Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3.2 Bewertungsmethode

Die Ermittlung wertvoller Bereiche als Lebensraum für Brutvögel wurde als Punktbewertung nach der Methode von Berndt et al. (1978) durchgeführt. Grundlage sind ausschließlich Vorkommen von Rote Liste-Arten, deren Populationsgröße flächenbezogen und entsprechend der Gefährdungsstufe (Kategorien 1 bis 3) gewichtet mit Punkten bewertet wird. Die Punktesumme aller Rote Liste-Arten ergibt die Einstufung als national (>25 Punkte), landesweit (>16 Punkte), regional (>9 Punkte) oder lokal (4-9 Punkte) bedeutend.

Die Abgrenzung von Bewertungseinheiten richtete sich in Niedersachsen, soweit vorhanden, nach bereits bestehenden Abgrenzungen von Zählgebieten aus den Erfassungsprogrammen des Niedersächsischen Landesamts für Ökologie (NLÖ) - Fachbehörde für Naturschutz - Hannover. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten neu abgegrenzt. Die Abgrenzungen orientierten sich am Verbreitungsbild wertgebender Arten, an naturräumlichen Grenzen sowie an der Komplexität von Lebensräumen raumbeanspruchender Arten und Artengruppen.

Für die Bewertung der vorliegenden Bestandserfassungen wurde zur Ermittlung internationaler Bedeutung die IUCN Red List of Threatened Animals vom World Conservation Monitoring Centre (1990), national bedeutender Gebiete die Rote Liste der in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) gefährdeten Vogelarten vom DDA & DS/IRV (1991) verwendet. Landesweit bedeutende Gebiete wurden auf der Grundlage der Roten Listen der in den jeweiligen Bundesländern gefährdeten Vogelarten bewertet (Heckenroth 1995, Knief et al. 1990, Garthe & Mitschke 1992). Regional und lokal bedeutende Brutgebiete wurden wegen des länderübergreifenden Planungsbezuges nicht differenziert.