Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Vorbemerkung der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord

Im Dezember 1993 beauftragten die beiden Träger des Vorhabens (TdV), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Hamburg sowie die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Amt Strom- und Hafenbau, die Planungsgruppe Ökologie + Umwelt, Hannover/Hamburg, für das geplante Vorhaben "Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt, entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) durchzuführen.

Die Arbeiten zur UVS sind nunmehr nach fast 4 Jahren Bearbeitungszeit abgeschlossen.

Bedingt durch die Komplexität der im Rahmen der UVU zu untersuchenden Themenkomplexe und die während der Bearbeitung gewonnenen Erkenntnisse wurde es notwendig,

  1. das Untersuchungsgebiet zu erweitern und in Teilbereichen ergänzende Untersuchungen durchzuführen sowie
  2. das Strombaukonzept den aktuellen Erkenntnissen anzupassen und
  3. die Planungen zur Baggergutunterbringung auf Pagensand aufgrund der Ergebnisse der UVU zu ändern.

Da die Materialbände bzw. Fachgutachten eine wesentliche Grundlage für die Erstellung der UVS darstellen, waren sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt fertigzustellen. Dies hatte zur Folge, daß die oben aufgeführten Sachverhalte (z.B. Erweiterung des Untersuchungsgebietes) aus zeitlichen und arbeitstechnischen Gründen i.d.R. nicht mehr bei der Bearbeitung der einzelnen Materialbände berücksichtigt werden konnten.

Um die weitere Projektbearbeitung nicht unnötig zu verzögern, ist daher darauf verzichtet worden, die Materialbände entsprechend zu ergänzen. Somit besteht für den kritischen Leser ein Widerspruch zwischen einzelnen Aussagen im Materialband und der UVS.

Aufgrund dessen wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Sachverhalte "Erweiterung des Untersuchungsgebietes", Modifizierung des Strombaukonzeptes" sowie "neue Baggergutaufspülungsvariante für Pagensand" detailliert in der UVS bzw. im Ergänzungsband zur UVS behandelt werden, sofern sich aus der gutachterlichen Betrachtung zu den genannten Sachverhalten bei den einzelnen Schutzgütern UVU-relevante Änderungen gegenüber den vorliegenden Prognosen der Materialbände ergeben.

Hamburg, im Juli 1997