Planfeststellungsverfahren 2012
Bei dem Vorhaben der "Vertiefung der Außenems bis Emden" handelt es sich um eine verkehrsbezogene und wesentliche - über die Unterhaltung hinausgehende - Ausbaumaßnahme zur Umgestaltung der Bundeswasserstraße Ems im Sinne des § 12 Abs. 2 Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Der Ausbau einer Bundeswasserstraße setzt gemäß § 14 Abs. 1 WaStrG die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens voraus.
Der Antrag auf Planfeststellung wurde im Dezember 2012 eingereicht.
Aufgrund des Alters der Daten und jüngerer rechtlicher Entwicklungen sowie eines intensiven Abstimmungsbedarfs waren die Unterlagen zu aktualisieren. Die überarbeiteten Unterlagen ersetzen die Unterlagen aus 2012 und wurden im Dezember 2023 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht und finden sich ab dem 02.04.2024 hier.
Die Dokumente können in der Zusammenstellung als zip-Datei heruntergeladen werden
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