Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2 BESCHREIBUNG DER DERZEITIG BEKANNTEN KULTURGÜTER IM TERRESTRISCHEN BEREICH

Die folgenden Ausführungen basieren auf der Denkmaldefinition in den Denkmalschutzgesetzen der drei Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg.

Das schleswig-holsteinische Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmale definiert Kulturdenkmale als: "Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wertes im öffentlichen Interesse liegt" ( GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURDENKMALE in der Fassung vom 18. September 1972. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 18. September 1972, geändert am 16. Juni 1993. S-HGSchK § 1(2)).

Das niedersächsische Denkmalschutzgesetz ( NIEDERSÄCHSISCHES DENKMALSCHUTZGESETZ vom 30. Mai 1978 (Nieders. GVBl. S. 517) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 1990 (Nieders. GVBl. S. 101) NDSchG) unterscheidet in der Definition zwischen Bau- und Bodendenkmalen. Baudenkmal sind nach § 3 NDSchG "bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht". Bodendenkmale sind: "mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluß über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und aus den genannten Gründen erhaltenswert sind" (NDSchG § 4).

Das Hamburger Denkmalschutzgesetz ( DENKMALSCHUTZGESETZ vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 466)(???)HDSchG) definiert als Gegenstand des Denkmalschutzes: "unbewegliche Denkmale, Gebäudegruppen, Gesamtanlagen und deren Umgebung soweit sie für das Erscheinungsbild des Denkmals von erheblicher Bedeutung ist sowie bewegliche Denkmale deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse liegt" (HDSchG § 2).

Den Zuständigkeiten innerhalb der Landesämter entsprechend, gliedern sich die folgenden Ausführungen in Baudenkmale und Bodendenkmale. Diese Aufteilung entspricht etwa der Niedersächsischen Definition von Kulturgütern. Zunächst werden die Kulturgüter im terrestrischen Bereich des Untersuchungsgebietes beschrieben. Kulturgüter, die unter Wasser (subaquatischer Bereich) in der Elbe liegen, sind im Materialband XI behandelt.

Die Numerierung der einzelnen Kulturdenkmäler folgt den in der Karte vergebenen Nummern. Diese orientieren sich in ihrer Generalrichtung von West nach Ost und von Nord nach Süd. Für das Land Schleswig-Holstein beginnen die Nummern der Kulturgüter (terrestisch und aquatisch) mit 100. Die Kulturgüter in Niedersachsen sind mit 200ter und 300ter Nummern gekennzeichnet. In dem Detailblatt "Hamburger Hafen" sind 400ter und 500ter Nummern vergeben und im übrigen hamburgischen Bereich des Untersuchungsgebietes 600ter Nummern. Die Nummern zeichnen somit eine räumliche und administrative Zuordnung nach.

2.1 Baudenkmale

Baudenkmale sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen. Auch eine Gruppe baulicher Anlagen, an deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht, sind Kulturdenkmale.

Schleswig-Holstein

Das Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein stellte schriftliche Informationen zu den in Schleswig-Holstein im Untersuchungsgebiet vorhandenen Kulturdenkmalen zur Verfügung. Der Schutz der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein definiert sich über den § 1 des Denkmalschutzgesetzes (DschG) des Landes. Es handelt sich um historische Gebäude, Fährverbindungen (als Teil eines historischen Wegenetzes), Hafen-, Schleusen- und Werftanlagen.

Niedersachsen

Die Baudenkmale des niedersächsischen Teilbereiches des Untersuchungsgebietes wurden auf der Grundlage des

Verzeichnisses der "Kulturdenkmale, Teil I,1: Baudenkmale (gem. § 3 Abs. 2 und 3 NDSchG) Stand: September 1994, die Gegenstand der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind"

im Bereich des Untersuchungsgebietes und eigener Erhebungen in Absprache mit den Denkmalbehörden erhoben und in der Karte dargestellt. Es sind dies historische Gebäude, Hafen- und Werftanlagen, Fährverbindungen, Schleusen, Brücken und Leuchttürme.

Hamburg

Die Baudenkmale im hamburgischen Bereich des Untersuchungsgebietes wurden auf der Grundlage von Informationen des Denkmalschutzamtes der Freien und Hansestadt Hamburg und eigener Erhebungen in Absprache mit der zuständigen Behörde erstellt. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen waren:

  • Liste der für die Ortsteile Ottensen, Othmarschen, Nienstedten und Blankenese in die Denkmalliste eingetragene Objekte, 1986
  • Denkmalschutzkarte über die rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragene Gesamtanlage Speicherstadt (eingetragen am 30.4.1991)
  • Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland, HH-Inventar. Bezirk Bergedorf, Vier- und Marschlande ( SCHMAL, H.: Denkmaltopographie BRD, HH-Inventar. Bezirk Bergedorf, Vier- und Marschlande. Hamburg, 1986. SCHMAL, H. 1986), Auszug
  • Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland, HH- Inventar. Bezirk Altona, Altona-Altstadt und -Nord ( TIMM,C.: Denkmaltopographie BRD, HH-Inventar. Bezirk Altona, Altona-Altstadt und -Nord. Hamburg, 1987.TIMM, C. 1987), Auszug
  • Erhaltungskonzept-Historischer Freihafen Hamburg, Karte 1:10.000 und Entwurf der Denkmaltopographie Freihafen, Stand 1989
  • Entwurf der Denkmaltopographie Wilhelmsburg, Stand 1995
  • Entwurf der Denkmaltopographie Harburg, Stand 1996
  • Erhaltungskonzept für den Süderelberaum, Stand 1986
  • Hamburg-Inventar Bundesrepublik Deutschland St. Pauli (1991/1992).

Die Baudenkmale des Untersuchungsgebietes werden zur besseren Übersicht den folgenden Objekttypen zugeordnet. Diese Objekttypen fassen Kulturgüter mit gleicher oder ähnlicher Ausprägung zusammen. Eine einzelne Beschreibung der Baudenkmale, die nicht an die Objekttypen gebunden ist, erfolgt in der Tabelle A-1 im Anhang dieses Gutachtens.

o Gebäude: Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, Schuppen, Scheunen, Speicher, Ställe.

Abb. 2: Gebäude: Kaufmannshaus von 1772; Speichergebäude von 1890, Hamburg (vgl. Nr. 447/448 in Tab. A-1 im Anhang)

 

Abb. 3: Gebäude: Speicher B, Hamburg (vgl. Nr. 510 in Tab. A-1 im Anhang)

 

o Ensembles:

Die Ensembles umfassen flächige Bereiche, in denen sich mehrere Kulturgüter befinden. Es sind hier zumeist Gebäude mit den angrenzenden oder sie verbindenden Land- oder Wasserflächen als sich gegenseitig bedingende Einheit geschützt. Unter dem Objektyp sind häufig sehr viele Einzelobjekte zusammengefaßt (z. B. "die Speicherstadt" im Hamburger Hafen).

Abb. 4: Ensemble: Speicherstadt als Gesamtanlage mit Gebäuden, Landfläche, Brücken, Anlagen und Wasserfläche (vgl. Nr. 499 in Tab. A-1 im Anhang)

 

 

o Hafenanlagen: Es sind hierunter einzelne Hafenbecken, Kaianlage, Wasserflächen oder auch ganze Hafenanlagen zumeist bei kleineren Häfen zu verstehen.

Abb. 5: Hafen, Brunsbüttel (vgl. Nr. 101 in Tab. A-1 im Anhang)

 

 

o Schleusenanlagen: Teile von Schleusen oder ganze Anlagen. Diese umfassen noch genutzte und nicht mehr genutzte Anlagen.

Abb. 6: Schleuse, Borsfleth (vgl. Nr. 114 in Tab. A-1 im Anhang)

 

 

o Werften: Noch genutzte und nicht mehr genutzte Werften als Gesamtanlagen sowie einzelne Docks und Slipanlagen.

Abb. 7: Werft, Bootshalle in Holzkonstruktion und Slipanlage, Brunsbüttel (vgl. Nr. 100 in Tab. A-1 im Anhang)

 

oKrane: Feste und bewegliche Krane, zumeist handelt es sich um direkt am Kai stehende Krane.

Abb. 8: Krane: Kaikran, elektrischer Kran von 1898 (vgl. Nr. 436 in Tab. A-1 im Anhang)

 

Abb. 9:Krane: Halbportalkran, Baujahr 1931 in Drehscheibenbauart (vgl. Nr. 547 in Tab. A-1 im Anhang)

 

o Leuchttürme/Seezeichen: Leuchttürme und andere stationäre Seezeichen.

Abb. 10: Leuchtturm, Cuxhaven (vgl. Nr. 207 in Tab. A-1 im Anhang)

 

Abb. 11: Seezeichen: Semaphor, Cuxhaven (vgl. Nr. 204 in Tab. A-1 im Anhang)

 

o Brücken: Eisenbahn-, Straßen- und Fußgängerbrücken.

Abb. 12: Brücken: Rethebrücke (Hubbrücke), Hamburg (vgl. Nr. 603 in Tab. A-1 im Anhang)

 

Abb. 13: Brücken: Alte Harburger Elbbrücke (Portalbrücke), Hamburg (vgl. Nr. 606 in Tab. A-1 im Anhang)

o Sonstige Baudenkmale:

Die unter diesem Objekttyp zusammengefaßten Kulturgüter sind von kultur- oder technikhistorischer Bedeutung. Es sind dies denkmalgeschützte Wege, Straßen, Spülgräben, Uferbefestigungen, Göpel und Fährverbindungen. Die Schutzwürdigkeit von Wegen und Fährverbindungen kann zum einen in der Substanz des Obektes selbst, zum anderen aber auch in der Tatsache, Teil eines historischen Wegenetzes zu sein, liegen. Göpel sind Drehvorrichtungen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen (z. B. Mühlen, Schöpfwerke, Dreschmaschinen, usw.) durch im Kreis herumgehende Tiere oder Menschen. Spülgräben und die zugehörigen Spülschleusen erlaubten und erlauben teilweise auch heute noch ein Fortspülen von feinem Sediment aus einem Hafenbecken bei Niedrigwasser. Der Spülvorgang wirbelt mit einem starken Wasserschwall das sich insbesondere in kleinen Häfen fortwährend ablagernde Material aus dem Hafen und gewährleistet so zum Teil schon seit Jahrhunderten die Nutzbarkeit der jeweiligen Häfen. Die Uferbefestigungen sind von besonderer erhaltenswerter Bauweise, die sich deutlich von dem umgebenden Ufer absetzt.

Abb. 14:Sonstige Baudenkmäler: Flußfähre über die Stör, Beidenfleth (vgl. Nr. 112 in Tab. A-1 im Anhang)

 

Abb. 15:Sonstige Baudenkmäler: Göpel, Drochtersen, Ortsteil Gauensiek (vgl. Nr. 281 in Tab. A-1 im Anhang)

 

Abb. 16:Sonstige Baudenkmäler: Köhlbrandtreppe von 1887, Hamburg (vgl. Nr. 450 in Tab. A-1 im Anhang)

Die genannten Objekttypen der Baudenkmale innerhalb des Untersuchungsgebietes werden zur Kartendarstellung herangezogen.

Von den insgesamt 361 beschriebenen und in der Karte dargestellten Kulturgütern bilden die Baudenkmale mit 269 Objekten die größte Gruppe. Es sind dies hauptsächlich Gebäude (114 Objekte), die in unterschiedlichen Ausprägungen im gesamten Untersuchungsgebiet stehen. Schwerpunkte bilden der Bereich des Hamburger Hafens, die Ortschaften Cranz und Estebrügge sowie Cuxhaven.

Tab. 1:Anzahl der einzelnen Objekttypen an den Baudenkmalen

Objekttyp Anzahl der beschriebenen und dargestellten Eintragungen
  gesamt S-H Nds HH
GebäudeEnsembles 114 Objekte6 Objekte - 36 Gebäude 78 Gebäude6 Ensembles
Hafenanlagen 24 Objekte 5 8 11
Schleusenanlagen 11 Objekte 2 7 2
Werften 7 Objekte 1 2 4
Krane 34 Objekte - - 34
Leuchttürme/Seezeichen 11 Objekte - 6 5
Brücken 28 Objekte - 2 26
sonstige Baudenkmale 34 Objekte 2 11 21

In der voranstehenden Tabelle 1 ist die Anzahl der Eintragungen nach Objekttyp der Baudenkmale aufgeführt. Hinter dem Begriff des Ensembles verbergen sich eine Vielzahl an einzelnen als Kulturgüter geschützten Objekten. Insbesondere die Ensembles Övelgönne und Speicherstadt stehen jeweils für einige zehn Objekte (vgl. hierzu auch Eintragung in der Tabelle A-1 im Anhang).

Als Kulturgüter geschützte Krane innerhalb des Untersuchungsgebietes finden sich nur im Hamburger Hafen. Die Kulturgüter der weiteren Objekttypen befinden sich über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt ohne besondere Schwerpunkte, wenn von Brücken abgesehen wird, die vornehmlich in Hamburg zu finden sind.

Für die Baudenkmale lassen sich zusammenfassend folgende Schwerpunktbereiche bekannter Kulturdenkmäler nennen:

in Schleswig-Holstein

  • Bereich der Störmündung

in Niedersachsen

  • Bereich der Stadt Cuxhaven
  • Bereich Krautsand, hier besonders Wischhafen und Drochtersen/Gauensiek

in Hamburg

  • Bereich der Ortschaft Cranz (Estemündung)
  • Bereich Hamburger Hafen
  • Nordufer der Elbe im Bereich Övelgönne und Bankenese.

Die auffällig hohe Zahl an Kulturgütern im Bereich der Hansestadt Hamburg kann darauf zurückgeführt werden, daß hier eine hohe Bebauungsdichte und wirtschaftliche Aktivität (Hafen) vorliegt. Weiterhin ist hier ein flächenhafter, großer Bereich Teil des Untersuchungsgebietes. Außerdem liegt mit dem Hafen eine Schnittstelle zwischen Wasser und Land vor, an der die menschliche Aktivität unmittelbar an dieser Grenze stattfindet. Ein vergleichbarer Bereich ist im Cuxhavener Hafen gegeben. Überwiegend sind in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen nur dünn besiedelte Flächen im Vordeichbereich im Untersuchungsgebiet. Weiter landeinwärts und im Bereich von Ortschaften nimmt auch dort die Dichte an Kulturdenkmalen zu.