Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5.2.4 Schutzgut Landschaft

Zur Darstellung des Landschaftsbildes wurden die flächendeckende Kartierung der Biotoptypen sowie Kartierungen der Großobjekte herangezogen und topographische Karten aus den Zeiträumen um 1880, 1955 und 1995 ausgewertet.

 

5.2.4.1 Ist-Zustand

Zur Darstellung und Bewertung des Landschaftsbildes wurden zum einen die das Landschaftsbild gliedernden und strukturierenden und die für den Formenschatz einer Landschaft relevanten Landschaftsbildelemente als Raumstruktur und Formenschatz erfaßt. Danach wurden Landschaftsbildelemente, die den Eindruck von Naturnähe bewirken, erhoben und zum anderen wurden Landschaftsbildelemente erfaßt, die eine eindeutig menschliche Prägung aufweisen und gleichzeitig das Landschaftsbild maßgeblich gestalten (vgl. beispielhaft Abb. 19 für das Kriterium Naturnähe).

Die Raumstruktur und der Formenschatz des Untersuchungsgebietes ist grundsätzlich durch das Gegenüber von Land und Wasser geprägt. Ein weiteres, das gesamte Gebiet durchziehendes Strukturmerkmal ist die sichtbare Abgrenzung durch Deiche und die Geestkante nach außen.

Die Naturnähe ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Zu niedrigen Bewertungen führt vor allem die hohe Nutzungsintensität auf dem Hamburger Gebiet. Die hochbewerteten Flächen stehen dagegen meistens unter Tide- oder Sturmfluteinfluß, was ihre Nutzungsmöglichkeiten stark einschränkt. Sie konzentrieren sich auf die Uferzonen sowie die unterhalb der MThw-Linie gelegenen Wattflächen.

Bei der anthropogenen Prägung wird die aktuelle Nutzung und deren Konstanz bzw. Veränderung in den letzten rd. 100 Jahren bewertet. Eine seit 1880 unveränderte Kulturlandschaft findet sich besonders in Bereichen mit landwirtschaftlicher Nutzung auf schmalen Vordeichflächen und entlang der Nebenflüsse.

Landschaftsbildbereiche mit sehr guten Voraussetzungen für das Erleben der menschlichen Prägung befinden sich demgemäß vor allem entlang der Nebenflüsse, deren Mündungen und dem Wattenmeer.

Abb. 19: Teilausschnitt der flächendeckenden Darstellung des Schutzgutes Landschaft

Der Landschaftsraum der Tideelbe zeigt grundsätzlich die folgende Gliederung. Oberhalb von Hamburg weist die Elbe nur eine Breite von 200 - 400 m auf. Die Vordeichflächen am Ufer sind größtenteils sehr schmal und der Fluß selber beschreibt enge Kurven. Die Elbe weitet sich stromab zunehmend auf, bis bei Cuxhaven der Flußcharakter verloren geht und statt dessen die Merkmale der Wattenmeerküste, breite, baumlose Vordeichländer und die weiten, bei Ebbe sichtbaren Wattflächen, immer bedeutender werden. In der Unterelbe liegen im Strom mehrere Inseln, die die Wasserfläche gliedern.

Im Hamburger Bereich ist die intensive Nutzung durch Industrie, Hafenumschlag und Lagerung prägendes Element.

Beide Elbufer weisen mehrere Nebenflüsse auf, die verglichen mit der Elbe eine geringe Flußbreite aufweisen und somit einen grundsätzlichen Gegensatz zur Landfläche bilden.

5.2.4.2 Prognose der Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild ergeben sich größtenteils aus den Ablagerungen des Baggergutes im terrestrischen Bereich. Im Bereich Pagensand, der für die landseitige Baggergutunterbringung vorgesehen ist, ist eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes zu erwarten.

Ein Risiko und eine potentielle Gefährdung für das Landschaftsbild stellt die Änderung des Tidehochwassers durch den möglichen Totalverlust schmaler Röhrichtbestände dar.

Da mit den Änderungen der Strömungsgeschwindigkeit keine oder nur geringe Veränderung der Uferlinie und Wattflächen verbunden sind, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

5.2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, Ausgleich und Ersatz

Eingriffsminderungen lassen sich durch Verringerung der Grundfläche des Spülfeldes Pagensand erreichen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können in der Ansiedlung naturraumtypischer Ufervegetation, der Anpflanzung von Gehölzen auf den Spülfeldern zur Strukturierung der Fläche und in der Schaffung naturraumtypischer Uferstrukturen durch Rückbau von Uferbefestigungen bestehen.