Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.11.1                 Maßnahmen

Als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in den aquatischen Lebensraum, sollen Flachwasserzonen (0 - 2 m u. MSpNW) in Teilbereichen der östlichen Hahnöfer Nebenelbe und des Mühlenberger Loches gesichert und entwickelt werden.

Unter Berücksichtigung der großen Wertigkeit der Wattflächen für die Natur und den Landschaftshaushalt werden die vorhandenen Wattflächen nur teilweise in Anspruch genommen.

Die vorhandenen Flachwasserzonen und ausgeprägten Süßwasserwatten im Bereich der Hahnöfer Nebenelbe und des Mühlenberger Loches haben eine große Bedeutung für den Sauerstoffhaushalt der Elbe, als Schwingungsraum für das Tidevolumen und als Laichbiotop für verschiedene Fischarten.

Die Flachwasserzonen zeichnen sich außerdem dadurch aus, dass sie durch die Insel Hanskalbsand und Neßsand vor dem Sog und Wellenschlag der Schifffahrt weitestgehend geschützt sind.

Die Hahnöfer Nebenelbe ist seit den 70er Jahren, insbesondere im östlichen Teil, ebenso wie das gesamte Mühlenberger Loch, sehr stark von Verlandungen betroffen. Aufgrund der geringeren Durchströmung sind langfristig weitere Auflandungen und somit die Zunahme von Wattflächen nicht auszuschließen. Um einen besseren Durchfluss der Nebenelbe zu gewährleisten, wurde gemäß Planfeststellungsbeschluss (vom 22.02.1999) eine ca. 7 Kilometer lange Rinne vom Hafen Hahnöfersand bis westlich des Neß-Leitdammes hergestellt. Hiermit soll eine Minimierung der Verlandung und eine Stabilisierung von Flachwasserzonen erreicht werden. Die Rinne hat eine durchschnittliche Breite von 125 m und eine Solltiefe von 2,30 m unter MSpNW.

Zur Herstellung der Rinne wurden 1,3 Mio. m³ Sediment gebaggert. Bei dieser Kompensationsmaßnahme handelt es sich um eine reine Baumaßnahme, die im Juni 2003 abgeschlossen wurde.

Abb V 11.1-1:              Lage der Rinne in der Hahnöfer Nebenelbe/ Mühlenberger Loch mit der Blickrichtung Osten.