Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7. Zusammenfassung

Untersucht wurden die Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe auf die Abgasemissionen, die durch den fließenden Schiffsverkehr und die Baggerarbeiten verursacht werden.

Als zusammenfassende Darstellung zeigt Abb. II.4 die Abgasemissionen der drei Betrachtungsvarianten (Ist-Zustand, Ausbauvariante, Minderungsvariante) über der Stromabwicklung (Elbe Strom-km 609-748) (Werte in den Tabellen II.6, II.15 und II.16).

In allen Varianten ergeben sich die unterschiedlichen Emissionsniveaus hauptsächlich aus den verschiedenen Schiffsverkehren in den einzelnen USR. Um dieses zu verdeutlichen, sei auf die Schiffsverkehre im Bereich Brunsbüttel, Abzweig zum Nord-Ostsee-Kanal, (Anlage A.5, Auszug aus [WSD-Nord 1995]) hingewiesen. Die Änderung der Emissionen entspricht in etwa der Änderung der Schiffszahlen. Der Einfluß unterschiedlicher Schiffstypen und -größen auf das Emissionsniveau ist trotzdem vorhanden.

Obwohl sich die Schiffszahlen sowie die Zusammensetzung von Schiffstypen und -größe nicht ändern, ist ein Emissionsanstieg beim Übergang von USR 2 zu 3 vorhanden. Ursache dafür ist die unterschiedliche Betriebsweise des Schiffsverkehrs in den beiden USR.

Der Anstieg der Abgasemissionsbelastung der Ausbauvariante gegenüber dem Ist-Zustand ist deutlich geringer als der zu erwartende Anstieg des Schiffsverkehrs. Beim Einsatz emissionsmindernder Maßnahmen auf den Seeschiffen kann sogar mit einem Rückgang der entsprechenden Emissionen gerechnet werden.

Die durch die Baggerarbeiten verursachten Abgasemissionen sind in Bezug auf die Schiffsverkehre der Elbe geringfügig.

Eine direkte Zuordnung der Abgasemissionen zu den -immissionen konnte im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht hergestellt werden. Deshalb bleibt unklar, inwieweit die Schiffsverkehre Verursacher dieser Immissionen sind.

Eine Untersuchung des extremen Falls, daß die Schiffsverkehre alleinige Verursacher der Abgasimmissionen sind, läßt den Schluß zu, daß auch zukünftig nicht mit erheblichen Abgasimmissionsbelastungen zu rechnen ist.

Abb II.4: Zusammenfassende Darstellung der Abgasemissionsbelastung in den USR 0 - 3