Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

9.4 Tiere und Pflanzen

9.4.1 Aquatische Lebensgemeinschaften Die geplanten Baumaßnahmen werden überwiegend im aquatischen Teilbereich des Untersuchungsgebietes stattfinden, so daß hier auch die Mehrzahl der Auswirkungen zu erwarten sind. Die folgenden Ausführungen basieren auf dem von der AG KAUSCH erstellten Fachgutachten "aquatische Lebensgemeinschaften" (vgl. MATERIALBAND VII). Hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen kann unterschieden werden zwischen solchen, die im direkten Zusammenhang mit den durchzuführenden Baumaßnahmen stehen und solchen, die im Zusammenhang mit der geänderten Tidedynamik auftreten. Durch die geplanten Baumaßnahmen treten zum einen Auswirkungen der Ausbaubaggerungen im Bereich der Fahrrinne und zum anderen Auswirkungen der Baggergutverbringung in den Seitenbereichen der Tideelbe auf. Im Zusammenhang mit der geänderten Tidedynamik und als Folgewirkung der Baumaßnahmen treten Auswirkungen insbesondere durch Änderungen folgender Faktoren auf:

Tidewasserstände,

Salzgehalt,

Schwebstoffgehalt,

Lichtklima,

Strömungsgeschwindigkeiten und

schiffserzeugte Belastungen. Im weiteren werden für die einzelnen Auswirkungskomplexe, soweit vorhanden, jeweils die "erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen" im Sinne des § 8 BNatSchG und anschließend "sonstige Auswirkungen" aufgeführt. Bei letzteren handelt es sich um Auswirkungen des geplanten Vorhabens, die entweder unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen, aber im Zusammenwirken mit anderen Auswirkungen möglicherweise zu deutlichen Beeinträchtigungen führen können, oder um solche, die aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge bzw. bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert werden können. Daran anschließend werden Folgewirkungen des Zusammenwirkens einzelner "sonstiger Auswirkungen" dargestellt und schließlich im Fazit noch einmal die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt.

9.4.1.1 Auswirkungen der Ausbaubaggerungen Die im Rahmen des geplanten Vorhabens durchzuführenden Ausbaubaggerungen werden in Kapitel 3 sowie der Karte 3 - 1 ausführlich dargestellt. Die in der Karte dargestellten "zu vertiefenden Bereiche der Fahrrinne" bilden bei der weiteren Betrachtung die Grundlage der Flächenermittlung. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen Die Lebensgemeinschaft des Zoobenthos ist am unmittelbarsten von den geplanten Ausbaubaggerungen betroffen, da direkt in deren Lebensraum, die Sedimente des Gewässerbodens, eingegriffen wird. Mit den Sedimenten werden auch die darin befindlichen Organismen entnommen und das Zoobenthos auf diesen Flächen wird nahezu vollständig beseitigt. Dies gilt unabhängig von der Baggertiefe oder der Menge des entnommenen Materials, da die nur wenige Zentimeter starke belebte oberste Sedimentschicht in jedem Fall entnommen wird. Für die in der Karte 3 - 1 schematisch dargestellten "zu vertiefenden Bereiche der Fahrrinne" ist von einer nahezu vollständigen Entfernung der vorhandenen Zoobenthosgemeinschaften durch die Baggerungen auszugehen. Die Gesamtfläche dieser Baggerbereiche umfaßt 2.240 ha. Diese Fläche wird der Ermittlung des Eingriffsumfanges zugrundegelegt. In bestimmten Bereichen der bestehenden Fahrrinne gibt es bereits so starke Vorbelastungen durch intensive und häufige Unterhaltungsbaggerungen, daß davon auszugehen ist, daß die geplanten Baggerungen keine deutlichen Veränderungen des Ist-Zustandes bewirken werden. Den entscheidenden Faktor bildet hierbei die Häufigkeit der Baggerungen, da die beginnende Wiederbesiedlung mit jeder neuen Baggerung wieder abgebrochen wird. Dementsprechend wurde ein Schwellenwert festgelegt, bei dessen Überschreitung eine Fläche als deutlich vorgeschädigt eingestuft wird. Im folgenden werden die Überlegungen zur Festlegung dieses Schwellenwertes und die Vorgehensweise zur Abgrenzung der entsprechenden Flächen erläutert. Die Grundüberlegungen zur Festlegung eines solchen Schwellenwertes gehen von der Fähigkeit der betroffenen Arten aus, die geschädigten Flächen wiederzubesiedeln. Die betroffenen Arten reagieren unterschiedlich empfindlich auf derartige Eingriffe, da die Anpassungsmechanismen an derartige Störungen sehr unterschiedlich ausgebildet sind. Für drei fiktive Arten (A,B,C), die hinsichtlich ihrer Populationsparameter jeweils einer Gruppe realer Charakterarten der Fahrrinnenbiozönose entsprechen 1) , wurden die Schwankungen der Besiedelungsdichten bei zwei-, drei- und viermaligen Baggerungen pro Jahr miteinander verglichen (vgl. Abb. 9.4 - 1). Abb. 9.4 - 1: Populationsdynamik fiktiver Arten nach Störung durch Unterhaltungsbaggerungen

Wie die Abbildung veranschaulicht, stellt sich für die drei fiktiven Arten nach zweimaliger Unterhaltungsbaggerung der Ausgangszustand gegen Jahresende annähernd wieder ein. Bei einem dritten Eingriff (mittlere Graphik) kommt es dagegen zu einem deutlichen Individuenrückgang, insbesondere der Arten B und C, der bis Jahresende nicht kompensiert wird. Aber auch die Populationsdichte der Art A schwingt auf einem erkennbar niedrigerem Niveau ein. Mit jeder weiteren Unterhaltungsbaggerung nimmt die Fähigkeit der Populationen zur Wiederbesiedlung ab, und die Eingriffsfläche wird weiter entsiedelt (untere Graphik). Wenn auf einer Fläche mehr als zweimal pro Jahr Sediment entnommen wird, ist also davon auszugehen, daß die Zoobenthosgemeinschaft stark geschädigt ist. Bei der Festsetzung des Schwellenwertes wird außerdem die regionale Ausprägung der Zoobenthosgemeinschaften in der Fahrrinne berücksichtigt. So werden die Untersuchungsabschnitte VI und VII bei der Bewertung des Ist-Zustandes für das Zoobenthos nach den Kriterien Reproduktionsdauer und Wiederherstellbarkeit höher bewertet als das übrige Untersuchungsgebiet, da der Anteil langlebiger und empfindlicher Arten vergleichsweise höher ist. Auf Grund dieser Überlegungen wurde der Schwellenwert bei zwei Baggerungen pro Bemessungszeitraum festgesetzt. Der Bemessungszeitraum wurde in Abhängigkeit von der regionalen Ausprägung der Zoobenthosgemeinschaften für die Untersuchungsabschnitte II bis V2) auf ein Jahr und für die Untersuchungsabschnitte VI und VII auf drei Jahre festgelegt. Auf der Grundlage aktueller Daten (1993-1995) zu den durchgeführten Unterhaltungsbaggerungen der zuständigen Ämter (Amt Strom- und Hafenbau, WSA Hamburg, WSA Cuxhaven) werden diejenigen Teile der Fahrrinne, für die dieser Schwellenwert überschritten wird, erhoben und in der Karte 9.4 - 1 als schraffierte Bereiche dargestellt. Für die Untersuchungsabschnitte II bis V bildet das Jahr 1995 den Bemessungszeitraum. Für die Untersuchungsabschnitte VI und VII bilden die Jahre 1993 bis 1995 den Bemessungszeitraum. Die zur Verfügung gestellten Daten beziehen sich auf Teilflächen der Fahrrinne, die in der Längsrichtung der Fahrrinne 500 m und in der Breite jeweils ein Drittel der heutigen Fahrrinne bemessen. Die Ausbaubaggerbereiche, die sich nicht mit diesen stark vorbelasteten Bereichen decken, werden als erheblich beeinträchtigt eingestuft. Die Herleitung der so eingestuften Flächen wird in der Karte 9.4 - 1 kartographisch dargestellt. Insgesamt werden damit Ausbaubaggerbereiche mit einer Gesamtfläche von 1.632 ha als erheblich beeinträchtigt eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung dieser Flächen auf die einzelnen Untersuchungsabschnitte. Die Dauer dieser Beeinträchtigung entspricht der Dauer der jeweiligen Bauphase. Mit Beendigung der Ausbaubaggerungen ist damit zu rechnen, daß die Baggerflächen durch aktive Einwanderung oder passive Verdriftung erneut besiedelt werden. Ein bis drei Jahre nach dem Ende der eigentlichen Baumaßnahme wird sich auf den Flächen, die anschließend nicht von ausbaubedingt erhöhter Unterhaltungsbaggerung betroffen sind, die anfängliche Artengemeinschaft wieder einstellen, so daß die Beeinträchtigungen nicht nachhaltig sind. Tab. 9.4 - 1: Durch Ausbaubaggerung erheblich beeinträchtigte Flächen
 

Untersuchungsabschnitt(vgl. Abb. 4 - 1) Erhebliche Beeinträchtigungen des Zoobenthos durch Ausbaubaggerungen [ha]
I -
II 232
III 342
IV 334
V 288
VI 191
VII 245
Gesamt 1632

Weitere Beeinträchtigungen des Zoobenthos sind als Folge der Ausbaubaggerungen durch Änderungen der Sedimenttypen des Gewässergrundes sowie durch die Notwendigkeit erhöhter Unterhaltungsbaggerungen nach Durchführung des Vorhabens zu erwarten. Als Folge der Ausbaubaggerungen ist zu erwarten, daß, bedingt durch den Anschnitt der Flanken und den morphologischen Nachlauf in den Untersuchungsabschnitten II und III am nördlichen Böschungsbereich der Fahrrinne, langfristige Änderungen des Sedimenttyps auftreten. Da hierbei die vorhandene Sanddeckschicht durch bindigen und sehr festen Geschiebemergel ersetzt wird, siedelt anschließend eine arten- und individuenverarmte Zoobenthosgemeinschaft. Die Änderung des Sedimenttyps wird daher als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Von diesen Änderungen betroffen sind die nördlichen Böschungsbereiche im direkten Anschluß an die Fahrrinne von km (N) 624,4 bis 639 (vgl. MATERIALBAND III). Zur Ermittlung der betroffenen Flächen wurden die auf der CD-ROM zu MATERIALBAND I dargestellten ausbaubedingten Änderungen der Topographie herangezogen, die die Grundlage des numerischen Modells bilden. Die Auswahl der betroffenen Flächen beruht auf einer Reihe von "worst case"-Annahmen, die insgesamt zu einer Überschätzung der Flächengröße führen (vgl. MATERIALBAND I). Die so ermittelten Flächen werden in Abbildung 9.4 - 2 kartographisch dargestellt. Insgesamt werden 156 ha als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften sind darüber hinaus infolge ausbaubedingt geänderten Unterhaltungsbedarfes in der Fahrrinne zu erwarten. Die diesbezügliche Prognose (vgl. MATERIALBAND IIb) kommt grob zusammengefaßt zu folgenden Ergebnissen: In Bereichen mit Vertiefungen und /oder Verbreiterungen der Fahrrinne wird in den ersten Jahren nach dem Ausbau ein erhöhter Geschiebetransport und morphologischer Sedimentnachlauf von den Flanken zu erwarten sein (Seiteneintrieb). Langfristig betrachtet wird im Außenelbebereich eher mit abnehmenden Unterhaltungsbaggermengen zu rechnen sein. Im Bereich der Delegationsstrecke und der Revierstrecke des WSA Hamburg wird lokal mit tendenziellen Zunahmen des Unterhaltungsbedarfes insbesondere dort gerechnet, wo auch Verbreiterungen der Fahrrinne geplant sind (vgl. Kap. 9.1.2, Karte 9.1 - 3). Da diese Prognosen auf einer Reihe variabler, teilweise nicht vorhersagbarer Randbedingungen beruhen, sind die Ergebnisse im wesentlichen als Trendaussagen zu verstehen. Die nachfolgende Darstellung gibt daher den ungünstigsten Fall der möglichen Beeinträchtigungen, im Sinne einer "worst case"-Annahme, wieder. Gestützt auf die Prognoseaussagen in MATERIALBAND II b werden Flächen abgegrenzt, die von erhöhtem Unterhaltungsaufwand betroffen sind. Hierzu wird auf der Seite der Fahrrinne, für die Unterhaltungsmehraufwand prognostiziert wird, jeweils ein Drittel der Fahrrinnenbreite einbezogen. Die so ermittelten Flächen weisen insgesamt eine Größe von 378 ha auf. Diese Flächen überlagern sich teilweise mit den als erheblich beeinträchtigt eingestuften Ausbaubaggerbereichen (s.o.). Die Teilflächen, auf denen sich diese Auswirkungen überlagern, werden aufgrund der daraus resultierenden Langfristigkeit der Auswirkungen als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Dies betrifft Flächen von insgesamt 278 ha. Die verbleibenden 100 ha werden als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Entsprechend verändert sich auch die Einstufung der durch die Ausbaubaggerungen erheblich beeinträchtigten Flächen, d.h. von den 1632 ha (s.o.) werden 278 ha zusätzlich als nachhaltig beeinträchtigt eingestuft (vgl. Abb. 9.4 - 2 und Tab. 9.4 - 2). Tab. 9.4 - 2: Durch Ausbaubaggerungen und deren Folgewirkungen erheblich oder nachhaltig beeinträchtigte Flächen
 

Untersuchungsabschnitt Ausbaubaggerungen ohne Unterhaltungsmehraufwand  [ha] Ausbaubaggerungen und Unterhaltungsmehraufwand  [ha] Unterhaltungsmehraufwand ohne Ausbaubaggerungen  [ha] Sedimenttypenänderungender Fahrrinnenböschung  [ha]
I - - - -
II 197 35 - 94
III 234 108 65 62
IV 199 135 35 -
V 288 - - -
VI 191 - - -
VII 245 - - -
Gesamt 1354 278 100 156
Beeinträchtigung erheblich erheblich + nachhaltig erheblich erheblich+nachhaltig

Abb. 9.4 - 2: Folgewirkungen der Querschnittsveränderungen zwischen km (N) 624 und 664

Sonstige Auswirkungen Neben den als erheblich oder nachhaltig eingestuften Beeinträchtigungen durch die Ausbaubaggerungen gibt es weitere Auswirkungen des geplanten Vorhabens, die jedoch, einzeln betrachtet, als nicht so gravierend eingestuft werden oder aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge bzw. bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert oder quantifiziert werden können. Unmittelbare Auswirkungen der Ausbaubaggerungen mit Eimerkettenbaggern werden für das Phytobenthos, das Phytoplankton, das Zooplankton und die Fische nicht erwartet, da die Baggerungen nicht in den Lebensraum dieser Lebensgemeinschaften, den Wasserkörper bzw. die Wattflächen und Flachwasserbereiche, eingreifen. Beim Einsatz der Hopperbagger kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen, da ein Wasser-Sediment-Gemisch angesaugt wird und somit auch die im Wasser befindlichen Organismen mechanisch geschädigt und dezimiert werden, sofern sie nicht ausweichen können. Das Ausmaß dieser Schädigung und der Verlust an Organismen ist nach derzeitigem Stand des Wissens nicht quantifizierbar. Es besteht eine potentielle Gefährdung des Phytoplanktons und des Zooplanktons durch die Saugbagger (mechanische Schädigung). Dieses gilt vermutlich auch für einen Teil der Fischfauna, da aufgrund der hohen Anströmgeschwindigkeiten im Ansaugbereich eine Flucht nicht möglich ist. Als sehr bedenklich wird die zu befürchtende Vernichtung von Eiern der europaweit gefährdeten Finte (Alosa fallax) angesehen, die beim Baggervorgang miteingesaugt werden können. Die Finte wird in der FFH-Richtlinie (Anhang II) als Art "von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen", geführt. Die Vernichtung des Zoobenthos durch die Baggerungen bedeutet einen Verlust an Nahrungsplätzen für die Fische. Es ist nicht auszuschließen, daß es zu Veränderungen im Arten- und Abundanzspektrum kommt. Im Zusammenhang mit den Ausbaubaggerungen besteht das Risiko einer lokalen und vorübergehenden Erhöhung des Schwebstoffgehaltes. Hierdurch verschlechtert sich das Lichtklima für die Phytoplankter, was zu einer niedrigeren planktischen Primärproduktion und damit zu einem geringeren biogenen Sauerstoffeintrag führen kann. Für das Phytobenthos sind Beeinträchtigungen zu befürchten, falls sich lokal erhöhte Schwebstoffgehalte ausbreiten und dieses zu Verschlechterungen des Lichtklimas oder zu Überdeckungen auf Wattflächen oder in Flachwasserbereichen führt. Für den limnischen Teil der Tideelbe, der im Jahresmittel niedrige Schwebstoffkonzentrationen und die höchste Primärproduktion im Längsschnitt der Tideelbe aufweist, ist dieses Risiko besonders bedeutsam. Auch für Zooplankter müssen mögliche zeitlich und lokal begrenzte Erhöhungen des Schwebstoffgehaltes im Umfeld der Baggerungen als Risiko angesehen werden. Erhöhte Schwebstoffgehalte verschlechtern die Ernährungsbedingungen der filtrierenden Organismen, indem sie das Verhältnis von wertvoller (hier vor allem Phytoplankton) zu weniger wertvoller Nahrung verschieben oder die Nahrungsaufnahme sogar mechanisch behindern. Dieses wirkt sich vor allem dort negativ aus, wo die Zooplankter nicht an hohe Schwebstoffgehalte in der Wassersäule angepaßt sind, also vor allem im limnischen und marinen Bereich des Untersuchungsgebietes. In den Bereichen der Fahrrinne, für die ausbaubedingt mit leicht erhöhtem Unterhaltungsbedarf zu rechnen ist (s.o.), sind entsprechende Beeinträchtigungen von Phytobenthos, Phytoplankton, Zooplankton und Fischen nicht auszuschließen.

9.4.1.2 Auswirkungen der Baggergutverbringung Das bei den geplanten Baggerungen anfallende Material wird größtenteils in der Unter- und Außenelbe selbst umgelagert. Die geplanten Baggergutverbringungsstellen sind in der Karte 3 - 1 dargestellt (vgl. Kap. 3). Dabei ist als Alternative zu dem geplanten Spülfeld auf Pagensand eine Aufspülung auf der Brammer Bank vorgesehen. Im weiteren werden zunächst die Auswirkungen der Baggergutverbringung incl. des geplanten Spülfeldes Pagensand betrachtet und anschließend die demgegenüber bei Durchführung der Alternative Brammer Bank auftretenden Änderungen beschrieben. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen Die Abdeckung des Gewässergrundes durch Verklappungen ist als erhebliche Beeinträchtigung der Lebensgemeinschaft des Zoobenthos zu betrachten, da die nur eingeschränkt beweglichen Artengruppen dieser Lebensgemeinschaft wiederholte "Spontanüberdeckungen" mit großen Baggergutmengen nicht überleben. Als nachhaltig beeinträchtigt werden die Verbringungsstellen dann eingestuft, wenn es zu deutlichen Änderungen des vorherrschenden Sedimenttyps kommt, so daß die geänderten Milieubedingungen die Wiederbesiedlung durch die ursprünglich vorhandene Artengemeinschaft nicht mehr zulassen (als Kriterium gelten negative Veränderungen der Artenzahl, Besiedlungsdichte und Biomasse). Die geplante Mergelklappgrube "Mühlenberger Loch" in Untersuchungsabschnitt III wird zur Verbringung von Geschiebemergel ausgehoben, der im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke anfällt. Damit tritt gegenüber den anstehenden sandigen Sedimenten zunächst eine unter ökologischen Gesichtspunkten sehr ungünstig zu bewertende Sedimenttypenänderung ein. Während der Verklappungsdauer ist von der vollständigen Vernichtung der Zoobenthosbesiedlung auszugehen. Nach abgeschlossener Verfüllung der Klappgrube ist anzunehmen, daß sich durch das natürliche morphologische Geschehen innerhalb eines Jahres wieder junger Sand als Deckschicht einstellt. Es ist daher davon auszugehen, daß sich ein bis maximal drei Jahre nach Beendigung der Verklappung wieder eine dem Ist-Zustand vergleichbare Zoobenthosbesiedlung ausgebildet hat. Die Fläche der Klappgrube wird als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Im Untersuchungsabschnitt III ist außerdem für möglicherweise im Zuständigkeitsbereich des WSA Hamburg anfallenden Geschiebemergel die Verklappung in einem Ablösekolk an der Süd-Westspitze der Insel Hanskalbsand vorgesehen. Nach Beendigung der Verklappung wird der dadurch eintretende Sedimenttypenwechsel von überwiegend sandigen Sedimenten zu Geschiebemergel vermutlich langfristig bestehen bleiben. Die geplante Klappstelle "Hanskalbsand" wird daher als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Ebenfalls zur Unterbringung von Geschiebemergel ist die Klappstelle "Hetlinger Schanze" vorgesehen. Sie soll gleichzeitig der Ufersicherung des dortigen Prallhangs dienen. Die Klappstelle liegt auf der Grenze von Untersuchungsabschnitt III zu IV, überwiegend jedoch in III. Auch die Flächen dieser Klappstelle werden aufgrund des eintretenden Sedimenttypenwechsels als erheblich und aufgrund der langristigen Wirksamkeit nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Neben den Klappstellen werden im Zuständigkeitsbereich des WSA Hamburg auch sogenannte Baggergutablagerungsflächen geplant. Sie unterscheiden sich von den Klappstellen dadurch, daß sie durch Randbefestigungen gesichert werden, so daß im Gegensatz zu den Klappstellen das verbrachte Material vollständig an den Verbringungsstellen verbleibt und sie als Strombauwerke Bestand haben. Die geplante Baggergutablagerungsfläche "Twielenfleth" wird zu keinen gravierenden Änderungen des Sedimenttyps führen. Im Außenbereich der Randbefestigung wird sich nach Abschluß der Baumaßnahme möglicherweise eine Besiedlung mit Hartsubstratorganismen einstellen, die vorher nicht vorhanden waren. Insgesamt ist während der Bauphase von der vollständigen Vernichtung der vorhandenen Zoobenthosgemeinschaft auszugehen. Die dann aufgehöhte Fläche wird anschließend vermutlich relativ zügig wiederbesiedelt. Die Baggergutablagerungsfläche wird daher als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Ebenfalls in Untersuchungsabschnitt IV befindet sich das geplante Spülfeld Pagensand, das in geringem Unfang auch Wattflächen (mit und ohne Röhricht vgl. Kap. 9.4.2) überlagert. Diese Überlagerung von Wattflächen wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für die aquatischen Lebensgemeinschaften eingestuft, da die Wattflächen3) hierdurch vollständig und dauerhaft verloren gehen. Die geplante Baggergutablagerungsfläche "Krautsand" wird ebenso wie diejenige vor Twielenfleth vermutlich zu keinen wesentlichen und dauerhaften Sedimenttypenänderungen führen. Auch diese Baggergutablagerungsfläche wird daher als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft, da die Zoobenthosgemeinschaft während der Bauphase vollständig beseitigt wird, sich aber anschließend relativ zügig wieder etablieren kann. Auch die Flächen der geplanten Baggergutablagerungsfläche "Hollerwettern/Scheelenkuhlen" werden als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft, da die Zoobenthosgemeinschaft während der Bauphase zwar vollständig beseitigt wird, sich aber anschließend relativ zügig wieder etablieren kann. Durch die Baggergutverbringung ändert sich der Sedimenttyp von überwiegend Schlick/Klei in reinen Sand, d.h. zwischenzeitlich wird sich eine reine Sandbodenfauna einstellen. Anschließend wird sich strömungsbedingt jedoch ein Mischsediment einstellen, so daß sich die Artenvielfalt vermutlich wieder erhöhen wird und auch die Biomasse annähernd den Ausgangswert einehmen wird. Die im weiteren behandelten Klappstellen im Zuständigkeitsbereich des WSA Cuxhaven werden bereits zur Unterbringung von Baggergut aus den ständigen Unterhaltungsbaggerungen genutzt. Hier sind keine Baggergutverbringungsstellen vorgesehen, die als Bauwerke im Strom Bestand haben. Für die Klappstelle km 690 (N) in Untersuchungsabschnitt V werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert, da die vorhandene Benthoszönose wenig strukturiert ist und keine Sedimentänderungen auftreten werden. Außerdem wird auf Grund der lokalen Gegebenheiten wahrscheinlich bereits während der Verklappung ein Großteil des Sediments verfrachtet. Es kann daher von einer erfolgreichen Wiederbesiedlung innerhalb weniger Monate ausgegangen werden. Für die Klappstellen in den Untersuchungsabschnitten VI und VII, die zur Verbringung des anfallenden Baggergutes vorgesehen sind, wird als Erheblichkeitsschwelle die Verdoppelung der ausbaubedingten Verklappungsmenge gegenüber der bisher verklappten Menge angesetzt. Für die bisherige Verklappungsmenge wird der Durchschnittswert der Jahre 1993 bis 1995 zugrunde gelegt. Die Daten zur Unterhaltungsverklappung stellte das WSA Cuxhaven zur Verfügung. Der angesetzte Schwellenwert basiert auf der pragmatischen Überlegung, daß Auswirkungen dann erkennbar werden, wenn sich Konzentration, Fracht oder Menge verdoppeln (vgl. LWA 1986). Durch die Verdoppelung der Verklappungsmenge erhöht sich zum einen die Intensität der Überdeckung auf das zweifache, und zum anderen verkürzen sich die Abstände zwischen den Einzelereignissen auf die Hälfte. Für die Klappstelle km 706 liegt das Mengenverhältnis bei 1:1,5, und es kommt vermutlich zu keinen deutlichen Änderungen des Sedimenttyps. Die Klappstelle wird daher als nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Das Mengenverhältnis der Klappstelle km 711 liegt bei 1:1,3, und es kommt auch hier vermutlich zu keinen deutlichen Änderungen des Sedimenttyps. Die Klappstelle wird daher als nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Für die Klappstelle km 714 liegt das Mengenverhältnis jedoch bei 1:16, so daß diese Klappstelle als erheblich beeinträchtigt eingestuft wird. Darüber hinaus ist eine so deutliche Änderung des Sedimenttyps zu erwarten, daß die Beeinträchtigung auch als nachhaltig eingestuft wird. Für die Klappstelle km 733 liegt das Mengenverhältnis bei 1:2,3. Es kommt vermutlich zu keiner deutlichen Änderung des Sedimenttyps. Die Klappstelle wird daher als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die Klappstelle km 737 weist mit einem Mengenverhältnis von 1:87 die extremste Steigerung der ausbaubedingten Verklappung gegenüber der bisherigen Unterhaltungsverklappung auf. Auch auf dieser Klappstelle kommt es vermutlich zu keiner deutlichen Änderung des Sedimenttyps. Die Fläche der Klappstelle wird daher ebenfalls als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die Klappstelle km 741 weist ein Mengenverhältnis von 1:5 auf. Es kommt auch hier vermutlich zu keinen deutliche Änderungen des Sedimenttyps. Die Klappstelle wird als erheblich, aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Flächengrößen aller geplanten Baggergutverbringungsstellen sowie die Einstufungen der prognostizierten Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften. Tab. 9.4 - 3: Beurteilung ausbaubedingter Beeinträchtigungen des Zoobenthos durch die geplanten Verbringungsstellen
 

Bezeichnung der Baggergutverbringungsstellen (Untersuchungsabschnitt) Größe ca.  [ha] Beeinträchtigung des Zoobenthos
erheblichnachhaltig
Klappgrube Mühlenberger Loch (III) 30 + -
Klappstelle Hanskalbsand (III) 3 + +
Klappstelle Hetlinger Schanze (III / IV) 14 + +
Baggergutablagerungsfläche Twielenfleth (IV) 33 + -
Spülfeld Pagensand (IV) 21 + +
Baggergutablagerungsfläche Krautsand (IV) 88 + -
Baggergutablagerungsfläche Hollerwettern-Scheelenkuhlen (V) 106 + -
Klappstelle km 690 (V) 15 - -
Klappstelle km 706 (VI) 33 - -
Klappstelle km 711 (VI) 47 - -
Klappstelle km 714 (VI) 17 + +
Klappstelle km 733 (VII) 32 + -
Klappstelle km 737 (VII) 113 + -
Klappstelle km 741 (VII) 102 + -

Erläuterungen:

+ erheblich oder nachhaltig - nicht erheblich oder nachhaltig 1 Inanspruchnahme von Wattflächen im aquatischen Bereich (vgl. Kapitel 9.4.2)

Als erheblich beeinträchtigt werden damit Verbringungsstellen von insgesamt 540 ha eingestuft. Von diesen Flächen werden 36 ha außerdem als nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die folgende Tabelle führt die ausbaubedingten Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften untersuchungsabschnittsweise auf (vgl. Karte 9.4 - 2). Tab. 9.4 - 4: Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebengemeinschaften in den Untersuchungsabschnitten durch die geplante Baggergutverbringung
 

Untersuchungsabschnitt Beeinträchtigungen erheblich aber nicht nachhaltig (vorübergehend wirksam)  [ha] Beeinträchtigungen erheblich und nachhaltig  (langfristig wirksam) [ha]
I - -
II - -
III 30 13
IV 121 6
V 106 -
VI - 17
VII 247 -
Gesamtes Untersuchungsgebiet 504 36
540

Auswirkungen bei Realisierung der Aufspülung Brammer Bank Gegenüber den oben dargestellten erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften würden sich bei Realisierung der als Alternative zum Spülfeld Pagensand vorgesehenen Aufspülung Brammer Bank deutliche Abweichungen ergeben. Die Brammer Bank ist ein strukturreicher Watt- und Flachwasserbereich. Die Grundfläche der als Alternative vorgesehenen Aufspülung Brammer Bank weist eine Größe von 249 ha auf. Es würden ca. 60 ha Flachwasserbereiche und ca. 138 ha Wattfläche4) überdeckt werden. Auch die darüber hinaus in Anspruch zu nehmenden Flächen sind nicht wesentlich tiefer als die Flachwasserbereiche (vgl. Abb. 9.4 - 3). Abb. 9.4 - 3: Inanspruchnahme von Wattflächen und Flachwasserbereichen durch die als Alternative vorgesehene Aufspülung Brammer Bank

Dieser als Alternative vorgesehene Maßnahmenteil wird für alle aquatischen Lebensgemeinschaften als erheblicher und nachhaltiger sowie besonders schwerwiegender Eingriff bewertet. Hiervon betroffen ist eine Fläche von 249 ha. Die Brammer Bank ist ein Bereich von besonderer ökologischer Bedeutung für die aquatischen Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 7.4.1.3). Durch eine solche Maßnahme würde der Tideelbe ein wichtiger Lebensraum verlorengehen, dessen Fehlen durch das Entstehen einer Insel nicht kompensiert würde. Für die Fische würde die geplante Aufspülung der Brammer Bank einen Verlust an Fortpflanzungs- und Aufwuchsfläche bedeuten. Bei Realisierung der Aufspülung Brammer Bank würden gegenüber der Variante mit dem Spülfeld Pagensand (s.o.) daher für die aquatischen Lebensgemeinschaften die erheblich und nachhaltig beeinträchtigten Flächen von 36 ha (vgl. Tab. 9.4 - 4) auf 283 ha zunehmen und die Gesamtfläche der erheblich oder nachhaltig beeinträchtigten Flächen von 540 ha auf 787 ha zunehmen. Sonstige Auswirkungen Neben den als erheblich eingestuften Beeinträchtigungen durch die Baggergutverbringung gibt es einige weitere Beeinträchtigungsrisiken, die jedoch jedes für sich betrachtet als nicht so gravierend eingestuft werden oder aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge bzw. bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert werden können. Eine Beeinträchtigung des Zoobenthos der näheren und weiteren Umgebung der Verbringungsstellen ist wahrscheinlich, aber nach derzeitigem Kenntnisstand nicht quantitativ prognostizierbar. In Untersuchungsabschnitt II soll der im Rahmen der Fahrrinnenanpassung anfallende Sand zu etwa 90% für diverse Baumaßnahmen (z.B. Hafenbeckenverfüllungen und Flächenaufhöhungen) verwendet werden. Da z. Zt. noch nicht feststeht wöfür das anfallende Baggergut verwendet wird können hier keine Aussagen über evtl. entstehende Beeinträchtigungen getroffen werden. Etwa 10% des Materials sind für Vorspülungen zur Sicherung von Stränden vorgesehen. Die Beeinträchtigungen durch Strandvorspülungen werden als gering eingeschätzt, da diese Flächen aufgrund der geringen Mengen vermutlich sehr schnell wiederbesiedelt werden können. Unmittelbare Auswirkungen des Klappvorganges auf Phytoplankton oder Phytobenthos werden nicht erwartet. Es besteht jedoch ähnlich wie bei den Baggerungen das Risiko einer lokalen und vorübergehenden Erhöhung des Schwebstoffgehaltes. Die möglichen Auswirkungen werden hierbei jedoch höher eingeschätzt, da bei der Verbringung mehr Baggergut pro Fläche anfällt und sich die Verbringungsorte darüber hinaus wesentlich näher an den wichtigen Flachwasserbereichen befinden. Hierdurch verschlechtert sich das Lichtklima für die Phytoplankter, was zu einer niedrigeren planktischen Primärproduktion und damit zu einem geringeren biogenen Sauerstoffeintrag führt. Für das Phytobenthos sind Beeinträchtigungen zu befürchten, falls sich lokal erhöhte Schwebstoffgehalte ausbreiten und dieses zu Verschlechterungen des Lichtklimas oder zu Überdeckungen auf Wattflächen oder Flachwasserbereichen führt. Mögliche zeitlich und lokal begrenzte Erhöhungen des Schwebstoffgehaltes im Umfeld der Unterbringungsstellen müssen außerdem als Beeinträchtigung der Zooplankter angesehen werden. Erhöhte Schwebstoffgehalte verschlechtern die Ernährungsbedingungen filtrierender Zooplankter, indem sie das Verhältnis von wertvoller (hier vor allem Phytoplankton) zu weniger wertvoller Nahrung verschieben oder die Nahrungsaufnahme sogar mechanisch behindern. Dieses wirkt sich vor allem dort negativ aus, wo die Organismen nicht an hohe Schwebstoffgehalte angepaßt sind, also insbesondere im limnischen und im marinen Bereich. Für den limnischen Teil der Tideelbe, der im Jahresmittel niedrige Schwebstoffkonzentrationen und die höchste Primärproduktion im Längsschnitt der Tideelbe aufweist, besteht das größte Risiko einer Beeinträchtigung. Als Risiko wird in dieser Hinsicht insbesondere die Lage der Klappgrube Mühlenberger Loch angesehen, da hier im Falle erhöhter Schwebstoffgehalte weitgehende Folgen für einen Bereich zu befürchten sind, der für die aquatischen Lebensgemeinschaften eine hohe Bedeutung hat. Möglicherweise eintretende Verringerungen in der Primärproduktion (Phytobenthos, Phytoplankton) greifen in das Nahrungsnetz ein und können Auswirkungen auf das Zooplankton und die Fische haben. Für die Fische gehört das Mühlenberger Loch zu den wichtigsten Reproduktions- und Aufwuchsgebieten in der Tideelbe. Negative Folgen durch möglicherweise auftretende Einschränkungen des Nahrungsangebotes auf die Fische als Endkonsumenten sind nicht auszuschließen. Die Verklappungen des anfallenden Baggergutes führen vermutlich zu einer vollständigen Vertreibung der Fischfauna in den unmittelbaren Verklappungsarealen. Es wird ebenso wie in den Baggerbereichen zu einem Verlust an Nahrungsplätzen kommen, da das Zoobenthos auf den Klappstellen geschädigt wird. Dabei sind insbesondere die Verbringungsstellen von Bedeutung, für die nachhaltige Beeinträchtigungen durch Änderungen der Substratverhältnisse prognostiziert werden, da hier aufgrund der reduzierten Benthosbesiedlung mit dauerhaften Änderungen des Nahrungsangebotes zu rechnen ist. Sofern Klappstellenbereiche als Laichplätze genutzt werden, überdeckt das Verklappungsmaterial Laichsubstrat und Fischlaich, d.h. die Laichplätze werden beeinträchtigt. Durch die Lage der Baggergutablagerungsfläche "Twielenfleth" im Hauptlaichgebiet der Finte kommt es zu einer weiteren Beeinträchtigung dieser gefährdeten Art, die jedoch nicht quantifizierbar ist.

9.4.1.3. Auswirkungen der Änderungen der Tidewasserstände Die prognostizierten ausbaubedingten Änderungen der Tidewasserstände (vgl. Kap. 9.1.1 und MATERIALBAND I) betragen für die Erhöhung des Thw maximal 3 bis 4 cm (zwischen Fahrrinen-km 597 - 663) und für die Absenkung des Tnw maximal 6 bis 7 cm (zwischen Fahrrinen-km 611 - 640). Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen Die prognostizierten Erhöhungen des Thw führen zu Biotopflächenverlusten naturnaher Ufer-Biotoptypen, deren Umfang in Kapitel 9.4.2 abgeschätzt wird (vgl. MATERIALBAND VI). Das hiervon betroffene Röhricht auf den Wattflächen bildet den Lebensraum für bestimmte, speziell an das Leben auf höheren Pflanzen angepaßte Kleinalgen (Epiphyten). Der Verlust dieser Strukturen ist daher als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Phytobenthos zu werten. Die Abschätzung ergibt einen Flächenverlust von 27 ha Flußwattröhricht in den Untersuchungsabschnitten I bis IV. Sonstige Auswirkungen Mit dem Verlust von Flußwattröhricht geht auch die hiermit vergesellschaftete Fauna verloren und es kommt zu einem Verlust von Stand- und Nahrungsplätzen für die Fischfauna. Für phytophile Laicher unter den Fischen bedeutet es einen Verlust an Laichsubstrat und damit an Laichplätzen. Die prognostizierten Tnw-Absenkungen können in bestimmten Bereichen zu Abnahmen der Flachwasserbereiche führen. Obwohl eine Quantifizierung der Flachwasserabnahme mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht durchgeführt werden konnte, zeigt sich doch, daß für einige Gebiete Abnahmetendenzen zu erwarten sind. Hiervon betroffen sind auch einige Bereiche von besonderer ökologischer Bedeutung für die aquatischen Lebensgemeinschaften (z.B. Mühlenberger Loch, Hahnöfer Nebenelbe und Brammer Bank; vgl. Kap. 9.1.1). Die größten Veränderungen sind dort zu befürchten, wo die Absenkungen des Tnw am höchsten ausfallen. Dieses gilt insbesondere für das Mühlenberger Loch und die Hahnöfer Nebenelbe. Die Flachwasserbereiche im limnischen Bereich der Tideelbe sind aufgrund ihrer höheren Primärproduktion von besonderer Bedeutung für die aquatischen Lebensgemeinschaften. Eine Verringerung der Flachwasserbereiche bedeutet einen Verlust an wertvollem Lebensraum für Phytoplankton, Phytobenthos, Zooplankton und Fische. Dies ist im Zusammenhang mit der generellen Entwicklung des Systems Tideelbe als negative Auswirkung der Baumaßnahme zu sehen, auch wenn eine teilweise Vergrößerung der Wattflächen für das Phytobenthos eine Ausweitung produktiver Flächen nach sich zieht. Für das Phytoplankton kann es zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommen. Eine evtl. eintretende Verkleinerung der Flachwasserflächen im Bereich des Mühlenberger Lochs und der Hahnöfer Nebenelbe, die aufgrund ihrer hohen Primärproduktion und der besonderen Strömungsverhältnisse entscheidende Bedeutung als Aufwuchsgebiet des Zooplanktons haben, würde eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für die Lebensgemeinschaft des Zooplanktons bedeuten. Für die Fische sind die Flachwasserbereiche als Aufwuchs- und Rückzugsgebiete von besonderer Bedeutung, so daß eine Verkleinerung dieser Bereiche eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Fische in der Tideelbe bedeutet. Im Bereich des Mühlenberger Lochs ist durch die Flachwasserabnahme mit einer deutlichen Beeinträchtigung der Fischfauna zu rechnen. Hierbei ist insbesondere auch auf die bereits bestehenden Verlandungstendenzen im Bereich Mühlenberger Loch und Hahnöfer Nebenelbe hinzuweisen. Auch die mögliche Verkleinerung der Flachwasserbereiche in der Haseldorfer Binnenelbe wird aufgrund der ökologischen Funktion dieser Nebenelbe für die Fischfauna als besonders kritisch angesehen. Bei Absenkung des MTnw besteht darüber hinaus tendenziell die Gefahr, daß Fischlaich trocken fällt und dadurch vernichtet wird.

9.4.1.4. Auswirkungen der Änderungen des Salzgehaltes Aus den maßnahmebedingten Veränderungen der Tidedynamik resultiert nach den Modellrechnungen der BAW-AK eine geringfügige stromaufwärts gerichtete Verlagerung der Brackwasserzone (vgl. Kap. 9.1.1 und MATERIALBAND I). Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften durch Änderungen des Salzgehaltes wurden nicht prognostiziert. Sonstige Auswirkungen Die Verlagerung der Brackwasserzone hat eine Verkleinerung des limnischen Bereichs der Tideelbe zur Folge, der sich durch eine sehr hohe Produktivität der aquatischen Lebensgemeinschaften auszeichnet. Die Verkleinerung des limnischen Lebensraums führt zu keinen deutlichen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften, sie setzt jedoch in der Tendenz die Folgen früherer Ausbaumaßnahmen fort. Dabei ist insbesondere zu beachten, daß die limnische Tideelbe durch das Wehr Geesthacht nach oben künstlich begrenzt ist, so daß ein Ausweichen der an diesen Lebensraum (limnisch und tidebeeinflußt) angepaßten Organismen nicht möglich ist.

9.4.1.5 Auswirkungen der Änderungen des Schwebstoffgehaltes In einigen Bereichen des Untersuchungsgebiets werden lokal langfristige Änderungen der Schwebstoffkonzentrationen in der 2 m-Deckschicht und auch der Bodenbelegungen prognostiziert (vgl. Kap. 9.1.2). Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften durch Änderungen des Schwebstoffgehaltes wurden nicht prognostiziert. Sonstige Auswirkungen In allen Bereichen, in denen es nach den Ergebnissen der Schwebstoffmodellierung zu Zunahmen der Schwebstoffgehalte oder der Bodenbelegung kommt (z.B. südöstlicher Teil des Mühlenberger Lochs, Nordufer bei Hetlingen, Flachwassergebiete zwischen den Buhnen am Südufer (Höhe Brunsbüttel) und Buhnenfelder im Bereich des Osteriffs) werden Phytoplankton und Phytobenthos auf die gleiche Art beeinträchtigt, wie es schon bei den Ausbaubaggerungen und der Baggergutverbringung beschrieben worden ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, daß die hier behandelten Erhöhungen der Schwebstoffgehalte langfristig wirksam sind. Es liegen jedoch keine Angaben zu absoluten Werten der Änderungen vor, so daß die Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften nicht quantifiziert werden konnten. Das Mühlenberger Loch, ein bedeutsamer Bereich für das Phytoplankton der Tideelbe, in dessen südöstlichem Teil die Konzentrationen in der Deckschicht sich maximal um 20% erhöhen, ist als besonders beeinträchtigt anzusehen, da in ihm schon durch die Baggerungen und Verklappungen während der Baumaßnahme ähnliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Mit Beeinträchtigungen des Zooplanktons muß insbesondere dort gerechnet werden, wo die Zooplankter nicht an hohe Schwebstoffgehalte angepaßt sind. Dies betrifft den limnischen Bereich, wo kleinräumig Erhöhungen bis zu 40% prognostiziert wurden. Besondere Beeinträchtigungen der Fischfauna sind durch die prognostizierten Zunahmen der Schwebstoffgehalte und Bodenbelegungen im südöstlichen Teil des Mühlenberger Lochs und den Buhnenfeldern im Bereich des Osteriffs zu befürchten, da hier bereits durch Baggerungen oder Verklappungen Beeinträchtigungen auftreten können.

9.4.1.6 Auswirkungen der Änderungen des Lichtklimas Durch die geplante Vertiefung der Fahrrinne vergrößert sich der Anteil des Wasserkörpers, der nicht ausreichend durchlichtet ist, um Photosynthese zu ermöglichen. Die euphotische Zone (definiert als die Wassertiefe, in die noch ein Prozent des an der Oberfläche gemessenen Lichts vordringt, so daß eine positive Primärproduktion möglich ist) ist in der Tideelbe maximal etwa 2 m tief. Flächenbezogene Berechnungen dieser Änderungen mit der sogenannten Imix-Formel standen nicht zur Verfügung, so daß die Auswirkungen nicht quantifiziert werden können. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften durch Änderungen des Lichtklimas wurden nicht prognostiziert. Sonstige Auswirkungen In der limnischen bis oligohalinen Zone der Elbe ist die Wassersäule durch hohe Turbulenz bis zum Grund durchmischt, so daß die Phytoplankter permanent durch den gesamten Wasserkörper bewegt werden. Da eine positive Primärproduktion jedoch nur in der euphotischen Zone möglich ist, wird die Höhe der Produktion entscheidend dadurch bestimmt, wie lange die Phytoplankter jeweils in der euphotischen Zone verweilen können. Je geringer der Anteil der euphotischen Zone am Gesamtwasserkörper ist, desto ungünstiger sind die Bedingungen für das Phytoplankton. Die Produktionsbedingungen der Algen verschlechtern sich, was wiederum zu einer Verringerung des biogenen Sauerstoffeintrages führt. Besonders betroffen ist der limnische Bereich, in dem die Schwebstoffgehalte am geringsten und die Primärproduktion am höchsten ist.

9.4.1.7 Auswirkungen der Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten Die Strömungsgeschwindigkeiten werden sich durch das geplante Vorhaben in geringem Unfang verändern, dabei wird es in der Fahrrinne zu Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeiten und unmittelbar seitlich der Fahrrinne zu leichten Geschwindigkeitsabnahmen kommen (vgl. Kap. 5 und 9.1.1). Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften durch Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten wurden nicht prognostiziert. Sonstige Auswirkungen Die prognostizierten Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten setzen die Tendenz zur Bündelung der Strömungsgeschwindigkeiten in der Fahrrinne fort. Daraus resultiert das Risiko einer Verstärkung bestehender Verlandungstendenzen ökologisch wertvoller Randbereiche. Aus den geringen zu erwartenden Veränderungen im Strömungsklima lassen sich keine Auswirkungen auf die Struktur der Fischgemeinschaft bezüglich ihrer Artenzahl und Zusammensetzung prognostizieren. Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeiten sind jedoch gerade für Fischlarven und juvenile Fische problematisch, da sie aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden können. Überall, wo sich die Strömung erhöht, besteht das Risiko einer Beeinträchtigung für die Fische. Auch niedrige Erhöhungen von 3-5 cm/s können sich auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird. Im Bereich der geplanten Strombauwerke Twielenfleth, Krautsand und Hollerwettern-Scheelenkuhlen wird dieses Risiko durch die beabsichtigten Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten verstärkt. Die Strombaumaßnahme bei Krautsand bewirkt neben einer Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit in der Hauptrinne auch großflächig stärkere Strömungen (Zunahme um 3-9 cm/s) auf dem Krautsander Watt. Die höhere Strömungsbelastung muß als negativer Nebeneffekt der geplanten Aufhöhung angesehen werden, da durch höhere Strömungsbelastungen die Stabilität der Wattsedimente gefährdet wird.

9.4.1.8 Auswirkungen von Änderungen der schiffserzeugten Belastungen Örtlich können Zunahmen der schiffserzeugten Belastungen entstehen (vgl. Kap. 5 und 9.1.1). Hierbei sind auch die Prognosen über die Zunahme der Containerschiffahrt zu berücksichtigen (vgl. PLANCO 1991), die eine Zunahme der schiffserzeugten Belastungen schon aufgrund der vermehrten Schiffsbewegungen wahrscheinlich erscheinen lassen. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen durch Änderungen der schiffserzeugten Belastungen wurden nicht prognostiziert. Sonstige Auswirkungen Fischbrut, die sich hauptsächlich in flacheren Randbereichen aufhält, kann von schiffserzeugten Wellen auf das Ufer geworfen werden und dort umkommen. Außerdem kann es zu Verfrachtung und Schädigung von Fischeiern und -larven kommen.

9.4.1.9 Auswirkungen in den Nebenflüssen Die Baumaßnahmen der Fahrrinnenanpassung sind auf die Unter- und Außenelbe beschränkt, direkte ausbaubedingte Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften in den untersuchten Nebenflüssen sind daher auszuschließen. Für die Lebensgemeinschaft des Zoobenthos bleiben die Rahmenbedingungen weitestgehend konstant, so daß keine erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen für die untersuchten Nebenflüsse vorhergesagt werden. Die Auswirkungen der veränderten Wasserstände auf die Fische entsprechen denen in der Tideelbe. Durch die Verlagerung des Salzeinflusses flußaufwärts wird der limnische Bereich von Pinnau, Krückau, Stör und Oste in geringem Umfang weiter verkleinert.

9.4.1.10 Zusammenwirkung von Auswirkungen Die oben dargestellten sonstigen Auswirkungen werden entweder als weniger gravierend eingestuft oder sie lassen sich aufgrund komplexer Wirkungszusamenhänge bzw. bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert darstellen. Viele dieser Auswirkungen können jedoch zusammengenommen tendenziell die Lebensbedingungen der aquatischen Lebensgemeinschaften verschlechtern. So können im Zusammenhang mehrerer Auswirkungen z.B. Veränderungen im Produktionsgeschehen hervorgerufen werden, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften führen könnten. Darüber hinaus ist mit synergistischen, d.h. sich gegenseitig verstärkenden Wirkungen zu rechnen. So kann z.B. ein durch erhöhten Schwebstoffgehalt beeinträchtigter Zooplankter Salzgehaltsschwankungen nicht mehr tolerieren, die er als nicht geschädigter Organismus ohne weiteres toleriert hätte. Zu berücksichtigen ist auch, daß Verringerungen in der Produktion des Phytoplanktons oder Phytobenthos, die als Primärproduzenten an der untersten Stufe des Nahrungsnetzes stehen, in das Nahrungsnetz eingreifen und daher auch Auswirkungen auf die folgenden Glieder (Zoobenthos, Zooplankton und Fische) haben. Insbesondere sind die prognostizierten Beeinträchtigungen des Zoobenthos als Beeinträchtigungsrisiko anzusehen, da hierdurch ebenfalls in das Nahrungsnetz eingegriffen wird und es damit möglicherweise zu Beeinträchtigungen der Fische kommt. Der limnische Bereich der Tideelbe wird mehrfach besonders stark von Auswirkungen des geplanten Vorhabens betroffen. Insbesondere die Watt- und Flachwasserbereiche in Untersuchungsabschnitt III sind von mehreren Auswirkungen betroffen, so daß es lokal zu erheblichen Beeinträchtigungen des Zooplanktons kommen kann. Die Prognose zur Lebensgemeinschaft der Fische hat gezeigt, daß einige Bereiche der Tideelbe mehrfach besonders stark von Auswirkungen betroffen sind. Dabei handelt es sich um das Laichgebiet der Finte (Südufer der Elbe von Strom-km 645 bis 660), das Mühlenberger Loch, die Ostemündung und die Brammer Bank. Hier sind die deutlichsten Beeinträchtigungen der Fische zu befürchten. Zu berücksichtigen ist auch, daß für die Fische als Endkonsumenten durch Beeinträchtigungen der anderen Glieder im Nahrungsnetz (Phytobenthos, Phytoplankton, Zoobenthos und Zooplankton) und dadurch bedingter Veränderungen im Nahrungsangebot die Gefahr von Veränderungen im Arten- und Abundanzspektrum besteht.

9.4.1.11 Fazit Im weiteren werden die prognostizierten Beeinträchtigungen noch einmal zusammenfassend dargestellt. Zunächst werden die quantifizierbaren erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen aufgef Chrt und anschließend die wichtigsten Beeinträchtigungsrisiken noch einmal kurz dargestellt. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen werden in erster Linie im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen eintreten sowie, in geringerem Umfang, durch Auswirkungen der geänderten Gewässermorphologie hervorgerufen. Die geplanten Baumaßnahmen lassen sich in den Ausbau der Fahrrinne sowie die Unterbringung des anfallenden Baggergutes aufteilen. Die vorgesehene Vertiefung und bereichsweise Verbreiterung der Fahrrinne erfordert Baggerungen auf einer Fläche von 2.240 ha. Soweit diese Flächen nicht durch intensive Unterhaltungsbaggerungen der vergangenen Jahre so stark vorbelastet sind, daß die Ausbaubaggerungen vermutlich zu keinen deutlichen Änderungen der Besiedlungsstruktur führen, ist von deutlichen ausbaubedingten Beeinträchtigungen auszugehen. In diesem Sinne werden 1632 ha als erheblich beeinträchtigt eingestuft, da die Zoobenthoslebensgemeinschaften dieser Flächen vollständig entfernt werden. Diese Beeinträchtigungen werden vermutlich nicht dauerhaft wirksam sein, da die geschädigten Flächen wahrscheinlich innerhalb eines Zeitraumes von ein bis maximal drei Jahren nach Durchführung der Ausbaubaggerungen dem Ausgangszustand entsprechend wiederbesiedelt sein werden. Als Folgewirkung der Querschnittsveränderung im Bereich der Fahrrinne ist abschnittsweise von erhöhtem Unterhaltungsaufwand nach Abschluß der Maßnahme auszugehen. Dieses gilt für Flächen mit einer Größe von 378 ha, die sich auf 278 ha mit den durch Ausbaubaggerungen erheblich beeinträchtigten Flächen überlagern. Die Teilflächen, auf denen sich diese Auswirkungen überlagern, werden aufgrund der daraus resultierenden Langfristigkeit der Auswirkungen als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft, während die verbleibenden 100 ha als erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft werden. Entsprechend verändert sich auch die Einstufung der durch die Ausbaubaggerungen erheblich beeinträchtigten Flächen. Darüber hinaus wird sich in Teilbereichen der Sedimenttyp der Fahrrinnenböschung verändern, so daß hier von deutlich veränderten Milieubedingungen für die Zoobenthoslebensgemeinschaften auszugehen ist. Die Größe dieser Flächen wird mit 156 ha abgeschätzt, die als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft werden. Aus den Ausbaumaßnahmen resultieren im Bereich der Fahrrinne folgende erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften:

  Flächen von 1354 ha, die von Ausbaubaggerungen betroffen sind, für die jedoch kein erhöhter Unterhaltungsaufwand zu erwarten ist, werden als erheblich beeinträchtigt eingestuft.

Flächen von 278 ha, die sowohl von Ausbaubaggerungen als auch von erhöhtem Unterhaltungsaufwand betroffen sind, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft.

Flächen von 100 ha, für die erhöhter Unterhaltungsaufwand zu erwarten ist, ohne daß auf diesen Flächen jedoch Ausbaubaggerungen stattfinden, werden als erheblich beeinträchtigt eingestuft.

Flächen von 156 ha, die von ökologisch ungünstigen Sedimenttypenänderungen der Fahrrinnenböschung betroffen sind, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die Verbringung des anfallenden Baggergutes erfolgt im wesentlichen im Gewässer. Auf den betroffenen Flächen kommt es zu deutlichen ausbaubedingten Beeinträchtigungen der Zoobenthoslebensgemeinschaften, soweit die geplante Verbringung deutlich größer als die aktuelle ist. Diese Beeinträchtigungen werden vermutlich nicht dauerhaft wirksam sein, da die geschädigten Flächen wahrscheinlich innerhalb eines Zeitraumes von ein bis maximal drei Jahren nach Durchführung der Baggergutverbringung dem Ausgangszustand entsprechend wiederbesiedelt sein werden. Dies gilt für Flächen mit einer Größe von 538 ha, die als erheblich beeinträchtigt eingestuft werden. Für drei der so eingestuften Klappstellen ist allerdings mit langfristigen Änderungen des Sedimenttyps zu rechnen, so daß hier von deutlich veränderten Milieubedingungen für die Zoobenthoslebensgemeinschaften auszugehen ist. Diese Flächen mit einer Größe von 34 ha werden daher zusätzlich als nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Zusätzlich werden durch das auf Pagensand geplante Spülfeld auch 2 ha Wattflächen (mit und ohne Röhricht) in Anspruch genommen, die als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft werden. Als Alternative zu diesem Spülfeld ist eine Aufspülung von 249 ha Größe auf der Brammer Bank vorgesehen, die als besonders schwerwiegende Beeinträchtigung angesehen wird und als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft wird. Aus der Verbringung des Baggergutes resultieren folgende erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften:

Flächen von 504 ha, die von erstmaliger oder deutlich erhöhter Baggergutverbringung betroffen sind, werden als erheblich beeinträchtigt eingestuft.

Flächen von 34 ha, für die zusätzlich mit langfristigen Änderungen des Sedimenttyps zu rechnen ist, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft.

Flächen von 2 ha, die durch das geplante Spülfeld Pagensand im aquatischen Bereich in Anspruch genommen werden, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Durch die als Alternative dazu vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank würde eine Fläche von 249 ha erheblich und nachhaltig beeinträchtigt werden. Als Auswirkung der veränderten Gewässermorphologie kommt es zu einer Erhöhung des Tidehochwassers. Die Folgen für die Uferbiotope werden mit einem Abschätzverfahren ermittelt (vgl. Kapitel 9.4.2). Für die aquatischen Lebensgemeinschaften ist insbesondere der zu erwartende Verlust von Flußwattröhricht von Bedeutung. Hieraus resultiert folgende Beeinträchtigung für die aquatischen Lebensgemeinschaften:

27 ha Flußwattröhricht werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Damit werden insgesamt 2455 ha als erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die so eingestuften Flächen lassen sich zum überwiegenden Teil den einzelnen Untersuchungsabschnitten zuordnen. Die folgende Tabelle 9.4 - 5 faßt die erheblich (vorübergehend) beeinträchtigten sowie die erheblich und nachhaltig (langfristig) beeinträchtigten Flächen für die einzelnen Untersuchungsabschnitte zusammen. Diese Flächen werden außerdem in Karte 9.4 - 2 dargestellt. Tab. 9.4 - 5: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften
 

Untersuchungsabschnitt Beeinträchtigungen erheblich aber nicht nachhaltig (vorübergehend wirksam) [ha] Beeinträchtigungen erheblich und nachhaltig (langfristig wirksam) [ha]
I - - 27
II 197 129
III 329 183
IV 355 141
V 394 -
VI 191 17
VII 492 -
Gesamtes Untersuchungsgebiet 1958 497
  2455

Die als Alternative zur geplanten landseitigen Aufspülung Pagensand vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank hat ebenfalls erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften zur Folge. Bei Realisierung wären hier zusätzlich weitere 249 ha erheblich und nachhaltig beeinträchtigte Fläche bei der Bemessung von Ausgleich und Ersatz zu berücksichtigen. Es würden jedoch die durch das geplante Spülfeld Pagensand beeinträchtigten 2 ha entfallen, so daß zusätzlich 247 ha erheblich und nachhaltig beeinträchtigte Flächen zu berücksichtigen wären. Keine der prognostizierten Beeinträchtigungen führt für eine der Lebensgemeinschaften zur Verschiebung einer Wertstufe eines ganzen Untersuchungsabschnittes gegenüber dem Ist-Zustand. Es kommt jedoch zu lokalen Beeinträchtigungen innerhalb der Untersuchungsabschnitte, die bezogen auf die jeweilige Eingriffsfläche zu Abwertungen für eine oder mehrere Lebensgemeinschaften führen, die jedoch bezogen auf die gesamte Fläche des jeweiligen Untersuchungsabschnittes nur relativ geringe Abwertungen verursachen. In erster Linie ist die Lebensgemeinschaft des Zoobenthos von erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen betroffen, da die Baumaßnahmen direkt auf den Lebensraum dieser Lebensgemeinschaft einwirken. Die Inanspruchnahme von Wattflächen durch das geplante Spülfeld Pagensand sowie die als Alternative dazu vorgesehene Aufspülung Brammer Bank führen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen aller aquatischen Lebensgemeinschaften, da in beiden Fällen aquatischer Lebensraum verloren geht. Der prognostizierte Verlust von Flußwattröhricht führt zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Phytobenthos. Die prognostizierten Beeinträchtigungen werden als vollständiger Wertverlust für die betroffenen Flächen und die jeweils betroffene Lebensgemeinschaft eingestuft. Der vollständige Wertverlust bezieht sich für die erheblichen aber nicht nachhaltigen Beeinträchtigungen auf die Bauphase und die anschließende Wiederbesiedlungsphase (ein bis max. drei Jahre). Für die erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen entsteht ein andauernder vollständiger Wertverlust für die jeweils betroffenen Lebensgemeinschaften. Die folgende Abbildung veranschaulicht die Bewertung des Prognosezustandes ohne die prognostizierten Verluste an Flußwattröhricht und ohne die als Alternative vorgesehene Aufspülung Brammer Bank. Insgesamt werden also 1.958 ha Fläche (ohne die Alternative Brammer Bank) als erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft, da es im Anschluß an die Baumaßnahme innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu einer Wiederbesiedlung der Flächen kommt. Hinsichtlich des anzusetzenden Kompensationsbedarfes kann für diese Flächen keine Kompensation im Verhältnis 1:1 angesetzt werden, da die Wiederbesiedlung der Flächen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes erfolgt. Da die aquatischen Lebensgemeinschaften jedoch zumindest während der Baumaßnahme und der anschließenden Wiederbesiedlungsphase gravierenden Beeinträchtigungen ausgesetzt sind, sollte zur Bemessung des Kompensationsbedarfes ein angemessener Flächenanteil (z.B. 20%) veranschlagt werden. Für die Flächen, die hingegen als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft werden, ist eine vollständige Kompensation erforderlich. Dies betrifft Flächen mit einer Größe von 497 ha bzw. im Falle der Realisierung der Aufspülung Brammer Bank Flächen von 744 ha. Darüber hinaus bestehen eine Reihe von Beeinträchtigungsrisiken, die einzeln betrachtet nicht als erhebliche Beeinträchtigungen eingestuft werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß verschiedene Faktoren in der Summe ihrer Wirkungen lokal zu erheblichen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften führen. Verschiedene Teilbereiche des Untersuchungsgebietes, wie z.B. das Mühlenberger Loch und der limnische Bereich der Tideelbe, sind von einer Vielzahl von Risiken betroffen, die sich z.B. über die Nahrungskette oder den biogenen Sauerstoffeintrag auf alle aquatischen Lebensgemeinschaften auswirken können. Abb. 9.4 - 4: Bewertung des Prognosezustandes für die aquatischen Lebensgemeinschaften (vgl. Karte 9.4 - 2)

9.4.2 Terrestrische Lebensgemeinschaften Die folgenden Ausführungen basieren auf dem von KURZ und Mitarbeitern erstellten Fachgutachten "terrestrische Lebensgemeinschaften" (vgl. MATERIALBAND VI). Die Tiere und Pflanzen im terrestrischen Teil des Untersuchungsgebietes werden bei Verwirklichung des Vorhabens insbesondere durch:

Auswirkungen der Baggergutverbringung (Spülfeld Pagensand),

Auswirkungen der Änderungen der Tidewasserstände und

Auswirkungen der Änderungen des Salzgehaltes betroffen. Im weiteren werden für die einzelnen Auswirkungskomplexe, soweit vorhanden, jeweils die "erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen" im Sinne des § 8 BNatSchG und anschließend "sonstige Auswirkungen" aufgeführt. Bei letzteren handelt es sich um Auswirkungen des geplanten Vorhabens, die entweder unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen, aber im Zusammenwirken mit anderen Auswirkungen möglicherweise zu deutlichen Beeinträchtigungen führen können, oder um solche, die aufgrund komplexer Wirkungszusammenhänge bzw. bestehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert werden können. Daran anschließend werden im Fazit noch einmal die wesentlichen Ergebnisse zusammengefaßt.

9.4.2.1 Auswirkungen der Ausbaubaggerungen Die im Rahmen des geplanten Vorhabens durchzuführenden Ausbaubaggerungen finden im aquatischen Teil des Untersuchungsgebietes statt und haben daher vornehmlich Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 9.4.1). Bei den geplanten Ausbaubaggerungen entsteht Lärm, und empfindliche Tiere können möglicherweise durch die Bagger aufgescheucht werden. Beide Risiken werden von den Gutachtern der behandelten Tiergruppen als unerheblich angesehen. Die wichtigen Brutgebiete der Vögel liegen alle weit entfernt von der Fahrrinne. Eine engere Annäherung an Brut- und Rastgebiete der Vögel erscheint aufgrund des Tiefganges der Schiffe nicht möglich. Auch für die Seehunde werden die Störungen durch die Ausbaubaggerungen als nicht erheblich eingeschätzt, da sich ihre Liegeplätze in genügendem Abstand von der Fahrrinne befinden. Es sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, daß sich der bedeutendste Rastplatz der Eiderenten innerhalb des Untersuchungsgebietes direkt südlich des Leitdammes von Cuxhaven befindet. Auch für diesen sensiblen Rastplatz werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens jedoch, aufgrund der Entfernung zur Fahrrinne, als nicht erheblich eingestuft. Die beim Baggern entstehenden Trübungen wirken sich auf optisch jagende Fischfresser unter den Vögeln aus, die jedoch aufgrund ihrer hohen Mobilität den kurzfristigen und kleinräumigen Belastungen ausweichen können.

9.4.2.2 Auswirkungen der Baggergutverbringung Das bei den geplanten Baggerungen anfallende Baggergut wird größtenteils in der Unter- und Außenelbe umgelagert, so daß Auswirkungen vornehmlich die aquatischen Lebensgemeinschaften betreffen (vgl. Kap. 9.4.1). Im terrestrischen Teil des Untersuchungsgebietes ist jedoch ein Spülfeld auf der Insel Pagensand geplant, dessen Auswirkungen auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften im weiteren dargestellt werden. Die als Alternative dazu vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank hat wiederum vornehmlich Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen Das geplante Spülfeld Pagensand nimmt, einschließlich der Böschungen eine Fläche von 39 ha ein. Es teilt sich in zwei Teilbereiche auf (vgl. Kap. 3). Zwischen den beiden Spülfeldteilen soll ein etwa 10 ha großes Teilstück nicht in Anspruch genommen werden. Hier ist jedoch eine Neutrassierung des Grabensystems geplant. Durch das geplante Spülfeld Pagensand in Untersuchungsabschnitt IV werden neben einigen Gewässern, einem Sumpfigen Weiden-Auwald und einem Tide-Weiden-Auwald überwiegend ausgedehnte seggenreiche Naßgrünland-Flächen in Anspruch genommen, die unter den besonderen Schutz des § 15 LNatSchG und § 20c BNatSchG fallen (vgl. Karte 9.4 - 3 und Tab. 9.4 - 6). Als Grundlage der Flächenermittlung diente die detaillierte Biotoptypenkartierung (vgl. MATERIALBAND VI) und die Karte 7.4 - 2 (Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen). Tab. 9.4 - 6: Inanspruchnahme von Biotoptypen durch das geplante Spüfeld Pagensand
 

Biotoptyp Biotopwert Besonders geschütztes Biotop nach  § 15a  LNatSchG Betroffene Flächen  [ha]
WWSSumpfiger Weiden-Auwald 2 ja 2,7
WWTTide-Weiden-Auwald 1 ja
WXHLaubforst aus einheimischen Arten 3 nein 0,3
HBphEinzelbäume, Baumreihen (Kulturpappel)  4 nein L
HbweEinzelbäume, Baumreihen (Weide) 3 nein L
FWRFlußwatt-Röhricht 1 ja 0,3
NRGRohrglanzgras-Landröhricht 4 ja 0,8
KSNNaturnaher Strand 2 nein 2
FWOFlußwatt ohne Vegetation höherer Pflanzen 2 ja 1,8
KPSSüßwasser-Marschpriel 1 nein L
FGMArtenreicher Marschgraben auf Auenlehm 3 nein 0,1
SEANaturnahes nährstoffreiches Abbaugewässer 3 nein 1,2
SEZSonstiges naturnahes nährstoffr. Kleingewässer 2 nein
RSZMagerrasen/Spülfeld 2 ja 4
GNRNährstoffreiche Naßwiese 2 ja 19,2
GFFFlutrasen 3 (nach NNatG) 1,1
URTRuderalflur trockenwarmer Standorte 3 ja 3,8
UHFHalbrud. Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 4 ja
UHMHalbrud. Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 4 ja
-Verkehrsflächen - nein 1,7
KXUferschutzbauwerk, Stein-/Schlackeschüttung  4 nein L

Erläuterungen:

Die Flächengrößen betroffener Biotopflächen wurden auf der Grundlage der "Zusammenfassenden Darstellung der Biotoptypen" ermittelt. L = Linienförmige Strukturen und Einzelbäume wurden bei der Flächenermittlung nicht berücksichtigt.

Die von dem geplanten Spülfeld Pagensand in Anspruch genommene Fläche von 39 ha wird aufgrund dieses Verlustes von Biotopflächen als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Mit diesen Flächeninanspruchnahmen ist auch der Verlust zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten (z.B. Ufer-Segge, Wasserhahnenfuß, Großer Klappertopf in den nährstoffreichen Naßwiesen) verbunden (vgl. Tab. 9.4 - 7). Dieser Verlust gefährdeter Pflanzenarten wird ebenfalls als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Tab. 9.4 - 7: Durch das geplante Spülfeld Pagensand betroffene gefährdete Pflanzenarten
 

Betroffene gefährdete Pflanzenarten auf Pagensand Gefährdungsgrad nach Rote Liste
NS SH HH BRD
Bromus tectorum (Dach-Trespe) e - 3 - -
Caltha palustris (Sumpfdotterblume) e 3 - (2) -
Carex riparia (Ufer-Segge) h - - 3 -
Cochlearia anglica (Englisches Löffelkraut) e - 3 0 -
Deschampsia wibeliana (Wibel-Schmiele) h 4 4 3 -
Eleocharis uniglumis (Einspelzige Sumpfsimse) h 3B - 1 -
Equisetum fluviatile (Teich-Schachtelhalm) e - - 4 -
Filago minima (Zwerg-Filzkraut) e 3F, 2H 3 - -
Galium uliginosum (Moor-Labkraut) e (3) 3 3 -
Genista pilosa (Behaarter Ginster) e 3F, 2H 2 2 -
Juncus inflexus (Blaugrüne Binse) e - - 3 -
Oenanthe fistulosa (Röhrige Pferdesaat) e 3F, 2H 3 2 3
Papaver argemone (Sand-Mohn) e (3H) - 2 -
Ranunculus aquatilis (Wasserhahnenfuß) h -/(2) - 0-2 -
Rhinanthus serotinus (Großer Klappertopf) e 3 3 ? -
Schoenoplectus tabernaemontani (Salz-Teichsimse) e - - 3 -
Senecio aquaticus (Wasser-Greiskraut) e 3 3 3 -
Vulpia bromoides (Trespen-Federschwingel) e 1F, 0H 2 - -

Erläuterung: Erhoben auf Grundlage der Biotoptypenkartierung (vgl. MATERIALBAND VI)

e = auf den betroffenen Flächen nur vereinzelt vorkommend (1-10 Exemplare) h = auf den betroffenen Flächen häufiger vorkommend (> 10 Exemplare)

Rote Listen:

NS = GARVE 1993 SH = MIERWALD 1990 HH = MANG 1989 BRD = BLAB et al. 1984

Gefährdung:

0 = ausgestorben oder verschollen,  1 = vom Aussterben bedroht,  2 = stark gefährdet,  3 = gefährdet,  4 = potentiell gefährdet,  F = nur im Flachland gefährdet,  H = nur im Hügelland gefährdet,  B = Gefährdungskategorie im Binnenland,  ( ) bzw. ? = noch unklarer Rote-Liste-Status

Durch das geplante Spülfeld Pagensand werden Neststandorte von zum Teil stark gefährdeten (z.B. Schilfrohrsänger, Löffelente) und vom Aussterben bedrohten (z.B. Wachtelkönig) Brutvögeln beseitigt (vgl. Tab. 9.4 - 8). Der Wachtelkönig (Crex crex) wird als besonders zu schützende Art in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Der Verlust von drei Neststandorten dieser vom Aussterben bedrohten Art muß als besonders schwerwiegende Beeinträchtigung angesehen werden. Es ist davon auszugehen, daß während der Errichtung des Spülfeldes durch die Baumaßnahmen (z.B. auch Neutrassierung des Grabensystems) auch die Brutvögel auf der ca. 10 ha großen Fläche zwischen den beiden Spülfeldteilen verscheucht werden. Langfristig erscheint es aufgrund der sehr viel geringeren Flächengröße und fehlenden Fernsicht extrem unwahrscheinlich, daß die Brutplätze dieser Zwischenfläche ihre Funktion behalten können (vgl. Tab. 9.4 - 8). Dieser Verlust von Brutplätzen gefährdeter Vogelarten ist als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung einzustufen. Tab. 9.4 - 8: Verlust von Neststandorten gefährdeter Brutvögel durch das geplante Spülfeld Pagensand
 

Betroffene Art Anzahl der Neststandorte Gefährdungsgrad nach Rote Liste
Spülfeld Zwischen fläche NS SH HH BRD EG
Austernfischer 1 - - - 4 -  
Bekassine 3 - 2 3 2 3  
Braunkehlchen 1 1 2 3 3 3 *
Flußregenpfeifer 1 - - 4 3 3  
Kiebitz 1 - 3 3 2 3  
Löffelente 1 1 2 2 3 3  
Rotschenkel 1 1 2 3 2 3  
Rohrschwirl - 1 2 - 4 3  
Schilfrohrsänger 1 - 1 3 1 2  
Schafstelze 2 1 3 3 3 3  
Wachtelkönig 3 - 1 2 1 1 *
Wiesenpieper 1 - - 3 3 3  

Erläuterung:

Rote Listen: NS = Niedersachsen und Bremen, Stand 1995 (HECKENROTH 1995) SH = Schleswig-Holstein, Stand 1991 (KNIEF et al.: 1990, erg. 1992) HH = Hamburg, Stand 1994 (GARTHE & MITSCHKE 1992, erg. 1994) BRD = Deutschland, Stand 1991 (DDA & DS/ IRV 1991) EG = EG-Vogelschutzrichtlinie (1979, 1991) * = Anhang 1-Art der EG-Vogelschutzrichtlinie 

Gefährdung:

0 = ausgestorben oder verschollen  1 = vom Aussterben bedroht  2 = stark gefährdet  3 = gefährdet  4 = potentiell gefährdet

Durch den Verlust von Röhrichten, Auwäldern und Auengebüschen geht zusätzlich Lebensraum für Nacht- und Kleinschmetterlinge sowie uferbewohnende Käfer verloren. Diese Verluste von Lebensraum für verschiedene Tierarten sind ebenfalls als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen einzustufen. Aufspülung Brammer Bank Dieser, als Alternative zum geplanten Spülfeld Pagensand vorgesehene, Maßnahmenteil hat, da er in den aquatischen Teil des Untersuchungsgebietes eingreift, keine direkten Auswirkungen auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften. Die prognostizierten erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 9.4.1) wirken sich jedoch über Änderungen des Nahrungsangebotes indirekt auf solche Tierarten aus, die im Bereich der Brammer Bank ihre Nahrung suchen. Fische und Benthosorganismen stellen die wesentliche Nahrungsgrundlage vieler Brut- und Rastvogelarten (Watvögel, Gründel- und Tauchenten) dar, so daß auch von einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Arten auszugehen ist. Für die Seehunde stellt insbesondere die Vernichtung der Laichgründe wichtiger Nahrungsfische ein Risiko dar. Sonstige Auswirkungen Durch die Neutrassierung des Grabensystems zwischen den beiden geplanten Spülfeldteilen auf Pagensand werden weitere Biotopflächen (insbesondere Naßwiese) verloren gehen. Darüber hinaus sind auch hierdurch gefährdete Pflanzenarten wie z.B. Großer Klappertopf und Wibel-Schmiele betroffen. Der Umfang der Beeinträchtigungen ist auf der Grundlage der vorliegenden Baubeschreibung nicht zu quantifizieren. Empfindliche Tiere können möglicherweise durch die Baggergutverbringung aufgescheucht werden. Das Risiko wird von den Gutachtern der behandelten Tiergruppen jedoch als unerheblich angesehen. Die wichtigen Brutgebiete der Vögel liegen alle weit entfernt von den Verbringungsstellen. Eine zu enge Annäherung an Brut- und Rastgebiete der Vögel erscheint nicht wahrscheinlich. Störungen der Seehunde durch Verbringungsaktivitäten werden nicht befürchtet, da sich die Baggergutverbringungsstellen bis auf eine außerhalb der Störungszonen der Seehundliegeplätze befinden. Lediglich die Klappstelle km 741 befindet sich derartig nahe an einem Liegeplatz, daß eine Beunruhigung oder gar Vertreibung möglich wäre. Es handelt sich jedoch um einen eher unbedeutenden Gelegenheitsliegeplatz, so daß dies als unerheblich eingestuft wird. Die bei der Verbringung entstehenden Trübungen wirken sich auf optisch jagende Fischfresser unter den Vögeln aus, die jedoch aufgrund ihrer hohen Mobilität den kurzfristigen und kleinräumigen Belastungen ausweichen können.

9.4.2.3 Auswirkungen der Änderung der Tidewasserstände Die zu erwartenden Veränderungen der Tidewasserstände wurden für verschiedene Szenarien modelliert und die Ergebnisse in einer zusammenfassenden Abbildung (vgl. Kap. 5 und 9.1.1, Abb. 9.1 - 1 sowie MATERIALBAND I) dargestellt. Durch die Überlagerung der verschiedenen Szenarienergebnisse entsteht je ein - als schraffiertes Band dargestellter - Bereich, der die ausbaubedingten Veränderungen beschreibt, die regelmäßig (astronomische Einflüsse) und häufig (häufige Wetterlage) eintreten werden und somit für das Ökosystem maßgeblich sind. Im weiteren werden hier die Maximalwerte dieser Bereiche zugrundegelegt, so daß diese Ausgangsgröße auf "der sicheren Seite" liegt. Die prognostizierten ausbaubedingten Änderungen der Tidewasserstände betragen für die Erhöhung des Thw maximal 3 bis 4 cm (zwischen Fahrrinnen-km 597 - 663) und für die Absenkung des Tnw maximal 6 bis 7 cm (zwischen Fahrrinnen-km 611 - 640). Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen Die prognostizierten Thw-Erhöhungen haben insbesondere Auswirkungen auf die Vegetation im Uferbereich, da hier Überflutungsdauer und Überflutungshöhe als ökologische Standortfaktoren die Anordnung von Pflanzengesellschaften maßgeblich steuern. Da sich viele Biotope der Ufer relativ zu der fiktiven MThw-Linie anordnen, werden sich diese Biotope mit den zugehörigen Tieren und Pflanzen entsprechend verlagern. Die prognostizierten Änderungen der Flut- und Ebbedauern ergeben Auswirkungen auf die Verteilung der terrestrischen Biotoptypen, die denen der Thw-Erhöhungen gleichgerichtet sind. Ob die Anordnung der Ufervegetation in relativer Höhe zur MThw-Linie durch die Überflutungsdauer oder die Überflutungshöhe gesteuert wird, ist nicht bekannt, da sich diese Faktoren an einem Standort nicht trennen lassen. Einheitliche Biotoptypen besiedeln im Uferbereich des Untersuchungsgebietes nur sehr schmale Höhenzonen, so daß selbst kleinste Änderungen der Überflutungsdynamik spürbare Veränderungen der räumlichen Ausdehnung und Lage von Pflanzengesellschaften nach sich ziehen. Als pragmatische Lösung zur Beurteilung dieser Auswirkungen werden im weiteren die prognostizierten Änderungen des Thw herangezogen, da dieses Vorgehen so weit möglich alle relevanten Biotopverluste auch durch andere Ursachen mit einbezieht. Empfindlich gegenüber Veränderungen des Tidehochwassers sind insbesondere

Salzwiesen,

Röhrichte und Uferstaudenfluren sowie

Weidenauwald und Weidenauengebüsch. Erheblichkeitsschwellen gegenüber Tidewasserstandsänderungen, die in der Literatur bisher kaum konkretisiert werden, sind im Rahmen der vorliegenden Untersuchung folgendermaßen festgelegt worden:

Generell wird ein Thw-Anstieg von 2 cm als erheblich betrachtet. Dieses gilt für Salzwiesen, Brack- und Süßwasserröhrichte sowie Uferstaudenfluren.

Abweichend davon wird für Auwälder und Auengebüsche bereits ein Thw-Anstieg von 1 cm als erheblich angesetzt, da diese Biotopstrukturen sich hinsichtlich der Krautschicht in sehr schmale einheitlich zu beschreibende Pflanzengesellschaften gliedern. Salzwiesen sind von maßnahmenbedingten Auswirkungen nicht erheblich betroffen, da die prognostizierten maximalen Erhöhungen des Thw im Bereich ihres Vorkommens deutlich unter 1 cm liegen. Tab. 9.4 - 9 zeigt die von den maßnahmebedingten Tidewasserstandsänderungen betroffenen Biotoptypen und ihre Wertigkeiten. Tab. 9.4 - 9: Bei Verwirklichung des Vorhabens durch Anstieg des Thw betroffene Biotope
 

 
Obertyp Biotoptyp Biotopwert
Auwald Sumpfiger Weiden-Auwald WWS 2
Tide-Weiden-Auwald WWT 2
Auengebüsch Typisches Weiden-Auengebüsch BAT 2
Sumpfiges Weiden-Auengebüsch BAS 2
Röhricht/Uferstaudenflur Flußwatt-Röhricht FWR 1
Schilf-Landröhricht NRS 3
Rohrglanzgras-Landröhricht NRG 4
Wasserschwaden-Landröhricht NRW 4
Rohrkolben-Landröhricht NRR 3
Uferstaudenflur NUT 2
Erläuterung: Gesondert bewertete Einzelbiotope werden hier nicht mitaufgeführt.

Die betroffenen Biotoptypen wurden auf Grundlage der "Zusammenfassenden Darstellung der Biotoptypen" erhoben 5). Einige Flächen, die keinen Kontakt zur Uferlinie aufweisen (z.B. Spülfeldbereich bei Glückstadt), wurden hierbei nicht berücksichtigt, da ein Einfluß der Thw-Erhöhung auszuschließen ist. Brackwasserwattröhrichte wurden ebenfalls nicht miteinbezogen, da ihr Flächenverlust durch Flächengewinne beim Vordringen der Brackwasserzone zumindest ausgeglichen wird. Die in die Flächenermittlung einbezogenen Biotoptypen werden in der Karte 9.4 - 3 dargestellt (vgl. Tab. 9.4 - 10). Nachdem so die betroffenen Biotopobertypen ermittelt wurden, bleibt die Frage, für welchen Anteil dieser Flächen ein Biotopflächenverlust und damit eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung zu prognostizieren ist. Hierzu wären flächendeckende Angaben zur Ufertopographie erforderlich, die in der erforderlichen Genauigkeit nicht zur Verfügung stehen. Um jedoch eine Abschätzung der zu erwartenden Biotopflächenverluste vornehmen zu können, wird im weiteren davon ausgegegangen, daß die zu betrachtenden Biotopstrukturen in der Regel einen Ufersaum besiedeln, der bei flacher Uferneigung relativ breit und bei steiler Uferneigung relativ schmal ausgebildet ist. Diese Annahme wird auch von IMMEYER (1996) gestützt, die ausführt, daß die Ausdehnung der Röhrichte vor allem auch von der Steigung der Ufer abhängt. In der Regel wirken sich daher Änderungen des Thw bei flachen Neigungen absolut betrachtet auf größere Flächen aus als bei steiler geneigten Ufern. Die prozentualen Biotopflächenverluste bleiben aber unabhängig von der Uferneigung gleich, so daß es sinnvoll erscheint, generell Verlustanteile der betroffenen Biotope als Prozentangaben anzusetzen. Ausgehend von, aus der Literatur abgeleiteten, durchschnittlichen Höhenamplituden der betroffenen Biotoptypen wurden je nach Stärke der prognostzierten Änderung des Thw folgende Flächenverlustanteile zugrundegelegt:

prognostizierte maximale Thw-Erhöhungen < 1 cm: keine Biotopflächenverluste, da unterhalb des festgesetzten Schwellenwertes

prognostizierte maximale Thw-Erhöhungen von 1 bis 2 cm: Biotopflächenverluste von 2%, jedoch nur für Auwald und Auengebüsch, da nur der für diese Biotope geltende Schwellenwert überschritten wurde

prognostizierte maximale Thw-Erhöhungen von 2 bis 3 cm: Biotopflächenverluste von 3,5% für alle betroffenen Biotoptypen

prognostizierte maximale Thw-Erhöhungen von 3 bis 4 cm: Biotopflächenverluste von 5% für alle betroffenen Biotoptypen In der Karte 9.4 - 3 werden die Teilbereiche des Untersuchungsgebietes dargestellt, für die eine maximale Thw-Erhöhung von < 1 cm, 1 bis 2 cm, 2 bis 3 cm und >3 cm (3 bis 4 cm) prognostiziert wird. In Tabelle 9.4 - 10 werden die Flächengrößen der betroffenen Biotopobertypen für diese Bereiche unterschiedlich starker Thw-Erhöhung aufgeführt. Tab. 9.4 - 10: Flächengröße der durch den Thw-Anstieg betroffenen Biotopobertypen
 

Biotopobertypen Biotoptypen-Kürzel Änderungsbereich des Thw (km N)
1-2 cm (688-678) 2-3 cm (678-663) 3 cm (663-585)
Flächengröße betroffener Biotope [ha]
WeidenauwaldWWS, WWT0,2915,19113,22
WeidenauengebüschBAT, BAS7,0593,2359,34
Röhricht/UferstaudenflurFWR-190,39412,99
 NRS, NRG, NRW, NRR-95,57592,49
 NUT-12,6266,41
Summen [ha] 7,34406,971544,45

In der folgenden Tabelle 9.4 - 11 wird das Ergebnis der Abschätzung dargestellt. Es handelt sich bei diesem Verfahren mangels genauerer Möglichkeiten um eine grobe Näherung, die aber angesichts fehlender Ufertopographie den besten Kompromiß aus Praktikabilität und Genauigkeit darstellt. Tab. 9.4 - 11: Abschätzung der Biotopflächenverluste durch Thw-Anstieg
 

Prognostizierter Anstieg des Thw [cm] Zugrundegelegter "Verlustanteil" Gesamtfläche betroffener Biotope [ha] Biotopflächenverlust [ha]
1-2 2% 7,34 (nur Auengehölze) 0,2
2-3 3,5% 406,97 14,2
> 3 (3-4) 5% 1.544,45 77,2
Gesamtflächenverlust: 91,6

Es werden somit durch die prognostizierte Erhöhung des Thw insgesamt 92 ha als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft6). Die folgende Tabelle 9.4 - 12 stellt die Flächenverluste für die einzelnen Biotoptypen bzw. Biotopobertypen dar. Der Flächenverlust trifft überwiegend Biotoptypen, die einen hohen oder sogar sehr hohen Wert aufweisen. Tab. 9.4 - 12: Flächenverlust einzelner Biotop(ober)typen
 

Biotopobertypen Biotoptypen-Kürzel Biotopwert Flächenverlust [ha]
AuwaldWWS, WWT 2 6,2
AuengebüschBAT, BAS 2 21,4
Röhricht/UferstaudenflurFWR 1 27,3
NRS, NRG, NRW, NRR 3-4 33
NUT 2 3,7
Gesamtflächenverlust:  91,6

Die prognostizierten Biotopflächenverluste stellen gleichzeitig auch einen Lebensraumverlust für Brutvögel dar. Insbesondere für röhrichtbrütende Arten entsteht eine erhebliche Beeinträchtigung. Die prognostizierten Verluste an Auwäldern, Auengebüschen und Röhrichten entziehen darüber hinaus Nacht- und Kleinschmetterlingen sowie uferbewohnenden Käfern Lebensräume. Den uferbewohnenden Käfern geht durch Biotopverlust im selben Maße Lebensraum verloren wie den Pflanzen. Für Käfer der tidebeeinflußten Auenlehmböden, die Bereiche mit weggespülter organischer Auflage bevorzugen, ist bei Anstieg der Überflutungen ein geringfügiger Vorteil gegeben. Die Nachtschmetterlinge als wenig bewegliche Pflanzenfresser sind unmittelbar von Quantität und Qualität der Röhrichte und Auengehölze abhängig. Beeinträchtigungen der Ufervegetation sind daher gleichzeitig Beeinträchtigungen des Lebensraumes der Nachtschmetterlinge. Sonstige Auswirkungen Die Veränderung der Tidewasserstände beeinträchtigt vor allem Brutvögel, die auf Teillebensräume im unmittelbaren Uferbereich angewiesen sind. Durch höher auflaufende Springtiden werden insbesondere die nahe der MThw-Linie liegenden Brutplätze von Wachtelkönig, Säbelschnäbler und Kampfläufer gefährdet. Oberhalb von Glückstadt werden die Siedlungsmöglichkeiten von Rohrsängern beeinträchtigt, die bei zunehmendem Tidenhub ihre Nester höher aufhängen müssen und damit die Halme stärker belasten. Die Nestanlagen werden dadurch instabiler und knicken leichter ab. Insbesondere für den vom Aussterben bedrohten Drosselrohrsänger ist dieses Phänomen als Rückgangsursache bzw. siedlungsbegrenzender Faktor bekannt. Gefährdet sind insbesondere die Brutvorkommen dieser Art im Bereich der Haseldorfer Binnenelbe. Eine Gefährdung der Stromtalmoose aufgrund der geringen Thw-Erhöhung wird ausgeschlossen, da die Moose an allen kartierten Stellen langsam nach oben wandern können

9.4.2.4 Auswirkungen der Änderungen des Salzgehaltes Angesichts der hohen natürlichen Salzgehalte und ihrer Schwankungsbreite in der Brackwasserzone sind die prognostizierten Zunahmen der Salzgehalte von maximal 0,1‰ vermutlich unerheblich. Da jedoch Weiden-Auengebüsche (Wertstufe 1-2) sowie alte Weiden und Kopfweiden (Wertstufe 3) sich im Bereich St. Margarethen bis Glücksstadt und auf dem Außendeichsland des Wischhafener Sandes unmittelbar an der Grenze ihres Überlebens befinden, können hier erhebliche Beeinträchtigungen dieser Biotoptypen durch vorhabensbedingte Verschiebungen der Brackwasserzone nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind Umwandlungen von Flußwattröhricht zugunsten von Brackwasserröhricht zu erwarten. Auf die Moosflora könnte sich verstärkter Salzeinfluß ebenfalls negativ auswirken, da die meisten Moosarten gegenüber Salz empfindlich reagieren. Erhebliche Auswirkungen werden vor dem Hintergrund der geringen prognostzierten Änderungen jedoch nicht erwartet.

9.4.2.5 Auswirkungen der Änderungen des Schwebstoffgehaltes In einigen Bereichen des Untersuchungsgebiets werden lokal langfristige Änderungen der Schwebstoffkonzentrationen in der 2 m-Deckschicht und auch der Bodenbelegungen prognostiziert (vgl. Kap. 9.1.2). Für die Moosflora erscheint eine erhebliche Beeinträchtigung durch zunehmende Schwebstoffgehalte nicht auszuschließen, da in der Nähe der Probenstellen Grünendeich/Lühe, Hahnöfersand und Mühlenberger Loch Erhöhungen der Schwebstoffkonzentration prognostiziert werden. Schwebstoffzunahmen behindern die optisch jagenden fischverzehrenden Vogelarten (z.B. Kormoran, Zwerg- und Gänsesäger). Eine Quantifizierung der Beeinträchtigungen ist nicht möglich.

9.4.2.6 Auswirkungen der Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten Die Strömungsgeschwindigkeiten werden sich durch das geplante Vorhaben in geringem Umfang verändern, dabei wird es in der Fahrrinne zu Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeiten und unmittelbar seitlich der Fahrrinne zu leichten Geschwindigkeitsabnahmen kommen (vgl. Kap. 5 und 9.1.1). Ein erheblicher Einfluß auf die Liegeplatzsituation der Seehunde ist nicht zu erwarten. Seit 1982 wurden im Bereich der Elbe wiederholt Massensterben von Vögeln durch Botulismus festgestellt. Nach WESTPHAL (1991) könnte ein wichtiger Faktor für die Entstehung von Botulismus-Epidemien eine mangelhafte Durchströmung von eutrophen Wattbereichen oder Altarmen sein. Die prognostizierten geringen Änderungen der Strömungsverhältnisse werden das Ausbrechen von Botulismusepidemien wahrscheinlich nicht erheblich fördern.

9.4.2.7 Auswirkungen von Änderungen der schiffserzeugten Belastungen In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Schiffsgeschwindigkeiten von mehr als 12 Knoten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten (vgl. Kap. 5 und 9.1.1). Hierbei sind auch die Prognosen über die Zunahme der Containerschiffahrt zu berücksichtigen (vgl. PLANCO 1991), die eine Zunahme der schiffserzeugten Belastungen schon aufgrund der deutlich vermehrten Schiffsbewegungen wahrscheinlich erscheinen lassen. Möglicherweise eintretende Zunahmen der schiffserzeugten Belastungen stellen für bodenbrütende Vogelarten ein erhebliches Beeinträchtigungsrisko dar. Brutvögel können mit ihren Nestern einzelnen hohen Wellenereignissen nicht ausweichen. Bereits ein unangemessen schnell fahrendes Schiff kann zur Zerstörung einer großen Anzahl von Gelegen führen. Für röhrichtbewohnende Tierarten wie Nacht- und Kleinschmetterlinge sowie röhrichtbrütende Vogelarten könnten möglicherweise eintretende Zunahmen der schiffserzeugten Belastungen eine Gefährdung durch Abknicken von Halmen bedeuten. Für die Stromtalmoose entstehen Beeinträchtigungen dann, wenn sich aufgrund zunehmender schiffserzeugter Belastungen, entgegen den augenblicklichen Annahmen, die Notwendigkeit weiterer Uferbefestigungen ergeben sollten.

9.4.2.8 Auswirkungen von Änderungen der Nahrungsbasis Die prognostizierten erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 9.4.1) wirken sich über Änderungen des Nahrungsangebotes indirekt auf solche Tierarten aus, für die sie die Nahrungsgrundlage bilden. Fische und Benthosorganismen stellen die wesentliche Nahrungsgrundlage vieler Brut- und Rastvogelarten dar. Das große Nahrungsangebot der benthischen Fauna der Wattflächen bildet die Basis für das Vorkommen rastender Watvögel und Gründelenten. Die benthische Fauna der Flachwasserbereiche bildet die Nahrungsgrundlage der Tauchenten. Da keine erheblichen Beeinträchtigungen der Zoobenthosgemeinschaft der Wattflächen und Flachwasserbereiche prognostiziert wird, sind keine Beeinträchtigungen zu befürchten. Für die Seehunde könnte es möglicherweise zu indirekten Beeinträchtigungen kommen, falls die Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften zu einer Verringerung des Nahrungsangebotes (Fische) führen sollten. Auch für fischfressende Vögel würde eine solche Veränderung eine Beeinträchtigung darstellen.

9.4.2.9 Fazit Die terrestrische Fauna und Flora im Untersuchungsgebiet wird insbesondere durch die Aufspülungsmaßnahme Pagensand, die Veränderung der Tidewasserstände und die Verschiebung der Brackwasserzone erheblich beeinträchtigt. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 131 ha als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft (vgl. Karte 9.4 - 3). Während durch das geplante Spülfeld Pagensand direkt Tiere und Pflanzen sowie deren Habitate verloren gehen, bewirken die hydromechanischen Auswirkungen nur langfristige Veränderungen von Artenspektren und Flächenanteilen innerhalb und zwischen einzelnen Biotoptypen oder Tiergruppen. Nach derzeitigem Stand des Wissens ist davon auszugehen, daß die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen durch Änderung der Tidewasserstände und Verschiebung der Brackwasserzone auch nachhaltig sind. Durch das geplante Spülfeld Pagensand gehen im Untersuchungsabschnitt III auf 39 ha Fläche überwiegend wertvolle Biotoptypen (z.B. nährstoffreiche Naßwiese, Weiden-Auwälder, naturnaher Strand), zahlreiche gefährdete Pflanzenarten (z.B. Großer Klappertopf, Röhrige Pferdesaat) und Niststandorte zum Teil stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Vögel (z.B. 3 Brutplätze des Wachtelkönigs) verloren. Darüber hinaus ist durch die geplante Neutrassierung des Grabensystems zwischen den beiden Spülfeldern mit Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen sowie weiterer kleinflächiger Inanspruchnahme von Biotopen zu rechnen. Mit dieser Maßnahme wird eine der wenigen naturraumtypischen Restflächen auf den Elbinseln in Anspruch genommen. Dieses stellt einen erheblichen, nachhaltigen und besonders schwerwiegenden Eingriff dar. Durch die Änderung der Tidewasserstände werden in den Untersuchungsabschnitten I-V in Ufernähe auf schätzungsweise 92 ha Fläche7) überwiegend wertvolle (z.B. Auengebüsche, Auwald) und sehr wertvolle Biotoptypen (z.B. Flußwatt-Röhricht) erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch den Teilverlust dieser Biotoptypen geht Nacht- und Kleinschmetterlingen sowie uferbewohnenden Käfern Lebensraum verloren. Hierdurch werden gleichzeitig potentielle Nistflächen für ufernah brütende Vögel (z.B. Wachtelkönig, Säbelschnäbler, Kampfläufer) eingeengt sowie für röhrichtbrütende Vogelarten strukturell beeinträchtigt (z.B. instabilere Nestaufhängung für Drosselrohrsänger). Durch die Verschiebung der Brackwasserzone sind Beeinträchtigungen von Weiden-Auengebüschen (sehr wertvoll und wertvoll) sowie alten Weiden und Kopfweiden (mittel wertvoll) in den Bereichen St. Margarethen und Wischhafener Sand nicht auszuschließen. Die folgende Tabelle 9.4 - ordnet, soweit möglich, die als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuften Flächen den Untersuchungsabschnitten zu. Tab. 9.4 - 13: Zusammenfassende Darstellung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der terrestrischen Lebensgemeinschaften
 

Untersuchungs abschnitt Beeinträchtigungen erheblich und nachhaltig  (langfristig wirksam) [ha]
I - 92
II -
III -
IV 39
V -
VI -
VII -
Gesamtes Untersuchungsgebiet 131

9.4.3 Schutzgebiete für Arten und Biotope Hier sollen im weiteren die Prognoseaussagen zu den aquatischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften (vgl. Kap. 9.4.1 und 9.4.2), die als erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes benannt werden, für die Schutzgebiete des Arten- und Biotopschutzes interpretiert werden. Die zahlreichen nicht quantifizierbaren Risiken werden hier nicht umfassend behandelt, sondern vielmehr nur soweit berücksichtigt, als sie konkret von Bedeutung für bestimmte Schutzgebiete sind. Die Schutzgebiete für Arten und Biotope sind kein Schutzgut im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die sie betreffenden Beeinträchtigungen werden im wesentlichen in den Prognosen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen beschrieben und bewertet (vgl. Kap. 9.4.1 und 9.4.2). Die Aufgabe dieses Kapitels besteht darin, die für die Schutzgüter prognostizierten Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete des Arten- und Biotopschutzes zu übertragen, so daß erkennbar wird, in welchem Maße diese von Beeinträchtigungen betroffen sind. Zusätzlicher Kompensationsbedarf entsteht nicht. Die geplanten Baumaßnahmen werden zum weitaus größten Teil im aquatischen Teilbereich des Untersuchungsgebietes stattfinden, so daß hier auch die Mehrzahl der Auswirkungen zu erwarten sind. An erster Stelle stehen dabei die Baumaßnahmen und deren Auswirkungen. Hierbei sind folgende Maßnahmenteile zu betrachten:

Ausbaubaggerungen und

Baggergutverbringung. Als Folgewirkung der Baumaßnahmen sind insbesondere Auswirkungen der veränderten Gewässermorphologie zu beachten, die zu Veränderungen des Tidegeschehens führen. Hierbei sind insbesondere die Änderungen der Tidewasserstände für die Schutzgebiete des Arten- und Biotopschutzes von Bedeutung. 9.4.3.1 Schutzgebiete auf Grundlage der Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder Im folgenden werden zunächst die Beeinträchtigungen für die einzelnen, auf Grundlage der nationalen Naturschutzgesetze ausgewiesenen, Schutzgebiete dargestellt. Nationalparke Für die drei Wattenmeer-Nationalparke des Untersuchungsgebietes werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert. Naturschutzgebiete Die bestehenden Naturschutzgebiete werden nicht direkt von den geplanten Maßnahmen tangiert. Beeinträchtigungen, die als erheblich oder nachhaltig eingestuft werden, bestehen jedoch durch Folgewirkungen der Baumaßnahmen. Insbesondere die prognostizierten Erhöhungen des Thw oberhalb von St. Margarethen führen zu Flächenverlusten der naturnahen Uferbiotope (vgl. Kap. 9.4.2 und MATERIALBAND VI). Als empfindlich gegenüber dieser ausbaubedingten Änderung werden Auengehölze und Röhrichte eingestuft, die in Kontakt zur Uferlinie stehen. Auf Grundlage der "Zusammenfassenden Darstellung der Biotoptypen" (Karte 7.4 - 2) werden die Flächengrößen der betroffenen Biotope in den bestehenden Naturschutzgebieten erhoben (vgl. Karte 9.4 - 3) und der jeweilige Biotopflächenverlust entsprechend dem in Kapitel 9.4.2 beschriebenen Abschätzverfahren errechnet. Schleswig-Holstein

  NSG "Neßsand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 0,1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotop-flächenverlust von ca. 26 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risken in bezug auf den Nistplatz.

NSG "Eschschallen im Seestermüher Vorland": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt an der Nordspitze des NSG zwischen 2 und 3 cm, überwiegend jedoch über 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 9 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz. Niedersachsen

NSG "Neßsand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Asselersand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal bei etwa 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1,5 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Schwarztonnensand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal bei etwa 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1,5 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Schilf- und Wasserfläche Krautsand/Ostende": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Allwördener Außendeich/Brammersand": Die prognostizierten Erhöhungen des Thw liegen hier maximal bei etwa 2 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 0,1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Darüber hinaus besteht das Risiko der Schädigung von Gehölzen durch steigenden Salzeinfluß.

NSG "Außendeich Nordkehdingen II": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Außendeich Nordkehdingen I": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Wildvogelreservat Nordkehdingen": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Vogelschutzgebiet Hullen": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Ostemündung": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Ostesee": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

NSG "Hadelner und Belumer Außendeich": Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert. Freie und Hansestadt Hamburg

NSG "Zollenspieker": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Heuckenlock": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 4 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Schweenssand": Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1,5 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

NSG "Wittenbergener Heide und Elbwiesen": Die als empfindlich gegenüber Änderungen des Thw eingestuften Biotope weisen keinen Kontakt zur Uferlinie auf, so daß hier keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert werden.

NSG "Neßsand": Die prognostzierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 1 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Geplante NSG: Niedersachsen

Ilmenau-Luhe-Niederung: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Deichvorland zwischen Laßrönne und Drage: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Schleswig-Holstein

Westliche Geesthachter Elbinsel: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Pagensand: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme von 39 ha überwiegend hochwertiger Biotope. Außerden kommt es zum Verlust der Neststandorte von teilweise hochgradig gefährdeten Vogelarten (z.B. Wachtelkönig) sowie Verluste der Standorte von gefährdeten Pflanzenarten (vgl. Kap. 9.4.2).

Rhinplatte und Elbufer südlich von Glückstadt: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Deichvorland Blomesche Wildnis: Im südlichen Teil kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

St. Margarethen: Es besteht das Risiko der Schädigung von Gehölzen durch geringfügigen Anstieg des Salzgehaltes.

Neufelder Bucht: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen prognostiziert. Freie und Hansestadt Hamburg

Altengammer Wiesen: Es kommt kleinflächig zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich.

Mühlenberger Loch: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotop-flächenverluste im Uferbereich. Außerdem werden für die aquatischen Lebensgemeinschaften mehrere Beeinträchtigungsrisiken prognostiziert. Landschaftsschutzgebiete Schleswig-Holstein

LSG "Schutz von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg": Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Inanspruchnahme von 39 ha überwiegend hochwertiger Biotope auf Pagensand. Außerdem kommt es zum Verlust der Neststandorte von teilweise hochgradig gefährdeten Vogelarten (z.B. Wachtelkönig) sowie Verluste der Standorte von gefährdeten Pflanzenarten (vgl. 9.4.2). Darüber hinaus treten erhebliche Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich auf.

LSG "Kollmarer Marsch": Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Niedersachsen

LSG "Lühesand": Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotop-flächenverluste im Uferbereich Freie und Hansestadt Hamburg

Landschaftsschutzgebiet Mühlenberger Loch: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Außerdem werden für die aquatischen Lebensgemeinschaften mehrere Beeinträchtigungsrisiken prognostiziert.

Andere Landschaftsschutzgebiete im Hamburger Teil des Untersuchungsgebietes: Es kommt teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. 9.4.3.2 Schutzgebiete auf der Grundlage internationaler Konventionen und Vereinbarungen Im folgenden werden die wesentlichen Beeinträchtigungen für die einzelnen, auf Grundlage internationaler Konventionen und Vereinbarungen ausgewiesenen, Schutzgebiete dargestellt. Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung gemäß RAMSAR-Konvention Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert. Niedersachsen

Niedersächsisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf: (vgl. gleichnamiges EG-Vogelschutzgebiet) Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburgisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Mühlenberger Loch: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotop-flächenverluste im Uferbereich. Außerdem werden für die aquatischen Lebensgemeinschaften mehrere Beeinträchtigungsrisiken prognostiziert. EG-Vogelschutzgebiete Schleswig-Holstein

Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland: Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt hier maximal zwischen 3 und 4 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 26 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz.

Eschschallen im Seestermüher Vorland: Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt an der Nordspitze des NSG zwischen 2 und 3 cm, überwiegend jedoch über 3 cm. Der daraus resultierende Biotopflächenverlust von ca. 9 ha wird als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft. Außerdem bestehen für röhrichtbrütende sowie ufernah auf dem Boden brütende Vogelarten Risiken in bezug auf den Nistplatz. Niedersachsen

Niedersächsisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf: Die geplante Baumaßnahme berührt dieses nach Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesene Gebiet unmittelbar. Das gilt auch für das flächengleiche RAMSAR-Gebiet Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf. Folgende erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften werden innerhalb der Grenzen des Schutzgebietes prognostiziert (vgl. Kap. 9.4.1): - Die Fahrrinne zwischen Pagensand und Otterndorf liegt teilweise in diesem Schutzgebiet. Innerhalb des Schutzgebietes wird die Lebensgemeinschaft des Zoobenthos auf einer Fläche von 81 ha als durch Ausbaubaggerungen erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. - Die geplante Baggergutablagerungsfläche Krautsand mit einer Fläche von 88 ha wird für das Zoobenthos als erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. - Die als Alternative zum Spülfeld Pagensand vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank mit einer Fläche von 249 ha wird für alle aquatischen Lebensgemeinschaften als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Darüber hinaus sind hier über die Nahrungskette auch erhebliche Auswirkungen auf nahrungssuchende Vögel zu befürchten. Insgesamt ist von dem hier (als Alternative) geplanten Maßnahmenteil ein Bereich betroffen, der im Gesamtsystem eine besondere ökologische Bedeutung einnimmt. Darüber hinaus kommt es aufgrund der prognostizierten Thw-Erhöhungen zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste (vgl. Naturschutzgebiete: "Asselersand", "Schwarztonnensand" und Allwöhrdener Außendeich/Brammersand"). Die folgende Abbildung 9.4 - veranschaulicht die erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften innerhalb des EG-Vogelschutzgebietes "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf".

Osterwiesen: Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Biotopflächenverluste im Uferbereich. Freie und Hansestadt Hamburg

Neuwerker und Scharhörner Watt: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert. Flora-Fauna-Habitatrichtlinie Bisher wurden im Untersuchungsgebiet keine Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie ausgewiesen. Die bestehenden EG-Vogelschutzgebiete werden jedoch automatisch in das Schutzgebietssystem Natura 2000 einbezogen, so daß sie schon jetzt als Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie zu betrachten sind (s. o.). Außerdem wird die Ausweisung zahlreicher FFH-Gebiete zur Zeit vorbereitet. Soweit die dafür vorgesehenen Gebiete bereits z.B. als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, werden die entsprechenden Beeinträchtigungen dort behandelt. Biosphärenreservate

Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Niedersächsisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert.

Hamburgisches Wattenmeer: Es werden keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme prognostiziert. 9.4.3.3 Fazit Von den prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sind auch Schutzgebiete für Arten und Biotope betroffen. Auf der zum Landschaftsschutzgebiet "Schutz von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg" gehörenden Elbinsel Pagensand (geplantes NSG) kommt es auf einer Fläche von 39 ha zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme des geplanten Spülfeldes. Hierdurch werden auch Brutplätze teilweise hochgradig gefährdeter Vogelarten beseitigt. Die als Alternative vorgesehene Aufspülung der Brammer Bank würde zu ebenfalls erheblichen Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften auf 249 ha Fläche im EG-Vogelschutzgebiet "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" führen. Beide Eingriffe werden als besonders schwerwiegend eingestuft. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für dieses EG-Vogelschutzgebiet auch durch die geplante Baggergutablagerungsfläche Krautsand und Teile der Fahrrinnenbaggerungen prognostiziert. Die prognostizierten Erhöhungen des Tidehochwassers führen zu Beeinträchtigungen von Uferbiotopen sowie der zugehörigen Lebensgemeinschaften. In Kap. 9.4.2 werden die zu erwartenden Biotopflächenverluste abgeschätzt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind insbesondere für die Schutzgebiete oberhalb Glückstadts zu erwarten, die großflächige Schilfflächen im Uferbereich aufweisen. Biotopflächenverluste von mehr als einem Hektar werden für die Naturschutzgebiete "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland", "Eschschallen im Seestermüher Vorland", "Asselersand", "Schwarztonnensand", "Heuckenlock" und "Schweenssand" prognostiziert. Abb. 9.4 - 5: Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften im EG-Vogelschutzgebiet "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf"

Fußnoten: 1.) Art A: Diese fiktive Art weist eine Reproduktionsdauer ³ 7 Monate auf. Ein entsprechendes Wiederbesiedlungsvermögen weisen z.B. folgende Taxa auf: fast alle Oligochäten oder die verbreiteten Amphipoden Bathyporeia pilosa und Gammarus zaddachi sowie Polychätentaxa u.a Capitella, Polydora oder Pygospio. Art B: Diese fiktive Art weist eine Reproduktionsdauer von 4 bis 6 Monaten auf. Ein entsprechendes Wiederbesiedlungsvermögen weisen z.B. folgende Taxa auf: der Keulenpolyp Cordylophora caspia oder die Miesmuschel Mytilus edulis oder die Amphipoden Corophium spp. und Haustorius arenarius. Art C: Diese fiktive Art weist eine Reproduktionsdauer von max. 3 Monaten auf. Ein entsprechendes Wiederbesiedlungsvermögen weisen z.B. folgende Taxa auf: die Muscheln Dreissena polymorpha, Cerastoderma edule und Mya spp. oder der Polychät Hediste diversicolor. 2.) In Untersuchungsabschnitt I finden keine Ausbaubaggerungen statt. 3.) Wattflächen unterliegen dem besonderen Schutz der Naturschutzgesetze (besonders geschützte Biotope) 4.) Wattflächen unterliegen dem besonderen Schutz der Naturschutzgesetze (besonders geschützte Biotope) 5.) Oberhalb Hamburgs wurde ein naturnahes Feldgehölz (Biotoptyp HN) mit einbezogen, da es sich nur unwesentlich von den Weidenauengebüschen unterscheidet. 6.) Die prognostizierten Flächenverluste von 27 ha Flußwattröhricht stellen sowohl für die aquatischen als auch für die terrestrischen Lebensgemeinschaften eine erhebliche Beeinträchtigung dar und werden deshalb sowohl hier als auch in Kapitel 9.4.1 aufgeführt. Für die Berechnung des Kompensationsbedarfs ist jedoch zu beachten, daß diese Flächen nur einmal berücksichtigt werden. 7.) Die prognostizierten Flächenverluste von 27 ha Flußwattröhricht stellen sowohl für die aquatischen als auch für die terrestrischen Lebensgemeinschaften eine erhebliche Beeinträchtigung dar und werden deshalb sowohl hier als auch in Kapitel 9.4.1 aufgeführt. Für die Berechnung des Kompensationsbedarfs ist jedoch zu beachten, daß diese Flächen nur einmal berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für die Flächeninanspruchnahme von 2 ha Wattfläche durch das geplante Spülfeld Pagensand.