Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

1. EINLEITUNG

Das Ausbauziel der Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt ist eine tideunabhängige Schiffahrt mit einem Süßwassertiefgang von 12,8 m sowie eine tideabhängige Schiffahrt mit einem Süßwassertiefgang von 13,8 m innerhalb eines 2-stündigen Abfahrtfensters im Tidenumlauf. Um dieses Ausbauziel zu erreichen, ist eine Vertiefung der bestehenden Sollsohle (KN-13,5 m) erforderlich. Nach den vorliegenden Baubeschreibungen der Vorhabensträger liegen die angestrebten Ausbautiefen bei KN-15,3 m im Bereich von km (N) 624,4 (Norderelbe) bzw. 621,8 (Köhlbrand) bis km (N) 632 gefolgt von einem Anstieg der künftigen Gewässersohle auf KN-14,4 m bei Elbe km (N) 648. Diese Solltiefe wird im Bereich zwischen Elbe km (N) 648 und km (N) 713,2 (Sockel) beibehalten. Seewärts von Elbe km (N) 713,2 ist eine konstante Zunahme der Solltiefe bis auf KN-15,2 m bei Elbe km (N) 747,9 geplant. Neben der größeren Solltiefe sind Veränderungen der Fahrrinnenbreite vorgesehen. Im Bereich Mittelrinne ist ein Rückbau von derzeit 500 m Fahrrinnenbreite auf 400 m vorgesehen. Diese Fahrrinnenbreite soll bis Elbe km (N) 680 beibehalten werden. Dagegen wird im Bereich zwischen Elbe km (N) 680 bis km (N) 642 eine Fahrrinnenbreite von 300 m angestrebt, was eine teilweise Verbreiterung der bestehenden Fahrrinne erfordert. Ab Elbe km (N) 642 soll die bestehende Fahrrinnenbreite von 250 m erhalten bleiben. Im weiteren Verlauf der Elbe wird die künftige Fahrrinnenbreite 230 (ab km (N) 631), bzw. 210 m (km (N) 625) betragen. Für den Köhlbrand sind Fahrrinnenbreiten von 180 m bzw. 160 m vorgesehen.

Neben den hier beschriebenen Veränderungen der Solltiefen und Fahrrinnenbreiten sind im Zuge der Anpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt strombauliche Maßnahmen erforderlich. Dieses sind insbesondere stromlenkende und erosionsmindernde Maßnahmen zur Bündelung der Strömung in der Fahrrinne sowie zur Sicherung der verklappten Baggermengen in den Bereichen Twielenfleth, Krautsand und Hollerwettern-Scheelenkuhlen.

Durch die oben beschriebenen Maßnahmen werden auch Bereiche betroffen, die einer fischereilichen Nutzung unterliegen (vgl. Teil 1.1 dieser Studie). Die möglichen Beeinflussungen der fischereilichen Nutzung des Untersuchungsgebiets werden getrennt nach temporären Auswirkungen während der Bauphase und anhaltenden Auswirkungen nach Abschluß der Maßnahmen bewertet. In die Bewertung fließen neben technischen Aspekten (Praktikabilität der Fischerei), abiotische Faktoren (Veränderungen der Sedimentbeschaffenheit und Strömungsänderungen sowie Änderungen im Salzgehalt) und biotische Faktoren (Beeinträchtigungen der genutzten Fisch- und Krebsarten) ein.

Entsprechend den eingesetzten Fanggeräten werden die folgenden Fischereisektoren getrennt betrachtet: die Baumkurrenfischerei (= Krabben- und Seezungenfischerei), die Hamenfischerei, die Reusenfischerei und die Angelfischerei.