Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4.2.3 Siedlung

Die prognostizierten Grundwasserstandsänderungen sind im Vergleich zur natürlichen Schwankungsbreite der Grundwasseroberfläche vernachlässigbar gering und hydraulisch nicht in dem Maße wirksam, daß eine für die Gefährdung von Gebäuden nötige Quellung oder Sackung des Bodens zu erwarten ist. Für die Siedlungsnutzung im Untersuchungsgebiet sind keine maßnahmebedingten Veränderungen durch Setzung zu erwarten. Eine potentielle Gefährdung durch veränderte Wasserstände ist für die Siedlungsnutzung nur im Falle von höher auflaufenden Tiden gegeben. Durchschnittlich laufen die Tidehochwasserstände zwischen einer Höhe von NN + 1 m und ca. NN + 5 m auf. Das Häufungsmaximum liegt bei NN + 2,70 m.

Die prognostizierten Wasserstandsänderungen (Tidehub und Sturmfluten) sind zu gering, um eine maßnahmebedingte Beeinträchtigung der Wohnnutzung sowie der Industrie- und Gewerbenutzung erwarten zu lassen.