Planfeststellungsverfahren
Im September 2006 haben der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg die Anträge auf Planfeststellung zur Erlangung des Baurechts für das Vorhaben „Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für Containerschiffe mit Tiefgängen bis zu 14,50 m“ gestellt.
Die Antragsunterlagen sind im Frühjahr 2007 von den Genehmigungsbehörden öffentlich ausgelegt worden, um den Trägern öffentlicher Belange (TöB) und betroffenen Privatpersonen die Möglichkeit zur Stellungnahme bzw. Einwendung zu geben.
Nach Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen sind mit den zuständigen Gremien der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg Gespräche geführt worden, die zu einer Änderung der Planungen geführt haben. Die beantragten Planänderungen I (2008), II (2009) und III (2010) beziehen sich vor allem auf strombauliche Maßnahmen und die Verbringung des Baggerguts. Darüber hinaus waren die seit der Antragstellung fortentwickelten Anforderungen der Europäischen Umweltrichtlinien (Fauna-Flora-Habitat (FFH), Artenschutz) zu berücksichtigen.
Nach Erteilung des Einvernehmens der Landesregierungen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburgs sind am 23.04.2012 die Planfeststellungsbeschlüsse (PFB) erlassen worden. Während der 3 monatigen öffentlichen Auslegung sind insgesamt 13 Klagen gegen den Beschluss beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingegangen; u.a. eine vom BUND/NABU mit Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage. Diesem Antrag hat das BVerwG stattgegeben und im Juli 2014 eine mündlichen Verhandlung in Leipzig durchgeführt. Aufgrund neu aufgetretener Fragen hinsichtlich der Anwendung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) war zwischenzeitlich ein ergänzender, separater Fachbeitrag vorgelegt und im Folgenden am 1.10.2013 die Ergänzungsbeschlüsse zu den PFBen vom 23.04.2012 erlassen worden.
Am 2.10.2014 wurde vom BVerwG ein Aussetzungs-und ein Hinweisbeschluss verkündet:
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu bereits im vorlaufenden Weserverfahren aufgeworfenen 4 Fragen bei der Anwendung der WRRL ausgesetzt. Im Hinweisbeschluss wurden verschiedene naturschutzfachliche Bedenken aufgeführt, die einer Nachbessrung zugänglich und damit auszuräumen sind. Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 1. Juli 2015 zur Anwendung der WRRL wurden neue Fachbeiträge für das 2. Planergänzungsverfahren mit Bezug auf die WRRL, Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt und im November 2015 veröffentlicht bzw. in die Beteiligung (TöB) gegeben worden. Nach Abwägung der Stellungnahmen sind am 24.03.2016 die 2. Ergänzungsbeschluss zum PFB vom 23.04.2012 erlassen worden.
Nach einer weiteren mündlichen Verhandlung im Dezember 2016 hat das BVerwG in der Verwaltungsstreitsache der Umweltverbände gegen die Freie und Hansestadt Hamburg und die Bundesrepublik Deutschland am 9. Februar 2017 für Recht erkannt:
Die Planfeststellungsbeschlüsse zu weiteren Fahrrinnenanpassung sind rechtswidrig und nicht vollziehbar. Grund für dieses Urteil sind aus Sicht des BVerwG drei Mängel der habitatrechtlichen Verträglichkeits- und Abweichungsprüfung, die durch zusätzliche Ermittlungen und Bewertungen sowie Umplanung bzw. ergänzende Planung und Abwägung beseitigt werden können. Die erforderlichen Fachbeiträge für die 3. Planergänzungsbeschlüsse wurden im März 2018 in die Beteiligung gegeben bzw. ausgelegt.
Nach dem Ende der Einwendungsfrist am 4. Mai 2018 wurden die Stellungnahmen und Einwendungen ausgewertet, die 3. Planergänzungsbeschlüsse erstellt und am 23. August 2018 erlassen und förmlich dem Klagevertreter zugestellt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat bleibt der Planfeststellungsbeschluss „Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe“ vollziehbar, da er zwar beklagt aber kein Eilantrag zur Anordnung der aufschiebender Wirkung gestellt wurde. Daher kann nun mit der Umsetzung der Baumaßnahmen begonnen werden. Bestandskraft erlangt der Planfeststellungsbeschluss mit rechtskräftigem Urteil des BVerwG zu der Klage der Umweltverbände.