Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.4                      Maßnahmengebiet Allwördener Außendeich

V.4.1                   Maßnahmen

Die gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungsziele für den Allwördener Außendeich sind die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und Vogelschutzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Brut- und Rastvögeln, der Erhalt und die Entwicklung von naturnahen, tideabhängigen Strukturen und Biotoptypen, der Erhalt und die Entwicklung von artenreichem Marschgrünland mesophiler Standorte und die Sicherung der Umweltmedien Boden und Wasser in ihrer Ausprägung und Qualität als Standortvoraussetzungen für ästuartypische, tideabhängige Lebensgemeinschaften. Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Allwördener Außendeich vermittelt die folgende Abbildung V.4.1-1.

Abb. V.4.1-1:               Landschaftsaufnahme Allwördener Außendeich

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhalten die Nutzungsaufgabe im unmittelbaren Uferbereich, sodass sich eine natürliche Uferzonierung entwickeln kann, sowie die Extensivierung der Grünlandflächen. In ihrem Mündungsbereich mit Bauschutt verfüllte Gräben sind frei zu räumen und damit wieder an die Tide anzubinden. Die Bewirtschaftungsauflagen zur Extensivierung der Grünlandflächen orientieren sich an den Belangen der Brut- und Rastvögel. Die Auflagen sind in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu koordinieren. Um die störungsempfindlichen Rastvögel zu schützen, wird eine weitestgehende Einschränkung der Jagd erforderlich.

Nach bisherigen Informationen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA), das für den TdV die Flächenverwaltung übernommen hat, hat der Umsetzungsgrad der Flächenbewirtschaftung bis zum rechtskräftigen Planergänzungsbeschluss folgenden Stand erreicht:

Tab. V.4.1-1:                Allwördener Außendeich (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv [ha] extensiv [ha] Sukzession [ha]
Ist 0 195,8 8,5
Soll 0 194,3 10,0

 

Bauliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage eines aufzustellenden LAPs nach der ergänzenden Planfeststellung. Der LAP wird seit Herbst 2004 durch ein Ingenieurbüro erstellt. Die Umsetzung der baulichen Maßnahme soll bis Ende Juni 2006 abgeschlossen sein, unter der Vorraussetzung, dass das Einvernehmen der Einvernehmensbehörde vorliegt.