Stör-Polder Bahrenfleth
Verantwortlich für die Planung, Ausführung und Erfolgskontrolle:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Moorweidenstr. 14, 20148 Hamburg
Grundeigentümer:
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee
Lage:
Landkreis Steinburg, Gemeinde Bahrenfleth
Größe Maßnahmengebiet:
5,8033 ha (lt. LBP/E = 5,78 ha)
Anrechenbarer Kompensations- und Kohärenzumfang
Kompensation: 7,61 ha
Kohärenz: 5,07 ha
Umgesetzte Kompensation- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen
- Erhöhung der Tidedynamik durch Öffnung des Sommerdeiches
- Neuanlage von Prielen
- Freie Sukzession
Beschreibung der Maßnahme
Entwicklungsziele
Erfolgskontrolle
Weiterführende Informationen
Abbildung 1: Blick aus Nord-Ost über den Polder Bahrenfleth (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee
Beschreibung der Maßnahme
Der Störpolder in Bahrenfleth wurde auf einer Fläche von 5,8 ha umgestaltet. Im Einzelnen zielte die Maßnahme darauf ab, durch die Sommerdeichöffnung mehr Landflächen dem Tideeinfluss zur Verfügung zu stellen. So können sich naturnahe Priele und Wattflächen sowie Röhrichte und Gebiete mit schilfartigen Pflanzen in den Uferbereichen entwickeln. Die Maßnahme stärkt die Tide typische Flora und Fauna eines Flussmündungsgebietes. Weiterhin entstand oberhalb der Linie des mittleren Tidehochwassers artenreiches Grünland als nahrungsreiche Brut- und Rastgebiete für Vögel.
Im Detail wurden neue Priele durch die Aufweitung und Vertiefung von vorhandenen Gräben und Grüppen hergestellt. Zum Schutz der angrenzenden Flächen wurde im Westen ein neuer Sommerdeich hergestellt. Das Gelände entlang des vorhandenen Deichfußgrabens am Mitteldeich wurde aufgehöht. Vorhandene Vegetation wurde gemäht, der Oberboden (15 cm) abgeschoben. Die Fläche wurde in ihrem Höhen- und Tiefenprofil neu gestaltet und der Sommerdeich mit einer Öffnung zur Stör versehen.
Es entstanden dabei neue Wasser- und Landflächen, Priele und Grabensysteme. In Abhängigkeit vom Baufortschritt wurde der abgeschobene Oberboden wieder auf die Landflächen aufgebracht und erhielt eine Aussaat mit gebietstypischem regionalem Saatgut.
Abbildung 2: Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee
Entwicklungsziele
Für das Gebiet Störpolder Bahrenfleth wurden folgende Ziele bzw. Maßnahmen festgelegt: [1]
- Verbesserung des Tideeinflusses
- Entwicklung von naturnahen Prielen, Wattflächen, Röhrichten, Riedern und ufernahen Gehölzen (freie Sukzession)
- Ansiedlung von Schierlings-Wasserfenchel
- Durchstich und Neubau Sommerdeich
- Neuanlage Priele, Grabenaufweitung
- Anpassung Grabenentwässerung
- Aufhöhung Vorgewende, Deichfuß Mitteldeich
- Brechen von Kuppen, Planieren von Grüppen
- Verfüllung Bestandsgräben
Die Ziele dienen sowohl der Kompensation als auch der Verbesserung des Erhaltungszustands und der Kohärenz des Lebensraumtyps 1130.
Abbildung 3: Flachwassertümpel Blick Richtung Nord (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee
Erfolgskontrolle
Als Kontroll- und Steuerungselement zur Sicherung der oben genannten Erhaltungs- und Entwicklungsziele, werden Daten vom Ist-Zustand vor der Maßnahmenumsetzung sowie Daten aus Kartierungen nach der Umsetzung der Maßnahme herangezogen.
Folgende Indikatoren dienen dabei neben dem Nachweis des Erfolgs der Maßnahmen auch der Sicherung der Kohärenz des Lebensraumtyps 1130 (Ästuarien):
- Zunahme ästuartypischer Biotoptypen z. B. Tide-Auwälder und -gebüsche, Brackwasserröhrichte, Priele und Watten, Flutrasen, Seggenriede, Hochstaudenfluren, Tidetümpel und temporäre Kleingewässer
- Entwicklung einer naturnahen Vegetationszonierung im Land-Wasser Übergangsbereich
- Entwicklung eines geeigneten Habitats bzw. die Etablierung lebensfähiger Bestände des Schierling-Wasserfenchels[2]
Für die Erfassung und Bilanzierung tidebeeinflusster Biotoptypen an und unterhalb der MThw-Linie, werden in den Jahren 1, 5, und 10 nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen flächendeckende Biotoptypenkartierungen durchgeführt, zu denen jeweils eine Begehung im Frühjahr und im Spätsommer erfolgt und bei denen auch die Verlandungstendenzen und Ufererosion kartographisch dokumentiert wird.
Die Ansiedlung von Schierling-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) unterliegt als flankierende Maßnahme nicht der Verpflichtung zur Durchführung von Erfolgskontrollen. Da es aus naturschutzfachlicher Sicht aber sinnvoll ist, wird ein begleitendes Monitoring durch die BfG durchgeführt. Es erfolgen in den ersten sechs Jahren nach Umsetzung der Wiederansiedlungsmaßnahmen jährliche Individuenzählungen, danach alle zwei Jahre, also im 8., 10. und 12. Jahr.
Die Maßnahmen sind als erfolgreich verlaufend zu bewerten, wenn sich die Habitate der Art und die Ufer- und Gewässertopographie in einer Weise entwickeln, die voraussichtlich zu dem gewünschten, für den Schierling-Wasserfenchel langfristig geeigneten Endstadium führen. Sollten die Wiederansiedlungsmaßnahmen inklusive Nachbesserungen nicht erfolgreich sein, wird das Monitoring noch zwei Jahre weitergeführt und dann in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden (UNB Kreis Steinburg, LLUR) und der Stiftung Naturschutz über eine Beendigung des Monitoring entschieden.
Abbildung 4: Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) bei Hochwasser (2020) Quelle: WSA Elbe-Nordsee
Nach sechs Jahren wird ein Zwischenbericht und nach dem zehnten Jahr ein Endbericht erstellt, in dem alle bis dahin erhobenen Daten berücksichtigt werden. Die im Rahmen dieser Berichte durchzuführenden Analysen sollen v. a. den Erfolg der Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen bewerten, auf ggf. vorhandene Defizite hinweisen und entsprechende Empfehlungen geben. Die Berichte werden der Planfeststellungsbehörde, den zuständigen Naturschutzbehörden und der Stiftung Naturschutz sowie der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beweissicherung/ Unterarbeitsgruppe Erfolgskontrolle zur Verfügung gestellt.
Das weitere Vorgehen sowie Anpassungen an den Maßnahmen wird in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden in der Unterarbeitsgruppe (UAG) Erfolgskontrolle konkretisiert.
Weiterführende Informationen
Zum Flyer.
Zu den Videos.
Zu den Berichten über die Ergebnisse aus der Erfolgskontrolle.
Die im Rahmen der Erfolgskontrolle erhobenen GIS-Daten können über das Portal Tideelbe abgerufen werden.
Quellen:
[1] LBP/E (IBL 2010a), in der Ergänzungsstudie der FFH-Verträglichkeitsprüfung (IBL 2010b) bzw. in den LAP (Planungsgruppe Grün 2105a-d, 2016a, b)
[2] flankierende Maßnahme gemäß WSD Nord 2012:1866, Erfassung als begleitendes Monitoring durch die BfG
