Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2 BESTANDSAUFNAHME

2.1 Grenzen des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet umfaßt die Tideelbe von der Außenelbe (km (A) 756) bis zum Wehr Geesthacht. Der aquatische Bereich wird in der Vertikalen durch die MThw-Linie begrenzt. Die sieben in Anlehnung an die Voruntersuchung (STROM- UND HAFENBAU & Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord-, 1991) definierten Abschnitte dienen zur Gliederung des Untersuchungsraumes (s. Tab. 2.1.1).

Tab. 2.1.1: Gliederung der Tideelbe in sieben Untersuchungsabschnitte

Stromabschnitt km (A)
I. Geesthacht bis Bunthaus 586 - 610
II. Bunthaus bis Nienstedten 610 - 632
III. Nienstedten bis Lühesand-Nord 632 - 650
IV. Lühesand-Nord bis Glückstadt 650 - 677
V. Glückstadt bis Ostemündung 677 - 704
VI. Ostemündung bis Cuxhaven 704 - 727
VII. Cuxhaven bis zur Untersuchungsgrenze 727 - 756

Der tidebeeinflußte Bereich folgender Nebenflüsse wurde in den Untersuchungsrahmen miteinbezogen:

Ilmenau: bis Wehr Fahrenholz
Este: bis Straßenbrücke Buxtehude
Lühe: bis Horneburg Mühle
Schwinge: bis Stade Salztorschleuse
Oste: bis Straßenbrücke Hechthausen
Pinnau: bis Straßenbrücke Uetersen
Krückau: bis Straßenbrücke Elmshorn
Stör: bis Straßenbrücke Itzehoe