Zusammenfassung der UVU
Die Fahrrinne der Unter- und Außenelbe soll an die Größenentwicklung der Containerschiffahrt angepaßt werden, um es Schiffen mit Tiefgängen > 12,8 m zu ermöglichen, den Hafen voll abgeladen tideabhängig zu verlassen sowie die Bedingungen für den tideunabhängigen Schiffsverkehr zu verbessern. Die derzeitige Fahrrinnentiefe der Elbe von rund 13,5 m unter Kartennull erlaubt einen tideunabhängigen Schiffsverkehr auf der Unterelbe für Schiffe mit einem Tiefgang bis 12,0 m. Schiffe mit einem Tiefgang bis 14,5 m können den Hamburger Hafen mit der Tide erreichen, ihn aber nur noch mit Tiefgängen bis zu 12,8 m tideabhängig verlassen. Dies trifft u.a. die neueren Containerschiffe, die bereits ab der 3. Generation (Baujahr ab 1980) einen Tiefgang bis 13 m haben, während die Post-Panmax-Schiffe (Baujahr ab 1992) einen Tiefgang bis 14 m haben.
In den Jahren 1991 und 1992 wurden zur Strukturierung und zur ersten Abschätzung der Folgen der Fahrrinnenanpassung wirtschaftliche und ökologische Voruntersuchungen durchgeführt und auf der Grundlage dieser Untersuchungen der Ausbau der Fahrrinne als vordringlicher Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan 1992 aufgenommen (vgl. Abb. 1).
Gemäß §14 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bedarf der Ausbau und Neubau von Bundeswasserstraßen der vorherigen Planfeststellung und unterliegt damit der Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht (Nr. 12 der Anlage zu §3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), §14 Nr. 1 Satz 2 WaStrG).
Im Rahmen der UVP sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§§ 1 und 2 UVPG) und damit die Voraussetzung für die über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidende Behörde zu schaffen, die Belange der Umwelt sachgerecht in ihre Abwägungsentscheidung einstellen zu können.
Nach § 6 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 2 UVPG ist den auszulegenden Planfeststellungsunterlagen eine allgemeinverständliche Zusammenfassung beizufügen, die im wesentlichen
o die Beschreibung der untersuchten Vorhaben-Alternativen / -Varianten
(vgl. Kap. 2),
o die Beschreibung des Vorhabens (vgl. Kap. 3),
o die Beschreibung der Beeinträchtigungen / Auswirkungen (vgl.
Kap. 5) sowie
o die Beschreibung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (vgl.
Kap. 6)
beinhaltet.
Die allgemeinverständliche Zusammenfassung kann und soll nicht die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) ersetzen.
Für weitergehende Informationen sei daher an dieser Stelle ausdrücklich auf den Erläuterungsbericht sowie die Untersuchungen zur UVU und zum LBP verwiesen (vgl. nachfolgende Übersicht).
a) Erläuterungsbericht
o
Teil A: Bedarfsbegründung |
b) Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVU)
o Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Hauptband
o Materialienbände (= Fachgutachten) zum UVS-Hauptband: o Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Ergänzungsband |
c) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) |
d) Allgemeinverständliche Zusammenfassung |