Kompensationsmaßnahmen
Aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Sie sollen in der Natur entstandene Verluste möglichst gut ausgleichen bzw. ersetzen.
Der Begriff der „Kompensationsmaßnahmen“ bezeichnet auch die sogenannten Kohärenzsicherungsmaßnahmen. Diese sollen den Zusammenhang des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 mit bestimmten Schutz- und Erhaltungszielen sichern. Es sind sowohl Maßnahmen im Gewässer (aquatisch) als auch an Land (terrestrisch) vorgesehen.
Gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP 2008) sowie dessen Ergänzung (LBP/E 2010) ergibt sich für die Kompensationsgebiete eine Gesamtfläche von ca. 1.030 ha. Hierbei beträgt der Kohärenzumfang gemäß FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP 2010) eine Fläche von ca. 390 ha.