Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

1 EINLEITUNG

Das vorliegende Fachgutachten ist Bestandteil der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt. Sie wird der UVU als MATERIALBAND XV beigefügt. Der vorliegende Materialband dient der Berücksichtigung der Schutzgebiete für Arten und Biotope im Rahmen der UVU und insbesondere der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf diese Schutzgebiete. Das Untersuchungsgebiet weist aufgrund seines Charakters als Ästuarbereich mit einmündenden Nebenflüssen und Übergang zum Wattenmeer eine große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz auf (vgl. MATERIALBÄNDE VI + VII). Diese Bedeutung schlägt sich in einer Vielzahl von Schutzgebieten für Arten und Biotope nieder, die sowohl auf Grundlage der Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder als auch auf der Grundlage internationaler Rechtssetzungen und Vereinbarungen ausgewiesen bzw. vorgeschlagen wurden.

Die Schutzgebiete für Arten und Biotope sind kein Schutzgut im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die sie betreffenden Beeinträchtigungen werden im wesentlichen in den Prognosen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen beschrieben und bewertet (vgl. MATERIALBÄNDE VI und VII). Die Aufgabe des vorliegenden Fachgutachtens besteht darin, die für die Schutzgüter prognostizierten Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete des Arten- und Biotopschutzes zu übertragen, so daß erkennbar wird, in welchem Maße diese von Beeinträchtigungen betroffen sind.

Die Kapitel 1.1 und 1.2 beschreiben kurz die Maßnahme und das betrachtete Untersuchungsgebiet. In Kapitel 2 werden die bestehenden und geplanten Schutzgebiete für Arten und Biotope sowohl auf Grundlage der nationalen Naturschutzgesetze (Kapitel 2.1) als auch auf der Grundlage internationaler Konventionen und Vereinbarungen (Kapitel 2.2) dokumentiert. Das Kapitel 3 befaßt sich mit den zu erwartenden Veränderungen ohne Verwirklichung des Vorhabens (Nullvariante). In Kapitel 4 werden dann die ausbaubedingten Auswirkungen auf die Schutzgebiete für Arten und Biotope behandelt. Den Abschluß bildet das Kapitel 5 mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse.

1.1 Kurzbeschreibung der Maßnahme

Gegenstand der UVU ist die geplante Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt. Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der Erreichbarkeit des Hamburger Hafens durch moderne Containerschiffe. Zu diesem Zweck soll die Fahrrinne (Solltiefe derzeit 13,5 m unter KN) durch Baggerungen vertieft werden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Ausbaumaßnahmen (11-m-, 12-m- und 13,5-m-Ausbau), bei denen die Fahrrinne durchgehend gleichmäßig vertieft wurde, sollen Unter- und Außenelbe diesmal in verschiedenen Abschnitten unterschiedlich ausgebaut werden. Das charakteristische Merkmal der geplanten Fahrrinnenanpassung ist der sogenannte "Sockel", ein im Vergleich zu anderen Bereichen der Ausbaustrecke weniger vertiefter Abschnitt zwischen Lühesand und Otterndorf. Bereichsweise wird schon heute die derzeitige Solltiefe von KN -13,5 m mehr oder minder überschritten. Insofern ist eine tatsächliche Vertiefung nur in Teilbereichen erforderlich.

Im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke werden die Fahrrinnenbreiten in einigen Teilabschnitten geringfügig verändert, ansonsten bleiben sie unverändert. Von Wedel bis Bielenberg wird die Fahrrinne um rund 50 m verbreitert, während im Außenelbebereich seewärts von Cuxhaven die Breite um bis zu 100 m zurückgenommen wird. In den übrigen Abschnitten der Unterelbe bleiben die Fahrrinnenbreiten im wesentlichen erhalten.

Das bei dem weiteren Ausbau und der Unterhaltung anfallende Baggergut wird größtenteils in der Unter- und Außenelbe selbst umgelagert, wobei die Rückgabe des gebaggerten Materials in möglichst kurzer Entfernung zur Baggerstelle in Übertiefen oder Seitenräumen des Stromes erfolgen soll. Die landseitige Unterbringung von Baggergut ist einerseits bei Sanden beabsichtigt, die sich für Bauzwecke eignen. Andererseits sollen vorwiegend feinkörnige Sedimente auf Spülfeldern (Pagensand) untergebracht werden.

1.2 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet der UVU erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Tideelbe vom Wehr Geesthacht bis westlich von Scharhörn. Die Grenze des Untersuchungsgebietes wird in der Regel von der Hauptdeichlinie gebildet. Darüber hinaus wurden auch tidebeeinflußte Bereiche der durch Sturmflutsperrwerke geschützten Nebenflüsse innerhalb ihrer Deiche in das Untersuchungsgebiet einbezogen (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Das Untersuchungsgebiet