Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5 ZUSAMMENFASSUNG

Das vorliegende Fachgutachten erfaßt Nutzungen im Untersuchungsgebiet und setzt diese mit den prognostizierten Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung in Bezug.

Es werden landwirtschaftliche Nutzungen, Jagd, Siedlungsnutzung, Schiffahrt (Sport und Kleinschiffahrt), Grundwassernutzung sowie eine Vielzahl an Freizeit- und Erholungsnutzungen bearbeitet. Ebenso werden planerische Aussagen zu Freizeit- und Erholungsnutzung in ihrem großräumigen, über das Untersuchungsgebiet hinausgehenden, Zusammenhang dargestellt. Im Falle der unter Freizeit und Erholung zusammengefaßten Nutzungen wurde durch diese Darstellungsweise die Vernetzung der im Untersuchungsgebiet befindlichen Nutzungen mit dem Hinterland verdeutlicht.

Die Nutzungen überlagern sich häufig räumlich und zeitlich. Sie sind überwiegend saisonal ausgerichtet. Landwirtschaft, Sportschiffahrt und Freizeit- und Erholungsnutzungen finden hauptsächlich während der warmen Jahreszeit (März bis Oktober) statt, Siedlungs- und Grundwassernutzung hingegen ganzjährig.

Aufgrund der Heterogenität der Nutzungsformen werden die potentiellen maßnahmebedingten Auswirkungen auf ihre Relevanz für die unterschiedlichen Nutzungen ausgewertet und erläutert. Für die auf dem Wasser und im ufernahen Bereich stattfindenden Nutzungen muß folgendes festgestellt werden: Die direkten im Uferbereich stattfindenden Nutzungen weisen eine besondere Empfindlichkeit gegenüber plötzlich auftretenden und unerwartet hohen Wellen auf. Eine ausbaubedingte Änderung der bereits gegenwärtig bestehenden Beeinträchtigung für Nutzungen, die im direkten Uferbereich stattfinden, durch schiffserzeugte Wellen (bei hohen Geschwindigkeiten) ist nach den Untersuchungen der BAW-AK für den Bereich von Schiffsgeschwindigkeiten unter 12 Knoten (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (kn) (im Bereich des Hamburger Hafens) auszuschließen (MATERIALBAND I). In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Überschreitung dieser Geschwindigkeiten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten, die Beeinträchtigungen von Nutzungen im direkten Uferbereich verursachen können (MATERIALBAND I).

Die landwirtschaftliche Nutzung erfährt maßnahmebedingt folgende Beeinflussungen:

  • Maßnahmebedingt sind Auswirkungen auf ca. 23,3 ha landwirtschaftlicher Fläche zu erwarten. Bei ca. 11.511 ha landwirtschaftlicher Gesamtfläche werden so ca. 0,203% maßnahmebedingt betroffen sein.

    Die durch Änderung der Tidewasserstände betroffene Fläche beträgt 2,6 ha oder 0,02% der landwirtschaftlichen Gesamtfläche. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine klar abgrenzbare Fläche, sondern um Uferabbruchkanten. Von diesen Flächenverlusten betroffen sind die Weidenutzung auf Grünlandflächen, Obstanbaugebiete und ackerbaulich bestellte Flächen. Auch wenn für Einzelflächen keine Aussage getroffen werden kann, dürfte, bezogen auf die einzelne Fläche, die Auswirkungen infolge der Änderung der Tidewasserstände kaum spürbar sein.

    Mit der Errichtung eines Spülfeldes auf Pagensand werden ca. 20,7 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (rund 0,18% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Untersuchungsgebiet) betroffen, wovon durch Überdeckung 20,3 ha komplett verloren gehen und ca. 0,4 ha durch den Austritt von Spülfeld-Sickerwasser beeinträchtigt sind. Mit knapp 90% der von der Maßnahme insgesamt betroffenen landwirtschaftlichen Fläche stellt die Spülfelderrichtung auf Pagensand den flächenmäßig mit Abstand größten Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung dar und ist der einzige Bereich, in dem eine größere zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche komplett betroffen ist.
  • Die Binsennutzung erfährt maßnahmebedingte Beeinflussungen, die sich im Elbbereich oberhalb der Störmündung (Fahrrinnen-km 678 N) auf rund 3,5% und ab Pagensand (Fahrrinnen-km 663 N) auf rund 5% Flächenverlust belaufen werden.

Für alle weiteren Nutzungen werden keine oder nur sehr geringe (je nach Art der Nutzung) maßnahmebedingte Auswirkungen auf die erfaßten Nutzungen festgestellt.

Hamburg, im Juli 1997

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord
Dipl.-Ing. Baumann

Bearbeiter
Dipl.-Pol. Kraus