4-3 Fachbeitrag Artenschutz
4-3-1 Fachbeitrag Artenschutz (allgemein)
Kurze Erläuterung
In dem vorliegenden Fachbeitrag Artenschutz wird unter Bezugnahme auf die Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geprüft, inwieweit durch das Vorhaben „Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Kkm 93,2 - 94,2“ sowie der damit verbundenen Auswirkungen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG generiert werden.
Die vorliegende Unterlage beinhaltet die Ergebnisse der Artenschutzprüfung für das derzeit artenschutzrechtlich relevante Artenspektrum. Für die Fledermäuse in den Widerlagern der alten Levensauer Hochbrücke erfolgt die Artenschutzprüfung in einer eigenen Unterlage (vgl. Planunterlage 4-3-2 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) ).
Die Unterlage gliedert sich wie folgt:
Erläuterungstext (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anhang I Formblätter (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
4-3-2 Fachbeitrag Artenschutz – Fledermäuse im Brückenbauwerk
Kurze Erläuterung
Da alle europäischen Fledermausarten in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie gelistet sind, gelten bei Planungsvorhaben, die geeignet sind, die Tiere zu gefährden, die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG. Erste Abschätzungen des Gefährdungspotentials und artenschutzrechtliche Prüfungen, die aus der Erweiterung der Fahrrinne und den damit verbundenen Aus-/ Neubaumaßnahmen am Brückenbauwerk der alten Levensauer Hochbrücke resultieren, erfolgten bereits 2010 (vgl. Planunterlage 4-4-1). Seitdem wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Vorhabensträger und Fledermausexperten sowie unter regelmäßigem Einbezug von Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden ein Konzept entwickelt, um die Levensauer Hochbrücke als deutschland- und nordeuropaweit bedeutsames Fledermausquartier zu erhalten.
Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag fasst die möglichen Auswirkungen des Bauvorhabens und die eingriffsmindernden Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Fledermäuse in den Brückenwiderlagern der alten Levensauer Hochbrücke zusammen und bewertet abschließend die artenschutzrechtliche Machbarkeit. Zudem werden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.
Die Unterlage gliedert sich wie folgt:
Erläuterungstext (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anlagen Formblätter der artenschutzrechtlichen Prüfung (PDF, 596 KB, Datei ist nicht barrierefrei)