Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7 Prognose der Auswirkungen der Fahrrinnenpassung

Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) ist die Gegenüberstellung der Entwicklung eines Naturraumes nach Durchführung der und ohne die geplante Maßnahme. Da die Maßnahmen in der Regel noch nicht durchgeführt sind, werden Prognosen verlangt, die die wahrscheinliche Entwicklung des Naturraumes aufgrund derzeit bekannter wissenschaftlicher Erkenntnisse über Natur-Entwicklungsprozesse schildern.

Voraussetzung ist dabei im Rahmen einer UVU nicht, und das ist vom Gesetzgeber eindeutig festgelegt, die Füllung aller Wissenslücken über wissenschaftliche Forschung, sondern die Verwendung aktuell bekannter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Da sich keine Literatur zu Auswirkungen von Tidenhuberhöhungen und ähnlichem auf Nachtschmetterlinge finden ließ, ist eine Prognose über die Folgen der Fahrrinnenanpassung mit einigen Unsicherheiten behaftet.

In der Prognose werden die zahlreichen Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung betrachtet (wie in den Materialbänden I und II aufgeführt) und auf ihre Relevanz für die Nachtschmetterlinge des Unterelberaums untersucht. Da bereits eine Reihe von Vorhaben im Untersuchungsraum genehmigt wurden und auch ohne Durchführung der Maßnahme eine Entwicklung des Lebensraums stattfindet, wird zuerst prognostiziert, wie sich der Lebensraum ohne Durchführung der Maßnahme entwickeln würde. Gemäß Kapitel 6 der UVU wird nach den Vorgaben der PL-Nord die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahme auf die Schutzgüter als Differenz zwischen Ist-Zustand und Prognosezustand gebildet. Dieser Prognose der Auswirkungen der geplanten Ausbaumaßnahmen auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften liegen die hydromechanische Prognose (Materialband I) und das Schwebstoffgutachten (Materialband II) zugrunde.