V.5.2 Erfolgskontrollen
Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der LAP, der die konkretisierten Maßnahmen enthält und bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Auftrag gegeben ist.
V.5.2.1 Geplante vegetationskundliche Untersuchungen
Sigmakartierung des Grünlands und der Sukzessionsflächen im Maßstab 1:5.000. Die Gräben und die Ufervegetation der an das Maßnahmengebiet angrenzenden Ufer der Hetlinger und Haseldorfer Binnenelbe sind auf der Ebene von Biotoptypen zu erfassen. Deiche, befestigte Wege und Wegrandvegetation brauchen nicht berücksichtigt zu werden.
Im Jahr 2005 werden alle vom TdV erworbenen Flächen kartiert. Über Art und Umfang von Folgeuntersuchungen wird gesondert entschieden.
Jede pflanzensoziologische Einheit oder ranglose Pflanzengesellschaft des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit einer bis fünf pflanzensoziologischen Aufnahmen nach Braun-Blanquet dokumentiert. Jede sigmasoziologische Kartiereinheit des Grünlands wird je nach Häufigkeit mit bis zu vier sigmasoziologischen Aufnahmen dokumentiert.
Als Dauerflächen werden angelegt:
- 2 Dauerflächen im extensivierten Grünland mit Grüppenstruktur im Bereich der Haseldorfer Binnenelbe
- 2 Dauerflächen im extensivierten Grünland mit Grüppenstruktur im Bereich der Hetlinger Binnenelbe ohne Tideeinfluss
- 2 Dauerflächen im extensivierten Grünland mit Grüppenstruktur im Bereich der Hetlinger Binnenelbe mit Tideeinfluss
Die Lage der Dauerflächen ergibt sich aus der Differenzierung des Maßnahmengebiets in tidebeeinflusstes und nicht tidebeeinflusstes Gelände und durch unterschiedliche Überflutungswahrscheinlichkeiten nach Öffnung des Sommerdeichs an der Hetlinger Binnenelbe. Die Anzahl der Dauerflächen wurde so gewählt, dass statistisch abgesicherte Aussagen zur Entwicklung der Flächen zwischen den Untersuchungsjahren möglich sind.
V.5.2.2 Geplante avifaunistische Untersuchungen
Für das Maßnahmengebiet ist im LBP folgendes Ziel formuliert:
"Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Wiesenvögel und als Rast- und Nahrungsplatz für Zugvögel."
Die Untersuchungen sollen in drei aufeinander folgenden Jahren, beginnend ab 2005, erfolgen und bilden die Basis für die Bewertung der Erfolgskontrolle. Nach den drei aufeinander folgenden Untersuchungsjahren ist - abhängig von der Zielerreichung der Kompensationsmaßnahmen - anhand der vorliegenden Ergebnisse der Brut- und Gastvogelerfassungen für jedes Maßnahmengebiet über eine Durchführung einer weiteren avifaunistischen Untersuchung sowie über das Jahr der Untersuchung abzustimmen (Vertreter der Bundesländer, TdV, BfG).
