Planfeststellungsverfahren
Zum Jahreswechsel 2013/14 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des NOK erlassen und öffentlich bekannt gemacht.
Damit besteht Baurecht.
Die Planungsgruppe beim Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragt die Planungen abzuschließen, und die ersten Maßnahmen öffentlich auszuschreiben.