7.7 Landschaft
Landschaft zählt nach § 2, Abs. 1 UVPG zu den Schutzgütern, für die die Auswirkungen eines Vorhabens zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten sind. Das Schutzgut Landschaft wird in dieser Untersuchung im Sinne von Landschaftsbild (Landschaftserleben) untersucht. Die Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet basiert auf dem Fachgutachten, das die Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord erarbeitet hat und das als Materialband X der UVU vorliegt. Ziel des Fachgutachtens ist es, die Qualitäten, die die Landschaft für menschliches Erleben bietet, zu ermitteln, zu bewerten und auf ihre Gefährdung durch die Maßnahme zu untersuchen. 7.7.1. Methodische Vorgehensweise Das Untersuchungsgebiet der UVU erstreckt sich über das Gebiet der tidebeeinflußten Elbe vom Wehr Geesthacht bis westlich von Scharhörn. Das Gebiet Krautsand gehört aufgrund des Tideeinflusses ebenso zum Untersuchungsgebiet - obwohl es hinter dem Landesschutzdeich liegt - wie die tidebeeinflußten Abschnitte der Nebenflüsse jenseits der Sturmflutsperrwerke. Landseitig wird das Untersuchungsgebiet von der Hauptdeichlinie begrenzt. Im Bereich des Hamburger Hafens liegen alle hochwassergeschützten Flächen nicht im Untersuchungsgebiet der UVU. Die in diesem Gutachten untersuchte Fläche reicht in einigen Bereichen über das oben dargestellte Untersuchungsgebiet der UVU hinaus (vgl. Breitenklasse "Zusatzbereich" in den Kriteriumkarten 7.7 - 1, 7.7 - 2 und 7.7 - 3). Zur Erfassung der Voraussetzungen, die die Landschaft des Untersuchungsgebietes für das Landschaftserleben bietet, stand eine breite Datengrundlage zur Verfügung. Dabei wurden die grundlegenden Informationen über die Ausstattung der Räume mit Landschaftsbildelementen der Karte 7.4 - 2 (Maßstab 1:25.000) (vgl. Kap. 7.4.2), entnommen. Für die Erfassung der Kulturlandschaftsentwicklung wurden Topographische Karten (TK 25) aus den Zeiträumen um 1880, 1955 und 1995 herangezogen. Darüber hinaus wurden die baulichen Großobjekte kartiert. Für die Ermittlung der Landschaftsbildqualität im Rahmen einer UVU läßt sich nicht auf allgemein anerkannte oder gar standardisierte Methoden zurückgreifen. Vielmehr entwickeln die meisten Autoren ihre Methode im Hinblick auf den vorgesehenen Eingriff und das jeweilige Untersuchungsgebiet. Dabei stellen sich bei diesem Projekt besondere Anforderungen an die Methodik. Folgende besondere Merkmale des Untersuchungsgebietes und der Maßnahme sind zu berücksichtigen: Das Untersuchungsgebiet ist mit einer West-Ost-Erstreckung von 128 km und einer Fläche von ca. 940 km2 sehr groß (Zum Vergleich: Die Fläche des Hamburger Stadtgebietes beträgt ca. 755 km2). Seine Breite beträgt in vielen Bereichen nur zwischen einigen hundert Metern und wenigen Kilometern. Die Außengrenze des Untersuchungsgebietes ist mit einer Länge von 780 km im Verhältnis zur Fläche sehr lang. Wasser bedeckt rund 81% der Fläche des Untersuchungsgebietes (bei MThw). Nur an seinen Rändern befinden sich meist schmale Streifen festen Landes. Durch Großbauwerke bestehen visuelle Einflüsse von außerhalb des Untersuchungsgebietes. Auf kleinräumiger Ebene grenzen Bereiche, die durch Großstadt- und Industriebebauung geprägt sind und Bereiche mit naturnahem Charakter aneinander. Auch im Verlauf des gesamten Untersuchungsgebietes verändert sich der Landschaftscharakter grundlegend - hier schmale Vordeichsflächen an der oberen Tideelbe, dort die Weite der Nordseeküste. Das Erfassungs- und Bewertungssystem muß deshalb folgende Anforderungen erfüllen:
Die Maßstäblichkeit der Untersuchung muß trotz der Größe des Untersuchungsgebietes fein genug sein, um mögliche Veränderungen des Landschaftsbildes durch die Baumaßnahme zu erfassen.
Die Maßstäblichkeit der Untersuchung muß so gewählt werden, daß auch großräumige Strukturen erfaßt werden.
Die Erfassung von Merkmalen des Landschaftsbildes muß einheitlich erfolgen, damit die Vergleichbarkeit innerhalb des Untersuchungsgebietes gewährleistet ist.
Die erfaßten Merkmale müssen für die verschiedenen Bereiche des Untersuchungsgebietes Aussagekraft besitzen, so daß deren unterschiedliche Landschaftsbildqualit 4"ten widergespiegelt werden.
Die maßgeblichen äußeren visuellen Einflüsse müssen erfaßt und bewertet werden.
Die Untersuchung muß das gesamte Untersuchungsgebiet behandeln, da keine mit Sicherheit unbeeinflußten Bereiche ausgegrenzt werden können. Dieser Untersuchung liegt folgende Definition des Begriffes "Landschaftsbild" zugrunde: Als das Landschaftsbild wird die Gesamtheit der äußeren, sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in einem durch natürliche und/oder anthropogene Faktoren geprägten Landschaftsraum verstanden inklusive der Beziehungen zwischen dem sinnlich Wahrgenommenen und den damit verbundenen physischen und psychischen Prozessen beim Betrachter (FELLER 1979). Innerhalb der Landschaftswahrnehmung können drei Ebenen unterschieden werden (NOHL 1980, zit. n. ADAM, NOHL, VALENTIN, 1986):
Die sinnliche oder perzeptive Sinnschicht: Unmittelbares, unreflektiertes Wahrnehmen von Formen, Farben, Räumen, Licht, Temperatur, Geruch.
Die symptomatische Sinnschicht: Landschaft und ihre Bestandteile werden als Zeichen größerer Zusammenhänge historischer, aktuell politischer, ökologischer oder persönlich-biographischer Art begriffen. Die aufgenommenen Reize sprechen das Hintergrundwissen oder persönliche Erinnerungen des Betrachters an.
Die symbolische Sinnschicht: Landschaft und ihre Bestandteile werden assoziativ mit Bedeutungen belegt, da sie Wunschvorstellungen oder Ängste beim Betrachter ansprechen. Die Wahrnehmung kann auf einer dieser drei Ebenen oder parallel in mehreren Ebenen stattfinden. Im Rahmen dieser Untersuchung wird das Landschaftsbild nur auf der perzeptiven und der symptomatischen Sinnschicht betrachtet, da sich die symbolische Sinnschicht nicht operationalisieren läßt. Für die perzeptive und die symptomatische Sinnschicht wurden Kriterien für die Erfassung des Landschaftsbildes abgeleitet, die maßgeblich für das Landschaftserleben sind: Perzeptive Sinnschicht:
Raumstruktur und Formenschatz: Welche Landschaftsbildelemente gliedern und strukturieren den Raum? Welche Landschaftsbildelemente sind für den Formenschatz einer Landschaft relevant? Welche Landschaftsbildelemente stören die Raumstruktur? Symptomatische Sinnschicht:
Naturnähe: Welche Landschaftsbildelemente bewirken den Eindruck von Naturnähe, welche nicht?
Anthropogene Prägung: Welche Landschaftsbildelemente sind anthropogen geprägt, welche nicht? Inwieweit sind historisch gewachsene Landschaftsbildelemente erhalten, wo prägen sie die Eigenart des Landschaftsbildes? Welche besonders gravierenden Überprägungen haben stattgefunden? Nach diesen drei Kriterien werden in dieser Untersuchung die Möglichkeiten des Landschaftserlebens ermittelt. Abb. 7.7 - 1: Operationalisierung des Landschaftsbildbegriffes
Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt für jedes Kriterium in zwei aufeinander aufbauenden Bewertungsschritten: 1. Bewertungsschritt: Flächengenaue Bewertung: In diesem ersten Bewertungsschritt wird die Qualität und Eigenart des Landschaftsbildes mittels Flächenparametern und Flächenwertstufen für alle drei Kriterien im gesamten Untersuchungsgebiet flächengenau ermittelt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird für die drei Untersuchungskriterien Raumstruktur und Formenschatz, Naturnähe und Anthropogene Prägung jeweils in einer Kriteriumkarte (Maßstab 1:50.000) dargestellt (vgl. Karten 7.7 - 1, 7.7 - 2, und 7.7 - 3). Für jede Fläche im Untersuchungsgebiet läßt sich anhand dieser Kriterien die Qualität der Voraussetzungen für das Landschaftserleben bestimmen. 2. Bewertungsschritt: Flächenaggregierte Bewertung: Grundlage für diesen zweiten Bewertungsschritt ist die Unterteilung des Untersuchungsgebietes in handhabbare Teilflächen. Nur so ist es möglich, den gegenwärtigen Zustand des Landschaftsbildes zu erfassen und vergleichend zu beschreiben. Anhand großmaßstäbiger landschaftlicher Unterschiede wurde das Untersuchungsgebiet zunächst in sechs Landschaftsbildräume und in der Folge anhand von vier Breitenklassen der Uferstreifen in 84 Landschaftsbildbereiche aufgeteilt. Jeder Landschaftsbildbereich wird für jedes Kriterium nach den Flächenwertstufen des 1. Bewertungsschrittes sowie nach Auf- und Abwertungsparametern mittels eines fünfstufigen Bewertungsrahmens bewertet. Das Ergebnis dieser flächenaggregierten Bewertung wird für jedes Untersuchungskriterium in einer Bewertungskarte (Maßstab 1:100.000) dargestellt (vgl. Karten 7.7 - 4, 7.7 - 5 und 7.7 - 6). Die Bewertung der Landschaftsbildbereiche anhand der Kriterien wird in Erhebungs- und Bewertungsbögen dokumentiert (vgl. Anhang zum MATERIALBAND X). Eine aggregierte Bewertung des Landschaftsbildes auf der Ebene der Landschaftsbildräume wurde nicht durchgeführt, da eine Flächenaggregierung für zum Teil mehrere tausend Hektar große Bereiche schon aufgrund der Unterschiedlichkeit der auf einer solchen Fläche zu erwartenden Landschaftsbildtypen zu keinen für die UVU sinnvollen Ergebnissen führen kann. Eine aggregierte Bewertung der drei Untersuchungskriterien ist nicht sinnvoll, denn eine hohe Qualität in einem Kriterium ist bereits eine hinreichende Voraussetzung für hochwertiges Landschaftserleben. Abb. 7.7 - 2: Ablauf des Bewertungsverfahrens in den einzelnen Kriterien
7.7.1.1 Raumstruktur und Formenschatz
Der kleingekammerte, deutlich strukturierte und verschiedenartige Formen
enthaltende Raum bietet bessere Voraussetzungen für positives Landschaftserleben
als ein Raum, dessen funktional unterschiedliche Teile von geringem Formeninhalt
sind und/oder dessen verschiedene Teile undeutlich ineinander übergehen.
Auf kleinräumig strukturierten Flächen sind aufgrund des hohen
Informationsgehalts und möglicher Überraschungseffekte gute Möglichkeiten
zu abwechslungsreichem Raumerleben gegeben. Landschaftsbildelemente mit
strukturierender und formgebender Wirkung sind Deiche, Hafenbecken, Kleinflüsse,
Priele, Waldränder, Baumreihen oder andere linienhafte Gehölzbestände,
linienhafte Röhrichtbestände, Gebäude und Siedlungsränder
sowie die Geestkante. Großer Formenschatz ergibt sich aus einer hohen
Anzahl an dreidimensionalen Landschaftsbildelementen, tritt also in der
Regel in Verbindung mit kleinräumiger Kammerung auf. Das zweite Optimum
ist das gegensätzliche Extrem: Das weitgehende Fehlen strukturierender
und formgebender Elemente auf großen Flächen. Hier ist die Weite
des Raumes auf besonders eindrucksvolle Weise erlebbar und bildet einen
starken Gegensatz zur Alltagsumwelt der meisten Menschen. Besonders im
Küstenbereich hat diese Qualität des Raumerlebens eine große
Bedeutung, die sich in der Methode der Erfassung niederschlagen muß.
Für das Kriterium Raumstruktur und Formenschatz wurden die Bewertungsparameter
"Kammerung" und "Weite" festgelegt. Die flächengenaue Bewertung wurde
aufgrund folgender Bewertungsvorschrift durchgeführt:
Tab. 7.7 - 1: Bewertungvorschrift für
die Flächenwertstufen der Flächenparameter "Weite" und "Kammerung"
des Kriteriums "Raumstruktur und Formenschatz"
Benennung der Flächenwertstufe | Bewertungsvorschrift | Wertigkeit der Flächen-wertstufe |
Große Weite | Schwellenwert für die Größe der freien Fläche: 1.000 m x 200 m. (In Landschaftsbildbereichen der Breitenklasse < 200 m ist folglich Große Weite im Sinne der Untersuchung nicht möglich.) | 1 |
Feine Kammerung | Abstände zwischen den strukturierenden Landschaftsbildelementen überwiegend < 200 m | 1 |
Grobe Kammerung | Abstände zwischen den gliedernden Landschaftsbildelementen überwiegend 200 - 400 m | 2 |
Keine Kammerung mit Gräben | Abstände zwischen den gliedernden Landschaftsbildelementen überwiegend > 400 m, Freiflächen sind durch Gräben bzw. Priele strukturiert | 3 |
Keine Kammerung ohne Gräben | Abstände zwischen den gliedernden Landschaftsbildelementen überwiegend > 400 m, keine Strukturierung durch Gräben bzw. Priele | 4 |
Das unmittelbare Erleben von Raum und Form kann durch Belastungsfaktoren
gemindert werden. Quellen solcher Belastungen sind besonders Bauwerke,
die durch ihre Dimensionierung und ihre Beschaffenheit die Umgebung visuell
"erschlagen". Derartige bauliche Großobjekte sind Industrieanlagen,
Kraftwerke und große Hochspannungsleitungen. Großobjekte werden
bei der flächenaggregierten Bewertung der Landschaftsbildbereiche
als Abwertungsparameter berücksichtigt.
Die für die Untersuchung dieses Kriteriums maßgeblichen Landschaftsbildelemente
wurden der Karte 7.4 - 2 (vgl. Kap. 7.4.2) entnommen. Die baulichen Großobjekte
wurden in einer eigenen Erhebung erfaßt. Die Ergebnisse der flächengenauen
Bewertung (1. Bewertungsschritt) sind in der Kriteriumkarte "Raumstruktur
und Formenschatz" (Maßstab 1:50.000) dargestellt (vgl. Karte 7.7
- 1). Die flächenaggregierte Bewertung (2. Bewertungsschritt) für
die einzelnen Landschaftsbildbereiche wird mit Hilfe der Steckbriefe durchgeführt.
Ihre Ergebnisse zeigt die Bewertungskarte (Maßstab 1:100.000) (vgl.
Karte 7.7 - 4).
7.7.1.2. Naturnähe
Die Naturnähe ist für das Landschaftsbild auf zweierlei Weise
von Bedeutung: Die naturnahe Ausprägung der Biotope stärkt die
naturräumliche Eigenart ebenso wie die Erlebbarkeit großräumiger
natürlicher Zusammenhänge wie der Jahreszeiten oder der Gezeiten.
Datengrundlage ist ebenfalls die Karte 7.4 - 2 (vgl. Kap. 7.4.2). Die
Beurteilung der dort enthaltenen Biotopobertypen erfolgt in Anlehnung an
das Kriterium "Naturraumspezifität" im Fachgutachten "Tiere und Pflanzen
- Terrestrische Lebensgemeinschaften" (MATERIALBAND VI). In Abweichung
von der Einstufung der Biotoptypen nach der Naturraumspezifität enthalten
die niedrigste Wertstufe ("Biotopobertypen starker anthropogener Prägung")
nur die durch Bebauung geprägten Biotopobertypen. Damit ist die für
das Landschaftsbild besonders bedeutsame Unterscheidung zwischen durch
Bebauung und durch Vegetation geprägten Flächen in den Flächenwertstufen
deutlich ablesbar.
Für die flächengenaue Bewertung des Kriteriums Naturnähe
wurde für den Bewertungsparameter "Naturraumspezifität der Biotopobertypen"
folgende Bewertungsvorschrift definiert:
Tab. 7.7 - 2: Bewertungsvorschrift für
die Flächenwertstufen des Flächenparameters "Naturraumspezifität
der Biotopobertypen" des Kriteriums "Naturnähe"
Benennung der Flächenwertstufe | Landschaftsbildelemente | Wertigkeit der Flächen- wertstufe |
Die Flächenwertstufe 1 wurde bei der flächengenauen Bewertung nicht vergeben | ||
Naturraumtypische Biotopobertypen | Auwald, Auengebüsch, Obere Salzwiese, Untere Salzwiese, Küstenwatt mit Vegetation, Brackwasserröhricht, Röhricht und Uferstaudenflur, Wattfläche ohne Vegetation, Naturnahe Fließgewässer, Dünenvegetation (teilweise angepflanzt) | 2 |
Landschaftsraumtypische Biotopobertypen, geringer anthropogener Einfluß | Sumpf, Nebenfluß, Stillgewässer, Grünland weniger intensiv, Ruderalflur, Anthropogene Sandflächen mit Dünenvegetation | 3 |
Biotopobertypen geringer Naturraumbindung und/oder deutlicher anthropogener Prägung | Laubwald, Gebüsch, Magerrasen, Obstbau, Salzwiese der Ästuare, Naturferne Fließgewässer, Nadelwald, Intensivgrünland, Deichrasen, Acker | 4 |
Biotopobertypen starker anthropogener Prägung | Siedlungsflächen, Industrie-/Gewerbegebiet, Verkehrsflächen, Uferbefestigung, Offenbodenbereich | 5 |
Als über die Klassifizierung der Biotopobertypen hinausgehender Parameter
werden "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" entlang der Ufer erfaßt.
Bei der flächenaggregierten Bewertung der Landschaftsbildbereiche
wird dieser als Aufwertungsparameter mitbewertet.
Die Ergebnisse der flächengenauen Bewertung (1. Bewertungsschritt)
sind in der Kriteriumkarte "Naturnähe" (Maßstab 1:50.000) dargestellt
(vgl. Karte 7.7 - 2). Die flächenaggregierte Bewertung (2. Bewertungsschritt)
für die einzelnen Landschaftsbildbereiche wird mit Hilfe der Steckbriefe
durchgeführt. Ihre Ergebnisse zeigt die Bewertungskarte (Maßstab
1:100.000) (vgl. Karte 7.7 - 5).
7.7.1.3 Anthropogene Prägung
Für das Landschaftserleben auf der symptomatischen Sinnschicht
ist die Art der anthropogenen Prägung der Landschaft von Bedeutung.
Die zeitliche Konstanz des Landschaftsbildes gewährleistet den in
ihm lebenden Menschen Orientierung und Sicherheit. Landschaftsbildkontinuität
bedeutet dann auch Heimatqualität. Gleichzeitig verändert sich
durch die menschliche Nutzung die Landschaft und damit auch das Landschaftsbild.
Im Verlauf der Entwicklung der Kulturlandschaft entstehen verschiedene
anthropogen geprägte Landschaftsbildelemente, immer unter Überprägung
älterer anthropogener oder natürlicher Landschaftsbestandteile.
Die Entstehung der Kulturlandschaft wurde in Literaturarbeit zusammengefaßt
und wesentliche Trends ermittelt. Neben der Beschreibung des natürlichen
Zustandes, der Besiedlungsgeschichte und der Veränderungen am Fluß
wurden in einem literarischen Exkurs auch typische Aspekte des Landschaftserlebens
in Vergangenheit und Gegenwart vorgestellt (vgl. MATERIALBAND X).
Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht die Kulturlandschaft, wie sie
im Verlauf der letzten Generationen entstanden ist. Die aktuelle Nutzung
wurde der Karte 7.4 - 2 (vgl. Kap. 7.4.2) entnommen. Die Veränderung
der Nutzung wurde aus dem Vergleich von drei Sätzen der Topographischen
Karte 1:25.000 aus den Zeiträumen um 1880, 1955 und 1996 ermittelt.
Die Erfassung des Kriteriums "Anthropogene Prägung" erfolgt in
drei Arbeitsschritten. In einem ersten Arbeitsschritt wurden die nicht
anthropogen genutzten Flächen und die anthropogen genutzten Flächen
anhand der Auswertung der Biotoptypenkarte ermittelt. Die Auswertung der
drei Sätze der Topographischen Karte führte zu einer Aufteilung
der anthropogen genutzten Bereiche in Flächen, die seit 1880 weitgehend
unverändert sind, Flächen, die seit 1955 unverändert sind
und Flächen, die nach 1955 stark verändert wurden.
Folgende Bewertungsvorschrift für die flächengenaue Bewertung
wurde festgelegt:
Tab. 7.7 - 3: Bewertungsvorschrift für
die Flächenwertstufen des Parameters "Anthropogene Nutzung" des Kriteriums
"Anthropogene Prägung"
Benennung der Flächenwertstufe | Bewertungsvorschriften | Wertigkeit der Flächen-wertstufe |
Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880 | Alle aktuell anthropogen genutzten Flächen, die seit 1880 keine wesentliche Nutzungsänderung erfahren haben | 1 |
Kulturlandschaft, unverändert seit 1955 | Alle aktuell anthropogen genutzten Flächen, die seit 1955 keine wesentliche Nutzungsänderung erfahren haben | 2 |
Kulturlandschaft, stark verändert seit 1955 | Alle aktuell anthropogen genutzten Flächen, deren Nutzung seit 1955 stark verändert wurde | 3 |
Nicht anthropogen genutzt | Alle aktuell nicht anthropogen genutzten Flächen | 4 |
Als Abwertungsparameter wurden Aufspülungen, Deichvorverlegungen und
bauliche Großobjekte erfaßt und bei der flächenaggregierten
Bewertung der Landschaftsbildbereiche berücksichtigt.
Die Ergebnisse der flächengenauen Bewertung (1. Bewertungsschritt)
sind in der Kriterienkarte "Anthropogene Prägung" (Maßstab 1:50.000)
dargestellt (vgl. Karte 7.7 - 3). Die flächenaggregierte Bewertung
(2. Bewertungsschritt) für die einzelnen Landschaftsbildbereiche wird
mit Hilfe der Steckbriefe durchgeführt. Ihre Ergebnisse zeigt die
Bewertungskarte (Maßstab 1:100.000) (vgl. Karte 7.7 - 6).
7.7.2 Beschreibung des Ist-Zustandes
Auf Basis der oben skizzierten Bewertungsmethodik wurde der gegenwärtige
Zustand der Voraussetzungen für das Landschaftserleben ermittelt und
in tabellarischer Form für die sechs Landschaftsbildräume dargestellt.
Neben einigen grundlegenden Informationen zu den Landschaftsbildräumen
enthalten die Tabellen eine textliche Darstellung der Ergebnisse der flächengenauen
Bewertung und eine tabellarische Übersicht über die Verteilung
der Wertstufen der flächenaggregierten Bewertung der Landschaftsbildbereiche.
Die Bewertung der Qualität des gegenwärtigen Zustandes in der
flächengenauen Bewertung basiert auf den drei Kriterienkarten (Maßstab
1:50.000), die dieser UVS beiliegen (vgl. Karten 7.7 - 1, 7.7 - 2 und 7.7
- 3). Die Bewertung der Landschaftsbildbereiche ist in den Bewertungskarten
(Maßstab 1:100.000) dargestellt (vgl. Karten 7.7 - 4, 7.7 - 5 und
7.7 - 6).
Tab. 7.7 - 4: Übersicht zu Landschaftsbildraum
1 "Fluß im Binnenland"
Landschaftsbildraum 1: "Fluß im
Binnenland"
Größe: ca. 968 ha Anzahl der Landschaftsbildbereiche: 15 Relief: Marsch Breite des Elbstroms: 200-400 m Grad der Bebauung: gering |
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Raumstruktur und Formenschatz:
Trotz der zumeist sehr schmalen Uferstreifen wurde in diesem Landschaftsbildraum abschnittsweise die Flächenwertstufe 1 ("Feine Kammerung") ermittelt. Räumliche Schwerpunkte sind die Landschaftsbildbereiche "Grünerdeich" (1.5), "Drage" (1.10), "Laßrönne Ost" (1.11), "Neuland-Hoopte" (1.13) und "Heuckenlock" (1.14). Auf kleineren Flächen tritt auch die Flächenwertstufe 2 ("Grobe Kammerung") auf. Der größte Teil der Ufer ist mit der Flächenwertstufe 4 ("Keine Kammerung") bewertet worden. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche mittlere Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. Alle fünf Wertstufen wurden vergeben. |
|||||
Naturnähe:
"Naturraumtypische Biotopobertypen" (Flächenwertstufe 2) befinden sich durchgehend entlang der Uferlinie, erreichen aber nur in einzelnen Abschnitten einen bedeutenden Flächenanteil ("Grünerdeich" (1.5), "Laßrönne Ost" (1.11) und "Heuckenlock" (1.14)). "Landschaftsraumtypische Biotopobertypen" (Flächenwertstufe 3) sind im gesamten Landschaftsbildraum anzutreffen. "Biotopobertypen geringer Naturraumbindung" (Flächenwertstufe 4) sowie "Biotopobertypen starker anthropogener Prägung" (Flächenwertstufe 5) treten in den Landschaftsbildbereichen "Geesthacht" (1.1), "Altengamme" (1.3), und "Overwerder" (1.7) auf. "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" kommen nur in wenigen, meist kurzen Abschnitten vor und führen in den Landschaftsbildbereichen "Grünerdeich" (1.5) und "Heuckenlock" (1.14) zur Aufwertung. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche durchschnittliche bis gute Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe. Die Wertstufe 5 wurde nicht vergeben. |
|||||
Anthropogene Prägung:
Die Verteilung der Flächenwertstufen ist in diesem durch überwiegend schmale Vordeichsflächen geprägten Landschaftsbildraum überwiegend kleinteilig und sehr heterogen. Bereiche der Flächenwertstufe 1 ("Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880") gibt es in Form von Grünland bei Altengamme. Flächenwertstufe 3 ("Kulturlandschaft, stark verändert seit 1955") kommt im Bereich des Hafens bei Oortkaten und im Bereich der Staustufe Geesthacht großflächig vor. Großflächige Bereiche der Flächenwertstufe 4 ("Nicht anthropogen genutzt") kommen nur in den Bereichen Heuckenlock, Zollenspieker und entlang der Norderelbe vor. Der Landschaftsbildraum ist in der Regel durch ein feines Mosaik verschiedener Flächenwertstufen gekennzeichnet. Aufgrund der schmalen Vordeichsflächen fallen die Buhnenfelder ins Gewicht, die zum Teil über einhundert Jahre alt sind (Seevemündung). Sieben Landschaftsbildbereiche wurden aufgrund von Überprägungen abgewertet. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche mittlere Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung. Alle Wertstufen wurden vergeben. |
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Bewertung der Landschaftsbildbereiche: | |||||
Kriterium | Wertstufe 1 | Wertstufe 2 | Wertstufe 3 | Wertstufe 4 | Wertstufe 5 |
Raumstruktur und Form. | 3 | 3 | 5 | 3 | 1 |
Naturnähe | 2 | 3 | 8 | 2 | - |
Anthropogene Prägung | 1 | 3 | 6 | 2 | 3 |
Tab. 7.7 - 5: Übersicht zu Landschaftsbildraum
2 "Stadt und Hafen Hamburg"
Landschaftsbildraum 2: "Stadt und Hafen
Hamburg"
Größe: ca. 5920 ha Anzahl der Landschaftsbildbereiche: 4 Relief: Marsch, Geest Breite des Elbstroms: 300-500 m Grad der Bebauung: hoch |
|||||
Raumstruktur und Formenschatz:
Die Flächenwertstufe 1 ("Feine Kammerung") wurde für ungefähr die Hälfte der Fläche des Landschaftsbildraumes vergeben. Räumliche Schwerpunkte sind die älteren, mit kleinteiliger Bebauung bestandenen Bereiche Hamburgs, Wilhelmsburgs und Harburgs sowie die landwirtschaftlich genutzten Bereiche Altenwerders und Finkenwerders. Die Flächenwertstufe 2 ("Grobe Kammerung") ist in den neueren Bereichen des Hafens festzustellen. Einzelne Flächen weisen keine Kammerung auf (Flächenwertstufe 4). Die Landschaftsbildbereiche bieten gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. Andere Wertstufen wurden nicht vergeben. |
|||||
Naturnähe:
Die Flächenwertstufe 5 ("Biotopobertypen mit starker anthropogener Prägung") wurde für den größten Teil des Landschaftsbildraumes vergeben. Eine Ausnahme bilden die landwirtschaftlich geprägten Bereiche Altenwerders und Finkenwerders. Sie wurden mit der Flächenwertstufe 3 ("Landschaftsraumtypische Biotopobertypen") bewertet. "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" wurden in keinem Landschaftsbildbereich in nennenswertem Umfang registriert. Alle Landschaftsbildbereiche bieten sehr schlechte Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe. |
|||||
Anthropogene Prägung:
Die vier Landschaftsbildbereiche des Landschaftsbildraumes "Stadt und Hafen Hamburg" zeichnen sich durch einen geringen Flächenanteil der Flächenwertstufe 4 ("Nicht anthropogen genutzt") aus. Die beiden südlich der Norderelbe gelegenen Landschaftsbildbereiche "Finkenwerder-Harburg" (2.3) und "Wilhelmsburg" (2.4) wurden großflächig als Kulturlandschaft, verändert nach 1955 (Flächenwertstufe 3) bewertet (z.B. durch den Bau des Containerhafens Waltershof und Tanklager Hohe Schar). Im Landschaftsbildbereich "Hamburg West" (2.2) ist der Flächenanteil der Flächenwertstufe 1 "Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880" und der Anteil der Flächen, die als "Kulturlandschaft, unverändert seit 1955" (Flächenwertstufe 2) bewertet wurden, etwa gleich groß (Bebauung der Geestkante Altona und St. Pauli). Der Landschaftsbildbereich "Hamburg Ost" (2.1) besteht überwiegend aus Flächen, die der Flächenwertstufe 2 ("Kulturlandschaft, unverändert seit 1955") zugeordnet worden sind. Teile dieses Landschaftsbildbereiches, die Hamburger Innenstadt und die Speicherstadt, wurden mit der Flächenwertstufe 1 ("Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880") bewertet. Alle vier Landschaftsbildbereiche wurden aufgrund von Aufspülungen abgewertet. Alle Landschaftsbildbereiche weisen durchschnittliche Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung auf. |
|||||
Bewertung der Landschaftsbildbereiche: | |||||
Kriterium | Wertstufe 1 | Wertstufe 2 | Wertstufe 3 | Wertstufe 4 | Wertstufe 5 |
Raumstruktur und Form. | 2 | 2 | - | - | - |
Naturnähe | - | - | - | - | 4 |
Anthropogene Prägung | - | - | 4 | - | - |
Tab. 7.7 - 6: Übersicht zu Landschaftsbildraum
3 "Unterelbe an der Geest"
Landschaftsbildraum 3: "Unterelbe an der
Geest"
Größe: ca. 698 ha Anzahl der Landschaftsbildbereiche: 6 Relief: Marsch, Geest Breite des Elbstroms: 500-2800 m Grad der Bebauung: gering |
|||||
Raumstruktur und Formenschatz:
Die Flächenwertstufe 1 ("Feine Kammerung") ist durchgehend am Geesthang des Nordufers der Elbe festzustellen. Flächenwertstufe 2 ("Grobe Kammerung") besteht auf den breiteren Bereichen der Insel Neßsand/Hanskalbsand. Der schmale Teil der Insel sowie das Südufer der Elbe wurden mit der Flächenwertstufe 4 ("Keine Kammerung") bewertet. Der Landschaftsbildbereich "Neßsand West" (3.5) wurde aufgrund von visuellen Beeinträchtigungen durch bauliche Großobjekte abgewertet. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. Die Wertstufe 3 wurde nicht vergeben. |
|||||
Naturnähe:
Die Flächenwertstufe 2 ("Landschaftsraumtypische Biotopobertypen") ist für die Wattflächen des Mühlenberger Loches und der Insel Neßsand/Hanskalbsand vergeben worden. Am Nordufer überwiegen die Flächenwertstufen 4 ("Biotopobertypen mit geringer Naturraumbindung") und 5 ("Biotopobertypen starker anthropogener Prägung"). Die vier Landschaftsbildbereiche der Inseln wurden jeweils aufgrund "Naturraumtypischer Zonierung" aufgewertet. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Naturnähe. |
|||||
Anthropogene Prägung:
In diesem Landschaftsbildraum wurde lediglich im Landschaftsbildbereich "Blankenese" (3.1) ein erheblicher Teil der Fläche mit der Flächenwertstufe 1 ("Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880") bewertet. In allen anderen Landschaftsbildbereichen ist der Anteil der Flächen mit dieser Flächenwertstufe zu gering, um sich in der Bewertung des jeweiligen Landschaftsbildbereiches niederzuschlagen. Charakteristisch für diesen Landschaftsbildraum ist der hohe Flächenanteil der Flächenwertstufe 4 ("Nicht anthropogen genutzt"), der vor allem in den Landschaftsbildbereichen der Inseln (3.4, 3.5 und 3.6) mehr als die Hälfte des Flächenanteils ausmacht. Seit 1955 wurden vor allem die Bereiche "Hahnöfer Sand" (3.3) und "Wedel" (3.2) großflächig verändert (Flächenwertstufe 3). Bei letzterem wirkte sich besonders der Bau des Yachthafens aus. Alle sechs Landschaftsbildbereiche wurden aufgrund von Überprägungen abgewertet. Die Landschaftsbildbereiche zeichnen sich durch überwiegend schlechte bis sehr schlechte Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung aus. |
|||||
Bewertung der Landschaftsbildbereiche: | |||||
Kriterium | Wertstufe 1 | Wertstufe 2 | Wertstufe 3 | Wertstufe 4 | Wertstufe 5 |
Raumstruktur und Form. | 2 | 2 | - | 1 | 1 |
Naturnähe | 3 | 1 | - | 1 | 1 |
Anthropogene Prägung | - | - | 1 | 2 | 3 |
Tab. 7.7 - 7: Übersicht zu Landschaftsbildraum
4 "Breiter Strom in der Marsch"
Landschaftsbildraum 4: "Breiter Strom
in der Marsch"
Größe: ca. 7535 ha Anzahl der Landschaftsbildbereiche: 23 Relief: Marsch, Watt Breite des Elbstroms: 1300-3000 m Grad der Bebauung: gering |
|||||
Raumstruktur und Formenschatz:
Die Flächenwertstufe 1 ("Feine Kammerung") tritt kaum noch auf, auch "Grobe Kammerung" verliert im Vergleich zu den weiter elbaufwärts gelegenen Landschaftsbildräumen an Bedeutung. Bei ausreichender Breite des Deichvorlandes und mit abnehmender Raumstrukturierung durch Vegetation gewinnt die Flächenwertstufe "Große Weite" an Bedeutung. Die Ortslage Krautsand wurde als fein gekammert (Flächenwertstufe 1) bewertet. "Grobe Kammerung" (Flächenwertstufe 2) ist im südöstlichen Bereich des Landschaftsbildraumes, insbesondere auf den Elbinseln Lühesand, Pagensand und Schwarztonnensand sowie auf Krautsand ermittelt worden. In den Bereichen Stade/Lühesand und Brunsbüttel/Brokdorf bestehen starke Beeinträchtigungen durch Großobjekte. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche mittlere Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. |
|||||
Naturnähe:
Die Flächenwertstufe 2 ("Naturraumtypische Biotopobertypen") ist für die überwiegenden Teile der Ufer- und Wattbereiche vergeben worden und tritt demgemäß im gesamten Landschaftsbildraum auf. Im Bereich der Pagensander und der Haseldorfer Nebenelben befinden sich großflächig Auengehölz- und Röhrichtbestände der Flächenwertstufe 2. Mit der Flächenwertstufe 4 ist der größte Teil der anthropogen genutzten Flächen bewertet worden, räumlicher Schwerpunkt ist Krautsand. Auf den Elbinseln gibt es größtenteils die Flächenwertstufen 3 und 4, nur in den Uferzonen befinden sich höher bewertete Flächen. "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" befinden sich vorwiegend an den Ufern der Elbinseln sowie entlang des Südufers westlich von Freiburg. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Naturnähe. |
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Anthropogene Prägung:
Flächen, die als "Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880" (Flächenwertstufe 1) bewertet wurden, treten in 11 von 23 Landschaftsbildbereichen in nennenswertem Umfang auf. In den Bereichen "Kollmar" (4.5), "St. Margarethen" (4.8), "Brunsbüttel" (4.9) und "Krautsand" (4.13) beträgt ihr Anteil an der Gesamtfläche mehr als 50%. Alle Landschaftsbildbereiche weisen erhebliche Flächenanteile der Flächenwertstufe 3 auf, d.h. diese Flächen wurden nach 1955 stark verändert. Bei sieben Landschaftsbildbereichen beträgt der Flächenanteil dieser Flächenwertstufe über 50%: Mojenhörn (4.11), "Bützflether Außendeich" (4.12), "Freiburger Außendeich" (4.14), "Baljer Außendeich Ost" (4.17), "Baljer Außendeich West" (4.18), "Lühesand" (4.19) und "Schwarztonnensand" (4.22). Die Flächenwertstufe 4 "Nicht anthropogen genutzt" wurde in 21 Landschaftsbildbereichen registriert und überwiegt in den Landschaftsbildbereichen "Twielenflether Sand-Drommel-Auberg" (4.3), "Eschschallen" (4.4), "Glücksstadt Süd" (4.6), "Pagensand Süd" (4.20), "Pagensand" (4.21) und "Rhinplatte" (4.23). Von den 23 Landschaftsbildbereichen wurden 19 aufgrund von Überprägungen abgewertet. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche durchschnittliche bis sehr schlechte Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung. |
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Bewertung der Landschaftsbildbereiche: | |||||
Kriterium | Wertstufe 1 | Wertstufe 2 | Wertstufe 3 | Wertstufe 4 | Wertstufe 5 |
Raumstruktur und Form. | 2 | 7 | 7 | 6 | 1 |
Naturnähe | 7 | 9 | 5 | 2 | - |
Anthropogene Prägung | - | 3 | 7 | 6 | 7 |
Tab. 7.7 - 8: Übersicht zu Landschaftsbildraum
5 "Mündung und Wattenmeer"
Landschaftsbildraum 5: "Mündung und
Wattenmeer"
Größe: ca. 4425 ha Anzahl der Landschaftsbildbereiche: 15 Relief: Marsch, Watt Breite des Elbstroms: >3000 m Grad der Bebauung: gering |
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Raumstruktur und Formenschatz:
Für den größten Teil der Flächen wurde die Flächenwertstufe 1 ("Große Weite") vergeben. Einige Bereiche sind durch "Keine Kammerung, mit Gräben" strukturiert (Flächenwertstufe 3). Im Bereich von Cuxhaven tritt bebauungsbedingt "Grobe Kammerung" (Flächenwertstufe 2) und "Feine Kammerung" (Flächenwertstufe 1) auf. Keiner der Landschaftsbildbereiche wurde aufgrund von Großobjekten abgewertet. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. Die Wertstufe 5 wurde nicht vergeben. |
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Naturnähe:
Für den größten Teil der Flächen wurde die Flächenwertstufe 2 ("Naturraumtypische Biotopobertypen") vergeben. Dabei handelt es sich überwiegend um Wattflächen und Salzwiesen. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen am Südufer wurden größtenteils mit der Flächenwertstufe 4 ("Biotopobertypen geringer Naturraumbindung") bewertet, der Bereich von Cuxhaven mit der Flächenwertstufe 5 ("Biotopobertypen mit starker anthropogener Prägung"). "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" sind über weite Strecken vorhanden und führten bei fünf Landschaftsbildbereichen zur Aufwertung. Überwiegend bieten die Landschaftsbildbereiche gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe. Die Wertstufe 5 wurde nicht vergeben. |
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Anthropogene Prägung:
Der Anteil der Flächenwertstufe 1 ("Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880") überwiegt in den Bereichen "Belumer Außendeich" (5.7), "Hadelner Außendeich" (5.8), "Altenbruch" (5.9), "Neuwerk Nord" (5.13) und "Neuwerk Süd" (5.14). Nach 1955 wurden die Landschaftsbildbereiche "Sahlenburger Vorland" (5.12) und "Hörner Außendeich" (5.4), "Ostebrammer Hullen" (5.5), sowie "Ostesperrwerk" (5.6) großflächig verändert (Flächenwertstufe 3). Im Landschaftsbildbereich "Ostesperrwerk" (5.6) führte die Veränderung durch den Bau des Sperrwerks zu dieser Bewertung. Der Landschaftsbildbereich "Scharhörn" (5.15) ist nahezu flächendeckend mit der Flächenwertstufe 4 ("Nicht anthropogen genutzt") bewertet worden. Lediglich drei der 15 Landschaftsbildbereiche wurden durch Überprägungen abgewertet. Die Landschaftsbildbereiche bieten überwiegend gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung. Die Wertstufe 5 wurde nicht vergeben. |
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Bewertung der Landschaftsbildbereiche: | |||||
Kriterium | Wertstufe 1 | Wertstufe 2 | Wertstufe 3 | Wertstufe 4 | Wertstufe 5 |
Raumstruktur und Form. | 8 | 2 | 2 | 3 | - |
Naturnähe | 4 | 8 | 2 | 1 | - |
Anthropogene Prägung | 4 | 6 | 3 | 2 | - |
Tab. 7.7 - 9: Übersicht zu Landschaftsbildraum
6 "Nebenfluß"
Landschaftsbildraum 6: "Nebenfluß"
Größe: ca. 4314 ha Anzahl der Landschaftsbildbereiche: 21 Relief: Marsch Breite des Elbstroms: - Grad der Bebauung: gering |
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Raumstruktur und Formenschatz:
Flächenwertstufe 1 ("Feine Kammerung") ist an Ilmenau, Este, Schwinge und Krückau in maßgeblichen Anteilen vorhanden. Die Flächenwertstufe 2 ("Grobe Kammerung") ist entlang von Ilmenau, Lühe, Schwinge, Pinnau und Stör zu finden. In den breiten Mündungsbereichen von Stör und Oste ist die Flächenwertstufe 1 ("Große Weite") ausgeprägt. Beeinträchtigungen durch Großobjekte bestehen an Este, Lühe, Schwinge, Pinnau und Stör und führten in 6 Landschaftsbildbereichen zur Abwertung. Die Landschaftsbildbereiche bieten überwiegend durchschnittliche bis gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. Alle fünf Wertstufen wurden vergeben. |
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Naturnähe:
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen entlang der Nebenflüsse sind überwiegend mit den Flächenwertstufen 3 ("Landschaftsraumtypische Biotopobertypen") und 4 ("Biotopobertypen geringer Naturraumbindung") bewertet worden., die verbleibenden Bereiche sind durch Gräben strukturiert (Flächenwertstufe 3). Die Flächenwertstufe 2 ("Landschaftsraumtypische Biotoptypen") kommt außer in größeren Bereichen an der Ilmenau nur in Form schmaler Röhrichtstreifen entlang der Ufer aller Nebenflüsse vor. Keiner der Landschaftsbildbereiche wurde aufgrund von "Bereichen naturraumtypischer Zonierung" aufgewertet. Die Landschaftsbildbereiche bieten durchschnittliche bis schlechte Voraussetzungen für das Erleben von Naturnähe. Die Wertstufen 1, 2 und 5 wurden nicht vergeben. |
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Anthropogene Prägung:
Insgesamt war der Flächenanteil der Flächenwertstufe 1 in 16 der 21 Landschaftsbildbereiche größer als die Hälfte der jeweiligen Gesamtfläche. Das bedeutet, daß der überwiegende Teil dieses Landschaftsbildraumes durch Flächen geprägt ist, die als Flächenwertstufe "Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880" (Flächenwertstufe 1) bewertet werden. Die Flächenwertstufe 4 ("Nicht anthropogen genutzt") umfaßt in den vier Landschaftsbildbereichen "Ilmenaukanal" (6.1), "Winsen" (6.2), "Ilmenau Mündung" (6.3) und "Elmshorn" (6.12) einen Anteil von über 20% der Gesamtfläche. Dies führt bei den Landschaftsbildbereichen (6.2) und (6.3) dazu, daß diese insgesamt als Landschaftsbildbereiche mit durchschnittlicher Voraussetzung für das Erleben der Anthropogenen Prägung eingestuft wurden. Lediglich sechs der 21 Landschaftsbildbereiche wurden aufgrund von Überprägungen abgewertet. Die Landschaftsbildbereiche bieten überwiegend gute Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung. Die Wertstufen 4 und 5 wurden nicht vergeben. |
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Bewertung der Landschaftsbildbereiche: | |||||
Kriterium | Wertstufe 1 | Wertstufe 2 | Wertstufe 3 | Wertstufe 4 | Wertstufe 5 |
Raumstruktur und Form. | 3 | 10 | 5 | 2 | 1 |
Naturnähe | - | - | 9 | 12 | - |
Anthropogene Prägung | 6 | 10 | 5 | - | - |