Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und Stand der Erfolgskontrollen

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Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem LBP von August 1997 (LBP-1997) planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündung. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündung konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen auf freiwilliger Basis erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu die dann im LBP-2000 Eingang fanden.

Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor sind in zwei LBP-Ergänzungen (LBP‑Erg) für Niedersachsen und Schleswig-Holstein detailliert beschrieben.

Für die Maßnahmengebiete Hullen und Allwördener Außendeich wurde das ergänzende Planfeststellungsverfahren nach Erhalt des Einvernehmens vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz- und Naturschutz (NLWKN) am 24.08.2005 planfestgestellt und damit abgeschlossen. Die LBP-Erg erlangte am 02.02.2006 Rechtskraft.

Das ergänzende Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmengebiete Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor wurde mit Beschluss vom 31.07.2006 beendet. Aufgrund von anhängigen Klagen ist die Rechtskraft des Beschlusses jedoch noch nicht gegeben.

V.1 Kompensationsmaßnahmen

Auf der niedersächsischen Seite wurden 664,54 ha (bisher rd. 685 ha) und auf der schleswig-holsteinischen Seite 719,32 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben, mithin insgesamt 1.383,86 ha (bisher 1.404,26 ha). Anzumerken ist, dass sich die Grunderwerbsfläche des Kompensationsgebietes Hullen (Niedersachsen) infolge einer Nachvermessung um 20,4 ha verringert. Diese Fortführungsvermessung war wegen alt bekannter Ufererosionserscheinung (Verschiebung der MThw-Linie) und entsprechend veralterter Katasterunterlagen erforderlich. Die Lage der Kompensationsflächen kann aus der Abbildung V.1-1 entnommen werden. Zu den Flächenangaben mit Maßnahmenerfolg siehe nachstehende Zusammenfassung in Tabelle V.1-1

Tab. V.1-1: Übersicht zum Stand der Kompensationsmaßnahmen

Zusammenfassung (Stand 09/2006, ohne Beitrag der verwaltenden Bundesanstalt für Immobilienaufgaben): Bereitgestellte erworbene oder übernommene Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzungsänderung in naturschutzfachliche Bewirtschaftungen

Kompensationsflächen (Stand 28. September 2006)

1 Grunderwerb 2 Nutzungsumstellungen: Extensivierung / natürliche Sukzession / Jagdeinschränkung

3 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP): 3.1 Aufstellung + Einvernehmen; 3.2 Umsetzung
Land

terrestrische  Gebiete,

aquatisches    Gebiet

Flächen

(ha)

1   Flächenbereitstellung

2   Nutzungsumstellung

3.1    LAP / Aufstellung

3.2    LAP / Umsetzung

S-H Hetlingen-Giesensand 157,59

                    100 %

                    2  100 %

          3.1    100 %

          3.2    in 2007

S-H Spülfeld Pagensand 30,50

                    100 %

                    100 %

          3.1    0 %

          3.2    vorauss. 2007

S-H Stör-Mündungsbereich 55,20

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    0 %

          3.2    vorauss. 2007

S-H Haseldorf/Wedeler Marsch 221,15

                    1  100 %

                    100 %

          3.1    100 %

          3.2    in 2007

S-H Stör-Hodorf 11,51

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    0 %

          3.2    vorauss. 2007

S-H Vaaler Moor 243,37

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    100 %

          3.2    in 2007

*  Beweissicherung ab Jul 2006 bis Jul 2009

Summe S-H 719,32

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    50 %

          3.2    in 2007

Nds. Belumer Außendeich 184,20

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    0 %

          3.2    vorauss. 2007

Nds. Hullen (mit Hörner Außendeich) **276,04

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    100 %

          3.2    in 2006

      ** Ergebnis 2005 aus der Nachvermessung; bisher 296,44 ha  
Nds. Allwördener Außendeich 204,30

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    100 %

          3.2    in 2006/2007

Summe Nds. 664,54

                    1  100 %

                    2  100 %

          3.1    66,7 %

          3.2    in 2006/2007

 
Insgesamt 1.383,86

                  1  100 %

                  2  100 %

          3.1    58,3 %

          3.2    2007

 

Aquatisch:

Hahnöfer Nebenelbe u. Mühlenberger Loch: Baggerung zur Schaffung u. Sicherung von Flachwassergebieten

ca. 68,0

Initialausführung nach LBP: erledigt

Ergebnis der Erfolgskontrolle: Nichterreichen des Kompensations- u. Entwicklungszieles ***

Nds

und

FHH

***           Den Planfeststellungsbehörden wurde am 07.09.2006 (gem. Ziff. 2.3, Satz 6 der Anordnung II) das Nichterreichen des Kompensationszieles gemeldet: "Eine Nachvertiefung mit erforderlicher Unterhaltung ist eine Beeinträchtigung, die die Kompensations- u. Entwicklungsziele gem. LBP nicht rechtfertigen."

Erläuterung:  Flächenverwaltung in S-H durch den TdV, in Nds. durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Nebenstelle Soltau. / * Hydrologisches Monitoring nach Einbau v. Oberflächenwasser- u. Grundwassermessstellen.

Die Umstellung der Kompensationsflächen auf natürliche Sukzession und auf extensive Weidewirtschaft gemäß LBP erreichte im Frühjahr 2004 ca. 85 % und im Frühjahr 2005 ca. 95 %. Seit Frühjahr 2006 wird die Nutzungsumstellung als abgeschlossen betrachtet. Die landschaftspflegerischen Arbeiten gemäß LBP-Erg. und LAP in den Kompensationsgebieten Hullen und Allwördener Außendeich sind beauftragt; die Maßnahmenumsetzung erfolgt im Herbst 2006.

Abb. V.1-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

V.2 Erfolgskontrollen

Gemäß den Anordnungen aus Kap. II.3.2.4 des Planfeststellungsbeschlusses sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im LBP genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist.

Im Jahr 2004 wurde von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Untersuchungskonzept für Erfolgskontrollen erarbeitet und vom TdV mit den Einvernehmensbehörden der Länder im Oktober 2004 abgestimmt. Die Erfolgskontrollen werden in den nachfolgend genannten Maßnahmengebieten durchgeführt.

V.2.1 Aquatischer Bereich

- Hahnöfer Nebenelbe (Nds.) und Mühlenberger Loch (FHH)

Ziel der Maßnahme ist eine dauerhafte Sicherung einer Flachwasserzone.

Die bisherigen Erfolgskontrollen zeigen eine zunehmende Verlandung des Maßnahmengebietes Mühlenberger Loch. Die Verlandungen der Ausgleichsrinne im Mühlenberger Loch können auf viele Einzelheiten zurückgeführt werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Differenz der hydraulischen Leistungsfähigkeit zwischen Hauptelbe und Nebenelbe problematisch ist.

Die Hahnöfer Nebenelbe weist einen deutlich längeren Fließweg als die Hauptelbe auf.

Dabei wird die Wasserspiegellagendifferenz der Nebenelbe bei Flut durch die Hauptelbe von Oberstrom ausgeglichen. Die Befüllung des Systems Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch erfolgt zum einen durch die westliche Mündung der Hahnöfer Nebenelbe. Zum anderen wird sie durch den einlaufenden Flutstrom im Este-Fahrwasser befüllt. Außerdem findet ein Einlaufen des Flutstroms durch die östliche Mündung der Rinne in die Elbe statt, hierbei entstehen die Problembereiche, in denen die oben genannten Verlandungen auftreten, da es hier zur Minderung der Strömungsgeschwindigkeiten kommt. Außerdem wird die Ausgleichsrinne im Mühlenberger Loch zum Teil quer überströmt, sobald der Wasserstand ein Niveau über den Wattflächen erreicht hat.

Die Strömungsgeschwindigkeiten in der Ausgleichsrinne reichen nicht aus um eine stabile Ausgleichsrinne zu erhalten, sowie die durch die verschiedenen Einflüsse auftretenden Verlandungen des Mühlenberger Loches zu kompensieren.

Die Nichterreichung des Kompensationszieles wurde gem. Ziff. 2.3, Satz 6 der Anordnung II den beiden Planfeststellungsbehörden mit Schreiben vom 07.09.2006 gemeldet. Darin heißt es:

"Kompensationsgebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch

Die Erfolgskontrolle hat ergeben, dass die beabsichtigten Kompensations- und Entwicklungsziele im Kompensationsgebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, die in der Schaffung und Sicherung von Flachwassergebieten liegen, nicht mehr gegeben sind (s. beigefügten Auszug aus dem Beweissicherungsbericht 2005).

Eine einmalige Vertiefung mit erforderlicher anschließender Unterhaltung der Rinne wäre eine Beeinträchtigung, die die Kompensations- und Entwicklungsziele gemäß LBP nicht rechtfertigen würde.

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.1999 ist gemäß Ziffer 2.3 (Satz 6) der Anordnungen (II) die Planfeststellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn die Erfolgskontrolle ergibt, dass die unterhaltungsbedingten Beeinträchtigungen die Kompensations- und Entwicklungsziele gemäß LBP nicht rechtfertigen, was hiermit geschieht."

V.2.2 Terrestrische Bereiche

  • Belumer Außendeich (Nds.)
  • Hullen, außen- und binnendeichs (Nds.)
  • Allwördener Außendeich (Nds.)
  • Hetlingen-Giesensand (SH)
  • Haseldorfer / Wedeler Marsch (SH)
  • Stör-Mündung (SH)nm
  • Stör-Hodorf (SH)

Die 7 Maßnahmengebiete sind durch großflächiges Marsch- oder Auengrünland gekennzeichnet, das überwiegend als Weide genutzt wird und in unterschiedlichem Maße dem Tideregime ausgesetzt ist.

Ziel der Kompensationsmaßnahme ist die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und teilweise die Nutzungsaufgabe, die Entwicklung von Röhrichten sowie artenreicher extensiv genutzter Grünländer durch anstaubedingte Vernässung, die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Rastvögel und Wiesenbrüter und die Standortentwicklung für typische, teils gefährdete Pflanzenarten.

Die ersten Erfolgeskontrollen wurden im August 2006 abgeschlossen und werden derzeit abschließend ausgewertet. Zur Schonung empfindlicher Naturschutzzonen wurden Erkenntnisse aus den Erfolgskontrollen in die bisher erstellten LAP Hetlingen-Giesensand, Haseldorfer/Wedeler Marsch, Hullen und Allwördener Außendeich aufgenommen.

- Spülfeld Pagensand (SH)

Hierbei handelt es sich um ein im Zuge der letzten Fahrrinnenanpassung angelegtes Spülfeld.

Ziel der Kompensationsmaßnahme sind Profilierungs- und Biotopgestaltungsmaßnahmen zur Schaffung möglichst kleinräumig wechselnder Standortverhältnisse. Bei der landschaftlichen Einbindung des Spülfeldes sollen insbesondere die angrenzenden Biotoptypen und Landschaftsstrukturen berücksichtigt und ergänzt werden zur Abmilderung der landschaftsuntypischen Geländeüberhöhung.

Erfolgskontrollen wurden noch nicht durchgeführt.

- Vaaler Moor (SH)

Es handelt es sich um ehemaliges Hochmoor, das aus Hochmoorresten unterschied-licher Degradationsstadien mit Röhricht und Sandmagerrasen auf ehemaligen Spülfeldern sowie Moorgrünland in unterschiedlich intensiver Nutzung besteht.

Ziel der Kompensationsmaßnahme ist der Erhalt und die Sicherung der Hochmoorrestflächen und der Degenerationsbereiche, im wesentlichen durch Wiedervernässungen von Flächen und Entkusseln von Moorbirkenbeständen.

Die ersten Erfolgeskontrollen wurden im August 2006 abgeschlossen und werden derzeit abschließend ausgewertet. Zur Schonung empfindlicher Naturschutzzonen wurden Erkenntnisse aus den Erfolgskontrollen in den LAP aufgenommen.

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