Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5 ZUSAMMENFASSUNG

Das vorliegende Fachgutachten erfaßt die Kulturgüter im Untersuchungsgebiet und setzt diese mit den prognostizierten Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung in Bezug.

Es werden alle derzeit bekannten terrestrischen Kulturgüter (nicht ständig unter Wasser befindliche Kulturgüter) benannt und beschrieben. Es konnten insgesamt 361 Objekte erfaßt werden. Sie werden nach ihrer Ausprägung als Baudenkmal oder Bodendenkmal eingestuft. Sie sind in der im Anhang befindlichen Karte auf 14 Blättern im Maßstab 1:50.000 und einem Detailblatt des Bereichs "Hamburger Hafen" im Maßstab 1:25.000 dargestellt. In der Karte sind nachrichtlich ebenfalls die marinen Kulturgüter dargestellt, deren Anzahl sich auf 29 beläuft. Dieser Themenbereich wird in dem vorliegenden Gutachten jedoch nicht behandelt, es wird hierzu auf das Fachgutachten "Marine Kulturgüter" (MATERIALBAND XI) verwiesen.

Allen Kulturgüter gemeinsam ist ihre hohe Bedeutung als Beleg für menschliches Tun und als kulturelles Erbe, wodurch eine ausreichende Bewertung gegeben ist. Eine weitere Bewertung wird deshalb nicht vorgenommen.

Für die Abschätzung einer möglichen Gefährdung der Kulturgüter wurden diese zu den folgenden Objekttypen zusammengefaßt:

Tab. 5: Objekttypen und Anzahl der erfaßten Kulturgüter

Baudenkmale   Bodendenkmale  
Objekttyp Anzahl Objekttyp Anzahl
GebäudeEnsembles 114 Objekte6 Objekte Historische Deiche 27 Objekte
Hafenanlagen 24 Objekte Wurten 49 Objekte
Schleusenanlagen 11 Objekte Untergegangene Siedlungen 14 Objekte
Werften 7 Objekte Geowissenschaftliche Objekte 1 Objekt
Krane 34 Objekte Steinzeitliche Fundstelle 1 Objekt
Leuchttürme/Seezeichen 11 Objekte    
Brücken 28 Objekte    
sonstige Baudenkmale 34 Objekte    

Die Kulturgüter innerhalb eines Objekttyps weisen eine annähernd gleiche Empfindlichkeit gegenüber maßnahmebedingten Einflüssen auf. Als potentielle maßnahmebedingte Wirkungen auf die Kulturgüter wurden

  • Wasserstandsänderungen,
  • Grundwasserstandsänderungen,
  • Änderungen der Sedimentation und Erosion,
  • Auswirkungen durch Baggerung und Verklappung und
  • morphologischer Nachlauf

herausgearbeitet.

Bei der Überprüfung des potentiellen maßnahmebedingten Einflusses konnten keine nennenswerten (erheblichen) Auswirkungen auf die terrestrischen Kulturgüter festgestellt werden.

Die terrestrischen Kulturgüter werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Es sind somit auch keine Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen in bezug auf die terrestrischen Kulturgüter erforderlich.

Hamburg, im Mai 1997

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord

Im Auftrag Dipl.-Ing. Baumann

Bearbeiter Dipl.-Ing. Baumann