Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

1 EINLEITUNG

1.1 Vorgehensweise

Dieses Gutachten ist Grundlage für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt. Es wird der genannten UVU als Materialband XII beigefügt. Andere Themen sind in weiteren Materialbänden enthalten, auf die hier zum Teil Bezug genommen wird.

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) vom 12. Februar 1990.(BGBl I. S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.6.1990 (BGBl. I. S. 1080)UVPG) schreibt in § 2 "die Ermittlung,Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen" eines UVP-pflichtigen Vorhabens unter anderem auf die Kulturgüter und sonstigen Sachgüter vor. Das Schutzgut Sachgüter wird in einem eigenen Band (MATERIALBAND XIII) bearbeitet und ist nicht Teil dieses Gutachtens.

Der Begriff "Kulturgüter" ist nicht klar definiert. Er umfaßt jedoch nach übereinstimmender Meinung von Fachleuten zumindest diejenigen Objekte, die unter die Denkmalschutzgesetze fallen. Darüber hinaus werden vielfach weitere Themenbereiche dem Schutzgut Kulturgüter zugerechnet, wie z.B. historische Kulturlandschaften. Der Themenbereich der historischen Kulturlandschaft wird unter dem Schutzgut Landschaft (MATERIALBAND X) behandelt. Für die Begriffsbestimmung der Kulturgüter kann der Begriff des Denkmalschutzes nach den Gesetzen der Länder wie folgt gefaßt werden: Kulturgüter sind Baudenkmale, Bodendenkmale, archäologische Denkmale, bewegliche Denkmale, aber auch ablesbare Spuren historischer Landnutzungsformen wie Siedlungs- und Erschließungsstrukturen, landwirtschaftliche Nutzungsformen, sofern an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (vgl. DENKMALSCHUTZGESETZE DER LÄNDER SCHLESWIG-HOLSTEIN, HAMBURG UND NIEDERSACHSEN).

In diesem Gutachten werden die unter die Denkmalschutzgesetze der Länder fallenden Kulturgüter behandelt. Eine Einstufung der Kulturgüter in einen Bewertungsrahmen erfolgt nicht, da bereits die Erklärung zum schutzwürdigen Kulturgut eine Bewertung darstellt (vgl. auch BfG 1994). Die derzeit bekannten Kulturgüter im Untersuchungsgebiet (vgl. Kap ) werden erfaßt, beschrieben und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Objekte dargelegt. Die im Anhang befindliche Karte, Blatt 1 bis 14 plus Detailblatt "Hamburger Hafen", stellt die Lage der einzelnen Objekte im Maßstab 1:50.000 dar. Die für die einzelnen Objekte vergebenen Nummern finden sich in den im Anhang befindlichen Tabellen (A1 und A2) wieder. Die Marinen Kulturgüter (unter Wasser befindliche Kulturgüter; vgl. MATERIALBAND XI) sind in den Karten nachrichtlich, der Vollständigkeit halber, ebenfalls dargestellt. Die entsprechenden Nummern werden in der abschließenden UVU zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe aufgeführt. Der Aspekt der marinen Kulturgüter wird in einem eigenen Gutachten abgehandelt, welches durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein erarbeitet wurde (MATERIALBAND XI).

1.2 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Gebiet der tidebeeinflußten Unter- und Außenelbe vom Wehr Geesthacht bis westlich Scharhörn (vgl. Abb. 1). Überwiegend bilden die Landesschutzdeiche die Grenze des Untersuchungsgebiets. Das Gebiet Krautsand ist tidebeeinflußt und deshalb innerhalb des Untersuchungsgebiets, obwohl es hinter dem Landesschutzdeich liegt. Darüberhinaus sind auch die durch Sturmflutsperrwerke geschützten, folgenden Abschnitte der Nebenflüsse, innerhalb ihrer Deiche, im Untersuchungsgebiet:

  • Oste von der Mündung in die Elbe bis zur Straßenbrücke in Hechthausen;
  • Stör von der Mündung in die Elbe bis zur Straßenbrücke in Itzehoe;
  • Krückau von der Mündung in die Elbe bis zur Straßenbrücke in Elmshorn;
  • Pinnau von der Mündung in die Elbe bis zur Straßenbrücke in Uetersen;
  • Schwinge von der Mündung in die Elbe bis zur Salztorschleuse in Stade;
  • Lühe von der Mündung in die Elbe bis zur Mühle in Horneburg;
  • Este von der Mündung in die Elbe bis zur Mühle in Buxtehude;
  • Ilmenau von der Mündung in die Elbe bis zur Schleuse in Fahrenholz;

Im Bereich des Hamburger Hafens werden hochwassergeschützte Flächen nicht dem Untersuchungsgebiet zugeordnet.

Abb.1: Das Untersuchungsgebiet

1.3 Datengrundlage

Die folgenden Ausführungen basieren auf den zur Zeit bekannten Kulturdenkmalen nach Informationen der zuständigen archäologischen Landesämter bzw. der Baudenkmalpflege. Neben den Objekten, die in den offiziellen Listen/Verzeichnissen geführt werden, wurden auch diejenigen Objekte berücksichtigt, die demnächst in die Denkmallisten aufgenommen werden sollen und auch solche, die als Kulturdenkmale anzusehen sind. Es sind dies Objekte, die auf der Grundlage fachlicher Untersuchungen als denkmalschutzwürdig bzw. denkmalpflegerische Interessenbereiche eingestuft werden.

Sowohl die offiziell in die Denkmalliste eingetragenen als auch die denkmalschutzwürdigen Objekte unterliegen dem Schutz des Denkmalgesetzes. Dieses Verfahren wurde von den Landesämtern vorgeschlagen und mitgetragen. Ebenso wurden Erhebungen von Kulturgütern in denkmalpflegerisch noch nicht erfaßten Bereichen in Hamburg durchgeführt und anschließend mit dem Landesamt abgestimmt. Im wesentlichen wurden folgende Daten und Unterlagen herangezogen:

Für den Bereich Schleswig-Holstein

  • Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstein, Obere Denkmalschutzbehörde, Anschreiben vom 17.08.1994 und fernmündliche Auskunft vom 22.03.1996.
  • Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, Schreiben vom 21.03.1995 und 12.04.1996.
  • Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein 1996; Gutachten: Marine Kulturdenkmäler (nachrichtlich).

Für den Bereich Niedersachsen

  • Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Institut für Denkmalpflege Hannover, Verzeichnis der Kulturdenkmale, Teil I, 1: Baudenkmale (gem. § 3 Abs. 2 und 3 NDSchG), die Gegenstand der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind.
  • Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Insitut für Denkmalpflege, Außenstelle für den Regierungsbezirk Lüneburg, Anschreiben vom 17.02.1995; sowie Anschreiben vom 30.03.1995; Amt für Kultur und Archäologie, Landkreis Stade, Dienststelle Agathenburg, (über Herrn Assendorp) und Schreiben vom 20.03.1996 und 28.03.1996.
  • Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung 1982: Karten der Schutzwürdigen Geowissenschaftlichen Objekte 1:200.000, Blatt CC 3118 Hamburg West, Hannover.

Für den Bereich Hamburg

  • Timm, Christoph, Hamburg 1987, Denkmaltopographie BRD, HH-Inventar. Bezirk Altona, Altona-Altstadt und -Nord.
  • Schmal, Helga, Hamburg 1986, Denkmaltopographie BRD, HH-Inventar. Bezirk Bergedorf, Vier- und Marschlande.
  • Freie und Hansestadt Hamburg 1989, Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, Historischer Freihafen Hamburg - Erhaltungskonzept.
  • Freie und Hansestadt Hamburg 1991, Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, Verordnung über den Denkmalschutz für die Speicherstadt.
  • Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, Schreiben und Karten vom 23.05.1996.
  • Kludas, A.; Maass, D; Sabisch, S. (1988): Hafen Hamburg.
  • Hamburger Museum für Archäologie und die Geschichte Hamburgs, Helms Museum, Anschreiben vom 08.09.1994.
  • Rust, Alfred; Steffens, Gustav (1962): Die Artefakte der Altonaer Stufe von Wittenbergen, Neumünster.
  • Erhebungen der Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord, 1996 in Abstimmung mit den zuständigen Landesämtern.

Die anhand der oben genannten, vorliegenden Unterlagen für das Untersuchungsgebiet herausgearbeiteten Objekte sind in der Karte "Kulturgüter" und in den Tabellen A-1 und A-2, im Anhang dieses Gutachtens dargestellt.

 

1.4 Wissenslücken

Die für die Kulturdenkmäler zuständigen o.g. Landesämter der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen weisen darauf hin, daß die zur Verfügung gestellten Daten zu den Kulturgütern dem derzeitigen Wissensstand entsprechen und nicht mit Sicherheit vollständig sein müssen. Bau- und Bodendenkmale sind nicht überall im Untersuchungsgebiet flächendeckend, vollständig und abschließend erfaßt und somit nicht zwingend vollständig. Im Bereich der archäologischen Kulturgüter ist eine vollständige Erhebung nicht möglich, da nach heutigem Stand der Technik nur begrenzt tief in den Boden "geblickt" werden kann. Auch hier entsprechen die Daten dem heutigen Stand des Wissens. Insbesondere in der Archäologie sind unvermutete neue und spektakuläre Funde nicht auszuschließen.