Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2. BEWERTUNGSSCHEMA

Zur Bewertung von möglichen Auswirkungen der geplanten gewässerbaulichen Maßnahmen auf die Fischereiwirtschaft im Untersuchungsgebiet wurden neben den geltenden rechtlichen Bestimmungen (Fangverbote und/oder Fangbeschränkungen), technische Aspekte der fischereilichen Ausübung, insbesondere Einschränkungen der Fanggebiete und methodisch bedingte Beeinträchtigungen, die die Praktikabilität der eingesetzten Fischereimethoden beeinflussen, herangezogen. Ferner wurden Auswirkungen auf die genutzten Fisch- und Krebsarten (biotische Faktoren) und Veränderungen der abiotischen Faktoren (Veränderungen der Sedimentbeschaffenheit und Strömungsänderungen, sowie Änderungen im Salzgehalt) berücksichtigt. Die genannten technischen Aspekte sind dabei von übergeordneter Bedeutung, da die Praktikabilität (Durchführbarkeit) der Fischerei der ausschlaggebende Faktor für eine erfolgreiche fischereiliche Nutzung ist. So kann ein Gebiet aus fischereiwirtschaftlicher Sicht erheblich und nachhaltig beeinträchtigt sein (z.B. durch ausbaubedingte räumliche Einschränkung), obwohl die prognostizierten Veränderungen der abiotischen und biotischen Faktoren im betreffenden Bereich nur gering sind.

Im folgenden Text wird zwischen den Auswirkungen während der Bauphase (Beeinflussungen durch Baggergutumlagerungen) und nach Fertigstellung der Maßnahme (andauernde Veränderungen) unterschieden. Während der Bauphase wird dabei insbesondere die Größe der betroffenen Fläche (Baggerstrecke und Verbringungsort) sowie die umgelagerte Baggergutmenge berücksichtigt. Ferner werden Folgeerscheinungen der Baggermaßnahmen (lokale Trübung und Lärm/Vibration) in die Bewertung einbezogen. Zur Beurteilung der ausbaubedingten Beeinträchtigungen nach Fertigstellung der Maßnahme werden dagegen strukturelle (morphologische) Veränderungen sowie dauerhaft veränderte abiotische und biotische Faktoren herangezogen.

Der Ausgangspunkt für die Bewertung ist die in Teil 1 dieser Studie (Ist-Zustand) beschriebene fischereiliche Nutzung des Untersuchungsgebietes. Im Gegensatz zum Ist-Zustand, wo eine getrennte Bewertung einzelner Fangplätze/ -gebiete nicht vorgenommen werden konnte (vgl. Teil 1 dieser Studie), können die ausbaubedingten Veränderungen fischereiwirtschaftlich relevanter abiotischer und biotischer Faktoren sowie Beeinträchtigungen der fischereilichen Nutzung einzelner Fangplätze/ -gebiete gebietsbezogen dargestellt werden.

Es werden fünf Bewertungsstufen angegeben, die die prognostizierten Veränderungen der abiotischen und biotischen Faktoren am Standort berücksichtigen. Entsprechend den Bandbreiten der ausbaubedingten Veränderungen der genannten Parameter wird zwischen geringen Änderungen (< 30% des Prognosemaximums), mäßigen Änderungen (bis 50% des Prognosemaximums) und starken Änderungen (< 50% des Prognosemaximums) unterschieden. Den resultierenden fischereiwirtschaftlichen Auswirkungen (Tab. 1) werden folgende Bewertungsstufen zugeordnet: 1- keine Auswirkungen, 2 - geringe Auswirkungen, 3 - mäßige Auswirkungen, 4 - erhebliche Auswirkungen und 5 - nachhaltige Auswirkungen.

Tabelle 1: Bewertungsschema zur Abschätzung der Auswirkungen der Baumaßnahme auf die fischereiliche Nutzung einzelner Fangplätze/- gebiete .

Bewertungsstufe Auswirkungen der Baumaßnahme

1

keine

Auswirkungen

Fangplatz/-gebiet kann vollständig genutzt werden und die lokale Strömung und Substratbeschaffenheit bleiben unverändert; es treten keine lokalen Beeinflussung der genutzten Fisch- und Krebsarten auf

2

geringe Auswirkungen

Fangplatz/-gebiet kann vollständig genutzt werden, aber es treten geringe Änderungen (< 30% des Prognosemaximums) der lokalen Strömung und/oder Substratbeschaffenheit auf, die zu geringen lokalen Beeinflussungen der genutzten Fisch- und Krebsarten führen. Geringe Beeinträchtigungen durch Lärm und/oder Trübung in der Bauphase

3

mäßige Auswirkungen

Fangplatz/-gebiet bleibt weitgehend erhalten und/oder mäßige Änderungen der lokalen Strömung und/oder der Substratbeschaffenheit (Änderung bis 50% des Prognosemaximums), die zu mäßigen lokalen Beeinflussungen der genutzten Fisch- und Krebsarten führen. Mäßige Beeinträchtigungen durch Lärm und/oder Trübung in der Bauphase.

4

erhebliche Auswirkungen

Fangplatz/-gebiet kann nur eingeschränkt genutzt werden und/oder starke Änderungen der lokalen Strömung und/oder der Substratbeschaffenheit (Änderung > 50% des Prognosemaximums), die zu starken lokalen Beeinträchtigungen der genutzten Fisch- und Krebsarten führen. Strukturelle Veränderungen und/oder starke Beeinträchtigungen durch Lärm und/oder Trübung in der Bauphase treten auf.

5

nachhaltige Auswirkungen

Fangplatz/-gebiet kann nicht mehr fischereilich genutzt werden. Es treten starke Änderungen der lokalen Strömung und/oder der Substratbeschaffenheit auf (Änderung > 50% des Prognosemaximums); starke lokale Beeinträchtigung der genutzten Fisch- und Krebsarten durch große strukturelle Veränderungen

Es muß jedoch angemerkt werden, daß eine Berechnung möglicher Ertragseinbußen auf einzelnen Fangplätzen (bzw. in einzelnen Fanggebieten) aus zweierlei Gründen nicht möglich ist:

1. Die verfügbaren Daten zu Erträgen und Erlösen aus der Fischerei im Untersuchungsgebiet gestatten keine getrennte Berechnung der Erträge für einzelne Fangplätze.

2. Die fischereiliche Nutzung einzelner Fangplätze ist stark vom Vorkommen der genutzten Arten abhängig. Kleinräumig, also auf einzelne Fangplätze bezogen, kann es zu großen Unterschieden im Auftreten der genutzten Fisch- und Krebsarten kommen. So kann z.B. bei identischen Gesamtfängen (pro Jahr) in einem Gebiet der Ertrag einzelner Fangplätze starke saisonale und jährliche Schwankungen aufweisen. Eine pauschale Berechnung von Erträgen einzelner Fangplätze ist somit nicht möglich.

Die benötigten Daten könnten nur im Rahmen mehrjähriger Untersuchungen erhoben werden, die Forschungscharakter hätten. Dabei müßten die Fangerträge ausgewählter Fischereifahrzeuge, die repräsentativ für den betreffenden Fischereisektor seien sollten, direkt auf den betroffenen Fangplätzen erhoben werden. Ferner wäre eine Versuchs- bzw. Vergleichsfischerei in angrenzenden (nicht betroffenen) Bereichen notwendig, um den natürlichen Schwankungen der Bestände Rechnung zu tragen.