Vertiefung der Außenems bis Emden
Die Seeschifffahrtsstraße Ems ist in der Vergangenheit wiederholt den Erfordernissen der Großschifffahrt angepasst worden.
Gegenwärtig ist der Hafen Emden tideunabhängig mit einem Schiffstiefgang von maximal 7,5 m erreichbar und tideabhängig bis maximal 10,7 m. Trotz dieser erheblichen Tiefgangsbeschränkungen hat sich Emden als Universalhafen mit einem breiten Ladungsspektrum etabliert. Er profitiert dabei von Ladungsströmen für die lokale und regionale Industrie (Automobilwerk und Bioraffinerie in Emden, Papierwerk in Dörpen), ist aber insbesondere im Automobilumschlag auch in überregionale Ladungsströme eingebunden.
Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und der daraus folgenden Schiffsgrößenentwicklung auch im für Emden relevanten Roll On – Roll Off-Verkehr (überwiegend Autotransporter) ist der Anteil der tideabhängigen Fahrten in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Mit dem Anstieg der tideabhängigen Fahrten sind Wartezeiten und Kosten verbunden, die ursächlich für eine Verlagerung des Autoumschlages aus Emden heraus sein können. Auch im Bereich des Massen- und Tankschiffsverkehrs geht die Entwicklung hin zum Einsatz größerer Schiffe, um die Transportleistung mit weniger Schiffen bei optimierten Auslastungsgraden zu erbringen.
Basierend auf den vorgenannten Entwicklungen streben das Land Niedersachsen und die Emder Hafenwirtschaft eine Tiefgangsvergrößerung zum Emder Hafen um mindestens einen Meter an und sind diesbezüglich gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seinerzeit Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bereits 2002 initiativ geworden.
Im Dezember 2012 wurde für das Vorhaben zur Vertiefung der Außenems ein Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht.
Aus dem Beteiligungsverfahren sowie aktueller Rechtsprechungen, die zu einer zwischenzeitlichen Unterbrechung des Planfeststellungsverfahrens führten, resultierte das Erfordernis, die Antragsunterlagen zu aktualisieren.
Der Planungszweck und hieraus ableitend der Gegenstand der Planfeststellung sind hierbei grundsätzlich unverändert geblieben und bestehen in der
"Anpassung der Fahrrinne der Außenems bis Emden an die Entwicklungen im Schiffsverkehr zur Erhaltung der bedarfsgerechten Erreichbarkeit des Emder Hafens“.