Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Auswertung der Ergebnisse

Die Krabbenfischerei ist der weitaus bedeutendste Fischereizweig im Untersuchungsgebiet. Ihre Ausübung ist auf den Bereich zwischen Scharhörn und der Ostemündung (Elbe-km 750 bis km 707) beschränkt. Ferner bestehen neben den allgemeinen Beschränkungen der Fischerei (Verbot der Fischerei im Fahrwasser, auf den Reeden, im Bereich bis 200 m vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen oder Liegestellen, im Bereich von 150 m von Pegeln und Meßgeräten, sowie im Bereich von Kabeltrassen und Baggerklappstellen), naturschutzrechtliche Einschränkungen im Bereich des Kleinen Vogelsand (nördl. der Insel Neuwerk) und des Inselwatts (westl. der Insel Neuwerk). Die verbleibenden Bereiche werden, soweit eine Fischerei technisch durchführbar ist, flächendeckend fischereilich genutzt.

Es sind mindestens 14 niedersächsische, sowie mindestens 24 schleswig-holsteinische Krabbenkutter regelmäßig an der Fischerei beteiligt. Der durchschnittliche Gesamterlös der Krabbenfischerei (Speisekrabbenanlandungen plus Beifänge) im Untersuchungsgebiet belief sich im Zeitraum von 1990 bis 1994 auf rund 4,42 Mio. DM pro Jahr. Davon entfielen auf die niedersächsischen Krabbenfischer 1,13 DM aus Speisekrabbenfängen (242 t), sowie 88.700 DM aus Frischfischanlandungen (25 t Frischfisch: Seezunge, Flunder, sonst. Plattfische, Kabeljau). Der durchschnittliche Erlös der schleswig-holsteinischen Krabbenfischer hingegen betrug 2.93 Mio. DM (606 t) aus Speisekrabbenfängen, bzw. 281.000 DM aus Frischfischanlandungen (25,2 t Frischfisch: Seezunge, Flunder, Aal). Die deutlich höheren Erlöse der schleswig-holsteinischen Fischer sind auf den größeren Anteil angelandeter Seezungen und Aale zurückzuführen, die einen deutlich höheren Preis pro kg erzielen als Flundern und Kabeljau.

Aus den oben ermittelten Daten, läßt sich der durchschnittlichen Jahreserlös, der von den Krabbenfischern im Untersuchungsgebiet erzielt wurde, berechnen. Für die niedersächsischen Kutter kann im Zeitraum von 1990 bis 1994 von einem Erlös zwischen 80.000 DM (14 Kutter) und 121.000 (10 Kutter) pro Kutter und Jahr ausgegangen werden. Bei den schleswig-holsteinischen Betrieben waren es 129.000 DM pro Kutter und Jahr.

Nach Angaben des Agrarberichtes der Bundesregierung für das Jahr 1995 (Erfassungszeitraum 1993/94), betragen die durchschnittlichen Unternehmenseinnahmen eines Krabbenfischereibetriebes in der Nordsee rund 225.000 DM. Diese Angaben beruhen auf den Betriebsdaten von 54 Krabbenkuttern, die im Rahmen des Testbetriebsnetzes ermittelt wurden. Im genannten Bericht werden die durchschnittlichen Betriebskosten mit 180.000 DM beziffert. Der durchschnittliche Gewinn beläuft sich auf rund 45.000 DM, was einem Gewinnanteil von ca. 20% entspricht.

Vergleicht man die im Agrarbericht genannten Zahlen mit den Erlösen der Krabbenfischer im Untersuchungsgebiet so zeigt sich, daß von den niedersächsischen Betrieben rund 35% - 53% des durchschnittlichen Erlöses im Untersuchungsgebiet erwirtschaftet wird, während es bei den schleswig-holsteinischen Krabbenfischern rund 57% sind. Die verbleibenden Erlösanteile wurden außerhalb des Untersuchungsgebietes erzielt. Für die Krabbenfischereibetriebe beider Bundesländer, die an der Fischerei im Untersuchungsgebiet teilnehmen, kann somit festgehalten werden, daß in den Fanggebieten im Untersuchungsgebiet ein bedeutender Erlösanteil erwirtschaftet wird.

Erträge der Nebenerwerbsfischerei können aus den bereits genannten Gründen (es besteht keine Meldepflicht) nicht in die Auswertungen einbezogen werden. Ferner ist zu beachten, daß sich die Angaben zu den schleswig-holsteinischen Krabbenfischern lediglich auf die Angaben von 20 Fischern stützen, die statistisch auswertbare Erhebungsbögen abgeliefert haben. Darüber hinaus besteht in der Hamenfischerei das Problem, daß ein großer Teil der Fänge von den Fischern direkt vermarktet wird, und genaue Zahlen zu Anlandungsmengen somit nicht vorliegen. Die folgenden Zahlen verstehen sich daher als Minimalwerte des fischereiwirtschaftlichen Ertrages, der im Untersuchungsgebiet erwirtschaftet wird.

Die Hamenfischerei ist der zweite wichtige Fischereizweig im Untersuchungsgebiet. Sie wird derzeit von 4 Hamenfischern (1 Niedersachsen, 3 Hamburg) im Tideelbegebiet zwischen Cuxhaven und Hamburg, sowie in den Nebenflüssen Stör und Oste ausgeübt. Gefischt wird auf Aale, Flundern, Stinte und Kabeljau. Ferner werden teilweise gute Seezungenfänge erzielt. Das größte Problem der Hamenfischerei sind die Vermarktungsbeschränkungen des "Brotfisches" der Hamenfischer, des Aals.

Die Satzaalfischerei wurde in den letzten Jahren hauptsächlich von den Hamburger Hamenfischern betrieben. Sie erzielten in den Jahren 1991 bis 1994 einen durchschnittlichen Ertrag von rund 19,4 t, was einem Erlös von ca. 91.300 DM entspricht. Der niedersächsische Betrieb dagegen hat in den Jahren 1990 bis 1993 lediglich 1990 an der Satzaalfischerei teilgenommen. Im gleichen Zeitraum wurden von ihm jedoch durchschnittlich 4,7 t Konsumaale angelandet. Der resultierende Erlös belief sich auf durchschnittlich 81.800 DM pro Jahr. In dieser Summe sind die Beifänge (Seezunge, Flunder, Kabeljau und Stint) nicht enthalten.

Berechnet man für den genannten Zeitraum aus den Satzaalfängen die Menge der gefangenen Konsumaale (ca. 30% des Gesamtfangs = 8,3 t / Jahr), und legt man einen mittleren Erzeugerpreis von ca. 17 DM/kg für Konsumaal zugrunde, so ergibt sich ein Erlös von 141.100 DM. pro Jahr. Addiert man nun die Erlösanteile von Satz- und Konsumaalen, so ergibt sich ein Gesamterlös aus Aalverkäufen von ca. 232.500 DM pro Jahr für die Hamburger Hamenfischer. Der Erlös pro Fischer wäre somit bei ca. 77.500 DM (zzgl. Direktverkäufe der Beifänge) anzusetzen. Es erscheint daher durchaus realistisch, daß die Hamenfischer Gesamterlöse je Hamenfischer mit ca. 100.000 - 110.000 DM pro Jahr erzielen.

Die Sportfischerei ist im Untersuchungsgebiet sehr weit verbreitet, und stellt rein zahlenmäßig den weitaus größten Fischereizweig dar. Es kann davon ausgegangen werden, daß das Untersuchungsgebiet, einschließlich der Nebenflüsse, von mehreren 10.000 Sportfischern als Angelrevier genutzt wird. Neben der Nutzung als Angelrevier, werden von den Sportfischern umfangreiche Besatzmaßnahmen mit Salmoniden in den Nebengewässern durchgeführt. Obwohl diese Besatzmaßnahmen weitgehend im den Oberläufen der Nebenflüsse durchgeführt werden, müssen sie dennoch im laufenden Verfahren berücksichtigt werden, da die Meerforellen und Lachse als Langdistanzwanderfische in den Bereich des Elbstroms einwandern.

Diese Maßnahmen zur Wiedereinbürgerung der Meerforelle und des Lachses, sind mit hohem finanziellen und persönlichem Einsatz der Sportfischer verbunden. Der Gesamtaufwand betrug im Jahr 1992 rund 46.300 DM, sowie ca. 10.400 geleisteten Arbeitsstunden. Das die Bemühungen der Sportangler erfolgreich sind, zeigen nicht nur die steigenden Anzahl von Salmonidenfängen in der Hamenfischerei (Möller et al. 1992), sondern auch die steigenden Fänge von Laichfischen in den angepachteten Gewässern (Brumund-Rüther & Schmidt-Luchs 1994).