Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Stör-Polder Neuenkirchen

Verantwortlich für die Planung, Ausführung und Erfolgskontrolle:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Moorweidenstr. 14, 20148 Hamburg

Grundeigentümer:
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Lage:
Landkreis Steinburg, Gemeinde Bahrenfleth

Größe Maßnahmengebiet:
10,3691 ha (lt. LBP/E = 10,98 ha)

Anrechenbarer Kompensations- und Kohärenzumfang
Kompensation:           9,71 ha
Kohärenz:                    7,19 ha

Umgesetzte Kompensation- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen

  • Erhöhung der Tidedynamik durch jeweils einseitige Öffnung des Sommerdeiches

Beschreibung der Maßnahme
Entwicklungsziele
Erfolgskontrolle
Weiterführende Informationen

Das Bild zeigt einen Blick über den Polder Neuenkirchen in Richtung Süd (2021) Blick Richtung Süd über den Polder Neuenkirchen (2021) Abbildung 1: Blick Richtung Süd über den Polder Neuenkirchen (2021) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Beschreibung der Maßnahme

Im Maßnahmengebiet Neuenkirchen entstand auf 10 ha ein tidebeinflusstes Biotop. Durch den Tideeinfluss werden naturnahe Priele, Wattflächen, Röhrichte und Rieder und Tide-Auwald gefördert. So entsteht ein ökologisch hochwertiges Gebiet, das u.a. auch dem bedrohten Schierlings-Wasserfenchel eine neue Heimat bietet. Ein weiterer Aspekt, der im Rahmen der Umsetzung erfolgte, war die Verbesserung der Durchspülung des Sportboothafens.

Im Gebiet wurden für die Zielerreichung die Entwässerungsgräben und der Durchlass in den Hafenpriel zurückgebaut. Zwei Durchlassbauwerke im Sommerdeich öffnen die Fläche dem Tideeinfluss. Im Süden entstand ein Zufluss, im Norden ein Abfluss. Um die Strömungsrichtung zu steuern, erhielten die Bauwerke Rückstauklappen: beim Zulauf binnenseitig, um ein Zurückfließen zu verhindern, und beim Ablauf außenseitig, um ein Einströmen zu verhindern.

Das Bild zeigt einen Bau des Durchlass in Richtung Südseite von der Stör in den Polder (2020) Bau des Durchlass Südseite von der Stör in den Polder (2020) Abbildung 2: Bau des Durchlass Südseite von der Stör in den Polder (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Der bestehende Graben in Nord-Süd-Richtung wurde zum Verbindungsgraben aufgeweitet, der an der Sohle 4 Meter breit ist. Die in West-Ost-Richtung verlaufenden Grüppen wurden verbreitert, vertieft und an den Verbindungsgraben angeschlossen. Im Südosten des Gebiets zwischen Verbindungsgraben und Mitteldeich wurden Pappeln gerodet. Der Bodenaushub aus den Gräben wurde auf der Fläche genutzt, um Erhöhungen zu modellieren. Der Hafenpriel wurde an seinem südlichen Rand (Länge 60 m) verbreitert – vom neuen Durchlass bis zur Stör.

Das Bild zeigt eine Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Abbildung 3: Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Entwicklungsziele

Für das Gebiet Störpolder Neuenkirchen wurden folgende Ziele bzw. Maßnahmen festgelegt[1]:

  • Verbesserung des Tideeinflusses durch jeweils einseitige Öffnung des Sommerdeiches
  • Entwicklung von artenreichen Feuchtgrünländern mit Übergängen zu naturnahen Prielen, Wattflächen, Röhrichten und Riedern
  • Erhaltung bzw. Verbesserung der Durchspülung des Sportbootshafens
  • Entwicklung von Tide-Hartholzauwald (Eschen-Ulmen-Auenwald) durch Sukzession und ggf. Initialpflanzung von Gehölz (Weiden)
  • Ansiedlung von Schierlings-Wasserfenchel
  • Öffnung des Sommerdeich
  • Aufweitung der Grüppen
  • Aufhöhung Vorgewende
  • Rodung von Pappeln

    Die Ziele dienen sowohl der Kompensation als auch der Verbesserung des Erhaltungszustands und der Kohärenz des Lebensraumtyps 1130.

    Das Bild zeigt die Baumaßnahme am Hauptgraben und die Aufweitung der Grüppen (2019) Baumaßnahme am Hauptgraben und Aufweitung der Grüppen (2019) Abbildung 4: Baumaßnahme am Hauptgraben und Aufweitung der Grüppen (2019) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

    Erfolgskontrolle

    Als Kontroll- und Steuerungselement zur Sicherung der oben genannten Erhaltungs- und Entwicklungsziele, werden Daten vom Ist-Zustand vor der Maßnahmenumsetzung sowie Daten aus Kartierungen nach der Umsetzung der Maßnahme herangezogen.

    Folgende Indikatoren dienen dabei neben dem Nachweis des Erfolgs der Maßnahmen auch der Sicherung der Kohärenz des Lebensraumtyps 1130 (Ästuarien):

    • Zunahme ästuartypischer Biotoptypen z. B. Tide-Auwälder und -gebüsche, Brackwasserröhrichte, Priele und Watten, Flutrasen, Seggenriede, Hochstaudenfluren, Tidetümpel und temporäre Kleingewässer
    • Entwicklung einer naturnahen Vegetationszonierung im Land-Wasser Übergangsbereich
    • Entwicklung eines geeigneten Habitats bzw. die Etablierung lebensfähiger Bestände des Schierling-Wasserfenchels[2]

    Für die Erfassung und Bilanzierung tidebeeinflusster Biotoptypen an und unterhalb der MThw-Linie, werden in den Jahren 1, 5, und 10 nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen flächendeckende Biotoptypenkartierungen durchgeführt, zu denen jeweils eine Begehung im Frühjahr und im Spätsommer erfolgt und bei denen auch die Verlandungstendenzen und Ufererosion kartographisch dokumentiert wird.

    Die Ansiedlung von Schierling-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) unterliegt als flankierende Maßnahme nicht der Verpflichtung zur Durchführung von Erfolgskontrollen. Da es aus naturschutzfachlicher Sicht aber sinnvoll ist, wird ein begleitendes Monitoring durch die BfG durchgeführt. Es erfolgen in den ersten sechs Jahren nach Umsetzung der Wiederansiedlungsmaßnahmen jährliche Individuenzählungen, danach alle zwei Jahre, also im 8., 10. und 12. Jahr.

    Die Maßnahmen sind als erfolgreich verlaufend zu bewerten, wenn sich die Habitate der Art und die Ufer- und Gewässertopographie in einer Weise entwickeln, die voraussichtlich zu dem gewünschten, für den Schierling-Wasserfenchel langfristig geeigneten Endstadium führen. Sollten die Wiederansiedlungsmaßnahmen inklusive Nachbesserungen nicht erfolgreich sein, wird das Monitoring noch zwei Jahre weitergeführt und dann in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden (UNB Kreis Steinburg, LLUR) und der Stiftung Naturschutz über eine Beendigung des Monitoring entschieden.

    Das Bild zeigt Weidenpflanzungen (2021) Weidenpflanzungen (2021) Abbildung 5: Weidenpflanzungen (2021) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

    Nach sechs Jahren wird ein Zwischenbericht und nach dem zehnten Jahr ein Endbericht erstellt, in dem alle bis dahin erhobenen Daten berücksichtigt werden. Die im Rahmen dieser Berichte durchzuführenden Analysen sollen v. a. den Erfolg der Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen bewerten, auf ggf. vorhandene Defizite hinweisen und entsprechende Empfehlungen geben. Die Berichte werden der Planfeststellungsbehörde, den zuständigen Naturschutzbehörden und der Stiftung Naturschutz sowie der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beweissicherung/ Unterarbeitsgruppe Erfolgskontrolle zur Verfügung gestellt.

    Das weitere Vorgehen sowie Anpassungen an den Maßnahmen wird in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden in der Unterarbeitsgruppe (UAG) Erfolgskontrolle konkretisiert.

    Weiterführende Informationen

    Zum Flyer.

    Zu den Videos.

    Zu den Berichten über die Ergebnisse aus der Erfolgskontrolle.

    Die im Rahmen der Erfolgskontrolle erhobenen GIS-Daten können über das Portal Tideelbe abgerufen werden.

    Quellen:

    [1] LBP/E (IBL 2010a), in der Ergänzungsstudie der FFH-Verträglichkeitsprüfung (IBL 2010b) bzw. in den LAP (Planungsgruppe Grün 2105a-d, 2016a, b)

    [2] flankierende Maßnahme gemäß WSD Nord 2012:1866, Erfassung als begleitendes Monitoring durch die BfG