Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DER SACHGÜTER OHNE VERWIRKLICHUNG DES VORHABENS ("NULL-VARIANTE")

Die Entwicklung der Sachgüter im Falle eines Verzichts auf die Verwirklichung des Vorhabens soll nicht unter ökonomischen Aspekten analysiert werden. Aus diesem Grund sei in diesem Zusammenhang auf die anderen Schutzgüter, die über Sekundäreffekte möglicherweise von einer Veränderung der Sachgüter betroffen sind, bzw. auf die im Rahmen der Wechselwirkungen dargestellten Verknüpfungen der Sachgüter mit anderen Schutzgütern verwiesen.