiereinheit des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu vier sigmasoziologischen Aufnahmen dokumentiert.

Dauerflächen werden nicht angelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse der Dauerflächenstudien anderen Maßnahmengebiete auf die Situation im Maßnahmengebiet Stör-Mündungsbereich übertragen werden kann.

 

 

V.8.2.2                Avifaunistische Untersuchungen

Für das Maßnahmengebiet ist im LBP folgendes Ziel formuliert:

"Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Rastvögel und Wiesenbrüter."

Die Untersuchungen sollen in drei aufeinander folgenden Jahren, beginnend ab 2005, erfolgen und bilden die Basis für die Bewertung der Erfolgskontrolle. Nach den drei aufeinander folgenden Untersuchungsjahren ist - abhängig von der Zielerreichung der Kompensationsmaßnahmen - anhand der vorliegenden Ergebnisse der Brut- und Gastvogelerfassungen für jedes Maßnahmengebiet über eine Durchführung einer weiteren avifaunistischen Untersuchung sowie über das Jahr der Untersuchung abzustimmen (Vertreter der Bundesländer, TdV, BfG).