Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

11 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER UMWELTBEEINTRÄCHTIGUNGEN UND MASSNAHMENKONZEPTE ZU DEREN VERMEIDUNG, MINDERUNG SOWIE ZUM AUSGLEICH UND ERSATZ

11.1 Vorgehensweise

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher eines Eingriffs1) dazu verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen (BNatSchG § 8 Abs. 2). Im Zusammenhang mit der geplanten Fahrrinnenanpassung ist zunächst festzustellen, daß bei einer Durchführung der Ausbaumaßnahmen eine Vermeidung von nachhaltigen oder erheblichen Beeinträchtigungen nicht möglich ist. Eine Vermeidung (bzw. Verhinderung) der Beeinträchtigung würde bedeuten, daß jedes ökologische Risiko für den Naturhaushalt mit Sicherheit ausgeschlossen wäre. Allerdings gibt es verschiedene Maßnahmen, die zu einer Minderung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beitragen. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet durch Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten, daß keine erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zurückbleiben. Bei nicht ausgleichbaren Eingriffen, die bei der Abwägung im Rahmen des genehmigungsrechtlichen Verfahrens als vorrangig eingestuft werden, sind die vom Eingriff zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und der Landschaft an anderer Stelle zu ersetzen. Die Ersatzmaßnahmen sollten dabei die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in möglichst ähnlicher Art und Weise wiederherstellen.

Im Rahmen der UVS lassen sich nur allgemeine Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen bezüglich der unterschiedlichen, durch die geplante Fahrrinnenanpassung in ihren Funktionen beeinträchtigten Umweltmedien machen. Eine genaue Prüfung der möglichen Maßnahmen und die detaillierte Darstellung der geplanten Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Die in der UVS gemachten Vorschläge zu Ausgleich und Ersatz müssen sich somit nicht zwangsläufig mit den im LBP beschriebenen Maßnahmen decken.

In Kapitel 11.2 werden zunächst die Eingriffsflächen mit den erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Schutzgüter2) und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz in einer tabellarischen Übersicht dargestellt.

In Kapitel 11.3 werden die verbleibenden Beeinträchtigungsrisiken beschrieben. Dabei handelt es sich im Sinne von "worst case"-Annahmen um potentielle Beeinträchtigungen der Schutzgüter, die einerseits aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge bzw. bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert werden können. Die aus diesen Risiken eventuell resultierenden Kompensationsmaßnahmen können im Zuge von Beweissicherungsmaßnahmen ermittelt werden. Andererseits können Beeinträchtigungen auftreten, sofern sich bei der technischen Ausführung der Maßnahme derzeit nicht vorgesehene oder nicht beabsichtigte Abweichungen von den in den Erläuterungsberichten der TdV beschriebenen Vorhaben ergeben. Werden die Maßnahmen in Art und Umfang wie derzeit geplant umgesetzt, gibt es hinsichtlich dieser Risiken keinerlei Kompensationsbedarf.

Auch wenn im Hinblick auf die im Naturschutzgesetz geregelte Kompensationspflicht erst im Falle einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Umwelt der Eingriffstatbestand erfüllt ist (§ 8 BNatSchG), trägt die zusätzliche Kenntnis der Beeinträchtigungsrisiken wesentlich zu einer umfassenden und damit sachgerechten Beurteilung der mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Umweltbeeinträchtigungen bei.

In Kapitel 11.4 werden anschließend Maßnahmen vorgeschlagen, die zu einer Minderung von nicht erheblichen oder nachhaltigen und somit nicht ausgleichspflichtigen Beeinträchtigungen beitragen.

Abschließend wird in Kapitel 11.5 eine vergleichende Gegenüberstellung des geplanten Spülfeldes Pagensand mit der als Alternative vorgesehenen Aufspülung Brammer Bank hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter vorgenommen.

11.2 Darstellung der erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Schutzgüter mit Angabe der Eingriffsflächen und Kompensationsmaßnahmen

Die Darstellung der erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen erfolgt schutzgutbezogen und der besseren Übersichtlichkeit halber in tabellarischer Form. Sie gliedert sich in zwei Abschnitte:

  1. Darstellung der Eingriffsflächen (Kompensationsbedarf)

Vor dem Hintergrund der von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Konflikte bzw. Wirkfaktoren werden die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen entsprechend der in Kapitel 9 ausführlich erläuterten Ergebnisse zusammengefaßt sowie die Größen der beeinträchtigten Flächen dargestellt.

  1. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Abschnitt 2 gibt einen Überblick über Maßnahmen zur Minderung der prognostizierten Umweltauswirkungen sowie Hinweise und Vorschläge zu Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz der beeinträchtigten Bereiche. Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen können aus den oben genannten Gründen nicht dargestellt werden.

Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen treten bei folgenden Schutzgütern auf:

 Tiere und Pflanzen

- Aquatische Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 9.4.1)

- Terrestrische Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 9.4.2)

 Boden (vgl. Kap. 9.3)

 Wasser: Gewässer / Sedimente (vgl. Kap. 9.1.4)

 Landschaft (vgl. Kap. 9.7)

 Mensch (vgl. Kap. 9.6.2 und 9.8)

Die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen werden in Karte 11 - 1 dargestellt.

In den Kapiteln 9.4.1 und 9.4.2 werden die Auswirkungen auf die aquatischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften getrennt voneinander behandelt. In der folgenden Tabelle erfolgt die Darstellung der Eingriffsflächen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen insgesamt, d.h. ohne die Trennung in aquatische und terrestrische Lebensgemeinschaften. Dadurch wird die Überlagerung von Beeinträchtigungen auf derselben Fläche vermieden, wie sie, aufgrund der engen Verknüpfung der Lebensgemeinschaften in Uferbereich, zwangsläufig auftritt. In diesem Sinne wird in der folgenden Tabelle der Gesamtkompensationsbedarf für das Schutzgut Tiere und Pflanzen dargestellt, soweit er sich über Flächenangaben quantifizieren läßt.

 

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:

AQUATISCHE und TERRESTRISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN

1. Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigung, unterteilt in

o erheblich (E)

o erheblich und nachhaltig (N)

Größe der

Eingriffsfläche

Ausbaubaggerungen und

Unterhaltungsmehraufwand

Ausbaubaggerungen: Entsiedlung des Gewässergrundes (Lebensräume von Zoobenthos)

2.240 ha

- davon stark vorbelastete Flächen, bei denen keine erheblichen Auswirkungen auf den Ist-Zustand zu erwarten sind

- 608 ha

durch Ausbaubaggerungen erheblich beeinträchtigte Flächen

= 1.632 ha

Flächen mit langfristig erhöhtem Unterhaltungsaufwand

378 ha

(E) davon Wiederherstellung der Zoobenthosbesiedlungen ca. 1-3 Jahren nach Bauende

(E) davon zu erwartender Unterhaltungsmehraufwand auf Flächen ohne Ausbaubaggerungen

(N) davon dauerhaft beeinträchtigte Flächen (Überlagerung von durch Ausbaubaggerungen erheblich beeinträchtigten Flächen und zu erwartendem Unterhaltungsmehraufwand)

1.354 ha

100 ha

278 ha

Sedimenttypenänderung der Fahrrinnenböschung

(N) Verschlechterung der Milieubedingungen für das Zoobenthos

156 ha

Baggergutverbringung

Zerstörung / Schädigung der Zoobenthosgemeinschaften durch Überlagerung

633 ha

- davon Baggergutverbringungsstellen, bei denen keine signifikanten Unterschiede zu den im Ist-Zustand bestehenden Auswirkungen zu erwarten sind

-95 ha

(E) davon Wiederherstellung der Zoobenthosbesiedlungen ca. 1-3 Jahren nach Bauende

= 538 ha

504 ha

(N) davon für das Zoobenthos dauerhaft beeinträchtigte Fläche

34 ha

Aufspülung von Baggergut auf Pagensand

(N) Überdeckung von Biotopflächen und Verlust der derzeitigen Lebensgemeinschaften und Lebensraumstrukturen

39 ha

Erhöhung des Tidehochwassers (Thw)

(N) Flächenverluste ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht) sowie dadurch bedingte Veränderungen der Biotopstrukturen

92 ha

 

Gesamtgröße der Eingriffsflächen

(ohne Brammer Bank)

2.557 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

599 ha

 

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:

AQUATISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN

2. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Minderung

o Koordination der Baggerungen mit den Lebens- bzw. Reproduktionszyklen der aquatischen Lebensgemeinschaften, d.h. - sofern im Rahmen der Maßnahme möglich - Verzicht auf Baggerungen und Verklappungen im Sommerhalbjahr (April bis September)

o Reduktion der Anzahl der Baggerungen, um die Wiederbesiedlungsphasen zu verlängern

o Verzicht auf Nutzung der Baggergutablagerungsfläche "Twielenfleth" während der Laichperiode der Finte (Anfang Mai bis Mitte Juni)

o vorübergehende Aussparung von Teilbereichen der Fahrrinnensohle bei den Unterhaltungsbaggerungen, um eine zügige Wiederbesiedlung zu ermöglichen.

Ausgleich und Ersatz

o Schaffung von Flachwasser- und strömungsberuhigten Bereichen bzw. Stabilisierung von solchen Bereichen mit Verschlechterungstendenzen

o Verbesserung der Passierbarkeit des Wehres Geesthacht für wandernde Arten

o Entwicklung naturnaher Uferstrukturen (z.B. Pagensand, Hahnöfer Nebenelbe, Krückau)

o Wiederanbindung ehemals tidebeeinflußter Gewässer an das Tidegeschehen (z.B. Grauensieker Süderelbe, Haseldorfer Binnenelbe)

 

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:

TERRESTRISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN

2. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Minderung

o Beachtung ökologisch sensibler Bereiche (z.B. Hullen) bei der Geschwindigkeit der Schiffe - Vermeidung von Schäden durch Schiffswellen

Minderungsmaßnahmen im Bereich des geplanten Spülfeldes Pagensand:

o möglichst geringer Flächenverbrauch bei der Herstellung der Baustelleninfrastruktur (Spülfelddämme, Baustraßen und Abflußgräben)

o Inanspruchnahme weniger wertvoller Biotoptypen durch Verlagerung des Spülfeldes (Ausweichen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen)

Ausgleich und Ersatz

o Wiederanbindung von Flächen an das Tidegeschehen (z.B. Belumer Außendeich, Außendeich Nordkehdingen, Grauensieker Süderelbe, Asseler Sand und Barnkruger Süderelbe, Haseldorfer Binnenelbe und Haseldorfer Marsch, Wedeler Marsch, Borghorster Wiesen)

o Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Nordkehdingen, Krautsand - Grauensieker Sand, Asseler Sand und Barnkruger Süderelbe, Haseldorfer Marsch, Twielenflether Sand, Hetlingen-Giesensand, Wedeler Marsch)

o Entwicklung naturnaher Uferstrukturen (z.B. Pagensand, Hahnöfer Nebenelbe, Krückau)

 

SCHUTZGUT BODEN

1. Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigung, unterteilt in

o erheblich (E)

o erheblich und nachhaltig (N)

Größe der

Eingriffsfläche

Erhöhung des MThw infolge veränderter Tidedynamik

(N) Verlust ufernaher Böden durch Erosion infolge des MThw-Anstiegs und der verlängerten Überflutungsdauer

ca. 112 ha

Veränderung der Salzgehaltskonzentration, stromaufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze

(N) Verlust von süßwassergeprägten Vordeichsböden und Watten

ca. 10 ha

Aufspülung von Baggergut auf Pagensand

(N) Überdeckung und damit Verlust von Böden

ca. 39 ha

(N) Belastung von Böden im Randbereich des Spülfeldes durch Schadstoffeintrag über Spülfeldsickerwässer

ca. 1-2 ha

 

Gesamtgröße der Eingriffsflächen

ca. 163 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

ca. 163 ha

2. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Minderung

Minderungsmaßnahmen im Bereich der Spülfelder:

o möglichst geringer Flächenverbrauch bei der Herstellung der Baustelleninfrastruktur (Spülfeldämme, Baustraßen und Abflußgräben)

o Inanspruchnahme weniger wertvoller Biotoptypen durch Verlagerung des Spülfeldes (Ausweichen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen)

o Reinigung des aus dem Spülfeld austretenden Sickerwassers (z.B. durch Nitrifikation/Belüftung)

o Anlage von Sandfangzäunen während des Aufspülens und Festlegung des Spülfeldes durch Grasansaat und Gehölzanpflanzung nach Beendigung der Aufspülung zur Reduzierung des Sandflugs

Ausgleich und Ersatz

o Wiederanbindung von Flächen an das Tidegeschehen (z.B. Belumer Außendeich, Außendeich Nordkehdingen, Grauensieker Süderelbe, Asseler Sand und Barnkruger Süderelbe, Haseldorfer Binnenelbe und Haseldorfer Marsch, Wedeler Marsch, Borghorster Wiesen)

o Rückdeichung von Haupt- oder Sommerdeichen

o Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Nordkehdingen, Krautsand - Grauensieker Sand, Asseler Sand und Barnkruger Süderelbe, Haseldorfer Marsch, Twielenflether Sand, Hetlingen-Giesensand, Wedeler Marsch)

o Entwicklung naturnaher Uferstrukturen (z.B. Pagensand, Hahnöfer Nebenelbe, Krückau)

 

SCHUTZGUT WASSER: GEWÄSSER / SEDIMENTE

1. Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigung, unterteilt in

o erheblich (E)

o erheblich und nachhaltig (N)

Größe der

Eingriffsfläche

Baggergutverbringung

 

 

Baggergutablagerungsfläche

"Twielenfleth"

(N) Veränderung der Sohlstruktur durch den Einbau von Fuß- und Randsicherungen

(N) Zunahme der spezifischen Schadstoffbelastung

ca. 33 ha

Baggergutablagerungsfläche

"Krautsand"

(N) Veränderung der Sohlstruktur durch den Einbau von Fuß- und Randsicherungen

(N) Zunahme der spezifischen Schadstoffbelastung

ca. 88 ha

Baggergutablagerungsfläche

"Hollerwettern-Scheelenkuhlen"

(N) Veränderung der Sohlstruktur durch den Einbau von Fuß- und Randsicherungen

(N) Zunahme der spezifischen Schadstoffbelastung

ca. 106 ha

Klappstelle bei km 690

(E) Zunahme der spezifischen Schadstoffbelastung

ca. 15 ha

Klappstelle bei km 711

(E) Zunahme der spezifischen Schadstoffbelastung

ca. 47 ha

Klappstelle bei km 714

(E) Zunahme der spezifischen Schadstoffbelastung

ca. 17 ha

 

Gesamtgröße der Eingriffsfläche

ca. 306 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

ca. 227 ha

Alternativlösung Aufspülung Brammer Bank

(N) Umwandlung von Wattflächen und Flachwasserbereichen in Vordeichsland

ca. 249 ha

 

Gesamtgröße der Eingriffsflächen einschließlich der Alternativlösung Brammer Bank

ca. 555 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

ca. 476 ha

2. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Minderung

Verklappung des Ausbaubaggerguts in Bereichen mit gleicher oder höherer Schadstoffvorbelastung.Durch diese Minderungsmaßnahme würden die oben beschriebenen erheblichen Beeinträchtigungen und demzufolge auch die Pflicht zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen entfallen.

Ausgleich und Ersatz

Sanierung von Bereichen hoher Sedimentbelastung durch umweltschonende Entnahme der Sedimente.

 

SCHUTZGUT LANDSCHAFT

1. Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigung, unterteilt in

o erheblich (E)

o erheblich und nachhaltig (N)

Größe der

Eingriffsfläche

Aufspülung von Baggergut auf Pagensand

(N) Verringerung der Naturnähe durch den Verlust von naturraum- und landschaftsraumtypischen Biotoptypen durch:

- Verschlechterung der Voraussetzungen für das Raum- und Formerleben durch den Verlust von Flächen mit "grober Kammerung"

- Zerstörung von seit 1880 bzw. 1955 unveränderter Kulturlandschaft

ca. 39 ha

 

Gesamtgröße der Eingriffsfläche

ca. 39 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

ca. 39 ha

Alternativlösung Aufspülung Brammer Bank

(N) Verringerung der Naturnähe durch den Verlust naturraumtypischer Biotopobertypen

138 ha

 

Gesamtgröße der Eingriffsfläche mit der Alternativlösung Brammer Bank (bei gleichzeitigem Wegfall der Fläche Pagensand)

ca. 138 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

ca. 138 ha

2. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Minderung

Spüfeld Pagensand oder Aufspülung Brammer Bank

o Verringerung der Grundfläche

Ausgleich und Ersatz

Spülfeld Pagensand oder Aufspülung Brammer Bank:

o Ansiedlung naturraumtypischer Ufervegetation (Röhricht, Auengehölze)

o Anpflanzung von Gehölzen auf den Spülfeldern zur Strukturierung der Fläche

Gesamtes Untersuchungsgebiet:

Schaffung naturraumtypischer Uferstrukturen durch Rückbau von Uferbefestigungen

 

SCHUTZGUT MENSCH

1. Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigung, unterteilt in

o erheblich (E)

o erheblich und nachhaltig (N)

Dauer des

Eingriffs

Einsatz von Eimerkettenbaggern im Bereich von ufernahen Wohngebieten

Bereichsweise deutliche Überschreitung des Richtwertes für Lärmimmissionen von 50 dB (A) bei Eimerkettenbaggern der geprüften Bauart (Bagger "Heimdall" des Amtes Strom- und Hafenbau).

Maximal an 23 zusammenhängenden Tagen.

 

(E) Verlärmung der Wohngebiete zwischen Othmarschen und Blankenese

max. 23 Tage

 

(N) davon erheblich und nachhaltig beeinträchtigt

-

2. Maßnahmen zur Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz

Minderung

Minderungsmaßnahmen beim Einsatz von Eimerkettenbaggern:

o Quietschen der Eimerkette: Schmieren der Kette

o Anschlagen der Eimer bei Umlenkung: Einhausung der Eimerkettenumlenkung

o Aufprall- und Gleitgeräusche im Schüttkanal: geschlossener Schüttkanal, dämmende Auflage

Bei Umsetzung aller Minderungsmaßnahmen ist es vermutlich möglich, die Lärmimmissionen in den ufernahen Wohngebieten soweit zu reduzieren, daß der Richtwert von 50 dB(A) unterschritten wird.

Ausgleich und Ersatz

11.3 Beeinträchtigungsrisiken

In diesem Kapitel werden die verbleibenden Beeinträchtigungsrisiken zusammengefaßt, die bereits im Kapitel 9 bei den jeweiligen Schutzgütern ausführlich erläutert wurden. Bei den Beeinträchtigungsrisiken handelt es sich im Sinne von "worst case"-Annahmen um potentielle Beeinträchtigungen der Schutzgüter, die einerseits aufgrund bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert werden können. Die aus diesen Risiken eventuell resultierenden Kompensationsmaßnahmen können im Zuge von Beweissicherungsmaßnahmen ermittelt werden. Andererseits können erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen entstehen, sofern sich bei der technischen Ausführung der Maßnahme derzeit nicht vorgesehene oder nicht beabsichtigte Abweichungen von dem geplanten Vorgehen ergeben. Werden die Maßnahmen in Art und Umfang wie derzeit geplant umgesetzt, gibt es hinsichtlich dieser Risiken keinerlei Kompensationsbedarf.

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:

AQUATISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

Baggerungen

Zerstörung / Schädigung von Organismen (Fische und Plankton), die von Hopperbaggern angesaugt werden.

Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich, mögliche Zusammenwirkungen mit anderen Auswirkungen lassen sich nicht ausschließen.

Baggergutablagerungsfläche

"Twielenfleth"

Beeinträchtigung im Hauptlaichgebiet der Finte und daraus resultierend mögliche Verminderung des Reproduktionserfolges dieser europaweit gefährdeten Art.

Mögliche Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht quantifizierbar. Eventueller Kompensationsbedarf kann im Rahmen der Beweissicherung ermittelt werden.

Verdriftung von Sediment und Erhöhung der Schwebstofffracht infolge der Baggerungen und der Baggergutunterbringung

Räumlich und zeitlich begrenzte Veränderung der Milieubedingungen durch

o Verschlechterung des Lichtklimas und

o relative Abnahme hochwertiger Nahrung im Schwebstoff durch Erhöhung der mineralischen Komponente.

Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich, mögliche Zusammenwirkungen mit anderen Auswirkungen lassen sich nicht ausschließen.

Absinken des MTnw infolge veränderter Tidedynamik

o tendenzielle Verkleinerung der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten

o Verringerung von Primär- und Sekundärproduktion (Phyto- und Zooplankton)

o Verkleinerung von Aufwuchs- und Rückzugsgebieten von Fischen

o daraus resultierende Wirkungen auf das Nahrungsnet.

Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich, mögliche Zusammenwirkungen mit anderen Auswirkungen lassen sich nicht ausschließen.

Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit und der Transportkapazitäten in der Hauptstromrinne

o Einschränkung des Lebensraumes der Fischfauna in der Hauptrinne

o tendenzielle Entwertung des Lebensraumes Hauptstromrinne

Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich, mögliche Zusammenwirkungen mit anderen Auswirkungen lassen sich nicht ausschließen.

Veränderung der Salzgehaltskonzentration, stromaufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze

Verstärkung der Tendenz zur Verkleinerung des limnischen Lebensraumes

Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich, mögliche Zusammenwirkungen mit anderen Auswirkungen lassen sich nicht ausschließen.

Änderung des Lichtklimas infolge der ausbaubedingten Vertiefung der Fahrrinne

o Verstärkung der Lichtlimitierung

o Verstärkung der bereits bestehenden ökologisch negativen Tendenz der Verschlechterung der Produktionsbedingungen für Phytoplankton

Mögliche Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht quantifizierbar. Eventueller Kompensationsbedarf kann im Rahmen der Beweissicherung ermittelt werden.

Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit in den Uferbereichen (tritt nur gebietsweise ein)

Verstärkung der Tendenz zu Sedimentation und Verlandung

Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich, mögliche Zusammenwirkungen mit anderen Auswirkungen lassen sich nicht ausschließen.

 

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:

TERRESTRISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

Erhöhung des MThw infolge veränderter Tidedynamik in Verbindung mit eventuell verstärkten schiffserzeugten Belastungen

o Gefährdung ufernaher Gelege bodenbrütender Vogelarten

Das bereits im Ist-Zustand bestehende Risiko überproportionaler Belastungen der Uferbereiche bei unangemessen hohen Schiffsgeschwindigkeiten erhöht sich ausbaubedingt aufgrund steigender Schiffsfrequenzen. Solange die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten eingehalten werden, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

 

o Gefährdung von röhrichtbrütenden Vogelarten durch instabilere Nestaufhängungen

Mögliche Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht quantifizierbar. Eventueller Kompensationsbedarf kann im Rahmen der Beweissicherung ermittelt werden.

Uferverbau

Verlust naturnaher Ufer

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen besteht kein Kompensationsbedarf. Kompensationsmaßnahmen sind nur erforderlich, sofern entgegen den derzeitigen Planungen Uferverbau notwendig werden sollte.

Veränderung der Salzgehaltskonzentration, stromaufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze

Gefährdung von Gehölzen durch höheren Salzgehalt

Mögliche Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht quantifizierbar. Eventueller Kompensationsbedarf kann im Rahmen der Beweissicherung ermittelt werden.

 

SCHUTZGUT BODEN

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

schiffserzeugte Belastungen

Bodenverlust durch Erosion

Das bereits im Ist-Zustand bestehende Risiko überproportionaler Belastungen der Ufer bei unangemessen hohen Schiffsgeschwindigkeiten erhöht sich ausbaubedingt aufgrund steigender Schiffsfrequenzen. Solange die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten eingehalten werden, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Uferverbau

Bodenverlust durch Überdeckung

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen besteht kein Kompensationsbedarf. Kompensationsmaßnahmen sind nur erforderlich, sofern entgegen den derzeitigen Planungen Uferverbau notwendig werden sollte.

 

SCHUTZGUT WASSER:

GEWÄSSER / HYDROLOGIE

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

Baggerungen im Sockelbereich

Zunahme der Sohlerosion durch den morphologischen Nachlauf und infolgedessen stärkere hydromechanische Änderungen bei Überschreiten der geplanten Sollbaggertiefen (einschließlich Baggertoleranz).

Bei strikter Einhaltung oder Unterschreitung der in der Vorhabensbeschreibung festgelegten Sollbaggertiefen (einschließlich Baggertoleranz) im Bereich des Sockels (keine "Vorratsbaggerei") sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

 

SCHUTZGUT WASSER:

GEWÄSSER / GRUNDWASSER

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

Baggergutverbringung

o Eintrag von Salzen in das Grundwasser in Bereichen hoher Sohldurchlässigkeit bei Verklappung von salzhaltigem Baggergut in Süßwasserbereichen

o Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser in Bereichen hoher Sohldurchlässigkeit bei Verklappung von belastetem Baggergut

Nach dem derzeitigen Verbringungskonzept besteht kein Kompensationsbedarf. Kompensationsmaßnahmen sind nur erforderlich, sofern entgegen den derzeitigen Planungen salzhaltiges Baggergut in Süßwasserbereichen oder belastetes Baggergut verklappt wird.

 

SCHUTZGUT LANDSCHAFT

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

Erhöhung des MThw infolge veränderter Tidedynamik

Gefährdung strukturierender Landschaftselemente (sehr schmale uferbegleitende Röhrichtbestände)

Mögliche Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht quantifizierbar. Eventueller Kompensationsbedarf kann im Rahmen der Beweissicherung ermittelt werden.

 

SCHUTZGUT MENSCH

Konfliktursache (Wirkfaktor)

Beeinträchtigungsrisiko

Bewertung

Einsatz von Eimerkettenbaggern im Bereich von ufernahen Wohngebieten

Überschreitung des Richtwertes von 50 dB(A) an mehr als 23 Tagen bei einer Beauftragung von Fremdfirmen, die erfahrungsgemäß Eimerkettenbagger einsetzen, deren Schalleistungspegel höher sind als die der geprüften (von Strom- und Hafenbau eingesetzten) Bagger.

Das Risiko zusätzlicher erheblicher Beeinträchtigungen besteht nur, sofern Fremdfirmen mit den Ausbauarbeiten beauftragt werden, die Eimerkettenbagger mit sehr hohen Schalleistungspegeln einsetzen.

11.4 Darstellung der Minderungsmaßnahmen bei nicht erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen

Für folgende Schutzgüter und Schutzgutkomponenten werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert:

 Gewässer: Hydrologie und Morphologie (vgl. Kap. 9.1.1)

 Wasser: Gewässer / Gewässergüte (vgl. Kap. 9.1.3)

 Klima (vgl. Kap. 9.5)

 Luft (Luftqualität) (vgl. Kap. 9.6.1)

 Kultur- und sonstige Sachgüter (vgl. Kap. 9.9)

Bei der Schutzgutkomponente Gewässergüte (vgl. Kap. 9.1.3) sind keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten. Die aus Sicht der Gewässergüte als unerheblich einzustufende Erhöhung der Schwebstoffkonzentration stellt allerdings für die aquatischen Lebensgemeinschaften ein Beeinträchtigungsrisiko dar und findet dort entsprechend Berücksichtigung.

Die für die oben genannten Schutzgüter prognostizierten Beeinträchtigungen sind weder erheblich noch nachhaltig und somit nicht ausgleichspflichtig. Dessenungeachtet gibt es Maßnahmen zur Minderung der prognostizierten Beeinträchtigungen, die in der folgenden Tabelle zusammengefaßt sind.

Tab. 11-1: Mögliche Minderungsmaßnahmen bei nicht erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen

SCHUTZGUT WASSER: GEWÄSSER / GEWÄSSERGÜTE

o Durchführung der Baggerungen in den Wintermonaten (Oktober bis März), sofern im Rahmen der Maßnahme möglich

SCHUTZGUT LUFT (LUFTQUALITÄT)

Die folgenden Maßnahmen liegen nur im Einflußbereich der Träger des Vorhabens, sofern sie die für den geplanten Ausbau eingesetzten Bagger betreffen. Ansonsten stellen sie allgemeine Maßnahmen zur Reduzierung der schiffsbedingten Abgasemissionen dar:

o Reduzierung der SOx-Emission durch Reduzierung des Schwefelanteils im Kraftstoff

o NOx-Reduktion durch motorinterne Maßnahmen (z.B. Wassereinspritzung, Abgasrückführung)

o NOx-Reduktion durch Abgasnachbehandlungsanlagen (SCR-Katalysatoren)

o Reduktion der Ruß- und Partikelemission durch Ruß- und Partikelfilter

SCHUTZGUT KULTURGÜTER

o Begleitung der Baggerungen in empfindlichen Bereichen durch qualifiziertes Personal (Archäologen) zur eventuellen Artefaktsicherung. Nutzung von technischen Möglichkeiten, eventuelles Fundgut zu erkennen und zu sichern (z.B. Metalldetektoren, Siebe).

o Genaue Überprüfung der derzeitigen Tiefenlage der Tjalk (Wrack BSH Nr. 966) und Einhalten der geplanten Solltiefe im Bereich des Wracks, um Beschädigungen des Wracks zu vermeiden.

o Der potentiell fundführende Bereich der geplanten Klappgruben Mühlenberger Loch sollte von der vorgesehenen Maßnahme freigehalten werden. Die Klappgrube könnte in zwei Hälften geteilt werden, und die an den Fundbereich angrenzenden Seiten könnten nach Norden und Süden verlängert werden. Es ist ein ausreichender Abstand aufgrund des morphologischen Nachlaufs (mit Hangneigungen bis 1:10) zum ausgeklammerten Areal einzuhalten.

11.5 Vergleichende Betrachtung des Spülfeldes Pagensand und der als Alternative vorgesehenen Aufspülung Brammer Bank2.10.

In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Progenoseaussagen der erheblich betroffenen Schutzgüter stichwortartig gegenübergestellt. Detaillierte Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter finden sich in Kapitel 9.

Jede der beiden Varianten ist mit teilweise erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild verbunden. Es wird daher empfohlen keine der beiden Varianten weiterzuverfolgen, sondern vielmehr nach einer geeigneten Ersatzlösung mit deutlich geringeren Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu suchen (vgl. Ergänzungsband zur UVS).

Tab. 11 - 2: Vergleichende Gegenüberstellung des geplanten Spülfeldes Pagensand und der als Alternative vorgesehenen Aufspülung Brammer Bank

Erheblich

beeinträchtigte

Schutzgüter

Spülfeld Pagensand

Aufspülung Brammer Bank

 

Gesamtfläche 39 ha

davon besonders

geschützte Biotope ca. 37 ha

Gesamtfläche 249 ha

davon besonders geschützte

Biotope (Wattfläche) ca. 138 ha

Tiere und Pflanzen: Aquatische

Lebens-

gemeinschaften

Kleinflächige Überdeckung von Wattflächen und Röhrichtflächen unterhalb MThw

Vernichtung aquatischen Lebensraumes (teilweise besonders geschützte Biotope), der aufgrund seiner Struktur eine besondere ökologische Bedeutung für die aquatischen Lebensgemeinschaften aufweist.

Tiere und Pflanzen: Terrestrische

Lebens-

gemeinschaften

Überdeckung teilweise hochwertiger und überwiegend besonders geschützter Biotope. Vernichtung zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten und Nistplätze zum Teil hochgradig gefährdeter Vogelarten.

Vernichtung von Nahrungsbereichen fischfressender Vögel

Gewässer:

Sedimente

keine Beeinträchtigung

Überdeckung von Sedimenten durch Aufhöhung der Fläche über MThw

Boden

Überdeckung sehr hochwertiger Böden und Schadstoffeintrag in Randbereiche des geplanten Spülfeldes

keine Beeinträchtigung

Landschaft

Verluste natur- und landschaftsraumtypischer Strukturen, landschaftsgliedernder Elemente sowie Flächen der historischen Kulturlandschaft

Verluste naturraumtypischer Strukturen sowie starke Veränderungen die der Eigenart der Kulturlandschaft nicht entsprechen.

Gesamt-

einschätzung

Besonders schwerwiegende Beeinträchtigungen der terrestrischen Lebensgemeinschaften, der Böden und des Landschaftsbildes.

Besonders schwerwiegende Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften, des Gewässers (Sedimente) und des Landschaftsbildes .

 

Fußnoten:

 

1.) Zur Definition des Begriffs "Eingriff" vgl. Kap. 6.

2.) Die Ausführungen zu den erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Wechselbeziehungen (Wechselwirkungen) zwischen den Schutzgütern sowie den entsprechenden Beeinträchtigungsrisiken lassen sich Kapitel 10.3.4 "Zusammenfassung der ermittelten und bewerteten Wechselwirkungen" entnehmen.