Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.5 Landschaftsbildraum 5: Mündung und Wattenmeer

Die Wasserfläche der Elbe weitet sich hier von 1,5 km westlich von Brunsbüttel auf über 7 km bei Cuxhaven, womit der Flußcharakter verloren geht. Statt dessen werden die Merkmale der Küste des Wattenmeeres immer bedeutender: Breite, baumlose Vordeichländer, der ungehindert angreifende Wind, die weiten, bei Ebbe sichtbaren Wattflächen und am westlichen Rand die Inseln Neuwerk und Scharhörn.

Der Landschaftsbildraum "Mündung und Wattenmeer" ist 4425 ha groß. Er ist in 15 Landschaftsbildbereiche gegliedert. Auf die Breitenklasse < 200 m entfallen 217 ha. Auf die Breitenklasse 200-500 m entfallen 894 ha und auf die größte Breitenklasse entfallen 2590 ha.

Raumstruktur und Formenschatz

Die Landschaftsbildbereiche in diesem Landschaftsbildraum bieten mehrheitlich gute bis sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz. Die Wertstufe 5 wurde nicht vergeben.

Insbesondere auf den weiten Vordeichflächen entlang des Nordufers ("Neufelderkoog" (5.2), "Dieksanderkoog" (5.3)) und westlich der Ostemündung ("Belumer Außendeich" (5.7), "Hadelner Außendeich" (5.8)) sowie im nordwestliche Teil Neuwerks (5.13) und auf Scharhörn (5.15) ist das Raumerleben durch die Qualität "Große Weite" geprägt. Hier ergeben sich die höchsten Flächenbewertungen. Gehölze sind nicht vorhanden, Röhrichte sind im wind- und wellenschlaggeschützten Süd- und Ostteil des Landschaftsbildraumes in linienhaften, uferparallel verlaufenden Beständen vorhanden, so daß eine Kammerung nur im besiedelten Bereich Cuxhaven zu finden ist.

Beeinträchtigungen durch bauliche Großobjekte bestehen nicht.

Sehr gute Voraussetzungen für das Erleben von Raumstruktur und Formenschatz (Wertstufe 1) sind demnach in acht der 15 Landschaftsbildbereiche gegeben. Es sind dies "Neufelderkoog" (5.2), "Dieksanderkoog" (5.3), "Ostebrammer Hullen" (5.5), "Belumer Außendeich" (5.7), "Hadelner Außendeich" (5.8), "Duhnener Watt" (5.11), "Neuwerk Nord" (5.13) und "Scharhörn" (5.15). Gute Voraussetzungen bieten zwei Landschaftsbildbereiche: "Hörner Außendeich" (5.4) und "Cuxhaven" (5.10).

Naturnähe

Die Landschaftsbildbereiche in diesem Landschaftsbildraum sind mehrheitlich mit guten bis sehr guten Wertstufen bewertet worden.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß in diesem Landschaftsbildraum der Flächenanteil der Watten den des festen Landes um ein vielfaches übertrifft. Diesem charakterisierenden Merkmal entsprechend ergibt sich für alle Landschaftsbildbereiche, denen Wattflächen von nennenswerter Breite vorgelagert sind, eine hohe Bewertung. Selbst der weitgehend bebaute, also stark anthropogen geprägte Landschaftsbildbereich "Cuxhaven" (5.10) erreicht durch die nordwestlich vorgelagerten Wattflächen noch eine mittlere Bewertung.

Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Landschaftsbildräumen ist hier ein großer, zusammenhängender Bereich des festen Landes mit naturraumtypischen Biotopobertypen (Flächenwertstufe 2) bestanden: Die Salzwiesen in den Landschaftsbildbereichen "Dieksanderkoog" (5.3) und "Neufelderkoog" (5.2). Dieser Bereich ist Teil des Nationalparkes "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Hier befindet sich auch die längste ungestört zusammenhängende naturraumtypische Zonierung der Ufervegetation im gesamten Untersuchungsgebiet, bestehend aus den Biotopobertypen Vegetationsloses Watt, Küstenwatt mit Vegetation höherer Pflanzen und Salzwiese.

Sehr gute Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe sind in den Landschaftsbildbereichen Neufelderkoog" (5.2), "Dieksanderkoog" (5.3), "Hörner Außendeich" (5.4) sowie "Hadelner Außendeich" (5.8) gegeben.

Anthropogene Prägung

Die ausgedehnten Grünlandflächen von der Ostemündung bis nach Cuxhaven, die seit 1880 unverändert sind (Flächenwertstufe 1) wirken sich in diesem Landschaftsbildraum nachhaltig auf die Bewertung der anthropogenen Prägung aus. Ebenso wurden Teile des Stadtgebietes Cuxhaven sowie Salzwiesen auf Neuwerk und vor den Poldern Süddithmarschens bewertet (Flächenwertstufe 1). Seit 1955 unverändert (Flächenwertstufe 2) sind große Teile der Salzwiesen in Süddithmarschen und Teile des Stadtgebietes Cuxhavens. Der Anteil der seit 1955 veränderten Flächen (Flächenwertstufe 3) ist im wesentlichen auf die in diesem Zeitraum gewonnenen Flächen vor Süddithmarschen beschränkt. Nicht anthropogen genutzt sind die Insel Scharhörn und schmale Wattflächen und Schilfbestände im Bereich Süddithmarschen und an der Ostemündung. Überprägungen fanden durch die Deichvorverlegung in Nordkehdingen statt.

Der Anteil der Flächenwertstufe 1 ("Historische Kulturlandschaft, unverändert seit 1880") überwiegt in den Bereichen "Belumer Außendeich" (5.7), "Hadelner Außendeich" (5.8), "Altenbruch" (5.9), "Neuwerk Nord" (5.13) und "Neuwerk Süd" (5.14). Nach 1955 wurden die Landschaftsbildbereiche "Sahlenburger Vorland" (5.12) und "Hörner Außendeich" (5.4), "Ostebrammer Hullen" (5.5) sowie "Ostesperrwerk" (5.6) großflächig verändert (Flächenwertstufe 3). Im Landschaftsbildbereich "Ostesperrwerk" (5.6) führte die Veränderung durch den Bau des Ostesperrwerks zu dieser Bewertung. Der Landschaftsbildbereich "Scharhörn" (5.15) ist nahezu flächendeckend mit der Flächenwertstufe 4 "Nicht anthropogen genutzt" bewertet worden.

Der insgesamt positive Eindruck dieses Landschaftsbildraumes drückt sich auch in der geringen Anzahl der Überprägungen aus. Lediglich bei den Landschaftsbildbereichen "Hörner Außendeich" (5.4), "Ostebrammer Hullen" (5.5) sowie "Ostesperrwerk" (5.6) wirkt sich die Deichvorverlegung in Nordkehdingen negativ aus. Die Landschaftsbildbereiche "Neufelder Koog" (5.2), "Belumer Außendeich" (5.7), "Hadelner Außendeich" (5.8), "Altenbruch" (5.9), "Duhnener Watt" (5.11), "Sahlenburger Vorland" (5.12), "Neuwerk Ost" (5.13) und "Neuwerk West" (5.14) sind nicht durch Überprägungen betroffen. Im Bereich Süddithmarschen ist auf Grund der kontinuierlichen Landgewinnung im Vordeichland eine zonale Abfolge von "Historischer Kulturlandschaft, unverändert seit 1880", "Kulturlandschaft, unverändert seit 1955", "Kulturlandschaft, stark verändert seit 1955" und "nicht anthropogen genutzt" erkennbar.

In diesem Landschaftsbildraum sind 4 von 15 Landschaftsbildbereiche als Landschaftsbildbereiche mit sehr guten Voraussetzungen für das Erleben der anthropogenen Prägung bewertet worden: "Belumer Außendeich" ( 5.7), "Altenbruch" (5.9), "Neuwerk Ost" (5.13), "Neuwerk West" (5.14). Die zweithöchste Wertstufe (Landschaftsbildbereich mit guten Voraussetzungen für das Erleben der anthropogenen Prägung) erreichen weitere fünf Landschaftsbildbereiche. Es gibt in diesem Landschaftsbildraum keine Landschaftsbildbereiche, die sehr schlechte Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung bieten, lediglich die Landschaftsbildbereiche "Ostesperrwerk" (5.6) und "Scharhörn" (5.15) haben schlechte Voraussetzungen für das Erleben der Anthropogenen Prägung.