Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.4.2                   Erfolgskontrollen

Grundlage für die Erfolgskontrolle ist das Untersuchungskonzept der BfG von August 2004 und der LAP. Letzterer enthält die konkretisierten Maßnahmen, die nach dem Planergänzungsbeschluss vom 24.08.2005 auszuführen sind.

Bereits seit Frühjahr 2001 finden jährlich an zwei Terminen über das Jahr verteilt Begehungen der Kompensationsflächen statt unter Beteiligung der Naturschutzstation Unterelbe des NLWKN auch mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen und dem Einleiten von Gegenmaßnahmen.

 

 

V.4.2.1                Vegetationskundliche Untersuchungen

Sigmakartierungen des Grünlands und der Sukzessionsflächen erfolgen im Maßstab 1:5.000. Die Gräben sind auf der Ebene von Biotoptypen zu erfassen. Von der Kartierung ausgenommen sind Deiche, befestigte Wege, Wegrandvegetation sowie der Deichfußgraben und der Freiburger Hafenpriel mit ihrer Ufervegetation.

Im Jahr 2005 werden alle vom TdV erworbenen Flächen sowie einige weiterhin intensiv genutzte Flächen Dritter als Referenzparzellen kartiert. Über Art und Umfang von Folgeuntersuchungen wird gesondert entschieden.

Jede pflanzensoziologische Einheit oder ranglose Pflanzengesellschaft des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit einer bis fünf pflanzensoziologischen Aufnahmen nach Braun-Blanquet dokumentiert. Jede sigmasoziologische Kartiereinheit des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu fünf sigmasoziologischen Aufnahmen dokumentiert.

Als Dauerflächen werden angelegt:

- 10 Dauerflächen in Grünland mit Grüppenstruktur

- davon sieben Dauerflächen auf Flächen im Besitz des TdVs, drei weitere in Intensivgrünland Dritter.

 

Die Lage der Dauerflächen ergibt sich aus den Grünlandtypen des Maßnahmengebietes, wie sie für die UVU zur letzten Fahrrinnenanpassung (Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord, 1997) kartiert wurden. Die Anzahl der Dauerflächen wurde so gewählt, dass statistisch abgesicherte Aussagen im Vergleich zwischen den Untersuchungsjahren möglich sind.

 

 

V.4.2.2                Avifaunistische Untersuchungen

Für das Maßnahmengebiet ist im LBP folgendes Ziel formuliert:

"Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und Vogelschutzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Brut- und Rastvögel."

Die Untersuchungen sollen in drei aufeinander folgenden Jahren, beginnend ab 2005, erfolgen und bilden die Basis für die Bewertung der Erfolgskontrolle. Nach den drei aufeinander folgenden Untersuchungsjahren ist - abhängig von der Zielerreichung der Kompensationsmaßnahmen - anhand der vorliegenden Ergebnisse der Brut- und Gastvogelerfassungen für jedes Maßnahmengebiet über eine Durchführung einer weiteren avifaunistischen Untersuchung sowie über das Jahr der Untersuchung abzustimmen (Vertreter der Bundesländer, TdV, BfG).