Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

IV                         Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung 1997 / 2000

Aufgabe der Beweissicherungsuntersuchungen ist es festzustellen, ob die in der UVU prognostizierten Auswirkungen der letzten Fahrrinnenanpassung, die in den Jahren 1997-2000 (Hauptarbeiten: 1999) durchgeführt wurde, überschritten werden. Die Beweissicherung legt ihren Schwerpunkt auf solche Parameter, die am Beginn einer Wirkungskette stehen und einen möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen. Die wichtigsten dieser in den Planfeststellungsbeschlüssen genannten "Primärparameter" sind die Tidewasserstände und die Topografie. Nur für diese beiden Parameter wurden in den Planfeststellungsbeschlüssen auch "Schwellenwerte" definiert.

Generell ist zu berücksichtigen, dass die Naturparameter (im Text z. T. auch Kenngrößen genannt) natürlicherweise Entwicklungen unterliegen, die entweder mehr oder minder stark ausgeprägte periodische oder aperiodische Schwankungen (z. B. Strömungen) und/oder in einem langfristigen Trend (z. B. Wasserstände) zeigen. Eine Auswirkung durch die Fahrrinnenanpassung wäre also nur dann gegeben, wenn sich diese Schwankungen und Trends zeitlich wie räumlich signifikant verändern würden. Aus diesem Grunde wird im vorliegenden Bericht nicht nur der Zustand unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme beschrieben, sondern es werden auch die historischen Daten aus der Vergangenheit dokumentiert, soweit sie für die jeweiligen Parameter vorliegen bzw. verfügbar sind.

In der Tabelle IV-1 ist auf Basis der im Kapitel III beschriebenen Veränderungen die Bewertung möglicher Ausbauwirkungen der Fahrrinnenanpassung für die einzelnen Beweissicherungsparameter tabellarisch zusammengefasst:

Tab. IV-1:                     Bewertung untersuchter Parameter hinsichtlich ausbaubedingter Veränderungen

Parameter

(Berichts-Kapitel)

Zeitraum Bewertung Erläuterung
Topografie:

Sockel- und Rampenstabilität

und Schichtenuntersuchungen (III.1.2.1.1.1)

1995 bis 2. Halbjahr 2004 Keine Gefährdung des Sockels und der Rampen trotz zeit- und bereichsweiser Überschreitung des Schwellenwertes *)  Anmerkung siehe unter der Tabelle
Schwellenwerte der Verteilung Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser (III.1.2.1.1.2 ) 1995 - 2004 Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten  
Hydrologie:
Tidewasserstände (III.1.1.2) und Sturmfluten (III.1.1.1.3) 1989 - 2004 Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten Das Verfahren, bzw. der Referenzzeitraum zur Ermittlung der ausbaubedingten Änderungen ist weiterhin nicht einvernehmlich zwischen den TdV und den Einvernehmens­behörden geregelt.
Strömungen (III.1.1.2) 1997-2004 Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung Entwicklungen und Trends am Ort der Messerhebungen sind erkennbar; jedoch kann bislang keine signifikante Kausalität zu den Baumaßnahmen der Fahrrinnenanpassung hergestellt werden.
Salzgehalt / Leitfähigkeit (III.1.3) 1997-2004 Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung Aufgrund der hohen Variabilitäten ist die in der UVU prognostizierte Verlagerung der oberen Brackwassergrenze um 500 m nicht nachweisbar

 

 

     
Terrestrische und aquatische Flora und Fauna:

Tiere und Pflanzen

(III.1.6)

1998-2005 Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung  
Gewässergüte:
Schwebstoff - Einfluss der Verklappung auf das KKW Stade (Anlage A.1.12.1) 11/1999 Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung  
Schwebstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei (Anlage A.1.12.1) 11/1999 Keine nachweisbar ausbaubedingte negative Wirkung auf Häfen und Uferbereiche  
Sauerstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei (Anlage A.1.12.1) 11/1999 Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung  
Sauerstoff (III.1.5.1) (1953) bzw. 1996 - 2004 Derzeit keine nachweisbar ausbaubedingte Veränderung Zur abschließenden Feststellung ausbaubedingter Wirkungen ist eine detaillierte Analyse, die auch die interannuellen Variabilitäten berücksichtigt, über einen längeren, von anderen Maßnahmen unbeeinflussten Zeitraum erforderlich. Generell wird der Parameter im PF-Beschluss als nicht beweissicherungsfähig eingestuft.
Sonstige Parameter:

Laicherfolge in der Oste **)

(III.1.6.1.2)

1994 - 2004 Keine nachweisbar ausbaubedingte Veränderung

Ein Bezug der Entwicklung der Fangergebnisse zur Baumaßnahme ist nicht erkennbar. (Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von 3/99 - 12/99, vorgezogene Teilmaßnahmen 12/97 - 8/98).

Der Einbruch der Fangerlöse 97/98 korreliert zwar mit den vorgezogenen Teilmaßnahmen, jedoch ist eine Beziehung der Fangerlöse zu den Hauptbaggermaßnahmen in 1999 nicht zu erkennen, da diese bei einer Beeinflussung durch die Ausbaubaggerei erheblich geringer als im Vorjahr ausfallen müssten. Das Gegenteil war jedoch der Fall.

*)    Die Daten weisen große Änderungen von Messung zu Messung auf, was auf die ständig ablaufenden natürlichen Materialumlagerungen an der zumeist sandigen Fahrrinnensohle und die regelmäßig stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen hinweist. Es kommt daher z. T. zu deutlichen Überschreitungen der angeordneten Schwellenwerte im Vergleich der Aufnahmen untereinander, die vor diesem Hintergrund aber nicht fehlinterpretiert werden dürfen. Im Vergleich zur Ausbautopografie des hydrodynamisch-numerischen Modells der BAW-DH, welches der UVU-Untersuchung zugrunde lag, sind vereinzelt auftretende Erosionen erkennbar. Ein Trend im Sinne einer Sockel- oder Rampenerosion ist jedoch nicht gegeben.

**)  Da mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Ausbaumaßnahme eine Kausalität zwischen Fangerlösen und Baumaßnahme immer unwahrscheinlicher wird, und da bislang eine solche - auch direkt im Anschluss an die Ausbauten- nicht zu erkennen gewesen ist, werden künftig diese Untersuchungen im Rahmen der Beweissicherung eingestellt.

 

 

IV.1                     Abiotische Untersuchungsparameter

Der in diesem Bericht untersuchte Zeitraum nach der Baumaßnahme umfasst für den Großteil der Beweissicherungsparameter 5 Jahre (2000 - 2004). In dieser Zeit unterschied sich das hydrologische Regime des Untersuchungsgebietes allein bedingt durch die Oberwasserverhältnisse erheblich von den vergleichbaren Zeiträumen vor und während der Baumaßnahme. Weiterhin wurde der Untersuchungsbereich der Beweissicherung durch die abschließenden Baumaßnahmen auf den Baggergutablagerungsflächen, Vorspülungen, die Unterhaltungsbaggerei, den Bau der Erweiterungsfläche der DASA im Mühlenberger Loch und andere potenziell tideverändernde Maßnahmen im Hamburger Hafen anthropogen beeinflusst.

Die in der UVU prognostizierten ausbaubedingten Änderungen haben im Vergleich zu den natürlichen Variabilitäten durchweg ein geringes Ausmaß, sodass allein schon dieser Umstand den Nachweis ausbaubedingter zu natürlichen oder anderen anthropogenen Änderungen erschwert.

Aus den bislang durchgeführten Messungen und Auswertungen lassen sich keine ausbaubedingten Änderungen ableiten, die in ihrer Größe die Prognosen der UVU überschreiten. Signifikante Sprünge und Trendänderungen in den langfristigen Ganglinien, die ggf. auf eine Wirkung des Ausbaus zurückzuführen sind, sind nicht vorhanden.

Die nachfolgend aufgeführten Aussagen fassen die Beschreibungen zu möglichen ausbaubedingten Änderungen aus Kapitel III zusammen.