Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Stör-Polder Hodorf

Verantwortlich für die Planung, Ausführung und Erfolgskontrolle:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Moorweidenstr. 14, 20148 Hamburg

Grundeigentümer:
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee

Lage:
Landkreis Steinburg, Gemeinde Hodorf

Größe Maßnahmengebiet:
17,1429 ha (2009) + 6,3274 ha (2012) = 23,4703 ha (lt. LBP/E = 19,98 ha)

Anrechenbarer Kompensations- und Kohärenzumfang
Kompensation:           24,98 ha
Kohärenz:                    16,65 ha

Umgesetzte Kompensation- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen

  • Erhöhung der Tidedynamik durch Öffnung des Sommerdeiches
  • Neubau von Sommerdeichen/Verwallungen
  • Verbesserung von Prielen
  • Freie Sukzession

Beschreibung der Maßnahme

Entwicklungsziele

Erfolgskontrolle

Weiterführende Informationen

Das Bild zeigt einen Blick über den Polder Hodorf in Richtung West  (2020) Blick Richtung West über den Polder Hodorf (2020) Abbildung 1: Blick Richtung West über den Polder Hodorf (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Beschreibung der Maßnahme

Das Gebiet Hodorf wurde dem Tideeinfluss erschlossen, d.h. hier wechseln die Wasserstände in Abhängigkeit von Ebbe und Flut. So entstanden Flächen, die besonders wertvoll sind für die Tier- und Pflanzenwelt der Elbmarschen, vor allem für viele Wasservogelarten und -pflanzen.

Für den sicheren Hochwasserschutz wurde im Osten der Fläche ein neuer Sommerdeich gebaut. Die angrenzenden Flächen und Siedlungen bleiben damit weiterhin geschützt. Vorhandene Gräben (Grüppen) wurden aufgeweitet und vertieft und es wurden neue Gräben hergestellt, um naturnahe Priele und Wattflächen zu fördern, an deren Rändern sich Röhrichte und ufernahe Gehölze entwickeln können. Kleine Inseln, mit Weiden bepflanzt, ergänzen das Ensemble. Für den Bau des neuen Sommerdeichs wurde der bei der Grabenvertiefung anfallende Boden genutzt.

Das Bild zeigt eine Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Abbildung 2: Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Entwicklungsziele

Für das Gebiet Störpolder Hodorf wurden folgende Ziele bzw. Maßnahmen festgelegt: [1] 

  • Verbesserung des Tideeinflusses
  • Entwicklung von naturnahen Prielen, Wattflächen, Röhrichten, Riedern und ufernahen Gehölzen (freie Sukzession)
  • Entwicklung von geeigneten Lebensraumstrukturen für Gastvögel
  • Ansiedlung von Schierlings-Wasserfenchel
  • Durchstich und Neubau Sommerdeich
  • Neuanlage Priele, Grabenaufweitung
  • Rückbau baulicher Anlagen
  • Geländeaufhöhung
  • Gehölzpflanzung

    Die Ziele dienen sowohl der Kompensation als auch der Verbesserung des Erhaltungszustands und der Kohärenz des Lebensraumtyps 1130.

    Das Bild zeigt eine Gehölzanpflanzungen Blick in Richtung Nord-Ost (2020) Gehölzanpflanzungen Blick Richtung Nord-Ost (2020) Abbildung 3: Gehölzanpflanzungen Blick Richtung Nord-Ost (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

    Erfolgskontrolle

    Als Kontroll- und Steuerungselement zur Sicherung der oben genannten Erhaltungs- und Entwicklungsziele, werden Daten vom Ist-Zustand vor der Maßnahmenumsetzung sowie Daten aus Kartierungen nach der Umsetzung der Maßnahme herangezogen.

    Das Bild zeigt einen gefüllten Priel am ersten Tag nach der Deichöffnung (2020) Gefüllter Priel am ersten Tag nach der Deichöffnung (2020) Abbildung 4: Gefüllter Priel am ersten Tag nach der Deichöffnung (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

    Folgende Indikatoren dienen dabei neben dem Nachweis des Erfolgs der Maßnahmen auch der Sicherung der Kohärenz des Lebensraumtyps 1130 (Ästuarien):

    • Zunahme ästuartypischer Biotoptypen z. B. Tide-Auwälder und -gebüsche, Brackwasserröhrichte, Priele und Watten, Flutrasen, Seggenriede, Hochstaudenfluren, Tidetümpel und temporäre Kleingewässer
    • Entwicklung einer naturnahen Vegetationszonierung im Land-Wasser Übergangsbereich
    • Verbesserung der Lebensraumstrukturen für Gast- und Rastvögel
    • Entwicklung eines geeigneten Habitats bzw. die Etablierung lebensfähiger Bestände des Schierling-Wasserfenchels[2]

    Für die Erfassung und Bilanzierung tidebeeinflusster Biotoptypen an und unterhalb der MThw-Linie, werden in den Jahren 1, 5, und 10 nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen flächendeckende Biotoptypenkartierungen durchgeführt, zu denen jeweils eine Begehung im Frühjahr und im Spätsommer erfolgt und bei denen auch die Verlandungstendenzen und Ufererosion kartographisch dokumentiert wird.

    Als Indikator für die Überprüfung der Lebensraumstrukturen für Gastvögel müssen als Kriterien auch bauliche Maßnahmen, Vernässung und Bewirtschaftung im Rahmen der dynamischen Funktionskontrolle regelmäßig überprüft werden. Eine quantitative Erfassung der Rastvogelzahlen alleine ist als Indikator ungeeignet, da mit einem positiven Trend der Rastvogelzahlen, auch bei korrekter Umsetzung aller Maßnahmen, nicht zwingend zu rechnen ist. Rastbestände der Gastvogelarten unterliegen größtenteils sehr großen jährlichen Schwankungen, u. a. in Abhängigkeit von der Witterung. Um dennoch einen Eindruck bezüglich der Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhalten, wird eine Erfassung der Gast- und Rastvögel jährlich bis inkl. Jahr 10 nach Umsetzung zwischen Januar und April durchgeführt.

    Die Ansiedlung von Schierling-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) unterliegt als flankierende Maßnahme nicht der Verpflichtung zur Durchführung von Erfolgskontrollen. Da es aus naturschutzfachlicher Sicht aber sinnvoll ist, wird ein begleitendes Monitoring durch die BfG durchgeführt. Es erfolgen in den ersten sechs Jahren nach Umsetzung der Wiederansiedlungsmaßnahmen jährliche Individuenzählungen, danach alle zwei Jahre, also im 8., 10. und 12. Jahr.

    Die Maßnahmen sind als erfolgreich verlaufend zu bewerten, wenn sich die Habitate der Art und die Ufer- und Gewässertopographie in einer Weise entwickeln, die voraussichtlich zu dem gewünschten, für den Schierling-Wasserfenchel langfristig geeigneten Endstadium führen. Sollten die Wiederansiedlungsmaßnahmen inklusive Nachbesserungen nicht erfolgreich sein, wird das Monitoring noch zwei Jahre weitergeführt und dann in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden (UNB Kreis Steinburg, LLUR) und der Stiftung Naturschutz über eine Beendigung des Monitoring entschieden.

    Das Bild zeigt eine Übersicht über den Polder Hodorf bei Hochwasser Richtung Süd (2021) Übersicht über den Polder Hodorf bei Hochwasser Richtung Süd (2021) Abbildung 5: Übersicht über den Polder Hodorf bei Hochwasser Richtung Süd (2021) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

     Nach sechs Jahren wird ein Zwischenbericht und nach dem zehnten Jahr ein Endbericht erstellt, in dem alle bis dahin erhobenen Daten berücksichtigt werden. Die im Rahmen dieser Berichte durchzuführenden Analysen sollen v. a. den Erfolg der Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen bewerten, auf ggf. vorhandene Defizite hinweisen und entsprechende Empfehlungen geben. Die Berichte werden der Planfeststellungsbehörde, den zuständigen Naturschutzbehörden und der Stiftung Naturschutz sowie der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beweissicherung/ Unterarbeitsgruppe Erfolgskontrolle zur Verfügung gestellt.

    Das weitere Vorgehen sowie Anpassungen an den Maßnahmen wird in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden in der Unterarbeitsgruppe (UAG) Erfolgskontrolle konkretisiert.

    Weiterführende Informationen

    Zum Flyer.

    Zu den Videos.

    Zu den Berichten über die Ergebnisse aus der Erfolgskontrolle.

    Die im Rahmen der Erfolgskontrolle erhobenen GIS-Daten können über das Portal Tideelbe abgerufen werden.

    Quellen:

    [1] LBP/E (IBL 2010a), in der Ergänzungsstudie der FFH-Verträglichkeitsprüfung (IBL 2010b) bzw. in den LAP (Planungsgruppe Grün 2105a-d, 2016a, b)

    [2] flankierende Maßnahme gemäß WSD Nord 2012:1866, Erfassung als begleitendes Monitoring durch die BfG