Zusammenfassung der UVU
4 UNTERSUCHUNGSRAHMEN FÜR DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG
4.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet umfaßt die von der Fahrrinnenanpassung unmittelbar betroffenen Flächen sowie den sich daran anschließenden Landschaftsraum, in dem auf der Grundlage einer überschlägigen Wirkungsanalyse mit Veränderungen der im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter zu rechnen ist. Den Kern des Untersuchungsgebietes bilden die Elbe und ihre tidebeeinflußten Nebenflüsse (Oste, Stör, Krückau, Pinnau, Schwinge, Lühe, Wedeler Au / Hetlinger Binnenelbe, Este, Ilmenau / Luhe) sowie Nebengewässer (z.B. Bützflether Süderelbe, Ruthenstrom, Wischhafener Süderelbe, Freiburger Hafenpriel) einschließlich der hochwasserbeeinflußten Überschwemmungsgebiete (Vordeichsland) als Auswirkungsbereich der möglicherweise auftretenden Veränderungen des Tidegeschehens. Das Untersuchungsgebiet reicht vom Wehr Geesthacht bis zum Mündungsgebiet der Außenelbe in Höhe Scharhörn und umfaßt den Bereich der Tideelbe. Bei einigen Sturmfluten wird das Wehr bei Geesthacht gelegt, so daß sich der Tideeinfluß in seltenen Ausnahmefällen bis Bleckede feststellen läßt. Die Untersuchungen haben gezeigt, daß nur bei einigen Sturmfluten sehr geringe Änderungen der Sturmflutscheitelwasserstände im Bereich oberhalb Geesthachts zu erwarten sind. Da erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen somit in diesem Bereich nicht zu erwarten sind, wurde der Bereich bei den Untersuchungen nicht weiter betrachtet. Landseitig wird das Untersuchungsgebiet durch die Deiche sowie in den Hafenbereichen von Kaimauern und den sturmflutsicher aufgehöhten Flächen begrenzt. Für die Bearbeitung der Schutzgüter Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter stellt dieser Raum das Untersuchungsgebiet dar. Im Hinblick auf mögliche lokale Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, das Klima, Landschaft oder die Luft wurden zudem auch binnenseitige, d.h. hinter dem Deich liegende Auswirkungsbereiche mit in die Untersuchungen einbezogen (vgl. Abb. 12). Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Grundwasser umfaßt die großflächigen Marschbereiche beidseitig des Elbstroms mit ihrem typischen Wasserhaushalt (Polderwasserhaltung). Die Untersuchungsgebietsgrenze orientiert sich in diesem Fall in der Regel am Geestrand sowie der Tidegrenze der in die Elbe entwässernden Nebenflüsse.
Die klimatische Situation entlang der Unter- und Außenelbe wird von der direkten und indirekten weiträumig wirksamen gegenseitigen Beeinflussung der klimabestimmenden Luftmassen über dem Meer (Nord- und Ostsee) und dem Kontinent bestimmt. Das Untersuchungsgebiet für die Betrachtung des Schutzgutes Klima läßt sich somit nicht scharf abgrenzen. Es geht über die Untersuchungsgebietsgrenzen der anderen Schutzgüter hinaus und umschließt das eigentliche Untersuchungsgebiet großräumig (vgl. Abb. 12). Der Querschnitt der Tideelbe weitet sich im Untersuchungsgebiet von durchschnittlich 300 m oberhalb Hamburgs bis auf 18 km in der Außenelbe auf. Die Elbmarsch bzw. das Elbufer wird durch die Geest begrenzt. Zur besseren Handhabung wurde das sehr heterogen strukturierte und großflächige Untersuchungsgebiet in sieben Untersuchungsabschnitte unterteilt (vgl. Tab. 4 und Abb. 12).
Abb. 12: Untersuchungsgebiet und Untersuchungsabschnitte
Tab. 4: Untersuchungsabschnitte der UVU zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe
Unter- Suchungsabschnitt |
Bezeichnung (Lage) |
Charakterisierung |
Tidegeschehen / Oberflächenform | ||
I | obere Tideelbe (Wehr Geesthacht bis Bunthäuser Spitze) |
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II | Hamburger Stromspaltungsgebiet (Bunthäuser Spitze bis Nienstedten) |
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III | mittlere Tideelbe (Nienstedten bis Lühesand-Nord) |
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IV | mittlere Tideelbe
(Lühesand-Nord bis zur Störmündung) |
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V | untere Tideelbe (Störmündung bis zur Ostemündung) |
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VI | untere Tideelbe (Ostemündung bis Cuxhaven) |
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VII | Außenelbe (Cuxhaven Kugelbake bis Scharhörn) |
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4.2 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren
Der durch die geplante Fahrrinnenanpassung betroffene Landschaftsraum der Tideelbe ist ein durch vielfältige Faktoren geprägtes System. Der Untersuchungsumfang muß daher so beschaffen sein, daß die möglichen Umweltauswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung hinreichend genau beschrieben und sachgerecht beurteilt werden können.
Grundsätzlich lassen sich die während der Bauphase (Ausbaubaggerungen, Baggergutverbringung) auftretenden Auswirkungen von den langfristigen Auswirkungen des Vorhaben auf die Verhältnisse im Flußsystem unterscheiden. In der folgenden Tabelle 5 sind die wesentlichen Wirkfaktoren entsprechend ihres Einwirkens als bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren zusammengestellt.
Tab. 5: Umweltrelevante Wirkfaktoren des Vorhabens
Wirkfaktor | Wirkungsdauer | Mögliche Auswirkungen |
Baubedingte Wirkfaktoren | ||
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kurzfristig (lokal) mittelfristig (Gesamtmaß-nahme) |
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mittelfristig |
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kurzfristig (lokal) |
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mittelfristig (Gesamtmaßnahme) |
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mittelfristig |
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kurzfristig | |
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mittelfristig | |
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kurzfristig (lokal) | |
Anlagebedingte Wirkfaktoren | ||
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langfristig |
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langfristig |
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langfristig |
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langfristig |
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langfristig |
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langfristig |
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langfristig |
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Betriebsbedingte Wirkfaktoren | ||
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langfristig |
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langfristig |
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Erläuterungen:baubedingte
Wirkfaktoren = kurz- und mittelfristige Wirkungen des
Bauvorganges anlagebedingte Wirkfaktoren = langfristige Wirkungen des ausgebauten (durch den Bauvorgang veränderten) Zustandes des Gewässers betriebsbedingte Wirkfaktoren = langfristige Wirkungen der veränderten Nutzung und Unterhaltung der Fahrrinne, die nach dem Ausbau eintreten können kurzfristig = wenige Wochen bis mehrere Monate mittelfristig = bis zwei Jahre langfristig = mehrere Jahre (bis hin zu einer Dauerwirkung) |