Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 2 - Inhalt

2 BESTANDSAUFNAHME DER DERZEIT VORHANDENEN SACHGÜTER

Wie bereits erläutert, umfaßt die Bestandsaufnahme der im Auswirkungsbereich der Maßnahme vorhandenen Sachgüter die Auswertung der im Kapitel 1.2 erwähnten verfügbaren Unterlagen. Eine Bewertung des Ist-Zustandes in Anlehnung an das für diese UVU entwickelte Bewertungsverfahren findet nicht statt. Bei der Bestandsaufnahme werden folgende Kategorien unterschieden:

  • Uferbefestigungen
    - Steinschüttungen
    - Pflasterungen
    - senkrechte Uferbefestigungen2)
    - hölzerne Vorsetze
  • Schleusen
  • Sperrwerke
  • Siele (Auslaufbauwerke)
  • Buhnen (quer zum Ufer liegende Bauwerke zur seitlichen Begrenzung des Abflußquerschnittes und/oder zum Schutz der Ufer.)
  • Lahnungen (dammartiges Schutzwerk zur Vorlandgewinnung)
  • Häfen
  • Landeanlagen
  • Hochwasserschutzanlagen (Deiche)
  • Kreuzungsbauwerke (Düker)
  • Gebäude
  • Aufschleppen (geneigte Ebenen zum Herausziehen von Schiffen aus dem Wasser)

In Karte 1 sind die bei der Bestandsaufnahme erfaßten Sachgüter im Überblick dargestellt.

Fußnoten:

2.) Zu dieser Kategorie zählen sowohl Kaimauern neuerer Bauart mit Stahl oder Stahlbetonspundwand als auch Kaimauern älterer Bauart mit Holzpfahlgründung und Holzspundwand.