Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2.6.3 Ermittlung der Wertstufe des Landschaftsbildbereiches für das Kriterium "Naturnähe"

Für die flächenaggregierte Bewertung des Kriteriums Naturnähe wird ein Aufwertungsparameter festgelegt. Hierbei handelt es sich um den "Bereich naturraumtypischer Zonierung" der Biotopobertypen. Besonders hohe Qualität für die Eigenart und die Naturnähe des Landschaftsbildes haben natürliche Abfolgen naturraumtypischer Biotopobertypen wie z.B. Watt - Röhricht - Auwald (vgl. Tab. 8) entlang der Ufer. Mit dem Aufwertungsparameter "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" wird deshalb die Abfolge und das gemeinsame Vorkommen verschiedener naturraumtypischer Biotopobertypen entlang eines Uferstreifens zusätzlich positiv bewertet.

Da eine Bewertung des Flächenanteils der "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" bezogen auf die Grundfläche des gesamten Landschaftsbildbereiches nicht sinnvoll ist, wird hier der Anteil an der Länge der Uferlinie des Landschaftsbildbereiches für die Bewertung herangezogen. Als Schwellenwert für die Aufwertung eines Landschaftsbildbereiches wurde ein Anteil von 10% an der Uferlinie festgelegt. Als Vorschrift für die Aufwertung eines Landschaftsbildbereiches durch eine naturraumtypische Zonierung der Biotopobertypen wurde folgende Bewertungsvorschrift festgelegt:

Tab. 8: Bewertungsvorschrift für den Aufwertungsparameter "Bereich naturraumtypischer Zonierung" des Kriteriums "Naturnähe"

Benennung Bewertungsvorschrift Naturraumtypische Abfolge von Biotopobertypen
Bereich naturraumtypischer Zonierung Wenn mehr als 10% der Uferlinie eines Landschaftsbildbereiches eine naturraumtypische Zonierung der Biotopobertypen aufweist, wird der Landschaftsbildbereich um eine Wertstufe aufgewertet (-1) (Gilt nicht, wenn Uferbefestigungen vorhanden sind). - Watt - Röhricht - Auwald und Auengebüsch (Limnischer und Oligohaliner und mesohaliner Bereich), - Watt - Obere und Untere Salzwiese (Poly-/Euhaliner Bereich).

 

Ein Beispiel für einen "Bereich naturraumtypischer Zonierung" zeigt die Abbildung 42.

Die "Bereiche naturraumtypischer Zonierung" sind in der Kriteriumkarte "Naturnähe" (Maßstab 1:50.000) dargestellt.

Die Bewertung der Naturnähe des Landschaftsbildbereiches ergibt sich aus dem Flächenwert (Durchschnitt der Flächenwertstufen) und der Aufwertung durch den Aufwertungsparameter "Bereich naturraumtypischer Zonierung". Ein Landschaftsbildbereich mit dem Flächenwert 3, der auf Grund vorhandener naturraumtypischer Zonierung aufgewertet wird erhält die Wertstufe 2. Aus der Vergabe der Flächenwertstufen (2 - 5) und der Berücksichtigung des Aufwertparameters (-1) können sich demnach Wertstufen für die Landschaftsbildbereiche zwischen 1 und 5 ergeben. Folgende Benennung der Wertstufen der Landschaftsbildbereiche wurden festgelegt:

  • Wertstufe 1: Landschaftsbildbereich mit sehr guten Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe
  • Wertstufe 2: Landschaftsbildbereich mit guten Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe
  • Wertstufe 3: Landschaftsbildbereich mit durchschnittlichen Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe
  • Wertstufe 4: Landschaftsbildbereich mit schlechten Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe
  • Wertstufe 5: Landschaftsbildbereich mit sehr schlechten Voraussetzungen für das Erleben der Naturnähe

Die flächenaggregierte Bewertung der Naturnähe auf der Ebene der Landschaftsbildbereiche wird in der Karte "Bewertung der Naturnähe" (Maßstab 1:100.000) dargestellt. Die Ermittlung der Wertstufen der Landschaftsbildbereiche wird im jeweiligen Steckbrief dokumentiert.