Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

9.10 Umweltnutzungen

Die Umweltnutzungen sind kein Schutzgut im Sinne des UVPG. Sie werden hier vielmehr als Ergänzung zu den Schutzgütern nach UVPG (s.o.) abgehandelt. Für eventuell auftretende Beeinträchtigungen von Umweltnutzungen entsteht daher auch kein Kompensationsbedarf im Sinne des UVPG bzw. der Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes. Die Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung auf die Umweltnutzungen können aus den potentiellen Wirkfaktorenkomplexen

Veränderung der Tidedynamik,

Ablagerung von gebaggerten Sedimenten

Verlärmung und

schiffserzeugte Belastungen resultieren. Die Wirkfaktorenkomplexe werden in diesem Kapitel hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die einzelnen, potentiell betroffenen Nutzungen hin beschrieben. 9.10.1 Landwirtschaft Grundsätzlich sind maßnahmebedingte hydromechanische Auswirkungen ausschließlich oberhalb von Fahrrinnen-km 688 N anzutreffen. Unterhalb davon sind die hydromechanischen Veränderungen ohne nachweisbare Wirkung auf die Vegetation und Böden (vgl. MATERIALBAND V, VI) und damit auch auf die landwirtschaftliche Nutzung. Gleiches gilt für die Oste. Flächen, die keinen Kontakt zur Uferlinie aufweisen, bleiben unberücksichtigt, da hier hydromechanische Einflüsse ebenso auszuschließen sind, wie Auswirkungen infolge einer Veränderung des Grundwassers. Die Nutzung auf Weide-, Acker- und Obstanbauflächen im Untersuchungsgebiet wird durch

die Beeinträchtigung der Schutzgüter "Tiere und Pflanzen - terrestrische Lebensgemeinschaften" und "Boden" infolge der landseitigen Aufspülungen von entnommenem Baggergut auf Pagensand und durch

die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden (Abbruch naturnaher Ufer) infolge der Änderung der Tidewasserstände betroffen. Mit der Errichtung eines Spülfeldes auf Pagensand werden ca. 20,7 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (rund 0,18% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Untersuchungsgebiet) betroffen, wovon durch Überdeckung ca. 20,3 ha komplett verloren gehen und ca. 0,4 ha durch den Austritt von Spülfeld-Sickerwasser beeinträchtigt sind (vgl. Abb. 9.10 - 1). Mit knapp 90% der von der Maßnahme insgesamt betroffenen landwirtschaftlichen Fläche stellt die Spülfelderrichtung auf Pagensand den flächenmäßig mit Abstand größten Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung dar und ist der einzige Bereich, in dem eine größere zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche betroffen ist. Landwirtschaftliche Flächen mit einem naturnahen Ufer sind mehr oder minder ungeschützt dem Einfluß des hydromechanischen Geschehens ausgesetzt. Sie müssen somit gegenüber den infolge der Fahrrinnenanpassung eintretenden hydromechanischen Veränderungen als potentiell gefährdet eingestuft werden. Die Veränderungen der Tidewasserstände sind zu gering, als daß dadurch komplette zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen verloren gehen könnten. Die im MATERIALBAND V vorgenommenen Abschätzungen ergeben, daß durch Erosion entlang der Kliffkanten landwirtschaftliche Flächen (außer Binsengewinnung) in einer Größenordnung von ca. 2,6 ha verlorengehen. Eine exakte Prognose der Flächengröße und die genaue Lokalisierung der betroffenen Flächen sind aufgrund fehlender Informationen über Topographie des Deichvorlandes und dessen langfristige morphologische Entwicklung nicht möglich1) . Für Weidenutzungs-, Acker- und Obstanbauflächen, die zwar ein naturnahes Ufer, aber gleichzeitig einen mehr oder minder breiten Röhricht- oder Gehölzsaum aufweisen, sind aufgrund dieser vorgelagerten Vegetationszonen keine infolge hydromechanischer Veränderungen verursachte Flächenverluste zu erwarten. Ohne daß jeder im folgenden genannten Fläche ein exakter Anteil an dieser prognostizierten Flächengröße zugeordnet werden kann, ist es zumindest möglich, landwirtschaftliche Flächen zu benennen, die von eventuell eintretenden Flächenverlusten betroffen sein können (vgl. hierzu Karte 9.10 - 1) (für die Reet- und Binsengewinnung können keine maßnahmebedingt beeinträchtigten Flächen genannt werden, da nicht bekannt ist, welche Flächen noch landwirtschaftlich genutzt werden. Da ihre Nutzung nicht abschließend geklärt ist, wurden diese Bereiche kartographisch und tabellarisch nicht dargestellt, sondern die Auswirkungen im nachfolgenden lediglich verbal dargestellt. Auch liegt die Flächengröße dieser Bereiche nicht vor, so daß keine Aussage über die Größe möglicher Flächenverluste gemacht werden kann). Einen Überblick über die ermittelten Flächen gibt die folgende Tabelle. Abb. 9.10 - 1: Durch die Errichtung des Spülfeldes Pagensand betroffene landwirtschaftliche Fläche (Weidenutzung, Grünland)

Tab. 9.10 - 1: Landwirtschaftliche Flächen, die von Flächenverlusten durch Abbruch von Uferkanten infolge der ausbaubedingten Erhöhung des MThw betroffen sein könnten
 

Landwirtschaftliche Nutzungsart Lage / Bezeichnung von landwirtschaftlichen Flächen
Schleswig-Holstein HamburgNiedersachsen
Weidenutzung   
o Salzwiesen -
o Grünland1o Unterlauf der Störo Altengammer Vordeichslando Allwöhrdener Außendeich 
o Unterlauf der Krückauo Brammer Sand
o Unterlauf der Pinnauo Krautsand
 o Asseler Sand
o Deichrasen -
Acker - - o Krautsand
Obstbau2o Störmündung - o Krautsand
o Krückaumündungo Unterlauf Schwinge
o Unterlauf Lühe
o Unterlauf Este
o vor Grünendeich 

Erläuterungen: 

1 Es wurden nur die größeren zusammenhängenden Grünlandflächen betrachtet, wie sie in Kapitel 7.10 aufgelistet sind.  2 Ob und in welchem Umfang bei den vom Abbruch der Uferkanten betroffenen Obstanbauflächen nicht nur die Fläche selbst, sondern auch Obstbäume betroffen sein werden, kann nicht ermittelt werden.

Landwirtschaftliche Flächen, deren Nutzung infolge des Abbruchs von Uferkanten als Folge des Anstiegs des MThw beeinträchtigt werden können, liegen in erster Linie entlang der Nebenflüsse Stör, Krückau, Pinnau, Schwinge, Lühe und Este sowie auf Krautsand. Im Bereich der Unterelbe sind im wesentlichen Flächen am Allwöhrdener Außendeich sowie auf dem Brammer Sand betroffen (vgl. Karte 9.10 - 1). Röhrichtpflanzen sind durch die, im Verlauf des Elbästuars unterschiedlich stark eintretenden, Wasserstandsänderungen des MThw betroffen (vgl. MATERIALBAND VI). Eine detaillierte Betrachtung der prognostizierten Thw-Erhöhung (vgl. MATERIALBAND I) im Bereich der Binsennutzung zeigt für die Elbe oberhalb der Störmündung (Fahrrinnen-km 678 N) ca. 2 cm und ab Pagensand (Fahrrinnen-km 663 N) ca. 3 cm Pegelanstieg. Für Röhricht, zu dem auch die genutzten Binsen (hier Schoenoplectus lacustris und Schoenoplectus tabernaemontani) gehören, werden Auswirkungen ab einer Wasserstandserhöhung von 2 cm prognostiziert. Für die Abschätzung der zu befürchtenden Flächenverluste werden bei einem MThw-Anstieg von 2 bis 3 cm ca. 3,5% und bei 3 bis 4 cm ca. 5% der Fläche angenommen. In welchem Umfang die in der Karte 7.10 - 1 dargestellten Bereiche der Binsennutzung derzeit auch in Anspruch genommen werden, kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht abschließend geprüft werden. In der folgenden Tabelle sind sowohl die maßnahmebedingt betroffenen landwirtschaftlichen Flächengrößen als auch ihr prozentualer Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtfläche im Untersuchungsgebiet dargestellt. Tab. 9.10 - 2: Aufstellung von maßnahmebedingt betroffenen landwirtschaftlichen Flächen
 

Ort / Bereich im Untersuchungsgebiet Landwirtschaftliche Nutzungsart Wirkfaktor Art der Beeinträchtigung Flächengröße  (in ha) % Anteil an landwirtschaftlicher Gesamtfläche
PagensandWeidenutzung (Grünland)Aufspülung mit Baggergut (Spülfeld)Überdeckung von landwirtschaftlicher Nutzfläche 20,3 0,18%
PagensandWeidenutzung (Grünland)Sickerwasseraustritt aus dem SpülfeldSchadstoffeintrag in Randstreifen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ca. 0,4 ca. 0,003%
oberhalb Fahrrinnen-km 688 (N) und Nebenflüsse mit Ausnahme der Oste, Flächen mit naturnahem Ufer ohne nenneswerten Schilf- oder GehölzsaumWeidenutzung (Grünland), Acker, ObstanbauÄnderung der TidewasserständeVerlust von ufernaher landwirtschaftlicher Nutzfläche ca. 2,6 ca. 0,02%
oberhalb Fahrrinnen-km 688 (N)BinsengewinnungÄnderung der TidewasserständeVerlust von Nutzungsbereichen keine Angabe keine Angabe
Gesamtfläche ca. 23,3 ca. 0,203%
Erläuterungen: Die landwirtschaftliche Gesamtfläche im Untersuchungsgebiet beträgt ca. 11.511 ha.

Maßnahmebedingt sind Auswirkungen auf ca. 23,3 ha landwirtschaftlicher Fläche zu erwarten. Bei ca. 11.511 ha landwirtschaftlicher Gesamtfläche werden so ca. 0,2% maßnahmebedingt betroffen werden. Karte 9.10 - 1 zeigt mit Ausnahme der Reet- und Binsennutzung die maßnahmebedingten Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung. Die durch vorbeifahrende Schiffe erzeugten Wellen und Strömungen verursachen kurzfristig wirksame, aber mitunter starke Belastungen der Böden und der Vegetation im Uferbereich. Diese Belastungen können an vegetationslosen, naturnahen Uferabschnitten direkt zu Bodenverlusten durch Erosion, Rückverlegung des Ufers und Ausbildung von Kliffs oder steilen Uferabschnitten führen. An den bewachsenen naturnahen Uferabschnitten kommt es zu Beeinträchtigungen und durch den verstärkten Wellenangriff möglicherweise zu Verlusten der Vegetation, wodurch wiederum die Erosionsgefährdung der Ufer steigt. Nach den Berechnungen der BAW-AK können Schiffswellen und Rückströmungen mit derartigen Folgen nur bei Schiffsgeschwindigkeiten über 12 (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (im Bereich des Hamburger Hafens) auftreten (MATERIALBAND I). In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Überschreitung dieser Geschwindigkeiten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten, die Beeinträchtigungen der naturnahen Ufer und somit Bodenverluste auch von landwirtschaftlichen Flächen durch Erosion verursachen können (MATERIALBAND I). Die maßnahmebedingte Veränderung der Tidewasserstände kann sich zudem auf den Bodenwasserhaushalt der Vordeichsböden auswirken. Einerseits kann die aus dem Anstieg des Thw resultierende häufigere Überflutung der Böden zur Folge haben, daß die Bodenfeuchte aufgrund der stärkeren Infiltration von Wasser während der Überstauung zunimmt. Andererseits kann die Absenkung des MTnw eine stärkere Austrocknung einzelner Flächen nach sich ziehen. Die Intensität der Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt hängt im wesentlichen von der Bodenart bzw. der Wasserleitfähigkeit der Böden, der Höhenlage, der Entfernung zum Vorfluter sowie dem lokalen Entwässerungssystem durch Priele und Grüppen ab (vgl. MATERIALBAND V). Nur bei nahezu wassergesättigten Böden (Wasserhaushaltstyp A 1 - ganzjährig vernäßt) kann es zu dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes kommen. Bei diesen Böden kann sich die Verringerung des Luftvolumens negativ auf bestimmte Biotoptypen auswirken. Diese potentiellen Beeinträchtigungen der Vegetation sind bereits bei der Abschätzung der Bodenverluste infolge des Abbruchs von Uferkanten im Zuge der maßnahmebedingten Erhöhung des MThw berücksichtigt. Eine erhöhte Gefährdung von landwirtschaftlich genutzten Flächen hinter Sommerdeichen infolge maßnahmebedingt erhöhter Sturmfluten ist angesichts ihrer prognostizierten Erhöhung von 1-3 cm als vernachlässigbar anzusehen. Die prognostizierten Salzgehaltsänderungen sind zu gering, um maßnahmebedingte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung erwarten zu lassen. 9.10.2. Grundwasser Nach Berechnungen der BAW-AK (MATERIALBAND I) wird sich die Brackwasserzone um einige hundert Meter elbaufwärts verschieben. Für das Projekt "Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe" ist keine Unterbringung salzhaltigen Baggerguts im Süßwasserbereich und vorbelasteten Baggerguts vorgesehen. Durch die sehr geringe Änderung der Infiltration in das Grundwasser und der Grundwasserstände (vgl. MATERIALBAND IV) sowie die Baggergutunterbringung sind keine maßnahmebedingten Änderungen für die Grundwassernutzung zu erwarten. 9.10.3 Jagd Die prognostizierten Wasserstandsveränderungen werden nicht zu einer feststellbaren Verlagerung der Reviergrenzen zwischen dem Elbjägerbund und den Einzel- und Gemeinschaftsjagdgebieten im Bereich der Uferlinie (MThw) führen. Das jagdbare Wild wird im Hinblick auf die Jagdnutzung nicht negativ beeinflußt, zumal die im MATERIALBAND VI als beeinträchtigt bezeichneten Brut- und Jagdvögel nicht unter die Kategorien des jagdbaren Wildes fallen. Eine maßnahmebedingte Begünstigung des Ausbrechens von Botulismusepidemien ist nach MATERIALBAND VI nicht zu erwarten. 9.10.4 Sport- und Kleinschiffahrt Es ist trotz einer erwarteten Zunahme des Schiffsverkehrs um ca. 35% bis zum Jahre 2010 von keiner maßnahmebedingten Beeinträchtigung der Sport- und Kleinschiffahrt (Fähren u. a.) auszugehen. Ein maßnahmebedingtes Ausweichen, in derzeit weniger befahrene Bereiche (z. B. Nationalparke), ist somit nicht zu erwarten (vgl. MATERIALBAND XIV). Es wird weder eine nennenswerte Änderung der Sedimentation noch der Erosion im Bereich der Sportboothäfen erwartet (MATERIALBAND II b). Eine maßnahmebedingte Änderung der Nutzbarkeit der Häfen ist nicht zu erwarten. Eine ausbaubedingte Änderung der bereits gegenwärtig bestehenden schiffserzeugten Belastung bzw. Beeinträchtigung der Sport- und Kleinschiffahrt durch Wellen und Strömung ist für den Bereich von Schiffsgeschwindigkeiten unter 12 Knoten (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (im Bereich des Hamburger Hafens) nach den Untersuchungen der BAW-AK auszuschließen (vgl. Kap. 5.6). In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Überschreitung dieser Geschwindigkeiten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten, die Beeinträchtigungen der Sport- und Kleinschiffahrt verursachen können (MATERIALBAND I). 9.10.5 Wohnen Eine Belästigung durch Geräuschimmission ist im Bereich der Baggerungen mit Eimerkettenbaggern für den Zeitraum der Baumaßnahme gegeben (vgl. MATERIALBAND IX). Vorgesehen sind Baggerungen mit Eimerkettenbaggern in folgenden Bereichen zwischen Strom-km (A) bzw. Fahrrinnen-km (N):

o 624,4 A bis 636,4 A (Norderelbe Höhe Lotsenhöft bis Höhe Falkensteiner Ufer) und möglicherweise

o 638,9 N bis 641 N Landesgrenze bis Höhe Wedel Für die Bereiche, in denen mit Hopperbaggern gearbeitet wird, ist die Belästigung vernachlässigbar gering. Die prognostizierten Grundwasserstandsänderungen sind im Vergleich zur natürlichen Schwankungsbreite der Grundwasseroberfläche vernachlässigbar gering und hydraulisch nicht in dem Maße wirksam, daß eine für die Gefährdung von Gebäuden nötige Quellung oder Sackung des Bodens zu erwarten ist. Für die Wohnnutzung im Untersuchungsgebiet sind keine maßnahmebedingten Beeinträchtigungen durch Setzung zu erwarten. Die prognostizierten Wasserstandsänderungen (Tidehub und Sturmfluten) sind zu gering, um eine maßnahmebedingte Beeinträchtigung der Wohnnutzung erwarten zu lassen. 9.10.6 Fischereiwirtschaft Durch die geplanten Baumaßnahmen werden auch Bereiche betroffen, die einer fischereilichen Nutzung unterliegen (vgl. Kapitel 7.10). Die möglichen Beeinflussungen der fischereilichen Nutzung des Untersuchungsgebietes werden getrennt nach temporären Auswirkungen während der Bauphase und anhaltenden Auswirkungen nach Abschluß der Maßnahmen bewertet (vgl. MATERIALBAND XIV). In die Bewertung fließen neben technischen Aspekten (Praktikabilität der Fischerei), abiotische Faktoren (Veränderungen der Sedimentbeschaffenheit und Strömungsänderungen sowie Änderungen im Salzgehalt) und biotische Faktoren (Beeinträchtigungen der genutzten Fisch- und Krebsarten) ein. Von den im Untersuchungsgebiet ansässigen Fischereizweigen wird die Angelfischerei durch die geplanten Maßnahmen am wenigsten beeinträchtigt. Lediglich während der Bauphase kann es zu lokalen Beeinflussungen kommen. Auch in der Reusenfischerei muß vorwiegend während der 2-jährigen Bauzeit lokal mit Ertragseinbußen gerechnet werden. Nach Abschluß der Bauphase dagegen sind nur noch geringe Auswirkungen zu erwarten. Anders verhält es sich in der Hamen- und Baumkurrenfischerei. Hier treten sowohl in der Bauphase, als auch nach Fertigstellung der Maßnahme starke Beeinträchtigungen auf. In der Baumkurrenfischerei ergeben sich dabei starke Unterschiede zwischen der Krabben- und der Seezungenfischerei. Während der Bauphase sind in der Seezungenfischerei stärkere Auswirkungen als in der Krabbenfischerei zu erwarten. Die Ursache dafür ist die unterschiedliche Größe der jeweiligen Fanggebiete. Während die Krabbenfischerei im gesamten Gebiet zwischen der Ostemündung und Scharhörn betrieben wird, ist die gezielte Seezungenfischerei auf einige kleine Bereiche beschränkt, wobei dem Gebiet südlich des Großen Vogelsandes (Bereich einer geplanten Klappstelle) die größte Bedeutung zukommt. Ein wichtiger Faktor bei der Bewertung der fischereiwirtschaflichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme ist auch, ob die Fischer in andere (nicht beeinflußte) Fanggebiete ausweichen können. Für die Baumkurrenfischerei (Krabben- und Seezungenfischerei) muß gesagt werden, daß die Beeinträchtigung der Fischereigebiete nicht durch die Ausweisung neuer Fanggebiete kompensiert werden kann, da bereits die gesamte Fläche (Scharhörn bis zur Ostemündung), auf der eine Baumkurrenfischerei rechtlich zulässig und praktisch durchführbar ist, fischereilich genutzt wird. Ein Ausweichen in andere Fanggründe ist nur bedingt möglich, da die Entfernung zum Heimathafen eine ebenso große Rolle spielt, wie die Konkurrenz benachbarter Krabbenfischer. Der am stärksten betroffene Fischereizweig im Untersuchungsgebiet ist die Hamenfischerei. Der überweigende Teil (13) der derzeit 22 genutzten Hamenfangstellen wird durch die Anpassung der Fahrrinne an die Containerschiffahrt beeinträchtigt. Dabei treten sowohl während der Bauphase, als auch nach Fertigstellung der Maßnahme starke Beeinträchtigungen auf. Diese starke Beeinflussung der Hamenfischerei ist deshalb besonders gravierend, da die Hamenfischer ihre Erträge ausschließlich im Untersuchungsgebiet erwirtschaften und die Ausweisung neuer Hamenfangplätze starken Beschränkungen unterliegt. Ferner lassen naturschutzrechtliche Belange, sowie Aspekte der Schiffahrtssicherheit, aber auch der Sicherheit der Hamenfischer, ein Ausweichen in andere Bereiche nur beschränkt zu. Darüber hinaus dauert es erfahrungsgemäß mehrere Jahre, bis Ertragseinbußen durch den Verlust von Fanggründen durch neue Fangstellen kompensiert werden können. Die folgende Tabelle zeigt die Bewertung der ausbaubedingten Auswirkungen auf die einzelnen Fischereizweige. Die Karte 9.10 - 2 zeigt die Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Fangplätze/-gebiete der Baumkurren- und Hamenfischerei. Tab. 9.10 - 3: Zusammenfassung der Bewertung der ausbaubedingten Auswirkungen auf die im Untersuchungsgebiet ausgeübten Fischereizweige
 

FischereizweigAuswirkungen während der Bauphase (temporär)Auswirkungen nach der Bauphase (permanent)

Baumkurrenfischerei

Krabbenfischerei Seezungenfischerei

3 - 4 3 4 2 - 3 3 2 - 3
Hamenfischerei 5 5
Reusenfischerei 3 - 4 2
Angelfischerei 2 1

Erläuterungen:

1 = keine Auswirkungen  2 = geringe Auswirkungen  3 = mäßige Auswirkungen 4 = erhebliche Auswirkungen 5 = erhebliche und nachhaltige Auswirkungen Die Verwendung der Begriffe "erheblich" und "nachhaltig" lehnt sich an die Begrifflichkeit der Eingriffsbeurteilung für die UVP-Schutzgüter an. Die Fischereiwirtschaft ist jedoch als Nutzung kein Schutzgut nach UVPG.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die geplante Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt die positive Entwicklung der Elbfischerei, die die lokale Bedeutung dieses Fanggebietes in den letzten Jahren deutlich steigen ließ, behindern oder sogar gefährden kann. 9.10.7 Freizeit/Erholung Während der Bauphase sind potentielle Auswirkungen nur im direkten Baggerungs- und Verklappungsbereich durch Verlärmung und die Anwesenheit der Baggerschiffe zu erwarten. Eine Belästigung durch Geräuschimmission ist im Bereich der Baggerungen mit Eimerkettenbaggern für den Zeitraum der Baggerungen gegeben (vgl. MATERIALBAND IX). Vorgesehen sind Baggerungen mit Eimerkettenbaggern in folgenden Bereichen zwischen Strom-km (A) bzw. Fahrrinnen-km (N):

624,4 A bis 636,4 A (Norderelbe Höhe Lotsenhöft bis Höhe Falkensteiner Ufer) und möglicherweise

638,9 N bis 641 N Landesgrenze bis Höhe Wedel Für die Bereiche, in denen mit Hopperbaggern gearbeitet wird, ist die Belästigung vernachlässigbar gering. Für Badebereiche, die sich in relativer Nähe (bis zu 2.000 m) zu Baumaßnahmen befinden, kann festgestellt werden, daß auch bei eventuell eintretenden Veränderungen der Gewässertrübung durch eine baubedingte Erhöhung der Schwebstoffkonzentration Badende subjektiv diese Veränderung nicht wahrnehmen werden, zumal in einigen Bereichen bereits aktuell hohe Schwebstoffkonzentrationen vorliegen (z.B. vor Krautsand). Angesichts der bestehenden Wassertrübung werden ausbaubedingte Veränderungen der Gewässertrübung von den Badenden subjektiv nicht wahrgenommen werden. Aufgrund der Untersuchungen zur maßnahmebedingten Entwicklung der Schwebstoffkonzentration (MATERIALBAND II a) ist mit keiner nennenswerten Veränderung der Morphologie des Wattes zu rechnen, so daß in den touristisch bedeutsamen Wattwanderbereichen keine Einschränkung der bestehenden Wattnutzung zu erwarten ist. Durch die Maßnahme werden keine attraktiven und sensitiven Erholungs- und Freizeitflächen in Anspruch genommen. Die direkten im Uferbereich stattfindenden Freizeitnutzungen weisen eine besondere Empfindlichkeit gegenüber plötzlich auftretenden und unerwartet hohen Wellen auf. Eine ausbaubedingte Änderung der bereits gegenwärtig bestehenden Beeinträchtigung für Nutzungen, die im direkten Uferbereich stattfinden, durch schiffserzeugte Wellen (bei hohen Geschwindigkeiten) ist nach den Untersuchungen der BAW-AK für den Bereich von Schiffsgeschwindigkeiten unter 12 Knoten (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (kn) (im Bereich des Hamburger Hafens) auszuschließen. In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Überschreitung dieser Geschwindigkeiten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten, die Beeinträchtigungen von Freizeitnutzungen im direkten Uferbereich verursachen können (MATERIALBAND I).   Fußnoten: 1.) Zur Herleitung der Methode zur Einschätzung der durch die Veränderung der Tidedynamik betroffenen Flächen vgl. MATERIALBAND V.