Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.2.4 Schiffahrt

4.2.4.1 Sport- und Kleinschiffahrt

Basis für die Betrachtung der Auswirkungen des fließenden Schiffsverkehrs auf die Sportschiffahrt sind die Verkehrszahlen aus der Studie zum zukünftigen Schiffsverkehr auf der Elbe (vgl. PLANCO 1991). Unter Vernachlässigung des Fährverkehrs ergibt sich eine erwartete Zunahme der Schiffsbewegungen der Berufsschiffahrt um rund 35% bis zum Jahr 2010. Dies entspricht dann etwa:

  • drei einlaufenden Schiffen pro Stunde und
  • drei auslaufenden Schiffen pro Stunde.

Da bei weitem nicht alle Schiffe auf den vollen zur Verfügung stehenden Tiefgang angewiesen sind, kann die oben genannte statistische zeitliche Verteilung des Schiffaufkommens als gegeben angenommen werden. Es ist somit von keiner maßnahmebedingten Änderung der Behinderung der Sport- und Kleinschiffahrt (Fähren u.a.) auszugehen. Ein maßnahmebdingtes Ausweichen, in derzeit weniger befahrene Bereiche (z.B. Nationalparke), ist somit zu verneinen. Zur Betrachtung der Auswirkungen auf die Boote und Schiffe, die zur Fischerei genutzt werden, sei auf das Fachgutachten "Fischereiwirtschaft" (MATERIALBAND XIV, Teil B) verwiesen.

Eine ausbaubedingte Änderung der bereits gegenwärtig bestehenden schiffserzeugten Belastung bzw. Beeinträchtigung der Sport- und Kleinschiffahrt durch Wellen und Strömung ist für den Bereich von Schiffsgeschwindigkeiten unter 12 Knoten (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (im Bereich des Hamburger Hafens) nach den Untersuchungen der BAW-AK auszuschließen (MATERIALBAND I). In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Überschreitung dieser Geschwindigkeiten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten, die Beeinträchtigungen der Sport- und Kleinschiffahrt verursachen können (MATERIALBAND I).

4.2.4.2 Sportboothäfen

Die Sportboothäfen weisen Empfindlichkeiten gegenüber starkem Wellengang und zu niedrigen Wasserständen auf. Eine verstärkte Belastung durch Seegang kann nach Berechnungen (MATERIALBAND I) vernachlässigt werden. Die errechneten Veränderungen der Wellenhöhen und -frequenzen des Seegangs sind gering und nur auf die Fahrrinne und die unmittelbar anschließenden Bereich beschränkt. Belastungsänderungen durch Schiffswellen treten erst bei großen Schiffseinheiten und Schiffsgeschwindigkeiten von über 12 Kn bis 17 Kn auf. Die nicht direkt an der Elbe oder den Mündungen der Nebenflüsse liegenden Häfen sind von den veränderten Schiffswellen nicht betroffen. Eine ausbaubedingte Änderung der bereits gegenwärtig bestehenden Funktionsbeeinträchtigung von Sportboothäfen durch schiffserzeugte Wellen und Strömung ist für den Bereich von Schiffsgeschwindigkeiten unter 12 Knoten (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (im Bereich des Hamburger Hafens) nach den Untersuchungen der BAW-AK auszuschließen (MATERIALBAND I). In Bereichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden und es damit zu keiner Querschnittserweiterung kommt, werden bei Überschreitung dieser Geschwindigkeiten - wie schon im Ist-Zustand - überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen auftreten, die Beeinträchtigungen der Sportboothäfen verursachen können (MATERIALBAND I).

Die prognostizierten Wasserstandserniedrigungen (max. 5 cm in der Este, MATERIALBAND I; vgl. auch Abb. 7) führen nicht zu maßnahmebedingten Beeinträchtigungen der dort verkehrenden oder ruhenden Schiffahrt. Häfen, die nicht heute schon freigebaggert werden, fallen bei Ebbe zum Teil trocken und/oder weisen nur sehr geringe Wassertiefen auf. Es wird weder eine nennenswerte Änderung der Sedimentation noch der Erosion im Bereich der Sportboothäfen erwartet (MATERIALBAND II a). Eine maßnahmebedingte Änderung der Nutzbarkeit der Häfen ist nicht zu erwarten.