Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7.9 Kultur- und sonstige Sachgüter

Kultur- und sonstige Sachgüter zählen nach § 2 UVPG zu den Schutzgütern, für die die Auswirkungen eines Vorhabens zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten sind. Während hinsichtlich der Definition des Begriffes "Kulturgut" in Fachkreisen weitgehend Übereinstimmung besteht, tritt bei der Bearbeitung des Schutzgutes "Sonstige Sachgüter" im Rahmen einer UVS das Problem auf, daß weder das UVPG noch die EG-Richtlinie über die UVP1.) den Begriff eindeutig definieren. Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (UVPVwV) vom 26.04.95 (UVPVwV 1995) enthält keine konkreten Hinweise zur Berücksichtigung der Sachgüter im Rahmen der UVP.

Bei der Auswertung weiterer UVP-Fachliteratur zeigt sich, daß einerseits auf die Bearbeitung der Sachgüter grundsätzlich verzichtet wird, da mögliche Auswirkungen auf die Sachgüter unter ökonomischen Gesichtspunkten bei der Nutzen-Kosten-Analyse zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang führt beispielsweise die UVPVwV unter Ziffer 0.4.3 aus, daß wirtschaftliche, gesellschaftliche oder soziale Auswirkungen des Vorhabens für die Durchführung einer UVP unerheblich sind.

Andererseits werden Sachgüter zumeist bei den Kulturgütern mit behandelt, wobei sich die Bearbeitung nur auf solche Gegenstände beschränkt, die per Definition dem Oberbegriff "Kulturgut" zugeordnet werden können. Diese Interpretation findet sich beispielsweise im Kommentar zum UVPG (ERBGUTH & SCHINK 1992), in der UVP-Leitlinie Niedersachsen vom Oktober 1993 (NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM 1993) sowie in der Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (VV-WSV) über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (BMV 1994). Die in Anlage 2 der VV-WSV zitierten, von der BfG Koblenz erarbeiteten Prüfungsmethoden und Orientierungswerte erwähnen lediglich Bau- und Bodendenkmäler als Untersuchungsgegenstände bei dem Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter". Übereinstimmend führt die BfG in dem Bewertungsverfahren zur UVU an Bundeswasserstraßen aus, daß für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nur die denkmalgeschützten Objekte betrachtet werden (BFG 1994a).

7.9.1 Beschreibung der derzeitig bekannten Kulturgüter

Für die Begriffsbestimmung der Kulturgüter kann der Begriff des Denkmalschutzes nach den Gesetzen der Länder wie folgt gefaßt werden: Kulturgüter sind Baudenkmale, Bodendenkmale, archäologische Denkmale, bewegliche Denkmale, aber auch ablesbare Spuren historischer Landnutzungsformen wie Siedlungs- und Erschließungsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzungsformen, sofern an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (vgl. DENKMALSCHUTZGESETZE DER LÄNDER SCHLESWIG-HOLSTEIN, HAMBURG UND NIEDERSACHSEN).

Im folgenden werden für das Schutzgut Kulturgüter die unter das Denkmalschutzgesetz fallenden Objekte behandelt. Der Themenbereich der historischen Kulturlandschaft wird unter dem Schutzgut Landschaft behandelt (vgl. Kap. 7.7).

Eine Einstufung der Kulturgüter in einen Bewertungsrahmen erfolgt nicht, da bereits die Erklärung zum schutzwürdigen Kulturgut eine Bewertung darstellt (BFG 1994a). Die Kulturgüter werden erfaßt, beschrieben und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Objekte dargelegt (vgl. MATERIALBAND XI und XII). Die anhand der vorliegenden Unterlagen für das Untersuchungsgebiet herausgearbeiteten Objekte sind in der Karte 7.9 - 1 dargestellt.

Die durchgeführten Untersuchungen zum Thema Kulturgüter hatten zum Ziel, eine möglichst vollständige Erfassung zu erarbeiten (vgl. MATERIALBAND XI und XII). Dafür wurden verfügbare Unterlagen ausgewertet, die von den zuständigen Landesämtern zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus wurden gezielt eigene Untersuchungen im Hamburger Bereich durchgeführt.

Zunächst werden die Kulturgüter im terrestrischen Bereich des Untersuchungsgebietes beschrieben, den Zuständigkeiten der Landesämter entsprechend in Baudenkmale und Bodendenkmale gegliedert.

Kulturgüter, die unter Wasser (aquatischer Bereich) in der Elbe liegen, sind in einem eigenen Kapitel beschrieben. Für die Erfassung wurden in den Bereichen der Baggerung und Verklappung Sonarbefahrungen durchgeführt, die im MATERIALBAND XI dokumentiert sind. An archäologisch vielversprechenden Stellen wurden darüber hinaus Betauchungen zur genaueren Beurteilung der Fundlage durchgeführt. Auf die aquatischen Kulturgüter wird speziell eingegangen, da sie besonderen, direkten Beeinflussungen unterliegen können (Baggerbereiche, Klappstellen). Die Kulturgüter im aquatischen Bereich werden getrennt nach Wracks und mesolithischen/neolithischen Fundstellen behandelt.

Es konnten insgesamt sowohl im terrestrischen als auch aquatischen Bereich 390 Kulturgüter im Untersuchungsgebiet festgestellt werden.

7.9.1.1 Kulturgüter im terrestischen Bereich

Baudenkmale

Baudenkmale sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen. Auch eine Gruppe baulicher Anlagen (Ensemble), an deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht, ist ein Kulturdenkmal.

Die Baudenkmale des Untersuchungsgebietes lassen sich den in der Tabelle 7.9 - 1 genannten Objekttypen zuordnen:

Tab. 7.9 - 1: Objekttypen der Baudenkmale

Objekttyp

Inhalt

Anzahl

Gebäude

Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, Schuppen, Scheunen, Speicher, Ställe.

114 Objekte

Ensembles

Die Ensembles umfassen flächige Bereiche, in denen sich mehrere Kulturgüter befinden. (z. B. "die Speicherstadt" im Hamburger Hafen).

6 Objekte

Hafenanlagen

einzelne Hafenbecken, Kaianlagen, Wasserflächen oder auch ganze Hafenanlagen bei kleineren Häfen

24 Objekte

Schleusenanlagen

Teile von Schleusen oder ganze Anlagen. Diese umfassen noch genutzte und nicht mehr genutzte Schleusen.

11 Objekte

Werften

Noch genutzte und nicht mehr genutzte Werften als Gesamtanlagen sowie einzelne Docks und Slipanlagen

7 Objekte

Krane

Feste und bewegliche Krane, zumeist handelt es sich um direkt am Kai stehende Krane

34 Objekte

Leuchttürme/Seezeichen

Leuchttürme und andere stationäre Seezeichen

11 Objekte

Brücken

Eisenbahn-, Straßen- und Fußgängerbrücken

28 Objekte

sonstige Baudenkmale

denkmalgeschützte Wege, Straßen, Spülgräben, Uferbefestigungen, Göpel und Fährverbindungen

34 Objekte

Die genannten Objekttypen der Baudenkmale mit ihren 269 Objekten werden in ihrer räumlichen Lage in der Karte 7.9 - 1 dargestellt.

Für die Baudenkmale können folgende Bereiche mit einer relativ hohen Dichte an bekannten Kulturdenkmälern benannt werden:

in Schleswig-Holstein

 Bereich der Störmündung,

in Niedersachsen

 Bereich der Stadt Cuxhaven,

 Bereich Krautsand, hier insbesondere Wischhafen und Drochtersen/Gauensiek,

in Hamburg

 Bereich der Ortschaft Cranz (Estemündung),

 Bereich Hamburger Hafen,

 Nordufer der Elbe im Bereich Övelgönne und Blankenese.

Bodendenkmale

Bodendenkmale sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluß über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist. Die Bodendenkmale des Untersuchungsgebietes lassen sich folgenden Objekttypen zuordnen:

Tab. 7.9 - 2: Objekttypen der Bodendenkmale

Objekttyp

Inhalt

Anzahl

Historische Deiche

historische Deiche

27 Objekte

Wurten

Wurten / Warften

49 Objekte

Untergegangene Siedlungen

ehemalige Kirchspiele

14 Objekte

Geowissenschaftliche Objekte

Objekte von geowissenschaftlichem Interesse

1 Objekt

Steinzeitliche Fundstelle

Fundstelle vorgeschichtlicher Artefakte

1 Objekt

Die genannten Objekttypen der Bodendenkmale mit ihren 92 Objekten werden in ihrer räumlichen Lage in der Karte 7.9 - 1 dargestellt.

Für die Bodendenkmale können folgende Bereiche mit einer relativ hohen Dichte an bekannten Kulturdenkmälern benannt werden:

in Schleswig-Holstein

 Bereich der Krückaumündung,

in Niedersachsen

 Bereich des Unterlaufs der Oste,

 Bereich Wischhafen / Wischhafener Süderelbe,

 Bereich des Unterlaufs der Ilmenau.

7.9.1.2 Kulturgüter im aquatischen Bereich

Nach Angaben der zuständigen Landesämter ist die Elbmündung eines der schiffswrackreichsten Gebiete der Erde. Zu dieser Fragestellung wurden deshalb Untersuchungen durchgeführt, die sich speziell auf die Bereiche konzentrierten, in denen mit einer direkten Beeinflussung von Kulturgütern gerechnet werden kann (Baggerbereiche, Klappstellen). Es wurden Sonarbefahrungen durchgeführt und teilweise zur genaueren Bestimmung der Artefakte, an archäologisch nicht eindeutigen Fundstellen, Betauchungen vorgenommen.

Zur Erkundung potentiell fundführender Schichten wurden im Bereich der geplanten Klappgrube "Mühlenberger Loch" Wasserbohrungen durchgeführt und ausgewertet (vgl. MATERIALBAND XI). Die untersuchten Kulturgüter im aquatischen Bereich lassen sich den in der folgenden Tabelle genannten Objekttypen zuordnen:

Tab. 7.9 - 3: Objekttypen der aquatischen Kulturgüter

Objekttyp

Inhalt

Anzahl

Mesolithische / neolithische Fundplätze

steinzeitliche Siedlungsfunde

22 Plätze

Wracks2.)

hölzerne Schiffswracks

7 Objekte

Die genannten Objekttypen der Kulturdenkmale mit ihren 29 Objekten im aquatischen Bereich werden in ihrer räumlichen Lage in der Karte 7.9 - 1 dargestellt. Da sie im Gutachten zu den marinen Kulturgütern (MATERIALBAND XI) noch nicht den in der Karte 7.9 - 1 vergebenen Nummern zugeordnet waren, werden sie in den Tabellen 7.9 - 4 und 7.9 - 5 kurz aufgeführt.

Tab. 7.9 - 4: Hölzerne Schiffswracks im Untersuchungsgebiet

Lfd. Nummer in der Karte 7.9 - 1

Wracks im UntersuchungsgebietBezeichnung des Kulturgutes

Lage

105

Hölzerner Schiffskörper, in einer Tiefe von NN -10,2 m, BSH Nr.: 611 (ist eventuell bei früheren Baumaßnahmen bereits zerstört worden).

R: 35 17 440H: 59 71 540auf Höhe von Strom-km 687,7 A

106

Hölzerne Tjalk, 23 m lang, 5 m breit in einer Tiefe von ca. NN -17,6 m, BSH Nr.: 966.

R: 35 21 200H: 59 68 930auf Höhe von Strom-km 683,4 A

215

Hölzernes Fahrzeug, 12 m lang, 5 m breit in einer Tiefe von ca. NN -21,7 m; BSH Nr.: 1489.

R: 34 82 070H: 59 70 970auf Höhe von Strom-km 723,8 A

217

Hölzerner Schiffskörper, 15 - 20 m lang, ca. 6 m breit in einer Tiefe von NN -12,8 m, BSH Nr.: 1475.

R: 34 87 000H: 59 68 014auf Höhe von Strom-km 718,4 A

221

Hölzerner Schiffskörper, 25 m lang, ca. 5 m breit in einer Tiefe von NN - 11,7 m, BSH Nr. 1556

R: 35 00 758H: 59 69 700auf Höhe von Strom-km 704,7 A

402

Verstreute Schiffs- und Ladungsreste bei der Wrackstelle Wittenbergen in einer Tiefe von ca. 13 m (unbekannter Höhenbezug). Fundstücke zum Seehandel und Warenverkehr um 1600. Es handelt sich gleichzeitig um das bisher älteste Wrack aus der Elbe, von dem umfangreichere Ladungsbestände bekannt sind.

R: 35 49 830H: 59 36 860auf Höhe von Strom-km 638 A

432

Wrackstelle bei Neumühlen, Hölzernes Wrackteil, ein drei Meter langes hölzernes Wrackteil mit eingelassenen Kupferbolzen (-nägeln)

in einem Umkreis von ca. 150 m um einen ca. 80 m vom Ufer gelegenen Punkt auf Höhe der Landestelle westlich des Museumshafens Övelgönne, Strom-km 627 A

Erläuterungen:Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) führt sogenannte Wracklisten, in denen alle bekannten Wracks in der Elbe nach Nummern festgehalten und überprüft werden.

Bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten mittel- und neusteinzeitlichen (meso- und neolithischen) Funden handelt es sich FCberwiegend um Bagger- und Lesefunde. Ihre Entdeckung geht also nicht auf eine gerichtete Suche zurück.

Tab. 7.9 - 5: Mesolithische und neolithische Fundstellen im aquatischen Bereich

Lfd. Nummer in der Karte 7.9 - 1

Mesolithische und neolitische FundstellenBezeichnung des Kulturgutes

Lage

107

Fundstelle mit großem Gerätebestand, Geweihäxte, mehrere hundert Feuersteingeräte, mehrere Felsgesteinsbeile. Der Fundplatz ist vermutlich durch vorherige Baggermaßnahmen und Erosion zerstört.

Wewelsfleth-Hollerwettern, bei Tonne 72, ca. NN -11 bis -12 m.

141

Fundstelle mit Geweihgerät (Bagger- oder Lesefunde)

Schulau, Strom-km 641 - 641,3 A, ca. NN -12 m.

403

Fundstelle mit großem Gerätebestand, Geweihgeräte, Feuersteingeräte

Hamburg Blankenese, Falkensteiner Ufer in Höhe des Wasserwerks Altona aus 12-14 Meter Tiefe

404

Fundstelle mit Geweihhacke

Hamburg Blankenese, Höhe Schweinsand

405

Fundstelle mit Geweihhacke

Hamburg Blankenese

407

Fundstelle mit 3 Geweihhacken

Hamburg Blankenese beim Falkensteiner Ufer

409

Fundstelle mit Steinbeil

Hamburg Blankenese, vor Landungsbrücke Blankenese

413

Fundstelle mit Steinbeil

Hamburg Blankenese, 500 Meter oberhalb Landungs-brücke Blankenese

414

Fundstelle mit Felsgesteinbeil

Hamburg Blankenese, 100 Meter oberhalb Landungs-brücke Blankenese

429

Fundstelle mit Geweihhacke

Hamburg Finkenwerder

430

Fundstelle mit Felsgesteinbeil

Hamburg Nienstedten

434

Fundstelle mit 3 Hirschgeweihäxten

Hamburg Othmarschen (Övelgönne)

438

Fundstelle mit 4 Hirschgeweihäxten

Hamburg Altona

574

Fundstelle mit Geweihhacke, Knochen

Hamburg Steinwerder, beim alten Elbtunnel

576

Fundstelle mit Felsgesteinsaxt, 3 Geweihäxten

Hamburg Steinwerder

577

Fundstelle mit Felsgesteinsbeil

Hamburg Steinwerder

578

Fundstelle mit bearbeiteter Geweihstange

Hamburg Waltershof, NW Seite des Köhlbrands

579

Fundstelle mit 2 Hirschgeweihhacken

Hamburg Waltershof, Petroleumhafen

580

Fundstelle mit Felsgesteinsaxt

Hamburg Waltershof, Petroleumhafen

581

Fundstelle mit mehreren Geweihäxten

Hamburg Waltershof, Griesenwerder Hafen

582

Fundstelle mit Felsgesteinsbeil

Hamburg Waltershof, Griesenwerderhafen

584

Fundstelle mit Felsgesteinsbeil

Hamburg Waltershof, Köhlbrand

Als Bereich mit relativ hoher Dichte an aquatischen Kulturdenkmälern kann in etwa die Strecke vom Köhlbrand bis etwa Höhe Mühlenberger Loch benannt werden.

7.9.2 Sonstige Sachgüter

In Anlehnung an WEILAND (1995) werden für die UVU zur geplanten Fahrrinnenanpassung Sachgüter als bauliche Anlagen jeder Art definiert. Die Bearbeitung dieses Schutzgutes umfaßt eine Bestandsaufnahme der im Auswirkungsbereich der Maßnahme vorhandenen Sachgüter. Darüber hinaus wurde im Rahmen von zwei Fachgutachten (vgl. MATERIALBAND XIII) die mögliche Gefährdung bestimmter Sachgüter (Düker, Deiche, Deckwerke) durch das Vorhaben untersucht.

In diesem Kapitel erfolgt anhand der Ergebnisse der Bestandsaufnahme eine kurze Darstellung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Sachgüter. Da sich das aus umweltschutzfachlicher Sicht formulierte Bewertungsverfahren aus den in Kapitel 7.9 genannten Gründen nicht auf die Sachgüter anwenden läßt, entfällt sowohl die Bewertung des Ist-Zustandes als auch die der Prognose. Allerdings werden die in den Fachgutachten prognostizierten Auswirkungen auf die Sachgüter beschrieben und hinsichtlich möglicher Sekundärwirkungen auf andere Schutzgüter überprüft und bewertet.

Für die Bestandsaufnahme der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Sachgüter wurden im wesentlichen folgende Daten und Unterlagen herangezogen:

 Untersuchung zur Betroffenheit der erdverlegten Kreuzungsbauwerke (Düker) im Zuge der Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt (MATERIALBAND XIII)

 Aufnahme des verbauten Uferbefestigungsmaterials im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke (RIECKHOFF 1992, 1993a-c)

 Kartierung der Uferbefestigungen im Rahmen der Biotoptypenkartierung durch das Büro für Biologische Bestandsaufnahmen, Dr. Kurz (MATERIALBAND VI)

 Luftbilder des Untersuchungsgebietes

 Topographische Karten 1:25.000 und 1:50.000

Die bei der Auswertung dieser Unterlagen unterschiedenen Kategorien von Sachgütern sind in der Karte 7.9 - 2 im Überblick dargestellt bzw. mit Angaben über die Häufigkeit ihres Vorkommens im Untersuchungsgebiet in Tabelle 7.9 - 6 zusammengefaßt.

Tab. 7.9 - 6: Sachgüter im Untersuchungsgebiet

Sachgut

 

Anzahl

LängeFläche

Uferbefestigungen/Strombaueinrichtungen

Steinschüttungen

 

419,6 km

 

Pflasterungen

 

46,2 km

 

Senkrechte Uferbefestigungen

Hölzerne Vorsetze

 

148,2 km

 

Buhnen

442

  

Lahnungen

  

866 ha

Wasserstandsregulierbauwerke

Schleusen

21

  

Sperrwerke

20

  

Siele

112

  

Schöpfwerke

74

  

Sicherheitsbauwerke

Leuchttürme

47

  

Radarstationen

11

  

Rettungsbaken

5

  

Fahrwassertonnen

152

  

Sonstige Bauwerke

Einzelne Häuser

76

  

Häfen/Anleger

123

  

Brücken

26

  

Düker

25

  

Siedlungen/Industrieflächen

42

  

 

Fußnoten:

1.) Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.

2.) Untersucht wurden ausschließlich hölzerne Schiffswracks und deren Reste sowie Ladungsteile. Metallene Schiffswracks sind hingegen nicht von archäologischem Interesse.