Allgemeine Information
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) sind für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zuständig und somit die Aufsteller von Unterhaltungsplänen. Die Umsetzung der Unterhaltung erfolgt über die jeweiligen Außenbezirke eines WSA. Ein Unterhaltungsplan wird vom zuständigen WSA in der Regel in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und unter Vergabe von Leistungen an ein Ingenieurbüro erstellt.
Der Unterhaltungsplan soll die verkehrlichen Anforderungen der Schifffahrt, die wasserwirtschaftliche Unterhaltung und die naturschutzfachlichen Belange in einem Planwerk zusammenzuführen. Er soll die verkehrliche Unterhaltung ökologisch optimieren und die wasserwirtschaftliche Unterhaltung integrieren.
Da seine Erarbeitung mit einem relativ hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist, ist eine flächendeckende Erarbeitung von Unterhaltungsplänen für alle Bundeswasserstraßen nicht möglich. Es gilt daher Referenzabschnitt zu finden, die für möglichst große Unterhaltungsbereiche repräsentativ sind.
Für den ständigen Gebrauch wird durch die Beschäftigten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine bebilderte, laminierte Kurzfassung des Unterhaltungsplanes vor Ort erstellt. Sie enthält die allgemeingültigen und speziellen Unterhaltungsanweisungen sowie Darstellungen der unterhaltungsrelevanten Arten und Biotopstrukturen
Geltungszeitraum
Die Geltungsdauer eines Unterhaltungsplanes umfasst einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. Erfahrungsgemäß ist danach im Hinblick auf veränderte rechtliche Vorgaben sowie ökologische und technische Entwicklungen eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung erforderlich.
Inhalte eines Unterhaltungsplanes
Ein Unterhaltungsplan beinhaltet hauptsächlich folgende Punkte:
- Rechtsgrundlagen
- Verkehrsbezogene Forderungen an die Unterhaltung
- Ökologische Situationsbeschreibung
- Zielkonzeption
- Allgemeingültige und spezielle Unterhaltungsanweisungen
Die Erarbeitung eines Unterhaltungsplanes erfolgt in zahlreichen Einzelschritten. Wichtig ist dabei die Abstimmung zwischen dem Bearbeiter und dem WSA als Auftraggeber nach den einzelnen Bearbeitungsschritten, insbesondere während der Erstellung der Zielkonzeption und der speziellen Unterhaltungsanweisungen.
Die zuständigen Naturschutz- und Wasserbehörden werden im Rahmen der Datenrecherche befragt und über die Erarbeitung eines Unterhaltungsplanes informiert. Es hat sich bewährt, diese Behörden frühzeitig auch konkret bei der Bearbeitung und Abstimmung der einzelnen Kapitel um ihre Mitarbeit zu bitten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, dabei auch die Naturschutzvereinigungen mit einzubeziehen.
Die Inhalte werden im Folgenden kurz dargestellt.
Rechtsgrundlagen und sonstige Vorgaben für die Bearbeitung des Unterhaltungsplanes
In knapper Form werden die für die Unterhaltung wesentlichen Bundes- und jeweiligen Landesgesetze sowie die relevanten Paragraphen genannt.
Verkehrsbezogene Forderungen an die Unterhaltung
Wichtige Grundlage des Unterhaltungsplanes sind die vom WSA zur Erhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt und zur Sicherung des verkehrsbezogenen Abflusses durchzuführenden verkehrlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Sie können durch das WSA in einem eigenen Kapitel dargestellt oder im Rahmen der Erarbeitung der Zielkonzeption aufgeführt und erläutert werden.
Ökologische Situationsbeschreibung (Text und Pläne)
Ein Unterhaltungsplan baut stets auf einer aktuellen und flächendeckenden Biotoptypenkartierung auf. Der Maßstab der Kartierungen richtet sich nach der örtlichen Situation und bewegt sich zwischen 1:1000 und 1:5000. Für die Biotoptypenkartierung wird der von der BfG entwickelte Kartierschlüssel verwendet, der auf dem BfN-Kartierschlüssel basiert und insbesondere in den Uferbereichen detaillierter ist. Der Bestand wird dargestellt und anhand einer fünfstufigen Skala eingeschätzt. Ein weiterer Plan beinhaltet die gefährdeten und geschützten Pflanzenarten und Biotope sowie FFH-Lebensraumtypen.
Ergänzt werden diese Erhebungen durch unterhaltungsrelevante Daten, die bei Behörden, Naturschutzvereinigungen und Institutionen vor Ort erhoben werden.
Auf eigene faunistische Erfassungen wird in der Regel verzichtet. Vorhandene faunistische Daten werden genutzt.
Zielkonzeption (Text und Pläne)
Auf der Grundlage der erforderlichen verkehrlichen Unterhaltungsmaßnahmen, der vorliegenden Gebietsdaten, der naturschutzrechtlichen Erfordernisse sowie der Bewirtschaftungsziele nach WHG wird die Zielkonzeption in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen WSA und möglichst auch mit den zuständigen Naturschutz- und Wasserbehörden bzw. Naturschutzvereinigungen entwickelt. Hier werden die Entwicklungsziele der Flächen des Bearbeitungsgebietes für die folgenden Jahre festgelegt.
Folgende Aspekte sind bei der Erarbeitung der Zielkonzeption zu berücksichtigen:
- Die aus verkehrlicher Sicht erforderliche aktuelle und zukünftige Unterhaltung
- Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen gemäß WRRL (wasserwirtschaftliche Unterhaltung und wasserwirtschaftlicher Ausbau)
- Berücksichtigung des Naturhaushaltes, des Bildes und Erholungswertes der Landschaft, Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen
- Anforderungen, die sich aus Natura 2000-Gebieten, NSG, gesetzlich geschützten Biotopen o. ä. ergeben
- Artenschutzrechtliche Bestimmungen
- Verkehrssicherungspflicht aus Privatrecht, z. B. für Bäume und neophytische Stauden auf den Eigentumsflächen der WSV
Es werden verbindliche Ziele für die WSV formuliert sowie Empfehlungen für Flächen außerhalb des WSV-Eigentums, die jedoch keine Verbindlichkeit besitzen. Außerdem werden Entwicklungsmaßnahmen benannt, die die WSV nicht im Rahmen der Unterhaltung umsetzen wird. Sie können der WSV und Dritten als Vorschlagspool u. a. für erforderliche Kompensationsmaßnahmen, das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland“ oder den wasserwirtschaftlichen Ausbau dienen.
Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen (Text)
Ziel der allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen ist es, dem zuständigen WSA zu ermöglichen, bei der praktischen Umsetzung die Aspekte des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und der Wasserwirtschaft fachgerecht zu berücksichtigen. Sie enthalten allgemeine Angaben zur Unterhaltung bestimmter Vegetationsbestände, Gewässerstrukturen oder auch baulicher Anlagen wie Ufersicherungen und Dichtungsstrecken.
Spezielle Unterhaltungsanweisungen (Text und Pläne)
Die speziellen Unterhaltungsanweisungen beziehen sich ausschließlich auf die WSV-eigenen Flächen. Im Unterschied zu den allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen geben sie Auskunft zur Unterhaltung und Entwicklung örtlich konkreter Flächen und Nutzungen oder lokalisierter unterhaltungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten im Referenzabschnitt.
Die speziellen Unterhaltungsanweisungen werden im Bericht erläutert und in den Plänen den entsprechenden Flächen zugewiesen.