Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.6.2                   Erfolgskontrollen

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist LAP, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind.

V.6.2.1                Geplante vegetationskundliche Untersuchungen

Sigmakartierung des Grünlands und der Sukzessionsflächen im Maßstab 1:5.000. Die Gehölze, Gräben und die Ufervegetation der an das Maßnahmengebiet angrenzenden Ufer der Hetlinger und Haseldorfer Binnenelbe sowie die Ufervegetation des Bullenflusses sind auf der Ebene von Biotoptypen zu erfassen. Deiche, befestigte Wege inkl. Wegrandvegetation sowie die Ufer des Randgrabens werden nicht berücksichtigt.

Im Jahr 2005 werden alle vom TdV erworbenen Flächen sowie einige weiterhin intensiv genutzte Flächen Dritter als Referenzparzellen kartiert. Über Art und Umfang von Folgeuntersuchungen wird gesondert entschieden.

Jede pflanzensoziologische Einheit oder ranglose Pflanzengesellschaft des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit einer bis fünf pflanzensoziologischen Aufnahmen nach Braun-Blanquet dokumentiert. Jede sigmasoziologische Kartiereinheit des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu drei sigmasoziologischen Aufnahmen dokumentiert.

Als Dauerflächen werden angelegt:

      4 Dauerflächen im extensivierten Grünland mit Grüppenstruktur im nicht tidebeeinflussten Bereich der Haseldorfer Binnenelbe

      4 Dauerflächen im extensivierten Grünland mit Grüppenstruktur westlich des Bullenflusses mit Tideeinfluss, davon zwei Dauerflächen im Bereich mit Schachblume, zwei weitere auf Flächen ohne die Pflanze

      2 Dauerflächen im extensivierten Grünland mit Grüppenstruktur östlich des Bullenflusses mit Tideeinfluss

      2 Dauerflächen in Intensivgrünland mit Grüppenstruktur im tidebeeinflussten Bereich östlich und westlich des Bullenflusses

Die Lage der Dauerflächen ergibt sich aus der Differenzierung des Maßnahmengebiets in tidebeeinflusstes und nicht tidebeeinflusstes Gelände sowie durch unterschiedlichen Artenreichtum der verschiedenen Grünlandtypen des Maßnahmengebiets. Die Anzahl der Dauerflächen wurde so gewählt, dass statistisch abgesicherte Aussagen zur Entwicklung der Flächen zwischen den Untersuchungsjahren und zwischen tidebeeinflussten und nicht tidebeeinflussten Standorten möglich sind.

Untersuchung der Schachblume

Im Maßnahmengebiet Haseldorfer/Wedeler Marsch werden die nachstehend dargestellten Untersuchungen zur Populationsentwicklung der Schachblume durchgeführt.

Die Untersuchung muss zur Blütezeit der Schachblume durchgeführt werden, optimaler Termin ist die Zeit um den 28.04. - 01.05., bei extremer Witterung auch ein paar Tage vorher oder später.

Durch die BfG wurde das Schachblumenmonitoring am 27./ 28. 04. 2004 begonnen. Die Untersuchungen werden in den Folgejahren weitergeführt.

Das Schachblumenmonitoring soll bis zum Jahr 2011 mit zwei Methoden durchgeführt werden. Zum einen wird die räumliche Ausdehnung der Vorkommen alle zwei bis drei Jahre auf der Ebene des entsprechenden Maßnahmengebietsausschnitts kartiert, zum anderen werden Schwankungen der Bestandsdichte jährlich auf der Ebene von eingemessenen Linientransekten erfasst.

Ein Erfassungszeitraum bis 2011 ist notwendig, um abgesicherte Aussagen zur Populationsentwicklung der Pflanze treffen zu können.

Nach mehrjährigen Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Haseldorfer Marsch e.V. unterliegen die jährlichen Bestandszahlen im Untersuchungsgebiet großen Schwankungen, so dass ein abgesicherter Entwicklungstrend wahrscheinlich erst nach mehrjährigen Untersuchungen sichtbar wird.

Das Vorkommen der Schachblume im entsprechenden Maßnahmengebietsausschnitt wird im Jahr 2006, 2008 und 2011 im Maßstab 1:10.000 kartiert. Im Jahr 2004 wurde bereits eine Untersuchung durchgeführt. Die Grenze des Untersuchungsgebiets geht aus Plan 6 hervor. Die Vorkommen werden parzellenscharf, ggf. differenziert nach Teilparzellen erfasst. Die Bestandsgröße wird bezogen auf eine Parzelle/Teilparzelle geschätzt, es werden 7 Schätzklassen verwendet:

                                                        0     blühende Individuen

                                                  1 - 10     blühende Individuen

                                              11 - 100     blühende Individuen

                                        >100 - 1.000     blühende Individuen

                                   >1.000 - 10.000     blühende Individuen

                                >10.000 - 100.000     blühende Individuen

                                             >100.000     blühende Individuen

Berücksichtigt werden blühende und knospende/fruchtende Individuen, die phänologische Phase wird allerdings nicht differenziert. Gemäß der gewählten Genauigkeit mit einer logarithmischen Schätzskala der blühenden Individuen ist eine Untersuchung alle zwei bis drei Jahre ausreichend.

Die Schwankung der Bestandsgröße wird über sechs Linientransekte in jedem Untersuchungsjahr im Zeitraum 2005 bis 2011 erfasst. Es sind jährliche Untersuchungen notwendig, um die erwarteten starken Schwankungen der Bestandszahlen richtig interpretieren zu können. Die Transekte liegen quer zur Grüppenstruktur auf Parzellen mit unterschiedlich dichten Schachblumenvorkommen. Die Endpunkte der Linientransekte sind zur Wiederauffindbarkeit mit GPS eingemessen. Während der Zählungen wird mittels GPS eine gerade Linie zwischen den jeweiligen Ausgangs- und Endpunkten der Transekte festgelegt und alle Schachblumen auf einem Streifen von 1 m Breite (bei geringen Dichten der Schachblume auch 2 m Breite) ausgezählt. Berücksichtigt werden fertile und sterile Schachblumen.

V.6.2.2                Geplante avifaunistische Untersuchungen

Für das Maßnahmengebiet ist im LBP folgendes Ziel formuliert:

"Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Brut- und Rastvögel."

Die Untersuchungen sollen in drei aufeinander folgenden Jahren, beginnend ab 2005, erfolgen und bilden die Basis für die Bewertung der Erfolgskontrolle. Nach den drei aufeinander folgenden Untersuchungsjahren ist - abhängig von der Zielerreichung der Kompensationsmaßnahmen - anhand der vorliegenden Ergebnisse der Brut- und Gastvogelerfassungen für jedes Maßnahmengebiet über eine Durchführung einer weiteren avifaunistischen Untersuchung sowie über das Jahr der Untersuchung abzustimmen (Vertreter der Bundesländer, TdV, BfG).